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   BGH, 18.01.2023 - IV ZR 359/21   

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https://dejure.org/2023,2219
BGH, 18.01.2023 - IV ZR 359/21 (https://dejure.org/2023,2219)
BGH, Entscheidung vom 18.01.2023 - IV ZR 359/21 (https://dejure.org/2023,2219)
BGH, Entscheidung vom 18. Januar 2023 - IV ZR 359/21 (https://dejure.org/2023,2219)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW

    § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB, §§ 6, 7 IfSG, § 307 Abs. 3 Satz 1 BGB, § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 IfSG, § 7 Abs. 2 Satz 1 IfSG

  • Wolters Kluwer

    Ansprüche aus einer Betriebsschließungsversicherung ("G -Police") wegen einer im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie erfolgten Schließung einer betriebenen Gaststätte

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 307 Abs. 1 S. 2; IfSG § 6 ; IfSG § 7
    Ansprüche aus einer Betriebsschließungsversicherung ("G -Police") wegen einer im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie erfolgten Schließung einer betriebenen Gaststätte

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Ansprüche aus einer Betriebsschließungsversicherung im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2023, 393

Corona: Rechtsprechungsübersichten

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 26.01.2022 - IV ZR 144/21

    Betriebsschließungsversicherung in der COVID-19-Pandemie

    Auszug aus BGH, 18.01.2023 - IV ZR 359/21
    Wie der Senat in seinem nach Erlass der Berufungsentscheidung ergangenen Urteil vom 26. Januar 2022 (IV ZR 144/21, BGHZ 232, 344-364) entschieden und im Einzelnen begründet hat, besteht bei einer Bedingungslage - wie der dort maßgeblichen - Versicherungsschutz nur für Betriebsschließungen, die zur Verhinderung der Verbreitung von meldepflichtigen Krankheiten oder Krankheitserregern angeordnet werden.

    Der Senat hat mit Urteil vom 26. Januar 2022 (aaO Rn. 26 f. unter Hinweis auf weitere inhaltsgleiche Klauselfassungen einschließlich der hier streitgegenständlichen Klausel) ebenfalls entschieden, dass § 2 Nr. 2 ZBSV 08 nicht zu dem engen Bereich gehört, der durch § 307 Abs. 3 Satz 1 BGB einer gerichtlichen Kontrolle entzogen ist.

    Wie der Senat in seinem Urteil vom 26. Januar 2022 (aaO Rn. 28-37) entschieden und im Einzelnen begründet hat, verstößt die inhaltsgleiche Klausel in § 2 Nr. 2 ZBSV 08 nicht gegen das Transparenzgebot des § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB.

  • OLG Karlsruhe, 05.10.2021 - 12 U 107/21

    Leistungen aus einer Betriebsschließungsversicherung bei Schließung in Folge der

    Auszug aus BGH, 18.01.2023 - IV ZR 359/21
    Nach Auffassung des Berufungsgerichts, dessen Entscheidung in r+s 2021, 625 veröffentlicht ist, hat der Kläger Anspruch auf Leistungen aus dem streitgegenständlichen Betriebsschließungsversicherungsvertrag.
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