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   BGH, 18.01.2018 - IX ZR 144/16   

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https://dejure.org/2018,2866
BGH, 18.01.2018 - IX ZR 144/16 (https://dejure.org/2018,2866)
BGH, Entscheidung vom 18.01.2018 - IX ZR 144/16 (https://dejure.org/2018,2866)
BGH, Entscheidung vom 18. Januar 2018 - IX ZR 144/16 (https://dejure.org/2018,2866)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Kenntnis des Gläubigers von der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners; Schweigen der Schuldners einer seit Monaten fälligen Forderung nach anwaltlicher Mahnung und Androhung gerichtlicher Maßnahmen bis zum Erlass eines Vollstreckungsbescheids; Monatelanges Schweigen als ...

  • WM Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb Volltext 12,79 €)

    Zur Kenntnis des Gläubigers von der Zahlungseinstellung des Schuldners, wenn dieser auf Mahnungen wegen einer erheblichen Forderung erst nach Rechtskraft eines Vollstreckungsbescheids reagiert und Zahlung von nicht näher bestimmten Teilbeträgen anbietet

  • zvi-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zur Kenntnis des Gläubigers von der Zahlungseinstellung

  • rewis.io

    Insolvenzanfechtung: Kenntnis des Gläubigers von der Zahlungseinstellung des Schuldners bei Forderungsbegleichung in Teilbeträgen nach Rechtskraft eines Vollstreckungsbescheids

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Kenntnis von der Zahlungseinstellung des Schuldners

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Vorsatzanfechtung: Zur Kenntnis vom Gläubigerbenachteiligungsvorsatz bei Teilzahlungen erst nach Rechtskraft eines Vollstreckungsbescheids

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InsO § 129 Abs. 1 ; InsO § 133 Abs. 1
    Kenntnis des Gläubigers von der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners; Schweigen der Schuldners einer seit Monaten fälligen Forderung nach anwaltlicher Mahnung und Androhung gerichtlicher Maßnahmen bis zum Erlass eines Vollstreckungsbescheids; Monatelanges Schweigen als ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zur Kenntnis des Gläubigers von der Zahlungseinstellung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Kenntnis des Gläubigers von der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners

  • soziale-schuldnerberatung-hamburg.de (Kurzinformation)

    Insolvenzanfechtung bei monatelangem Schweigen des Schuldners

  • derenergieblog.de (Kurzinformation)

    Wenn Schweigen am Ende doch mehr bedeutet

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Insolvenzanfechtung: Neues BGH-Urteil zwingt Gläubiger zum schnellen Handeln

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2018, 432
  • ZIP 2018, 432
  • MDR 2018, 491
  • NZI 2018, 264
  • WM 2018, 433
  • DB 2018, 693
 
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Wird zitiert von ... (20)

  • BGH, 13.02.2020 - IX ZR 140/19

    Rechtsanwaltsvergütung: 15-Minuten-Takt ist bei Verbrauchern als Mandanten

    Die revisionsgerichtliche Kontrolle der zum Umfang der abgerechneten Tätigkeiten getroffenen Feststellungen beschränkt sich allgemeinen Grundsätzen zufolge darauf, ob sich der Tatrichter entsprechend dem Gebot des § 286 ZPO umfassend und widerspruchsfrei mit dem Prozessstoff auseinandergesetzt hat, die Beweiswürdigung also vollständig und rechtlich möglich ist und nicht gegen Denkgesetze und Erfahrungssätze verstößt (vgl. etwa BGH, Urteil vom 18. Januar 2018 - IX ZR 144/16, WM 2018, 433 Rn. 12).
  • BGH, 07.05.2020 - IX ZR 18/19

    Rechtfertigung des Schlusses auf eine Kenntnis des Anfechtungsgegners von anderen

    Ein Beweisanzeichen für Zahlungsunfähigkeit ist eine solche Bitte nur, wenn sie vom Schuldner mit der Erklärung verbunden wird, seine fälligen Verbindlichkeiten (anders) nicht begleichen zu können (BGH, Urteil vom 18. Januar 2018 - IX ZR 144/16, WM 2018, 433 Rn. 20 mwN; vgl. Ganter, NZI 2019, 481, 484).
  • BGH, 18.07.2019 - IX ZR 258/18

    Die Hoffnung stirbt zuletzt!

    Die revisionsrechtliche Kontrolle der dem Tatrichter obliegenden Gesamtwürdigung beschränkt sich darauf, ob dieser sich entsprechend dem Gebot des § 286 ZPO mit dem Prozessstoff umfassend und widerspruchsfrei auseinandergesetzt hat, die Beweiswürdigung also vollständig und rechtlich möglich ist und nicht gegen Denkgesetze und Erfahrungssätze verstößt (BGH, Urteil vom 14. September 2017 - IX ZR 3/16, NZI 2018, 114 Rn. 9; vom 18. Januar 2018 - IX ZR 144/16, WM 2018, 433 Rn. 12; vom 12. April 2018 - IX ZR 88/17, WM 2018, 958 Rn. 15; st. Rspr.).
  • BGH, 28.03.2019 - IX ZR 7/18

    Gerichtliche Überprüfung der subjektiven Voraussetzungen der Vorsatzanfechtung

    Die revisionsrechtliche Kontrolle der dem Tatrichter obliegenden Gesamtwürdigung beschränkt sich darauf, ob dieser sich entsprechend dem Gebot des § 286 ZPO mit dem Prozessstoff umfassend und widerspruchsfrei auseinandergesetzt hat, die Beweiswürdigung also vollständig und rechtlich möglich ist und nicht gegen Denkgesetze und Erfahrungssätze verstößt (BGH, Urteil vom 14. September 2017 - IX ZR 3/16, NZI 2018, 114 Rn. 9; vom 18. Januar 2018 - IX ZR 144/16, WM 2018, 433 Rn. 12; vom 12. April 2018 - IX ZR 88/17, WM 2018, 958 Rn. 15; st. Rspr.).
  • BGH, 13.02.2020 - IX ZR 141/19

    Klage auf Herausgabe der von einem Rechtsanwalt vereinnahmten Abfindung;

    Die revisionsgerichtliche Kontrolle der zum Umfang der abgerechneten Tätigkeiten getroffenen Feststellungen beschränkt sich allgemeinen Grundsätzen zufolge darauf, ob sich der Tatrichter entsprechend dem Gebot des § 286 ZPO umfassend und widerspruchsfrei mit dem Prozessstoff auseinandergesetzt hat, die Beweiswürdigung also vollständig und rechtlich möglich ist und nicht gegen Denkgesetze und Erfahrungssätze verstößt (vgl. etwa BGH, Urteil vom 18. Januar 2018 - IX ZR 144/16, WM 2018, 433 Rn. 12).
  • LG Hamburg, 27.04.2018 - 322 O 601/16

    Rückgewährklage nach Insolvenzanfechtung: Internationale und örtliche

    aa.) Die subjektiven Tatbestandsmerkmale der Vorsatzanfechtung können - weil es sich um innere, dem Beweis nur eingeschränkt zugängliche Tatsachen handelt - meist nur mittelbar aus objektiven Tatsachen hergeleitet werden (BGH, Urteil vom 18. Januar 2018 - IX ZR 144/16 -, Rn. 10 m.w.N., juris ).

    Hierbei wird berücksichtigt, dass sich die subjektiven Tatbestandsmerkmale der Vorsatzanfechtung - weil es sich um innere, dem Beweis nur eingeschränkt zugängliche Tatsachen handelt - meist nur mittelbar aus objektiven Tatsachen hergeleitet werden (BGH Urteil vom 18. Januar 2018 - IX ZR 144/16 -, Rn. 10 m.w.N. zur ständigen Rechtsprechung, - juris).

    (aa) Nach der Rechtsprechung des BGH (Urteil vom 18. Januar 2018 - IX ZR 144/16 -, Rn 13, juris unter Hinweis auf das Urteil des BGH vom 11.02.2010, IX ZR 104/07, ZinsO 2010, 673 Rn 39 m.w.N.) kann es zwar bereits ausreichen, wenn die Zahlungseinstellung auf Grund der Nichtbezahlung nur einer - nicht unwesentlichen - Forderung dem Anfechtungsgegner bekannt wird: Hier hatten die bei der Beklagten aufgelaufenen Rückstände absolut betrachtet eine nicht unbedeutende Höhe.

    Es kommt auf die weiteren Umstände an, insbesondere darauf, wann die Leistung erfolgte und über welchen Zeitraum der Rückstand bestanden hat (vgl. dazu die Abwägung in dem Urteil des BGH vom 18. Januar 2018 - IX ZR 144/16 -, juris).

    Die Bitte um eine Ratenzahlungsvereinbarung kann auf den verschiedensten Gründen beruhen, die mit einer Zahlungseinstellung nichts zu tun haben, etwa der Erzielung von Zinsvorteilen oder der Vermeidung von Kosten und Mühen im Zusammenhang mit der Aufnahme eines ohne weiteres erlangbaren Darlehens (BGH, Urteil vom 18. Januar 2018 - IX ZR 144/16 -, Rn. 20, juris unter Hinweis auf BGH, Beschluss vom 16. April 2015 - IX ZR 6/14, ZInsO 2015, 898 Rn. 3; Urteil vom 25. Februar 2016, aaO Rn. 20).

  • OLG Düsseldorf, 11.04.2019 - 12 U 44/18

    Rückgewähransprüche wegen insolvenzrechtlich anfechtbar erlangter Beträge

    In diesem Fall weiß der Schuldner, dass sein Vermögen nicht ausreicht, um sämtliche Gläubiger zu befriedigen (BGH, Urt. v. 18.01.2018 - IX ZR 144/16, Rn. 10, juris).

    Dies gilt insbesondere, wenn der Schuldner gewerblich tätig ist, weil der Gläubiger in diesem Fall mit weiteren Gläubigern des Schuldners mit ungedeckten Ansprüchen rechnen muss (BGH, Urt. v. 18.01.2018, a.a.O.).

  • LG Aachen, 19.07.2018 - 9 O 16/18

    Rückforderung einer Zahlung eines überwiesenen Betrags an den Gerichtsvollzieher

    Die subjektiven Tatbestandsmerkmale der Vorsatzanfechtung können - weil es sich um innere, dem Beweis nur eingeschränkt zugängliche Tatsachen handelt - meist nur mittelbar aus objektiven Tatsachen hergeleitet werden (BGH, Urteil vom 18. Januar 2018 - IX ZR 144/16 -, Rn. 10, juris).

    Die von der Klägerin angeführte Rechtsprechung des BGH, wonach der Gläubiger die Zahlungseinstellung des Schuldners erkannt hat, wenn der Schuldner einer erheblichen, seit mehreren Monaten fälligen Forderung nach anwaltlicher Mahnung und Androhung gerichtlicher Maßnahmen bis zum Erlass eines Vollstreckungsbescheids schweigt und erst nach dessen Rechtskraft die Begleichung der Forderung in Raten anbietet (BGH, Urteil vom 18. Januar 2018 - IX ZR 144/16 -, juris; BGH, Urteil vom 25. Februar 2016 - IX ZR 109/15 -, juris), vermag ihr im streitgegenständlichen Fall nicht zur Widerlegung der nach § 133 Abs. 3 S. 1 InsO greifenden Vermutung zu verhelfen.

  • BGH, 18.07.2019 - IX ZR 259/18

    Gläubigerbenachteiligung durch Beitragszahlung an die SOKA-BAU?

    Die revisionsrechtliche Kontrolle der dem Tatrichter obliegenden Gesamtwürdigung beschränkt sich darauf, ob dieser sich entsprechend dem Gebot des § 286 ZPO mit dem Prozessstoff umfassend und widerspruchsfrei auseinandergesetzt hat, die Beweiswürdigung also vollständig und rechtlich möglich ist und nicht gegen Denkgesetze und Erfahrungssätze verstößt (BGH, Urteil vom 14. September 2017 - IX ZR 3/16, NZI 2018, 114 Rn. 9; vom 18. Januar 2018 - IX ZR 144/16, WM 2018, 433 Rn. 12; vom 12. April 2018 - IX ZR 88/17, WM 2018, 958 Rn. 15; st. Rspr.).
  • OLG Bamberg, 08.03.2018 - 1 U 180/16

    Voraussetzungen für die Annahme des Gläubigerbenachteiligungsvorsatzes im Rahmen

    Dies gilt insbesondere, wenn der Schuldner gewerblich tätig ist, weil der Gläubiger in diesem Fall mit weiteren Gläubigern des Schuldners mit ungedeckten Ansprüchen rechnen muss (BGH, Urteil vom 18.01.2018, Az. IX ZR 144/16).

    Auch kennt ein Gläubiger die Zahlungseinstellung und damit den Benachteiligungsvorsatz schon dann, wenn er selbst bei Leistungsempfang seine Ansprüche ernsthaft eingefordert hat, diese verhältnismäßig hoch sind und er weiß, dass der Schuldner nicht in der Lage ist, die Forderungen zu erfüllen (BGH, Urteil v. 25.02.2016, Az. IX ZR 109/15; Urteil vom 18. Januar 2018, Az. IX ZR 144/16).

  • KG, 07.12.2018 - 14 U 132/17

    Rückgewährklage des Insolvenzverwalters nach Insolvenzanfechtung: Abgrenzung

  • LG Bonn, 07.12.2018 - 1 O 85/18

    Vorsatzanfechtung, Ratenzahlung, Gerichtsvollzieher

  • OLG Düsseldorf, 13.12.2018 - 12 U 17/18

    Feststellung der Zahlungsunfähigkeit des späteren Insolvenzschuldners aufgrund

  • OLG Düsseldorf, 17.01.2019 - 12 U 24/18

    Anforderungen an den Nachweis der Kenntnis des Gläubigers von der

  • OLG Frankfurt, 31.10.2018 - 15 U 134/14

    Gläubigerbenachteiligung: Abgleich der Vermögenslagen vor und nach angefochtener

  • OLG Düsseldorf, 19.07.2018 - 12 W 9/18

    Entscheidung des Landgerichts über ein Prozesskostenhilfegesuch bei angenommener

  • OLG Dresden, 09.10.2019 - 13 U 368/18
  • OLG Frankfurt, 23.10.2018 - 4 U 94/18

    Voraussetzungen der Vorsatzanfechtung nach § 133 InsO

  • LG Köln, 20.11.2018 - 16 O 75/18
  • LG Köln, 18.12.2018 - 16 O 7/18
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