Rechtsprechung
   BGH, 18.02.2010 - IX ZR 101/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,727
BGH, 18.02.2010 - IX ZR 101/09 (https://dejure.org/2010,727)
BGH, Entscheidung vom 18.02.2010 - IX ZR 101/09 (https://dejure.org/2010,727)
BGH, Entscheidung vom 18. Februar 2010 - IX ZR 101/09 (https://dejure.org/2010,727)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,727) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (17)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 49 InsO, § 12 GrStG
    Freihändige Veräußerung eines Grundstücks durch den Insolvenzverwalter: Abgesonderte Befriedigung der Gemeinde als Inhaberin einer öffentlichen Last wegen ihrer Grundsteuerforderung

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    InsO § 49
    Keine abgesonderte Befriedigung für Inhaber einer öffentlichen Last gem. § 12 GrStG nach freihändigem Grundstücksverkauf

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Einordnung der Grundsteuer als öffentliche Last auf einem Grundstück; Recht des Inhabers einer öffentlichen Last auf einem Grundstück auf abgesonderte Befriedigung aus dem durch den Insolvenzverwalter im Wege der freihändigen Veräußerung erzielten Erlös

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Kein Absonderungsrecht der Gemeinde am Erlös des mit Grundsteuer belasteten Grundstücks bei freihändiger Veräußerung durch den Insolvenzverwalter

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Grundsteuerhaftung bei freihändiger Veräußerung durch Insolvenzverwalter; abgesonderte Befriedigung; Grundstücksverkauf; öffentliche Last; Steuerforderung

  • rewis.io

    Freihändige Veräußerung eines Grundstücks durch den Insolvenzverwalter: Abgesonderte Befriedigung der Gemeinde als Inhaberin einer öffentlichen Last wegen ihrer Grundsteuerforderung

  • ra.de
  • rewis.io

    Freihändige Veräußerung eines Grundstücks durch den Insolvenzverwalter: Abgesonderte Befriedigung der Gemeinde als Inhaberin einer öffentlichen Last wegen ihrer Grundsteuerforderung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einordnung der Grundsteuer als öffentliche Last auf einem Grundstück; Recht des Inhabers einer öffentlichen Last auf einem Grundstück auf abgesonderte Befriedigung aus dem durch den Insolvenzverwalter im Wege der freihändigen Veräußerung erzielten Erlös

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Keine abgesonderte Befriedigung für Inhaber öffentlicher Last

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Grundsteuerrückstände in der Insolvenz

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    InsO §§ 49, 165; ZVG § 10; GrStG § 12
    Kein Absonderungsrecht der Gemeinde am Erlös des mit Grundsteuer belasteten Grundstücks bei freihändiger Veräußerung durch den Insolvenzverwalter

  • kurzschmuck.de (Kurzinformation)

    Keine abgesonderte Befriedigung der Gemeinde (des Zweckverbandes) aus dem Erlös eines freihändigen Grundstücksverkaufs

  • kurzschmuck.de (Kurzinformation)

    Keine abgesonderte Befriedigung der Gemeinde (des Zweckverbandes) aus dem Erlös eines freihändigen Grundstücksverkaufs

Besprechungen u.ä.

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2010, 1022
  • ZIP 2010, 994
  • MDR 2010, 895
  • NVwZ-RR 2010, 535
  • NZI 2010, 34
  • NZI 2010, 482
  • WM 2010, 975
  • Rpfleger 2010, 441
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Hamm, 21.10.1993 - 27 U 125/93
    Auszug aus BGH, 18.02.2010 - IX ZR 101/09
    Entgegen der Ansicht des OLG Hamm (NJW-RR 1994, 469 f) bedeutet die Verweisung jedoch nicht, dass das Absonderungsrecht erst und nur dann entsteht, wenn das Grundstück nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens zwangsversteigert wird.

    Teilweise wird angenommen, die in § 10 Abs. 1 Nr. 3 ZVG genannten Rechte ließen sich nur im Zwangsversteigerungsverfahren umsetzen (OLG Hamm NJW-RR 1994, 469 mit krit. Anm. Hornung KKZ 1995, 67; Uhlenbruck/Brinkmann aaO § 51 Rn. 38; MünchKomm-InsO/Ganter aaO § 51 Rn. 262; HmbKomm-InsO/Büchler, 3. Aufl. § 165 Rn. 13).

  • BVerwG, 07.09.1984 - 8 C 30.82

    Anspruch auf Grundsteuer - Unterbliebene Anmeldung bei Zwangsversteigerung -

    Auszug aus BGH, 18.02.2010 - IX ZR 101/09
    Das Schicksal der öffentlichen Last des § 12 GrStG richtet sich folglich, wenn das betroffene Grundstück zwangsversteigert wird, ausschließlich nach den Vorschriften des Zwangsversteigerungsgesetzes (BVerwGE 70, 91 = NJW 1985, 756).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 14.03.2006 - 4 L 328/05

    Vollstreckung

    Auszug aus BGH, 18.02.2010 - IX ZR 101/09
    Die Grundsteuer ruht unabhängig davon als öffentliche Last auf dem Grundstück, ob ein Zwangsversteigerungsverfahren eingeleitet worden ist oder nicht (OVG Sachsen-Anhalt WM 2007, 1622).
  • BGH, 29.11.2007 - IX ZB 12/07

    Zulässigkeit des Insolvenzantrags eines vollständig dinglich gesicherten

    Auszug aus BGH, 18.02.2010 - IX ZR 101/09
    c) Obwohl das Gesetz diese Möglichkeit nicht ausdrücklich vorsieht, kann der Verwalter das belastete Grundstück - wie sich mittelbar aus § 160 Abs. 2 Nr. 1 InsO ergibt - auch freihändig veräußern (Jaeger/Henckel, InsO § 49 Rn. 33; MünchKomm-InsO/Ganter, 2. Aufl. § 49 Rn. 4; Uhlenbruck/Brinkmann, InsO 13. Aufl. § 49 Rn. 1c; HK-InsO/Landfermann, 5. Aufl. § 165 Rn. 4; vgl auch BGH, Beschl. v. 29. November 2007 - IX ZB 12/07, ZIP 2008, 281, 282 Rn. 13).
  • BGH, 22.05.1981 - V ZR 69/80

    Zwangsversteigerungsverfahren - Voraussetzungen - Öffentliche Last

    Auszug aus BGH, 18.02.2010 - IX ZR 101/09
    Unter dem Begriff der "öffentlichen Last", der gesetzlich nicht definiert ist, wird eine Abgabenverpflichtung verstanden, welche durch wiederkehrende oder einmalige Geldleistung zu erfüllen ist und nicht nur die persönliche Haftung des Schuldners, sondern auch die dingliche Haftung des Grundstücks voraussetzt (BGH, Urt. v. 22. Mai 1981 - V ZR 69/80, ZIP 1981, 777, 778; v. 30. Juni 1988 - IX ZR 141/87, WM 1988, 1574).
  • BGH, 30.06.1988 - IX ZR 141/87

    Begriff der öffentlichen Grundstückslasten

    Auszug aus BGH, 18.02.2010 - IX ZR 101/09
    Unter dem Begriff der "öffentlichen Last", der gesetzlich nicht definiert ist, wird eine Abgabenverpflichtung verstanden, welche durch wiederkehrende oder einmalige Geldleistung zu erfüllen ist und nicht nur die persönliche Haftung des Schuldners, sondern auch die dingliche Haftung des Grundstücks voraussetzt (BGH, Urt. v. 22. Mai 1981 - V ZR 69/80, ZIP 1981, 777, 778; v. 30. Juni 1988 - IX ZR 141/87, WM 1988, 1574).
  • BVerwG, 13.02.1987 - 8 C 25.85

    Revision - Schriftform - Einlegung durch Telebrief - Dingliche Haftung -

    Auszug aus BGH, 18.02.2010 - IX ZR 101/09
    Wird das Grundstück nach Festsetzung, Fälligkeit und Vollstreckbarkeit der Steuerforderung veräußert, haftet das Grundstück weiterhin (BVerwGE 77, 38 = NJW 1987, 2098; BVerwG KStZ 1975, 10; Troll/Eisele, GrStG 8. Aufl. § 12 Rn. 3).
  • BVerwG, 20.09.1974 - IV C 32.72

    Grenzen der Beitragspflicht bei einem Eigentumswechsel nach deren Entstehen

    Auszug aus BGH, 18.02.2010 - IX ZR 101/09
    Wird das Grundstück nach Festsetzung, Fälligkeit und Vollstreckbarkeit der Steuerforderung veräußert, haftet das Grundstück weiterhin (BVerwGE 77, 38 = NJW 1987, 2098; BVerwG KStZ 1975, 10; Troll/Eisele, GrStG 8. Aufl. § 12 Rn. 3).
  • BVerwG, 29.10.1992 - 4 B 218.92

    Kann eine öffentliche Baulast im Zwangsversteigerungsverfahren erlöschen?

    Auszug aus BGH, 18.02.2010 - IX ZR 101/09
    Es gibt auch Rechte, die aufgrund ausdrücklicher gesetzlicher Anordnung auch außerhalb des geringsten Gebots bestehen bleiben (BVerwG NJW 1993, 480).
  • BGH, 13.09.2013 - V ZR 209/12

    Erwerber von Wohnungseigentum haften nicht für Hausgeldrückstände des

    Ob und wie das Absonderungsrecht bei einer freihändigen Veräußerung durch den Insolvenzverwalter abzugelten ist (vgl. zu § 10 Abs. 1 Nr. 3 ZVG BGH, Urteil vom 18. Februar 2010 - IX ZR 101/09, NJW-RR 2010, 1022 Rn. 10), ist nicht Gegenstand des Rechtsstreits.
  • BGH, 21.07.2011 - IX ZR 120/10

    Wohnungseigentümergemeinschaft: Geltendmachung von Hausgeldansprüchen bei

    Dies hat der Senat für die unter § 10 Abs. 1 Nr. 3 ZVG fallende Grundsteuer bereits entschieden (BGH, Urteil vom 18. Februar 2010 - IX ZR 101/09, NZI 2010, 482 Rn. 6); für das Vorrecht der Hausgeldansprüche gilt nichts Anderes.
  • BGH, 12.03.2015 - V ZB 41/14

    Vorabentscheidungsersuchen zur Auslegung der EG-Insolvenzverordnung: Erstreckung

    Öffentliche Lasten entstehen unabhängig davon, ob ein Zwangsversteigerungsverfahren eingeleitet worden ist oder nicht (BGH, Urteil vom 18. Februar 2010 - IX ZR 101/09, NJW-RR 2010, 1022 Rn. 6; Senat, Beschluss vom 6. Oktober 2011 - V ZB 18/11, NJW-RR 2012, 87 Rn. 18).

    Gemäß § 77 Abs. 2 Satz 1 AO muss der neue Eigentümer die Vollstreckung in das Grundstück dulden (vgl. BGH, Urteil vom 18. Februar 2010 - IX ZR 101/09, NJW-RR 2010, 1022 Rn. 11; BayVGH, BayVBl 2011, 768, 769; Loose in Tipke/Kruse, AO/FGO, Stand: Oktober 2014, § 77 AO Rn. 13, jeweils mwN).

    e) Während des Insolvenzverfahrens steht der Finanzbehörde aufgrund der öffentlichen Last ein Recht auf abgesonderte Befriedigung gemäß § 49 InsO zu (vgl. BGH, Urteil vom 18. Februar 2010 - IX ZR 101/09, NJW-RR 2010, 1022 Rn. 6 mwN).

  • VG Schleswig, 15.11.2023 - 4 A 1/22

    Duldungsbescheid; Restschuldbefreiung; Voreigentümer; Verwirkung

    Dies ist vorliegend der Fall; die Grundsteuer berechtigt zur abgesonderten Befriedigung (so auch BGH, EuGH-Vorlage vom 12. März 2015 - V ZB 41/14 - juris Rn. 19; BGH, Urteil vom 18. Februar 2010 - IX ZR 101/09 - juris Rn. 6).

    Unter dem Begriff der "öffentlichen Last" ist eine Abgabenverpflichtung zu verstehen, welche durch wiederkehrende oder einmalige Geldleistung zu erfüllen ist und nicht nur die persönliche Haftung des Schuldners, sondern auch die dingliche Haftung des Grundstücks voraussetzt (BGH, Urteil vom 18. Februar 2010 - IX ZR 101/09 - juris Rn. 6 m. w. N.).

    Es ist mittlerweile auch höchstrichterlich anerkannt, dass dieses Absonderungsrecht nicht erst und nur dann entsteht, wenn das Grundstück nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens zwangsversteigert wird, denn die Anordnung der Zwangsversteigerung kann nicht zur Folge haben, dass ein Recht entsteht (BGH, Urteil vom 18. Februar 2010 - IX ZR 101/09 - juris Rn. 6; so auch Brinkmann, in: Uhlenbruck, InsO Kommentar, 15. Aufl. 2019, § 49 Rn. 60).

    Im Übrigen werden auch die übrigen in § 10 Abs. 1 ZVG genannten Rechte mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu Absonderungsrechten und nicht erst und nur im Rahmen einer Zwangsversteigerung (vgl. BGH, Urteil vom 18. Februar 2010 - IX ZR 101/09 - juris Rn. 6).

  • BGH, 06.10.2011 - V ZB 18/11

    Zwangsversteigerungsverfahren: Ablösung von Forderungen durch einen Dritten;

    Die Grundsteuer ruht - unabhängig davon, ob ein Zwangsversteigerungsverfahren eingeleitet worden ist - gemäß § 12 GrStG als öffentliche Last auf dem Grundstück und gewährt deshalb ein Recht auf Befriedigung aus dem Grundstück (BGH, Urteil vom 18. Februar 2010 - IX ZR 101/09, ZIP 2010, 994, 995).
  • BGH, 21.10.2010 - IX ZR 220/09

    Haftung des Insolvenzverwalters: Insolvenzspezifische Pflicht zur rechtzeitigen

    Dies hat der Senat für die unter § 10 Abs. 1 Nr. 3 ZVG fallende Grundsteuer bereits entschieden (BGH, Urteil vom 18. Februar 2010 - IX ZR 101/09, NZI 2010, 482 Rn. 6); für das Vorrecht der Hausgeldansprüche gilt nichts Anderes.
  • LG Landau/Pfalz, 17.08.2012 - 3 S 11/12

    Wohnungseigentümerinsolvenz: Auswirkung auf die dem Absonderungsrecht

    Für diese ist anerkannt, dass die gesetzliche Haftung des Grundstücks nach § 12 GrStG bei einer freihändigen Veräußerung nach Festsetzung, Fälligkeit und Vollstreckbarkeit der Steuerforderung fortbesteht (vgl. BGH, Urt. v. 18.02.2010, IX ZR 101/09, Rz. 11 m.w.N., zit. nach ).

    Vielmehr erwirbt sie im Wege der dinglichen Surrogation infolge des Untergangs ihres Absonderungsrechts am Wohnungseigentum ein Absonderungsrecht am Veräußerungserlös im selben Umfang (vgl. dazu BGH, Urt. v. 11.03.2010, IX ZR 34/09, Rz. 8; BGH, Urt. v. 18.02.2010, IX ZR 101/09, Rz. 11, zit. nach ).

  • OVG Niedersachsen, 03.04.2017 - 9 LC 31/16

    Abfallbeseitigungsgebühren; Duldungsbescheid; Duldungspflicht;

    Denn öffentliche Lasten sind in ihrem Bestand unabhängig davon, ob ein Zwangsversteigerungsverfahren eingeleitet worden ist oder nicht (vgl. BGH, Urteil v. 18.2.2010 - IX ZR 101/09 - juris Rn. 6; EuGH-Vorlage v. 12.3.2015, a.a.O., Rn. 9).
  • BGH, 26.01.2023 - V ZB 37/21

    Heilung eines zunächst rechtswidrigen Beitragsbescheids durch eine rückwirkende

    aa) Öffentliche Lasten sind im öffentlichen Recht geschaffene Abgabeverpflichtungen, die in Geld durch wiederkehrende oder einmalige Leistungen zu erfüllen sind und bei denen neben der persönlichen Haftung des Schuldners die dingliche Haftung des Grundstücks besteht (vgl. Senat, Urteil vom 27. November 1970 - V ZR 52/68, WM 1971, 194, 195; Urteil vom 22. Mai 1981 - V ZR 69/80, NJW 1981, 2127; Beschluss vom 30. März 2012 - V ZB 185/11, WM 2012, 997 Rn. 4; BGH, Urteil vom 18. Februar 2010 - IX ZR 101/09, NJW-RR 2010, 1022 Rn. 6; jeweils mwN).
  • VG Bayreuth, 30.08.2021 - B 4 S 21.641

    Grundsteuerschuld, dingliche Haftung des Grundstücks, Duldungsbescheid

    Es handelt sich um zwingendes Recht, das nicht abbedungen werden kann (BGH, U. v. 18.02.2010, IX ZR 101/09, juris, Rn. 10ff.) Auch ist der Steuergläubiger nicht verpflichtet, den Erwerber eines Grundstücks von Amts wegen über Grundsteuerrückstände des Voreigentümers oder über vergebliche Beitreibungsversuche gegen den Voreigentümer zu unterrichten (BVerwG, U. v. 13.02.1987 - 8 C 25/85 -, juris Leitsatz 3).
  • AG Bochum, 22.04.2016 - 94 C 12/16

    Was passiert mit dem Absonderungsrecht nach freihändiger Veräußerung?

  • OLG Frankfurt, 11.07.2011 - 23 U 86/10

    Insolvenzverfahren: Vereinbarung über freihändigen Verkauf von Grundeigentum

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht