Rechtsprechung
   BGH, 18.02.2016 - V ZB 23/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,5740
BGH, 18.02.2016 - V ZB 23/15 (https://dejure.org/2016,5740)
BGH, Entscheidung vom 18.02.2016 - V ZB 23/15 (https://dejure.org/2016,5740)
BGH, Entscheidung vom 18. Februar 2016 - V ZB 23/15 (https://dejure.org/2016,5740)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,5740) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 62 Abs 3 S 1 Nr 5 AufenthG vom 22.11.2011, Art 3 Nr 7 EGRL 115/2008, § 420 FamFG, Art 104 Abs 1 GG
    Abschiebungshaftsache: Haftgrunds der Fluchtgefahr nach Ablauf der Frist zur Umsetzung der Rückführungsrichtlinie; Verfahrensfehler bei der Durchführung der Anhörung; unterlassene Aushändigung des Haftantrags

  • IWW

    § 62 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 AufenthG, Richtlinie 2008/115/EG, § 62 Abs. 1 Sat... z 3 Nr. 5 AufenthG, § 62 Abs. 3 Satz 1 AufenthG, Art. 267 Abs. 3 AEUV, § 62 AufenthG, Art. 2 Abs. 2 Satz 2, Art. 104 Abs. 1 GG, § 68 Abs. 3 Satz 2 FamFG, Art. 103 GG, Art. 103 Abs. 1 GG, Art. 104 Abs. 1 Satz 1 GG, § 420 FamFG, § 317 FamFG, § 84 FamFG, § 36 Abs. 3 GNotKG

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anwendung des Haftgrunds der Fluchtgefahr nach Ablauf der Frist zur Umsetzung der sog. Rückführungsrichtlinie; Inhaftierung illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger zur Sicherung der Abschiebung; Verfahrensfehler betreffend die Grundlagen der Durchführung der ...

  • rewis.io

    Abschiebungshaftsache: Haftgrunds der Fluchtgefahr nach Ablauf der Frist zur Umsetzung der Rückführungsrichtlinie; Verfahrensfehler bei der Durchführung der Anhörung; unterlassene Aushändigung des Haftantrags

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anwendung des Haftgrunds der Fluchtgefahr nach Ablauf der Frist zur Umsetzung der sog. Rückführungsrichtlinie; Inhaftierung illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger zur Sicherung der Abschiebung; Verfahrensfehler betreffend die Grundlagen der Durchführung der ...

  • rechtsportal.de

    Anwendung des Haftgrunds der Fluchtgefahr nach Ablauf der Frist zur Umsetzung der sog. Rückführungsrichtlinie; Inhaftierung illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger zur Sicherung der Abschiebung; Verfahrensfehler betreffend die Grundlagen der Durchführung der ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Abschiebungshaft - und der Haftgrund der Fluchtgefahr

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Abschiebungshaft - und die Anhörung des Betroffenen

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2016, 139
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (35)Neu Zitiert selbst (22)

  • BGH, 16.07.2014 - V ZB 80/13

    Zurückschiebungshaftsache: Aufhebung bzw. Rechtswidrigkeitsfeststellung für die

    Auszug aus BGH, 18.02.2016 - V ZB 23/15
    Die unterbliebene Aushändigung des Haftantrags führt nur dann zu einer Aufhebung der Haftanordnung oder der Feststellung ihrer Rechtswidrigkeit, wenn das Verfahren ohne diesen Fehler zu einem anderen Ergebnis hätte führen können (Senat, Beschluss vom 16. Juli 2014 - V ZB 80/13, InfAuslR 2014, 384 Rn. 9).

    Eine Verletzung des Anspruchs auf Gewährung des rechtlichen Gehörs führt nur dann zur Rechtswidrigkeit der Entscheidung, wenn das Verfahren ohne den Verstoß zu einem anderen Ergebnis hätte führen können (zum Ganzen: Senat, Beschluss vom 16. Juli 2014 - V ZB 80/13, InfAuslR 2014, 384 Rn. 8).

    Die Grundlagen der Anhörung sind im Zusammenhang mit einem Haftantrag nicht schon betroffen, wenn dem Betroffenen eine Kopie des Haftantrags oder von dessen Übersetzung nicht ausgehändigt wird, sondern erst, wenn der Anhörung ein unzulässiger (Senat, Beschluss vom 16. Juli 2014 - V ZB 80/13 InfAuslR 2014, 384 Rn. 19, 22) oder ein unvollständiger (Senat, Beschluss vom 29. April 2010 - V ZB 218/09, FGPrax 2010, 210 Rn. 16 f.) Haftantrag zugrunde liegt, oder wenn der zulässige Haftantrag bei der Anhörung nicht zumindest in den wesentlichen Grundzügen sinngemäß mündlich in eine Sprache übersetzt wird, die der Betroffene beherrscht (vgl. Senat, Beschluss vom 12. März 2015 - V ZB 187/14, InfAuslR 2015, 301 Rn. 5 aE).

  • EuGH, 28.04.2011 - C-61/11

    El Dridi

    Auszug aus BGH, 18.02.2016 - V ZB 23/15
    cc) Es trifft schließlich auch zu, dass sich Betroffene in Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die die Rückkehrrichtlinie nicht bis zum Ablauf der in Art. 20 Abs. 1 der Richtlinie geregelten Umsetzungsfrist am 24. Dezember 2011 fristgemäß und vollständig umgesetzt haben, auf inhaltlich unbedingte und hinreichend genaue Bestimmungen dieser Richtlinie berufen können, und dass Art. 15 (und 16) der Rückführungsrichtlinie solche unbedingten und hinreichend genauen Vorschriften enthält (EuGH, Urteil vom 28. April 2011, Rs. C-61/11 PPU - El Dridi, ECLI:EU:C:2011:268 Rn. 46 f).

    (1) Solche unmittelbare Wirkungen entfalten zwar, wie ausgeführt, die Regelungen in Art. 15 bis 17 der Rückführungsrichtlinie über die Voraussetzungen für die Anordnung von Abschiebungshaft und für ihre Durchführung (EuGH, Urt. v. 28. April 2011, Rs. C-61/11 PPU - El Dridi, ECLI:EU:C:2011:268 Rn. 40, 47 für Art. 15, 16 und Senat, Beschluss vom 17. Juni 2010 - V ZB 127/10, NVwZ 2010, 1318 Rn. 27 für Art. 17).

    In seinem oben angesprochenen Urteil vom 28. April 2011 (Rs. C-61/11 PPU - El Dridi, ECLI:EU:C:2011:268 Rn. 40, 47) hat der Gerichtshof die unmittelbare Wirkung von Art. 15 der Rückführungsrichtlinie mit den konkreten Anforderungen begründet, die diese Vorschrift an die Ausgestaltung des nationalen Rechts stellt und die auch zur Änderung des § 62 AufenthG etwa durch die Einführung des heutigen Absatzes 1 dieser Vorschrift geführt haben.

  • BGH, 04.03.2010 - V ZB 222/09

    Freiheitsentziehungsverfahren: Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde gegen die

    Auszug aus BGH, 18.02.2016 - V ZB 23/15
    Nach § 68 Abs. 3 Satz 2 FamFG kann das Beschwerdegericht von einer erneuten Anhörung des Betroffenen absehen, wenn eine ordnungsgemäße persönliche Anhörung in erster Instanz stattgefunden hat und zusätzliche Erkenntnisse durch eine erneute Anhörung nicht zu erwarten sind (Senatsbeschlüsse vom 17. Juni 2010 - V ZB 3/10, FGPrax 2010, 261 Rn. 8, vom 4. März 2010 - V ZB 222/09, BGHZ 184, 323 Rn. 13 und vom 29. Oktober 2015 - V ZB 67/15, juris Rn. 6 f.).

    Der Senat hat in diesem Zusammenhang ausgeführt, dass sich ohne eine Aushändigung des Haftantrags die persönliche Anhörung des Betroffenen nicht ordnungsgemäß durchführen lasse (Beschluss vom 11. Oktober 2012 - V ZB 274/11, FGPrax 2013, 40 Rn. 7; ähnlich schon Senatsbeschluss vom 4. März 2010 - V ZB 222/09, BGHZ 184, 323 Rn. 16).

  • BGH, 29.10.2015 - V ZB 67/15

    Freiheitsentziehungsverfahren: Absehen von der persönlichen Anhörung des

    Auszug aus BGH, 18.02.2016 - V ZB 23/15
    Denn in diesem Fall verletzte die Entscheidung des Beschwerdegerichts dessen Grundrechte aus Art. 2 Abs. 2 Satz 2, Art. 104 Abs. 1 GG (Senat, Beschluss vom 29. Oktober 2015 - V ZB 67/15, InfAuslR 2016, 54 Rn. 6).

    Nach § 68 Abs. 3 Satz 2 FamFG kann das Beschwerdegericht von einer erneuten Anhörung des Betroffenen absehen, wenn eine ordnungsgemäße persönliche Anhörung in erster Instanz stattgefunden hat und zusätzliche Erkenntnisse durch eine erneute Anhörung nicht zu erwarten sind (Senatsbeschlüsse vom 17. Juni 2010 - V ZB 3/10, FGPrax 2010, 261 Rn. 8, vom 4. März 2010 - V ZB 222/09, BGHZ 184, 323 Rn. 13 und vom 29. Oktober 2015 - V ZB 67/15, juris Rn. 6 f.).

  • BGH, 17.06.2010 - V ZB 3/10

    Freiheitsentziehungsverfahren: Pflicht des Beschwerdegerichts zur erneuten

    Auszug aus BGH, 18.02.2016 - V ZB 23/15
    Nach § 68 Abs. 3 Satz 2 FamFG kann das Beschwerdegericht von einer erneuten Anhörung des Betroffenen absehen, wenn eine ordnungsgemäße persönliche Anhörung in erster Instanz stattgefunden hat und zusätzliche Erkenntnisse durch eine erneute Anhörung nicht zu erwarten sind (Senatsbeschlüsse vom 17. Juni 2010 - V ZB 3/10, FGPrax 2010, 261 Rn. 8, vom 4. März 2010 - V ZB 222/09, BGHZ 184, 323 Rn. 13 und vom 29. Oktober 2015 - V ZB 67/15, juris Rn. 6 f.).

    (b) Nicht jeder Verfahrensfehler führt aber dazu, dass die durchgeführte Anhörung gewissermaßen als "Nichtanhörung" anzusehen ist (Senat, Beschluss vom 17. Juni 2010 - V ZB 3/10, FGPrax 2010, 261 Rn. 22).

  • BGH, 18.12.2014 - V ZB 192/13

    Notwendigkeit eines zulässigen Haftantrags für die Anordnung und die

    Auszug aus BGH, 18.02.2016 - V ZB 23/15
    Ein solcher Fehler kann - mit Wirkung für die Zukunft - nicht schon dadurch geheilt werden, dass dem Betroffenen Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben wird, sondern nur durch eine erneute persönliche Anhörung des Betroffenen nach § 420 FamFG (Senat, Beschluss vom 18. Dezember 2014 - V ZB 192/13, juris Rn. 9 mwN).

    Verfahrensfehler bei der Durchführung der persönlichen Anhörung des Betroffenen verletzen § 420 FamFG und damit Art. 104 Abs. 1 GG nur, wenn sie nicht nur den formal ordnungsmäßigen Ablauf der Anhörung, sondern deren Grundlagen betreffen (Senat, Beschluss vom 18. Dezember 2014 - V ZB 192/13, juris Rn. 9 mwN; ähnlich BGH, Beschluss vom 2. März 2011 - XII ZB 346/10, NJW 2011, 2365 Rn. 14 "zwingende Vorschriften", in casu die nach § 317 FamFG gebotene, aber unterbliebene Bestellung eines Verfahrenspflegers für die Anhörung im Unterbringungsverfahren, und diese Entscheidung aufgreifend: Senat, Beschluss vom 10. Oktober 2013 - V ZB 127/12, FGPrax 2014, 39 Rn. 9 aE).

  • BGH, 29.04.2010 - V ZB 218/09

    Abschiebungshaftverfahren: Haftanordnung ohne vollständigen Antrag der

    Auszug aus BGH, 18.02.2016 - V ZB 23/15
    Die Grundlagen der Anhörung sind im Zusammenhang mit einem Haftantrag nicht schon betroffen, wenn dem Betroffenen eine Kopie des Haftantrags oder von dessen Übersetzung nicht ausgehändigt wird, sondern erst, wenn der Anhörung ein unzulässiger (Senat, Beschluss vom 16. Juli 2014 - V ZB 80/13 InfAuslR 2014, 384 Rn. 19, 22) oder ein unvollständiger (Senat, Beschluss vom 29. April 2010 - V ZB 218/09, FGPrax 2010, 210 Rn. 16 f.) Haftantrag zugrunde liegt, oder wenn der zulässige Haftantrag bei der Anhörung nicht zumindest in den wesentlichen Grundzügen sinngemäß mündlich in eine Sprache übersetzt wird, die der Betroffene beherrscht (vgl. Senat, Beschluss vom 12. März 2015 - V ZB 187/14, InfAuslR 2015, 301 Rn. 5 aE).
  • BGH, 05.12.2013 - V ZB 71/13

    Zurückschiebungshaftsache: Erfordernis der Aushändigung des Haftantrages in

    Auszug aus BGH, 18.02.2016 - V ZB 23/15
    aa) Richtig ist allerdings, dass der Haftantrag der beteiligten Behörde einem Betroffenen bei der Anhörung durch den Haftrichter nicht nur "bekannt zu machen", sondern in Ablichtung auszuhändigen ist und dass dieser Vorgang im Protokoll festgehalten werden muss (Senat, Beschluss vom 5. Dezember 2013 - V ZB 71/13, InfAuslR 2014, 150 Rn. 7).
  • BGH, 30.10.2013 - V ZB 9/13

    Beschwerde in einer Abschiebungshaftsache: Wirksamkeit einer in deutscher Sprache

    Auszug aus BGH, 18.02.2016 - V ZB 23/15
    Die fehlende Aushändigung des Haftantrags führte nach der bisherigen Rechtsprechung des Senats dazu, dass die Haftanordnung ohne weiteres rechtswidrig war (vgl. etwa Senatsbeschlüsse vom 30. März 2012 - V ZB 59/12, juris Rn. 10 und vom 30. Oktober 2013 - V ZB 9/13, FGPrax 2014, 43 Rn. 10).
  • BGH, 30.03.2012 - V ZB 59/12

    Vorliegen eines zulässigen Haftantrags i. R. der Haft zur Sicherung der

    Auszug aus BGH, 18.02.2016 - V ZB 23/15
    Die fehlende Aushändigung des Haftantrags führte nach der bisherigen Rechtsprechung des Senats dazu, dass die Haftanordnung ohne weiteres rechtswidrig war (vgl. etwa Senatsbeschlüsse vom 30. März 2012 - V ZB 59/12, juris Rn. 10 und vom 30. Oktober 2013 - V ZB 9/13, FGPrax 2014, 43 Rn. 10).
  • BGH, 10.10.2013 - V ZB 127/12

    Zurückschiebungshaftsache: Absehen von der erneuten Anhörung des Betroffenen im

  • BGH, 02.03.2011 - XII ZB 346/10

    Unterbringungsverfahren: Erfordernis der erneuten Anhörung des Betroffenen im

  • BGH, 11.10.2012 - V ZB 274/11

    Abschiebungshaftverfahren: Notwendige Aushändigung der schriftlichen Begründung

  • EuGH, 10.09.2013 - C-383/13

    Die Nichtbeachtung der Verteidigungsrechte beim Erlass einer Entscheidung über

  • BGH, 12.03.2015 - V ZB 187/14

    Abschiebungshaftsache: Rechtswidrigkeit der Haftanordnung wegen nicht

  • LG Hannover, 30.04.2015 - 8 T 16/15

    Haft zur Sicherung der Abschiebung: Rückführung illegal aufhältiger

  • BGH, 17.06.2010 - V ZB 127/10

    Rechtsbeschwerde im Freiheitsentziehungsverfahren: Rechtswidrigkeit einer

  • BGH, 22.10.2014 - V ZB 124/14

    Haft zur Sicherung von Überstellungsverfahren im Anwendungsbereich der

  • EuGH, 06.10.1982 - 283/81

    CILFIT / Ministero della Sanità

  • AG Hannover, 19.01.2015 - 44 XIV 64/14

    Rechtswidrigkeit einer auf des Merkmal der Fluchtgefahr gestützten Haftanordnung

  • LG Stuttgart, 16.02.2015 - 19 T 43/15

    Abschiebungshaft: Voraussetzungen für Anordnung der Sicherungshaft

  • BGH, 26.06.2014 - V ZB 31/14

    Verordnung (EU) Nr. 604/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26.

  • BVerfG, 14.05.2020 - 2 BvR 2345/16

    Haftanordnung unter Verstoß gegen Pflicht zur Benachrichtigung einer

    Der Bundesgerichtshof habe dieses verfassungsrechtliche Problem zwischenzeitlich erkannt (vgl. Beschluss vom 18. Februar 2016 - V ZB 23/15 -, juris); er subsumiere aber nur "erhebliche" (oder schwerwiegende) Verfahrensfehler unter Art. 104 Abs. 1 GG.
  • BGH, 20.05.2016 - V ZB 140/15

    Abschiebungshaftsache: Konkludenter Antrag auf Beiordnung eines Rechtsanwalts;

    Rechtlich gleich zu behandeln ist der Fall, dass eine Anhörung zwar stattgefunden hat, hierbei dem Gericht jedoch ein Verfahrensfehler unterlaufen ist, der die Grundlagen der Anhörung betrifft und ihr den Charakter einer "Nichtanhörung" verleiht (vgl. näher Senat, Beschluss vom 18. Februar 2016 - V ZB 23/15, juris Rn. 26).

    Das Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 10. September 2013 (Rs. C-383/13 - PPU - G. and R., ECLI:EU:C:2013:533 Rn. 44 f.) ändert an dieser Unterscheidung nichts, weil der deutsche Gesetzgeber unionsrechtlich nicht gehindert ist, die persönliche Anhörung des Betroffenen als eine Voraussetzung für die Anordnung von Sicherungshaft einzuführen (Senat, Beschluss vom 18. Februar 2016 - V ZB 23/15, juris Rn. 25).

  • BVerfG, 14.05.2020 - 2 BvR 993/15

    Unzulässigkeit zweier Verfassungsbeschwerden bezogen auf die Nichtaushändigung

    Mit Beschluss vom 18. Februar 2016 (V ZB 23/15), zugestellt am 24. März 2016, wies der Bundesgerichtshof die Rechtsbeschwerde zurück.

    Verfahrensfehler bei der persönlichen Anhörung nach § 420 Abs. 1 FamFG verletzten nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs den Betroffenen nur dann in seinem grundrechtsgleichen Recht aus Art. 104 Abs. 1 Satz 1 GG, wenn sie nicht nur den formal ordnungsmäßigen Ablauf der Anhörung, sondern deren Grundlagen beträfen und ihr den Charakter einer "Nichtanhörung" verliehen (Beschluss vom 17. Juni 2010 - V ZB 3/10 -, juris; Beschluss vom 18. Februar 2016 - V ZB 23/15 -, juris).

  • BGH, 02.03.2017 - V ZB 122/15

    Verlängerung von Abschiebungshaft: Bestimmung der gerichtlichen Zuständigkeit bei

    Auf diesen Haftgrund konnte die Anordnung von Abschiebungshaft, um die es hier geht, auch nach dem Ablauf der Frist zur Umsetzung von Art. 3 und 15 der Richtlinie 2008/115/EG (Rückführungsrichtlinie) am 24. Dezember 2010 und vor der Einführung von § 2 Abs. 14 und 15 AufenthG am 1. August 2015 gestützt werden (Senat, Beschluss vom 18. Februar 2016 - V ZB 23/15, InfAuslR 2016, 235 Rn. 10).
  • BGH, 23.01.2018 - V ZB 53/17

    Abschiebungshaftsache: Haftgrund der Fluchtgefahr; Erforderlichkeit der erneuten

    Mit ihr hat der Gesetzgeber die von Art. 3 Nr. 7 der - hier maßgeblichen - Richtlinie 2008/115/EG (Rückführungsrichtlinie) verlangten gesetzlich festgelegten Kriterien zur Konkretisierung der im Gemeinschaftsrecht bestimmten Voraussetzungen der "Fluchtgefahr" geregelt (vgl. dazu Senat, Beschluss vom 18. Februar 2016 - V ZB 23/15, InfAuslR 2016, 235 Rn. 8).
  • BGH, 06.04.2017 - V ZB 59/16

    Freiheitsentziehungsverfahren: Verfahrensmangel durch unterlassene Beeidigung des

    Verfahrensfehler bei der Durchführung der persönlichen Anhörung des Betroffenen nach § 420 Abs. 1 FamFG verletzen den Betroffenen in seinem grundrechtsgleichen Recht aus Art. 104 Abs. 1 Satz 1 GG nur, wenn sie nicht nur den formal ordnungsmäßigen Ablauf der Anhörung, sondern deren Grundlagen betreffen und ihr den Charakter einer "Nichtanhörung" verleihen (Senat, Beschluss vom 18. Februar 2016 - V ZB 23/15, InfAuslR 2016, 235 Rn. 26 mwN; Beschluss vom 20. Mai 2016 - V ZB 140/15, InfAuslR 2016, 381 Rn. 10).
  • BGH, 15.12.2020 - XIII ZB 123/19

    Anordnung der Haft zur Sicherung der Überstellung des Betroffenen in die

    cc) Die Anhörung der Betroffenen leidet damit an einem schwerwiegenden Verfahrensfehler, der nicht nur den ordnungsgemäßen Ablauf der Anhörung, sondern deren Grundlagen betrifft (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Februar 2016 - V ZB 23/15, InfAuslR 2016, 235 Rn. 26 mwN).
  • BGH, 14.07.2016 - V ZB 32/15

    Abschiebungshaft: Abschiebungsandrohung im Haftantrag als

    Zur Begründung wird auf den Beschluss vom 18. Februar 2016 (V ZB 23/15, InfAuslR 2016, 235 Rn. 10 ff.) Bezug genommen.
  • BGH, 12.11.2019 - XIII ZB 34/19

    Vertretung eines Betroffenen durch einen Bevollmächtigten seiner Wahl zur Wahrung

    Eine Heilung des Verfahrensfehlers - die mit Wirkung für die Zukunft möglich gewesen wäre (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Februar 2016 - V ZB 23/15, InfAuslR 2016, 235 Rn. 25) - ist auch in der Beschwerdeinstanz nicht eingetreten.
  • BGH, 07.04.2020 - XIII ZB 84/19

    Rechtmäßigkeit einer Abschiebungshaft; Prüfung des Vorliegens eines zulässigen

    c) Eine Heilung des Verfahrensfehlers - die mit Wirkung für die Zukunft möglich gewesen wäre (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Februar 2016 - V ZB 23/15, InfAuslR 2016, 235 Rn. 25) - ist auch in der Beschwerdeinstanz nicht eingetreten.
  • BGH, 25.01.2018 - V ZB 71/17

    Behebung eines Mangels des Haftantrags während des Beschwerdeverfahrens durch

  • BGH, 11.10.2017 - V ZB 167/16

    Rücküberstellungshaftsache: Anordnung der Haftfortdauer bei Nichtteilnahme des

  • BGH, 22.02.2022 - XIII ZB 74/20

    Amtsgerichtlicher Erlass einer Haftanordnung im Hauptsacheverfahren unter

  • BGH, 15.09.2016 - V ZB 49/15

    Rechtmäßigkeit einer Haft trotz fehlender Benachrichtigung der von dem

  • BGH, 22.06.2021 - XIII ZB 88/20

    Ein wegen Ablaufs der Haft- oder Gewahrsamszeit oder des Datums der geplanten

  • BGH, 20.10.2016 - V ZB 106/15

    Haftanordnung zur Sicherung der Abschiebung nach dem Ablauf der Frist zur

  • BGH, 20.07.2021 - XIII ZB 98/19

    Überstellungshaftsache: Rechtsbeschwerde gegen die unterbliebene Beteiligung des

  • BGH, 11.10.2018 - V ZB 70/17

    Anordnung der Sicherungshaft wegen Vorliegens des Haftgrunds der Fluchtgefahr zur

  • BGH, 23.03.2021 - XIII ZB 66/20

    Überstellungshaft: Wahrung des Grundsatzes des fairen Verfahrens bei Anhörung des

  • BGH, 14.07.2016 - V ZB 94/14

    Voraussetzungen für die Anordnung der Sicherungshaft bei einem ausreiseunwilligen

  • BGH, 25.10.2022 - XIII ZB 44/20

    Anordnung der Haft eines Betroffenen zur Sicherung seiner Abschiebung;

  • BGH, 26.01.2021 - XIII ZB 117/19

    Rechtsbeschwerde eines srilankischen Staatsangehörigen wegen der Verletzung

  • BGH, 24.06.2020 - XIII ZB 6/19

    Anordnung der Haft zur Sicherung der Abschiebung eines Betroffenen wegen

  • BGH, 18.05.2021 - XIII ZB 2/20

    Abschiebehaft wegen Fluchtgefahr

  • LG Mosbach, 08.06.2020 - 3 T 43/19

    Ausreisegewahrsam: Anordnung gegenüber einem ausreisepflichtigen Ausländer und

  • LG Ingolstadt, 04.08.2020 - 22 T 1834/20

    Coronavirus, SARS-CoV-2, Abschiebung, Asylantrag, Beschwerde, Asylverfahren,

  • LG Wuppertal, 17.04.2020 - 9 T 41/20
  • LG Hamburg, 11.01.2018 - 329 T 99/17

    Rechtswidrigkeit bzw. Rechtmäßigkeit der Sicherungshaft, Vorliegen der

  • BGH, 20.04.2016 - V ZB 15/15

    Rechtmäßigkeit einer Haftanordnung im Hinblick auf die Benachrichtigung naher

  • BGH, 06.10.2020 - XIII ZB 92/19

    Verlängerung der Anordnung der Haft zur Sicherung der Abschiebung eines

  • LG Detmold, 27.07.2016 - 10 T 146/16
  • LG Köln, 05.01.2022 - 39 T 99/21
  • LG Detmold, 21.09.2020 - 3 T 120/18

    Ausreichender Haftantrag (Hier: Ausführungen zur Dauer der beantragten Haft)

  • LG Bonn, 12.12.2018 - 4 T 380/18
  • LG Hannover, 12.05.2017 - 8 T 34/17

    Abschiebungshaft, Haftantrag, Beschleunigungsgebot, rechtliches Gehör,

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht