Rechtsprechung
BGH, 18.02.2009 - VIII ZR 210/08 |
Volltextveröffentlichungen (17)
- IWW
- Deutsches Notarinstitut
BGB §§ 535 ff., 139
Formularvertragliche Verpflichtung des Mieters zur Vornahme des Außenanstrichs von Türen und Fenstern sowie des Anstrichs einer Loggia macht gesamte Schönheitsreparaturklausel unwirksam - Kanzlei Prof. Schweizer
Unwirksamkeit einer Schönheitsreparaturklausel wegen Außenanstrich Türen/Fenster
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Anspruch auf Schadensersatz wegen Verletzung der Pflicht zur Vornahme von Schönheitsreparaturen; Begriff der Schönheitsreparaturen bei preisfreiem Wohnraum; Unwirksamkeit der Verpflichtung des Mieters zum Außenanstrich der Fenster und der Wohnungseingangstür
- opinioiuris.de
Loggia-Schönheitsreparaturen
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Begriff der Schönheitsreparaturen; Streichen der Fenster und Türen von außen; keine geltungserhaltende Reduktion von AGB
- iurado.de (Kurzinformation und Volltext)
Schönheitsreparaturklausel benachteiligt einen Mieter unangemessen; §§ 307 I, 535 I 2 BGB
- Judicialis
II. BV § 28 Abs. 4; ; BGB § 280 Abs. 1; ; BGB § 280 Abs. 3; ; BGB § 281
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anspruch auf Schadensersatz wegen Verletzung der Pflicht zur Vornahme von Schönheitsreparaturen; Begriff der Schönheitsreparaturen bei preisfreiem Wohnraum; Unwirksamkeit der Verpflichtung des Mieters zum Außenanstrich der Fenster und der Wohnungseingangstür
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Begriff der Schönheitsreparaturen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (18)
- bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)
Unwirksamkeit einer Schönheitsreparaturklausel bei Verpflichtung des Mieters zur Vornahme des Außenanstrichs von Türen und Fenstern sowie des Anstrichs einer Loggia
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Schönheitsreparaturklausel: Pflicht zum Außenanstrich von Türen und Fenstern ist unwirksam
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Schönheitsreparaturklausel: Pflicht zum Außenanstrich von Türen und Fenstern ist unwirksam
- raschlosser.com (Kurzinformation)
Schönheitsreparaturen: Unwirksame Klauseln für Außenanstriche
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Schönheitsreparatur nur ohne Außenanstrich
- rechtsindex.de (Kurzinformation)
Mieter muss Türen und Fenster nur von innen streichen
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Verpflichtung des Mieters zur Vornahme des Außenanstrichs von Türen und Fenstern sowie des Anstrichs einer Loggia ist unwirksam!
- advogarant.de (Kurzinformation)
Schönheitsreparaturen für Teile des Außenbereich
- rkkm.de (Kurzinformation/Kurzanmerkung)
Vertrag bürdet Mieter Außenanstrich der Fenster auf - das Aus für die Schönheitsreparaturklausel
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Folgen einer zu weit gehenden Übertragung der Schönheitsreparaturen auf den Mieter
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Unwirksame Klausel zu Schönheitsreparaturen: - Der Vermieter darf dem Mieter keinen Außenanstrich aufbürden
- koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)
Außenanstrich: Gesamtnichtigkeit der Schönheitsreparaturklausel
- anwaltskanzlei-online.de (Kurzinformation)
Außenanstrich von Fenstern und Türen als Schönheitsreparatur
- streifler.de (Kurzinformation)
Schönheitsreparaturklausel: Pflicht zum Außenanstrich von Türen und Fenstern ist unwirksam
- mietrechtsinfo.de (Leitsatz)
Renovierungsklausel mit Außenfenstern, Balkontür und Loggia
- mieterbund-wiesbaden.de (Kurzinformation)
Tipp des Mieterbundes: Mieter nicht zum Außenanstrich verpflichtet
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Unwirksmakeit einer Schönheitsreparaturklausel bei Verpflichtung des Mieters zur Vornahme des Außenanstrichs von Türen und Fenstern sowie des Anstrichs einer Loggia
- gevestor.de (Kurzinformation)
Verpflichtung zum Außenanstrich in Schönheitsreparaturklauseln
Besprechungen u.ä. (2)
- rkkm.de (Kurzinformation/Kurzanmerkung)
Vertrag bürdet Mieter Außenanstrich der Fenster auf - das Aus für die Schönheitsreparaturklausel
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Unzulässige Erweiterung der Renovierungspflicht auf Außenanstriche (IMR 2009, 149)
Verfahrensgang
- AG Berlin-Wedding, 14.11.2007 - 20 C 202/07
- LG Berlin, 09.06.2008 - 67 S 7/08
- BGH, 18.02.2009 - VIII ZR 210/08
Papierfundstellen
- NJW 2009, 1408
- MDR 2009, 621
- NZM 2009, 353
- ZMR 2009, 442
- ZMR 2010, 261
Wird zitiert von ... (26)
- BGH, 08.07.2020 - VIII ZR 163/18
Zu Ansprüchen des Mieters einer unrenoviert überlassenen Wohnung auf Durchführung …
Unter Zugrundelegung der rechtsfehlerfreien und unangegriffenen Feststellungen des Berufungsgerichts handelt es sich bei den von den Klägern unter Vorlage des Kostenvoranschlags geltend gemachten Renovierungsarbeiten um Schönheitsreparaturen im Sinne der auch für den preisfreien Wohnraum maßgebenden Definition in § 28 Abs. 4 Satz 3 der Zweiten Berechnungsverordnung (vgl. Senatsurteile vom 18. Februar 2009 - VIII ZR 210/08, NJW 2009, 1408 Rn. 10;… vom 13. Januar 2010 - VIII ZR 48/09, NJW 2010, 674 Rn. 11; jeweils mwN). - BGH, 18.03.2015 - VIII ZR 21/13
Änderung der Rechtsprechung zu Formularklauseln bei Schönheitsreparaturen: …
Nach der seit dem Urteil vom 23. Juni 2004 (VIII ZR 361/03, NJW 2004, 2568 unter II 2) ständigen Rechtsprechung des Senats halten als Allgemeine Geschäftsbedingungen anzusehende vorformulierte Vertragsklauseln - wie hier § 10 Nr. 4 und Nr. 5 des Mietvertrags der Parteien -, die dem Mieter die Verpflichtung zur Vornahme der Schönheitsreparaturen übertragen, der Inhaltskontrolle nach den §§ 307 ff. BGB nur stand, wenn und soweit die in der Vornahmeklausel enthaltenen Renovierungsfristen nicht unveränderbar sind, sondern durch ihre flexible Gestaltung Raum lassen, den konkreten Renovierungsbedarf der angesprochenen Mieträume zu berücksichtigen, so dass die genannten Fristen letztlich nur den Charakter einer Richtlinie oder unverbindlichen Orientierungshilfe haben (Senatsurteile vom 18. Februar 2009 - VIII ZR 210/08, NJW 2009, 1408 Rn. 13; vom 13. Juli 2005 - VIII ZR 351/04, NJW 2005, 3416 unter II 2;… Senatsbeschluss vom 20. März 2012 - VIII ZR 192/11, NZM 2012, 527 Rn. 3 f.; jeweils mwN). - BGH, 13.01.2010 - VIII ZR 48/09
Wohnraummiete: Inhaltskontrolle einer Schönheitsreparaturklausel; …
Ist diese Pflicht formularvertraglich so ausgestaltet, dass sie hinsichtlich der zeitlichen Modalitäten, der Ausführungsart oder des gegenständlichen Umfangs der Schönheitsreparaturen den Mieter übermäßig belastet, so ist die Klausel nicht nur insoweit, sondern insgesamt wegen unangemessener Benachteiligung des Mieters gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB unwirksam (Bestätigung von BGH, Urteil vom 18. Februar 2009, VIII ZR 210/08, WuM 2009, 286).a) Der Begriff der Schönheitsreparaturen bestimmt sich nach allgemeiner Auffassung auch bei preisfreiem Wohnraum anhand der bei Vertragsschluss in § 28 Abs. 4 Satz 5 der Zweiten Berechnungsverordnung (II. BV) enthaltenen, mit der heutigen Fassung des § 28 Abs. 4 Satz 3 II. BV übereinstimmenden Definition, wonach als Schönheitsreparaturen das Tapezieren, Anstreichen oder Kalken der Wände und Decken, das Streichen der Fußböden und der Heizkörper einschließlich der Heizrohre, der Innentüren sowie der Fenster und der Außentüren von innen anzusehen sind (vgl. Senatsurteil vom 18. Februar 2009 - VIII ZR 210/08, WuM 2009, 286, Tz. 10; BGH, Urteil vom 8. Oktober 2008 - XII ZR 15/07, NZM 2009, 126, Tz. 19; jeweils m.w.N.).
Dementsprechend ist eine formularvertragliche Erweiterung dieser Arbeiten über den in § 28 Abs. 4 Satz 3 II. BV beschriebenen Inhalt hinaus - zumindest bei Fehlen einer angemessenen Kompensationsregelung - wegen unangemessener Benachteiligung des Mieters gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB unwirksam (vgl. Senatsurteil vom 18. Februar 2009, aaO, Tz. 11 m.w.N.).
Denn auch diese Arbeiten überschreiten den Bereich der Schönheitsreparaturen, weil es bei ihnen nicht mehr um die Beseitigung einer typischerweise vom Mieter verursachten Abnutzung des dekorativen Erscheinungsbildes innerhalb der gemieteten Wohnung geht (Senatsurteil vom 18. Februar 2009, aaO, Tz. 10 f. m.w.N.).
Wie der Senat nach Erlass des Berufungsurteils für eine gleichlautende Formularklausel klargestellt hat, darf die in § 4 Nr. 9 i.V.m. § 13 Nr. 1 des Mietvertrages unzulässig ausgestaltete Verpflichtung des Mieters zur Vornahme von Schönheitsreparaturen nicht im Wege der Klauselkontrolle in eine zulässige Verpflichtung inhaltlich umgestaltet werden (Senatsurteil vom 18. Februar 2009, aaO, Tz. 12).
Stellt sich diese Verpflichtung aufgrund unzulässiger Ausgestaltung - sei es hinsichtlich der zeitlichen Modalitäten, der Ausführungsart oder des gegenständlichen Umfangs - in ihrer Gesamtheit als übermäßig dar, hat dies die Unwirksamkeit der Vornahmeklausel insgesamt zur Folge, und zwar unabhängig davon, ob die Verpflichtung als solche und ihre unzulässige inhaltliche Ausgestaltung in einer oder - wie hier - in zwei sprachlich voneinander unabhängigen Klauseln enthalten sind (Senatsurteil vom 18. Februar 2009, aaO, Tz. 14 f. m.w.N.; ferner Senatsurteile 18. Juni 2008 - VIII ZR 224/07, WuM 2008, 472, Tz. 20; vom 23. September 2009 - VIII ZR 344/08, WuM 2009, 655, Tz. 10).
- BGH, 20.01.2010 - VIII ZR 50/09
Schönheitsreparaturen: Unwirksame Farbwahlklausel für den Innenanstrich der Türen …
Nach der Rechtsprechung des Senats handelt es sich bei der dem Mieter auferlegten Pflicht zur Vornahme von Schönheitsreparaturen um eine einheitliche Rechtspflicht, die sich nicht in Einzelmaßnahmen oder Einzelpakete aufspalten lässt, sondern deren Ausgestaltung durch den Mietvertrag insgesamt zu bewerten ist (Senatsurteil vom 18. Februar 2009 - VIII ZR 210/08, NZM 2009, 353, Tz. 15).Stellt sich diese Verpflichtung auf Grund unzulässiger Ausgestaltung - sei es ihrer zeitlichen Modalitäten, ihrer Ausführungsart oder ihres gegenständlichen Umfangs - in ihrer Gesamtheit als übermäßig dar, so ist die Verpflichtung insgesamt unwirksam (Senatsurteil vom 18. Februar 2009, aaO).
- BGH, 10.02.2010 - VIII ZR 222/09
Wohnraummiete: Wirksamkeit der Schönheitsreparaturenklausel mit der Verpflichtung …
a) Der Begriff der Schönheitsreparaturen bestimmt sich nach allgemeiner Auffassung auch bei preisfreiem Wohnraum anhand der in § 28 Abs. 4 Satz 3 der Zweiten Berechnungsverordnung (II. BV) enthaltenen Definition, wonach als Schönheitsreparaturen das Tapezieren, Anstreichen oder Kalken der Wände und Decken, das Streichen der Fußböden und der Heizkörper einschließlich der Heizrohre, der Innentüren sowie der Fenster und der Außentüren von innen anzusehen sind (vgl. Senatsurteile vom 18. Februar 2009 - VIII ZR 210/08, WuM 2009, 286, Tz. 10, …und vom 13. Januar 2010, aaO, unter II 1 a; BGH, Urteil vom 8. Oktober 2008 - XII ZR 15/07, NZM 2009, 126, Tz. 19; jeweils m.w.N.).Dementsprechend ist eine formularvertragliche Erweiterung dieser Arbeiten über den in § 28 Abs. 4 Satz 3 II. BV beschriebenen Inhalt hinaus - zumindest bei Fehlen einer angemessenen Kompensationsregelung - wegen unangemessener Benachteiligung des Mieters gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB unwirksam (vgl. Senatsurteile vom 18. Februar 2009, aaO, Tz. 11, …und vom 13. Januar 2010, aaO; jeweils m.w.N.).
Denn auch diese Arbeiten überschreiten den Bereich der Schönheitsreparaturen, weil es bei ihnen nicht mehr um die Beseitigung einer typischerweise vom Mieter verursachten Abnutzung des dekorativen Erscheinungsbildes innerhalb der gemieteten Wohnung geht (Senatsurteile vom 18. Februar 2009, aaO, Tz. 10 f.; …und vom 13. Januar 2010, aaO, unter II 1 b; jeweils m.w.N.).
Wie der Senat nach Erlass des Berufungsurteils für eine gleichlautende Formularklausel klargestellt hat, darf die in § 4 Nr. 6 in Verbindung mit § 13 Nr. 1 des Mietvertrages unzulässig ausgestaltete Verpflichtung des Mieters zur Vornahme von Schönheitsreparaturen nicht im Wege der Klauselkontrolle in eine zulässige Verpflichtung inhaltlich umgestaltet werden (Senatsurteile vom 18. Februar 2009, aaO, Tz. 12, …und vom 13. Januar 2010, aaO, unter II 2).
- LG München I, 30.09.2009 - 15 S 6274/09
Wohnraummiete: Inhaltskontrolle für eine Schönheitsreparaturklausel
Denn zur Auslegung der Frage, was unter Schönheitsreparaturen zu verstehen ist, kann die Regelung in § 7 des vom Bundesministerium der Justiz herausgegebenen Mustermietvertrages 1976, Fassung I, (gleichlautend § 28 Abs. 4 S. 4 II. BV) herangezogen werden (BGH WuM 2009, 286).Der Bundesgerichtshof hat in diesem Zusammenhang entschieden, dass die Überwälzung von Schönheitsreparaturen insgesamt unwirksam ist, wenn sie verbunden ist mit einem starren Fristenplan (BGH NJW 2006, 2915) oder unzulässigen Vorgaben über die Ausführung der Schönheitsreparaturen (BGH NJW 2008, 2499; WuM 2009, 286).
Auch eine unter diesem Gesichtspunkt unzulässige Ausgestaltung der Verpflichtung zur Vornahme von Schönheitsreparaturen zieht die Unwirksamkeit der gesamten Vornahmeklausel nach sich (BGH NJW 2009, 1408).
- BGH, 10.05.2022 - VIII ZR 277/20
Wohnraummiete: Schadensersatzpflicht des Mieters bei Nichtdurchführung von …
Unter Zugrundelegung der rechtsfehlerfreien und insoweit unangegriffenen Feststellungen des Berufungsgerichts handelt es sich bei den von der Klägerin unter Vorlage eines Kostenvoranschlags geltend gemachten Renovierungsarbeiten sämtlich um Schönheitsreparaturen im Sinne der auch für den preisfreien Wohnraum maßgebenden Definition in § 28 Abs. 4 Satz 3 der Zweiten Berechnungsverordnung (vgl. Senatsurteile vom 18. Februar 2009 - VIII ZR 210/08, NJW 2009, 1408 Rn. 10;… vom 13. Januar 2010 - VIII ZR 48/09, NJW 2010, 674 Rn. 11;… vom 8. Juli 2020 - VIII ZR 163/18, BGHZ 226, 208 Rn. 31; jeweils mwN). - BGH, 08.04.2009 - VIII ZR 233/08
Vorliegen einer Mietgleitklausel i.S.v. § 4 Abs. 8 S. 1 Neubaumietenverordnung; …
Es kann deshalb offen bleiben, ob - wie die Revision geltend macht - die Bestimmung als echte Mietgleitklausel - anders als das Berufungsgericht meint - inhaltlich teilbar wäre und der erste Halbsatz einen Anspruch auf erhöhte Miete unabhängig davon begründen könnte, dass die im zweiten Halbsatz enthaltene Freistellung von dem Verfahren nach § 10 WoBindG nach Auffassung des Berufungsgerichts in diesem Fall einer Inhaltskontrolle nicht standhielte (vgl. zur Teilbarkeit Senatsurteile vom 25. Juni 2003 - VIII ZR 344/02, NJW 2003, 2899, unter II 2, und vom 18. Februar 2009 - VIII ZR 210/08, z.V.b., unter II 2, jeweils m.w.N.). - LG Braunschweig, 16.02.2018 - 11 O 1175/17
Abgasskandal, keine Entbehrlichkeit einer Fristsetzung zur Mangelbeseitigung, …
Schließlich führt das arglistige Verschweigen eines Mangels nur in der Regel dazu, dass die für eine Nacherfüllung erforderliche Vertrauensgrundlage entfällt und damit keine Veranlassung besteht, dem Verkäufer nach Entdecken des Mangels durch den Käufer eine zweite Chance zu gewähren (BGH, Urteil vom 09.01.2008, VIII ZR 210/08, zit. nach juris, Rn. 19). - LSG Bayern, 10.02.2021 - L 3 U 333/19
Unfallversicherung: Unfallversicherungsschutz bei einer für eine Gemeinde …
Dieser Beschränkung liegt der Gedanke zugrunde, dass eine Belastung des Mieters mit Schönheitsreparaturen nur hinsichtlich solcher Arbeiten gerechtfertigt sein kann, mit denen eine typischerweise vom Mieter verursachte Abnutzung des dekorativen Erscheinungsbildes innerhalb der gemieteten Wohnung beseitigt wird (st. Rspr., vgl. stellv. BGH, Urteil vom 18.2.2009 - VIII ZR 210/08 - juris Rn. 10). - LG Essen, 17.02.2011 - 10 S 344/10
Ungewöhnlicher Farbzustand der Wohnung bei Rückgabe: Schadensersatz?
- LG Braunschweig, 15.09.2017 - 11 O 4019/16
Anspruch auf Rückabwicklung des Fahrzeugkaufvertrages nach Rücktritt wegen …
- AG Hamburg, 26.10.2022 - 49 C 150/22
Schadensersatz aufgrund des Rückgabezustands einer Mietwohnung; Zahlungsanspruch …
- LG Hannover, 28.05.2013 - 20 S 61/12
Streichen der Türen und Fenster von außen nicht ausgenommen: Klausel unwirksam!
- LSG Nordrhein-Westfalen, 28.07.2017 - L 19 AS 1023/17
SGB-II -Leistungen; Kosten für eine Wohnungsrenovierung; Mietvertragliche …
- LG Braunschweig, 14.07.2017 - 11 O 3826/16
Kauf eines vom sog. Abgasskandal betroffenen Fahrzeugs: Anspruch auf Minderung …
- AG Offenbach, 07.05.2015 - 33 C 291/14
Tierhaltung in der Mietwohnung als übermäßige Beanspruchung im Sinne der …
- AG Hamburg, 29.04.2022 - 48 C 481/19
Beendigung und Neubegründung eines gemeinschaftlichen Mietverhältnisses bei …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 30.04.2010 - L 1 AS 164/10
Grundsicherung für Arbeitssuchende
- LG Braunschweig, 09.10.2017 - 11 O 3565/16
Vertragsrücktritt wegen Abgasskandal ohne angemessene Fristsetzung zur …
- AG Gießen, 30.06.2009 - 48M C 720/08
Formularmietvertrag über Wohnung: Reichweite der Pflicht zur Vornahme von …
- LG Braunschweig, 02.10.2017 - 11 O 4059/16
Neuwagenkaufvertrag: Rücktritt bei Kauf eines mit einer unzulässigen …
- LG Braunschweig, 16.10.2017 - 11 O 3809/16
Kein Recht zur Minderung ohne Nachfristsetzung für Käufer eines vom …
- LG Braunschweig, 09.10.2017 - 11 O 3836/16
Anfechtungsrecht und Recht zum Rücktritt für Käufer eines mit einer unzulässigen …
- LG Braunschweig, 14.07.2017 - 11 O 4200/16
Kraftfahrzeugkauf: Unzulässiger Einsatz einer Abschalteinrichtung in der …
- LG Essen, 08.09.2011 - 10 S 121/11
Schadensersatz gegen ehemalige Mieter bei nicht ordnungsgemäßer Übergabe der …