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   BGH, 18.02.2010 - Xa ZR 164/07   

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https://dejure.org/2010,3599
BGH, 18.02.2010 - Xa ZR 164/07 (https://dejure.org/2010,3599)
BGH, Entscheidung vom 18.02.2010 - Xa ZR 164/07 (https://dejure.org/2010,3599)
BGH, Entscheidung vom 18. Februar 2010 - Xa ZR 164/07 (https://dejure.org/2010,3599)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 6 Abs 1 EGV 261/2004, Art 7 Abs 1 Buchst c EGV 261/2004
    EU-Luftverkehrsrecht: Anspruch auf Ausgleichszahlung bei über dreistündiger Verspätung der Ankunftszeit des Fluges

  • Wolters Kluwer

    Anwendung der Vorschriften über eine Annullierung gem. Art. 5 Fluggastrechteverordnung (FluggastrechteVO) auf einen Entschädigungsanspruch wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit gem. § 651f Abs. 2 BGB

  • reise-recht-wiki.de

    BGH verurteilt Fluggesellschaft wegen Rückflugverspätung um 41 Stunden zu Ausgleichszahlung und Reiseveranstalter zu Entschädigung wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit an Pauschalreisende

  • rewis.io

    EU-Luftverkehrsrecht: Anspruch auf Ausgleichszahlung bei über dreistündiger Verspätung der Ankunftszeit des Fluges

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Verordnung (EG) Nr. 261/2004 / Große Verspätung / Ausgleichsanspruch / Anrechnung eines Minderungsbetrags

  • rewis.io

    EU-Luftverkehrsrecht: Anspruch auf Ausgleichszahlung bei über dreistündiger Verspätung der Ankunftszeit des Fluges

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 651f Abs. 2; FluggastrechteVO
    Anwendung der Vorschriften über eine Annullierung gem. Art. 5 Fluggastrechteverordnung (FluggastrechteVO) auf einen Entschädigungsanspruch wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit gem. § 651f Abs. 2 BGB

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Reisevertragsrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    40-stündige Verspätung - Anspruch auf Ausgleichszahlung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 17.07.2007 - X ZR 95/06

    Begriff der Annullierung eines Fluges; Vorlage an den Gerichtshof der

    Auszug aus BGH, 18.02.2010 - Xa ZR 164/07
    Der Bundesgerichtshof hat dem Gerichtshof die Streitsache X ZR 95/06 zur Vorabentscheidung vorgelegt, weil er es nicht für zweifelsfrei gehalten hat, dass den Fluggästen eines wesentlich verspäteten Fluges, wie er im Streitfall vorliegt, nach der Verordnung kein Anspruch auf Ausgleichszahlungen zusteht.
  • BGH, 10.12.2009 - Xa ZR 61/09

    Anwendung der Ausschlussfrist des Art. 35 Abs. 1 Montrealer Übereinkommen (MÜ)

    Auszug aus BGH, 18.02.2010 - Xa ZR 164/07
    Soweit sich das Urteil nicht ausdrücklich mit der Frage befasst, ob das vom Gerichtshof gefundene Auslegungsergebnis mit dem Montrealer Übereinkommen vereinbar ist, hat der Senat diese Frage bereits in seinem Urteil vom 10. Dezember 2009 (Xa ZR 61/09) bejaht; daran hält er fest.
  • BGH, 29.01.2003 - XII ZR 92/01

    Umfang der Revisionszulassung

    Auszug aus BGH, 18.02.2010 - Xa ZR 164/07
    Von einer beschränkten Zulassung der Revision ist regelmäßig auszugehen, wenn die Rechtsfrage, die nach den Ausführungen in den Entscheidungsgründen zur Zulassung geführt hat, nur für einen von mehreren prozessualen Ansprüchen erheblich ist (BGHZ 153, 358, 360 ff. m.w.N.).
  • EuGH, 19.11.2009 - C-402/07

    Sturgeon - Den Fluggästen verspäteter Flüge kann ein Ausgleichsanspruch zustehen

    Auszug aus BGH, 18.02.2010 - Xa ZR 164/07
    Der Gerichtshof hat in dem Vorlageverfahren mit Urteil vom 19. November 2009 (C-402/07, RRa 2009, 282 = NJW 2010, 43) wie folgt entschieden:.
  • BGH, 28.05.2009 - Xa ZR 113/08

    Zu Fluggastrechten bei verspäteten Zubringerflügen

    Auszug aus BGH, 18.02.2010 - Xa ZR 164/07
    Ein Mangel der Flugleistung, der einen zusätzlichen Minderungsanspruch begründen könnte, liegt in einer Verspätung regelmäßig nicht (Sen.Urt. v. 28.5.2009 - Xa ZR 113/08, RRa 2009, 242 = NJW 2009, 2743); auch im Streitfall ist für einen Mangel nichts dargetan.
  • AG Hamburg, 26.04.2016 - 12 C 328/15

    Verordnung (EG) Nr. 261/2004 / Nichtantritt eines erheblich verspäteten Fluges

    Nach dem Urteil des EuGH (Urt. v. 19.11.2009, verb. Rs. C-402/07 und C-432/07 - Sturgeon u.a., RRa 2009, 282) sowie des BGH vom 18.2.2010 - Xa ZR 164/07 ist ein um mindestens drei Stunden verspäteter Flug mit Blick auf einen Ausgleichsanspruch gemäß Art. 7 Abs. 1 VO einem annullierten Flug gleichgestellt.
  • LG Darmstadt, 16.06.2010 - 7 S 200/08

    Verordnung (EG) Nr. 261/2004 / Große Verspätung / Außergewöhnlicher Umstand /

    Aus diesem nunmehr auch mit der schriftlichen Begründung vorliegenden Urteil sowie aus den weiteren am gleichen Tage verkündeten Urteilen des BGH in den Verfahren Xa ZR 106/06, Xa ZR 64/07, Xa ZR 164/07 und Xa ZR 166/07 ergibt sich, daß der Senat keine Veranlassung zu einer erneuten Vorlage an den EuGH gesehen hat.
  • LG Darmstadt, 23.05.2012 - 7 S 250/11

    Abflugverspätung wegen Erkrankung des Flugkapitäns

    Dieser Rechtsprechung hat sich der BGH angeschlossen (Urteile vom 18.02.2010, Az: Xa ZR 95/06, Xa ZR 106/06, Xa ZR 64/07, Xa ZR 164/07 und Xa ZR 166/07).
  • LG Darmstadt, 06.04.2011 - 7 S 122/10

    Abflugverspätung wegen Erkrankung eines Crew-Mitgliedes

    Aus diesem Urteil sowie aus den weiteren am gleichen Tage verkündeten Urteilen des BGH in den Verfahren Xa ZR 106/06, Xa ZR 64/07, Xa ZR 164/07 und Xa ZR 166/07 ergibt sich, daß der Senat keine Veranlassung zu einer erneuten Vorlage an den EuGH gesehen hat.
  • AG Hamburg, 26.04.2016 - 12 C 238/15

    Ausgleichsanspruch bei Flugverspätung: Voraussetzung des Antritts der Flugreise

    Nach dem Urteil des EuGH vom 19.11.2009 (Az: C-402/07 und C-432/07) sowie des BGH vom 18.02.2010 (Az: Xa ZR 164/07) ist ein um mindestens drei Stunden verspäteter Flug mit Blick auf Ausgleichsanspruch Art. 7 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 einem annullierten Flug gleichgestellt.
  • LG Hannover, 18.01.2012 - 14 S 52/11

    Vogelschlag im Flugumlaufverfahren

    b) Eine Verspätung von mehr als drei Stunden - wie hier - steht einer Annullierung im Sinne der FluggastrechteVO gleich (vgl. BGH, Urteil vom 18. Februar 2010 - Xa ZR 164/07, juris, Rn. 15).
  • LG Hamburg, 29.08.2012 - 318 S 56/11

    Reiserecht: Nichtbeförderung eines Fluggastes wegen Verspätung des

    Nach bisher geltender, aber umstrittener Rechtsprechung des EuGH (Urteil vom 19.11.2009 -C-402/07 und C-432/07), der sich der BGH angeschlossen hat (Urteile vom 18.02.2010 -Xa ZR 164/07 und Xa ZR 95/96), ergibt sich ein Ausgleichsanspruch des Fluggastes grundsätzlich aus einer analogen Anwendung von Art. 7 Abs. 1 VO (EG) Nr. 261/2004 auf sog. Verspätungsfälle (vgl. Art. 6 VO), in denen der Reisende sein Endziel nicht früher als 3 Stunden nach der geplanten Ankunftszeit erreicht und die Verspätung nicht auf außergewöhnliche Umstände zurückgeht, die sich auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn vom Luftverkehrsunternehmen alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen worden wären.
  • LG Hamburg, 08.02.2012 - 318 S 84/11

    Entschädigung wegen Verspätung eines Flugs

    Nach bisher geltender, aber umstrittener Rechtsprechung des EuGH (Urteil vom 19.11.2009 - C-402/07 und C-432/07), der sich der BGH angeschlossen hat (Urteile vom 18.02.2010 - Xa ZR 164/07 und Xa ZR 95/96), ergibt sich ein Ausgleichsanspruch des Fluggastes grundsätzlich aus einer analogen Anwendung von Art. 7 Abs. 1 VO (EG) Nr. 261/2004 auf sog. Verspätungsfälle (vgl. Art. 6 VO (EG) Nr. 261/2004), in denen der Reisende sein Endziel nicht früher als 3 Stunden nach der geplanten Ankunftszeit erreicht und die Verspätung nicht auf außergewöhnliche Umstände zurückgeht, die sich auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn vom Luftverkehrsunternehmen alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen worden wären.
  • LG Darmstadt, 18.04.2012 - 7 S 216/11

    Abflugverspätung bei Rückkehr zum Ausgangsflughafen und zweitem Start

    Dieser Rechtsprechung hat sich der BGH angeschlossen (Urteile vom 18.02.2010, Az: Xa ZR 95/06, Xa ZR 106/06, Xa ZR 64/07, Xa ZR 164/07 und Xa ZR 166/07).
  • AG Frankfurt/Main, 25.09.2012 - 30 C 1275/12

    Verordnung (EG) Nr. 261/2004 / Montrealer Übereinkommen / Abflugverspätung /

    Auch wenn der Wortlaut der Verordnung einen Anspruch auf Ausgleichszahlung nur bei Flugannullierungen vorsieht, sind die vorgenannten Artikel dahingehend auszulegen, dass die Fluggäste verspäteter Flüge im Hinblick auf die Anwendung des Ausgleichsanspruchs den Fluggästen annullierter Flüge gleichgestellt werden können und somit den in Art. 7 VO vorgesehenen Ausgleichsanspruch geltend machen können, wenn sie wegen eines i.S.v. Art. 6 Abs. 1 VO verspäteten Fluges einen Zeitverlust von drei Stunden oder mehr erleiden, d.h., wenn sie ihr Endziel nicht früher als drei Stunden nach der von dem Luftfahrtunternehmen ursprünglich geplanten Ankunftszeit erreichen (vgl. EuGH, Urt. v. 19.11.2009, verb. Rs. C-402/07 und C-432/07-Sturgeon u.a., RRa 2009, 282; BGH, Urt. v. 18.2.2010 -Xa ZR 95/06, RRa 2010, 93; Urt. v. 28.2.2010-Xa ZR 164/07, RRa 2010, 151).
  • LG Darmstadt, 16.04.2014 - 7 S 161/13

    Flugverspätung - Ausgleichszahlungsanspruch eines Fluggastes

  • AG Hannover, 09.04.2014 - 406 C 11801/13

    Flugverspätung - Organisationsverschulden durch mangelhafte Flugumlaufplanung

  • AG Hannover, 10.12.2013 - 464 C 4220/13

    Ausgleichspflicht Flugverspätung - Reiseziel wird um mehr als drei Stunden

  • AG Hannover, 18.04.2012 - 416 C 12559/11
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