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   BGH, 18.02.2014 - KRB 12/13   

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https://dejure.org/2014,4322
BGH, 18.02.2014 - KRB 12/13 (https://dejure.org/2014,4322)
BGH, Entscheidung vom 18.02.2014 - KRB 12/13 (https://dejure.org/2014,4322)
BGH, Entscheidung vom 18. Februar 2014 - KRB 12/13 (https://dejure.org/2014,4322)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 46 Abs 3 S 4 OWiG, § 304 Abs 4 S 2 Nr 4 StPO, § 406e Abs 4 StPO
    Kartellrechtliches Bußgeldverfahren: Beschwerde gegen die Ablehnung eines Akteneinsichtsantrags des Verletzten durch das Oberlandesgericht

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Statthaftigkeit einer Beschwerde gegen erstinstanzliche Entscheidungen des Oberlandesgerichts über das Akteneinsichtsrecht des Verletzten nach § 406e Abs. 4 StPO

  • Betriebs-Berater

    Verteidigungsmöglichkeiten bei Abweisung von Akteneinsicht in Kartellbußgeldverfahren

  • rewis.io

    Kartellrechtliches Bußgeldverfahren: Beschwerde gegen die Ablehnung eines Akteneinsichtsantrags des Verletzten durch das Oberlandesgericht

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Statthaftigkeit einer Beschwerde gegen erstinstanzliche Entscheidungen des Oberlandesgerichts über das Akteneinsichtsrecht des Verletzten nach § 406e Abs. 4 StPO

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Kein Beschwerderecht des Verletzten gegen Verweigerung der Akteneinsicht bei Entscheidung durch das OLG

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Verteidigungsmöglichkeiten bei Abweisung von Akteneinsicht in Kartellbußgeldverfahren

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 59, 183
  • NJW 2014, 1194
  • BB 2014, 705
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 19.12.1989 - KRB 4/89

    Beschwerde gegen Versagung der Akteneinsicht im kartellrechtlichen

    Auszug aus BGH, 18.02.2014 - KRB 12/13
    Die Beschwerde gegen erstinstanzliche Entscheidungen des Oberlandesgerichts über das Akteneinsichtsrecht des Verletzten nach § 406e Abs. 4 StPO ist nicht statthaft (Anschluss an BGH, 19. Dezember 1989, KRB 4/89, BGHSt 36, 338).

    Wie der Bundesgerichtshof - allerdings noch unter Geltung der Vorgängerregelung - bereits entschieden hat (BGH, Beschluss vom 19. Dezember 1989 - KRB 4/89, BGHSt 36, 338; vgl. auch Beschluss vom 10. Oktober 1990 - StB 19/90, NStZ 1991, 95), ist die Beschwerde durch diese Vorschrift indessen nur insoweit eröffnet, als einem Verfahrensbeteiligten durch die (teilweise) Verweigerung der Akteneinsicht die sachgerechte Interessenwahrnehmung in dem Straf- bzw. Bußgeldverfahren erschwert wird.

  • BGH, 04.10.2007 - KRB 59/07

    Akteneinsichtsgesuch

    Auszug aus BGH, 18.02.2014 - KRB 12/13
    Dies trifft zwar auf das kartellrechtliche Ordnungswidrigkeitsverfahren zu (§ 83 GWB), weshalb der Bundesgerichtshof in Kartellbußgeldsachen die Beschwerden in den Fällen des § 304 Abs. 4 Satz 2 StPO unter engen Voraussetzungen zugelassen hat (BGH, Beschluss vom 4. Oktober 2007 - KRB 59/07, BGHSt 52, 58 Rn. 4).

    Dies ergibt sich aus dem Zweck der gesetzlichen Regelung des § 304 Abs. 4 Satz 2 Nr. 4 StPO, die den Streit um den Umfang der Akteneinsicht im Hinblick auf ein anhängiges Straf- (bzw. Bußgeld-)Verfahren einer Entscheidung durch das Rechtsmittelgericht zuführen will (BGH, Beschluss vom 4. Oktober 2007 - KRB 59/07, BGHSt 52, 58 Rn. 5).

  • BGH, 10.10.1990 - StB 19/90

    Unanfechtbarkeit der richterlichen Entscheidung über Ablehnung bzw. Gewährung von

    Auszug aus BGH, 18.02.2014 - KRB 12/13
    Wie der Bundesgerichtshof - allerdings noch unter Geltung der Vorgängerregelung - bereits entschieden hat (BGH, Beschluss vom 19. Dezember 1989 - KRB 4/89, BGHSt 36, 338; vgl. auch Beschluss vom 10. Oktober 1990 - StB 19/90, NStZ 1991, 95), ist die Beschwerde durch diese Vorschrift indessen nur insoweit eröffnet, als einem Verfahrensbeteiligten durch die (teilweise) Verweigerung der Akteneinsicht die sachgerechte Interessenwahrnehmung in dem Straf- bzw. Bußgeldverfahren erschwert wird.
  • BGH, 18.01.2005 - 2 StE 9/03

    Postverkehr mit Untersuchungshäftling (Anhalten von Sendungen; Mitteilung an den

    Auszug aus BGH, 18.02.2014 - KRB 12/13
    Auch ihre Beschwerden sind deshalb nicht statthaft, weil diese ebenfalls ein außerhalb des Kartellbußgeldverfahrens liegendes Streitverhältnis betreffen (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Januar 2005 - StB 6/04, BGHR StPO § 304 Abs. 4 Akteneinsicht 3).
  • OLG Düsseldorf, 13.03.2019 - Kart 7/18
    bb) Im kartellbehördlichen Bußgeldverfahren richtet sich das Verfahrensrecht auf Akteneinsicht nicht nach § 29 VwVfG, sondern nach § 46 Abs. 1 OWiG i.V.m den Vorschriften der StPO (vgl. BGH, Beschluss vom 18.02.2014, KRB 12/13, Rn. 2 bei juris - Rechtsschutz bei Akteneinsicht ; Beschluss vom 04.10.2007, KRB 59/07, Rn. 4 bei juris - Akteneinsichtsgesuch ; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.08.2012, V-4 Kart 5/11 (OWi), V-4 Kart 6/11 (OWi), Rn. 21 bei juris - Akteneinsicht in Bonusanträge ; Schmidt in: Immenga/Mestmäcker, Wettbewerbsrecht, 5. Auflage 2014, § 72 GWB Rn. 1).
  • BGH, 03.11.2022 - StB 46/22

    Statthaftigkeit der Beschwerde gegen Beschlüsse des Oberlandesgerichts zur

    Denn § 304 Abs. 4 Satz 2 Nr. 4 StPO eröffnet die Beschwerde gegen von einem erstinstanzlich tätigen Oberlandesgericht erlassene Beschlüsse und Verfügungen betreffend die Akteneinsicht nur insoweit, als einem Verfahrensbeteiligten durch deren (teilweise) Versagung die sachgerechte Interessenwahrnehmung in dem Strafverfahren erschwert wird (s. BGH, Beschluss vom 18. Februar 2014 - KRB 12/13, BGHSt 59, 183 Rn. 5).

    Weder hat der Angeklagte geltend gemacht, durch den Umfang der Akteneinsicht der Nebenklage drohten ihm Nachteile im Sinne einer Einschränkung der Verteidigungsmöglichkeiten, noch ist dies sonst ersichtlich (vgl. - für den Betroffenen im Kartellbußgeldverfahren - BGH, Beschluss vom 18. Februar 2014 - KRB 12/13, aaO, Rn. 6).

  • BGH, 02.11.2022 - StB 47/22

    Akteneinsicht des Verletzten (schutzwürdige Interessen des Beschuldigten;

    Bei der notwendigen restriktiven Auslegung der Vorschrift verbietet es dieser Bezug des Akteneinsichtsrechts auf das anhängige Strafverfahren, die Beschwerde auch in solchen Fällen als statthaft anzusehen, bei denen die sachgerechte Verteidigung oder Mitwirkung in diesem Verfahren nicht in Frage steht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 18. Januar 2005 - StB 6/04, BGHR StPO § 304 Abs. 4 Akteneinsicht 3; vom 18. Februar 2014 - KRB 12/13, BGHSt 59, 183 Rn. 5; vom 19. Dezember 1989 - KRB 4/89, BGHSt 36, 338, 339).
  • BGH, 02.11.2022 - StB 48/22

    Akteneinsicht des Verletzten (schutzwürdige Interessen des Beschuldigten;

    Bei der notwendigen restriktiven Auslegung der Vorschrift verbietet es dieser Bezug des Akteneinsichtsrechts auf das anhängige Strafverfahren, die Beschwerde auch in solchen Fällen als statthaft anzusehen, bei denen die sachgerechte Verteidigung oder Mitwirkung in diesem Verfahren nicht in Frage steht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 18. Januar 2005 - StB 6/04, BGHR StPO § 304 Abs. 4 Akteneinsicht 3; vom 18. Februar 2014 - KRB 12/13, BGHSt 59, 183 Rn. 5; vom 19. Dezember 1989 - KRB 4/89, BGHSt 36, 338, 339).
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