Rechtsprechung
BGH, 18.01.2022 - 4 StR 432/21 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 404 Abs. 1 Satz 1 StPO
Adhäsionsentscheidung (Fehlen eines wirksam gestellten Adhäsionsantrags: Stellen eines Adhäsionsantrags unter einer Bedingung, unbedingte Antragsstellung) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 404 Abs 1 S 1 StPO
Adhäsionsverfahren: Erfordernis eines unbedingten Adhäsionsantrages nach Bewilligung von Prozesskostenhilfe - IWW
- Wolters Kluwer
Erforderlichkeit des Stellens eines Adhäsionsantrags nach erfolgter Bewilligung von Prozesskostenhilfe
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 404 Abs. 1 S. 1
Erforderlichkeit des Stellens eines Adhäsionsantrags nach erfolgter Bewilligung von Prozesskostenhilfe - datenbank.nwb.de
Kurzfassungen/Presse
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
StPO: Adhäsionsantrag unter Bedingung von Prozesskostenhilfe - Nach Bewilligung erneute Antragstellung!
Verfahrensgang
- LG Münster, 10.06.2021 - 540 Js 808/17
- LG Münster, 10.06.2021 - 8 KLs 2/21
- BGH, 18.01.2022 - 4 StR 432/21
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 06.06.2017 - 2 StR 536/16
Grundsätze der Strafzumessung (Darlegung der von Vorderrichtern angestellten …
Auszug aus BGH, 18.01.2022 - 4 StR 432/21
Denn das Prozesskostenhilfeverfahren führt weder zur Rechtshängigkeit der Anträge noch macht es die Fristenregelung des § 404 Abs. 1 Satz 1 StPO gegenstandslos (vgl. BGH, Beschlüsse vom 11. Oktober 2016 - 4 StR 352/16 und vom 6. Juni 2017 - 2 StR 536/16, jeweils mwN). - BGH, 16.12.2008 - 4 StR 542/08
Adhäsionsverfahren (Verfahrensvoraussetzung eines wirksam gestellten …
Auszug aus BGH, 18.01.2022 - 4 StR 432/21
Dagegen hat die Adhäsionsentscheidung keinen Bestand, weil es an einem wirksam gestellten Adhäsionsantrag gemäß § 404 Abs. 1 Satz 1 StPO fehlt, dessen Vorliegen in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen zu prüfen ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 16. Dezember 2008 - 4 StR 542/08 …und vom 18. Juli 2018 - 4 StR 170/18 Rn. 29, mwN). - BGH, 11.10.2016 - 4 StR 352/16
Antrag des Verletzten; Prozesskostenhilfe (ausdrückliche Stellung eines …
Auszug aus BGH, 18.01.2022 - 4 StR 432/21
Denn das Prozesskostenhilfeverfahren führt weder zur Rechtshängigkeit der Anträge noch macht es die Fristenregelung des § 404 Abs. 1 Satz 1 StPO gegenstandslos (vgl. BGH, Beschlüsse vom 11. Oktober 2016 - 4 StR 352/16 und vom 6. Juni 2017 - 2 StR 536/16, jeweils mwN). - BGH, 18.07.2018 - 4 StR 170/18
Mord (Tötung mit gemeingefährlichen Mitteln); Brandstiftung (Begriff der Hütte); …
Auszug aus BGH, 18.01.2022 - 4 StR 432/21
Dagegen hat die Adhäsionsentscheidung keinen Bestand, weil es an einem wirksam gestellten Adhäsionsantrag gemäß § 404 Abs. 1 Satz 1 StPO fehlt, dessen Vorliegen in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen zu prüfen ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 16. Dezember 2008 - 4 StR 542/08 und vom 18. Juli 2018 - 4 StR 170/18 Rn. 29, mwN).
- BGH, 05.12.2023 - 4 StR 421/23
Beweiswürdigung zum Tatgeschehen des schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes
Wie der Generalbundesanwalt zu Recht ausgeführt hat, fehlt es aber an einem wirksam gestellten Adhäsionsantrag gemäß § 404 Abs. 1 Satz 1 StPO, dessen Vorliegen in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen zu prüfen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Januar 2022 - 4 StR 432/21 Rn. 3;… Beschluss vom 18. Juli 2018 - 4 StR 170/18 Rn. 29).Denn das Prozesskostenhilfeverfahren führt weder zur Rechtshängigkeit der Anträge noch macht es die Fristenregelung des § 404 Abs. 1 Satz 1 StPO gegenstandslos (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Januar 2022 - 4 StR 432/21 Rn. 4 mwN).