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   BGH, 18.01.2022 - 4 StR 432/21   

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https://dejure.org/2022,3725
BGH, 18.01.2022 - 4 StR 432/21 (https://dejure.org/2022,3725)
BGH, Entscheidung vom 18.01.2022 - 4 StR 432/21 (https://dejure.org/2022,3725)
BGH, Entscheidung vom 18. Januar 2022 - 4 StR 432/21 (https://dejure.org/2022,3725)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 404 Abs 1 S 1 StPO
    Adhäsionsverfahren: Erfordernis eines unbedingten Adhäsionsantrages nach Bewilligung von Prozesskostenhilfe

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Erforderlichkeit des Stellens eines Adhäsionsantrags nach erfolgter Bewilligung von Prozesskostenhilfe

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 404 Abs. 1 S. 1
    Erforderlichkeit des Stellens eines Adhäsionsantrags nach erfolgter Bewilligung von Prozesskostenhilfe

  • datenbank.nwb.de

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    StPO: Adhäsionsantrag unter Bedingung von Prozesskostenhilfe - Nach Bewilligung erneute Antragstellung!

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 06.06.2017 - 2 StR 536/16

    Grundsätze der Strafzumessung (Darlegung der von Vorderrichtern angestellten

    Auszug aus BGH, 18.01.2022 - 4 StR 432/21
    Denn das Prozesskostenhilfeverfahren führt weder zur Rechtshängigkeit der Anträge noch macht es die Fristenregelung des § 404 Abs. 1 Satz 1 StPO gegenstandslos (vgl. BGH, Beschlüsse vom 11. Oktober 2016 - 4 StR 352/16 und vom 6. Juni 2017 - 2 StR 536/16, jeweils mwN).
  • BGH, 16.12.2008 - 4 StR 542/08

    Adhäsionsverfahren (Verfahrensvoraussetzung eines wirksam gestellten

    Auszug aus BGH, 18.01.2022 - 4 StR 432/21
    Dagegen hat die Adhäsionsentscheidung keinen Bestand, weil es an einem wirksam gestellten Adhäsionsantrag gemäß § 404 Abs. 1 Satz 1 StPO fehlt, dessen Vorliegen in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen zu prüfen ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 16. Dezember 2008 - 4 StR 542/08 und vom 18. Juli 2018 - 4 StR 170/18 Rn. 29, mwN).
  • BGH, 11.10.2016 - 4 StR 352/16

    Antrag des Verletzten; Prozesskostenhilfe (ausdrückliche Stellung eines

    Auszug aus BGH, 18.01.2022 - 4 StR 432/21
    Denn das Prozesskostenhilfeverfahren führt weder zur Rechtshängigkeit der Anträge noch macht es die Fristenregelung des § 404 Abs. 1 Satz 1 StPO gegenstandslos (vgl. BGH, Beschlüsse vom 11. Oktober 2016 - 4 StR 352/16 und vom 6. Juni 2017 - 2 StR 536/16, jeweils mwN).
  • BGH, 18.07.2018 - 4 StR 170/18

    Mord (Tötung mit gemeingefährlichen Mitteln); Brandstiftung (Begriff der Hütte);

    Auszug aus BGH, 18.01.2022 - 4 StR 432/21
    Dagegen hat die Adhäsionsentscheidung keinen Bestand, weil es an einem wirksam gestellten Adhäsionsantrag gemäß § 404 Abs. 1 Satz 1 StPO fehlt, dessen Vorliegen in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen zu prüfen ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 16. Dezember 2008 - 4 StR 542/08 und vom 18. Juli 2018 - 4 StR 170/18 Rn. 29, mwN).
  • BGH, 05.12.2023 - 4 StR 421/23

    Beweiswürdigung zum Tatgeschehen des schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes

    Wie der Generalbundesanwalt zu Recht ausgeführt hat, fehlt es aber an einem wirksam gestellten Adhäsionsantrag gemäß § 404 Abs. 1 Satz 1 StPO, dessen Vorliegen in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen zu prüfen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Januar 2022 - 4 StR 432/21 Rn. 3; Beschluss vom 18. Juli 2018 - 4 StR 170/18 Rn. 29).

    Denn das Prozesskostenhilfeverfahren führt weder zur Rechtshängigkeit der Anträge noch macht es die Fristenregelung des § 404 Abs. 1 Satz 1 StPO gegenstandslos (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Januar 2022 - 4 StR 432/21 Rn. 4 mwN).

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