Rechtsprechung
   BGH, 18.02.2020 - I ZR 154/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,5743
BGH, 18.02.2020 - I ZR 154/18 (https://dejure.org/2020,5743)
BGH, Entscheidung vom 18.02.2020 - I ZR 154/18 (https://dejure.org/2020,5743)
BGH, Entscheidung vom 18. Februar 2020 - I ZR 154/18 (https://dejure.org/2020,5743)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,5743) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Erfolglose Erinnerung gegen den Kostenansatz des Bundesgerichtshofs; Keine inhaltlich die Entscheidung angreifenden Einwendungen im Verfahren der Erinnerung gegen den Kostenansatz; Keine aufschiebende Wirkung der Verfassungsbeschwerde gegen den Senatsbeschluss über die ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    GKG § 66 Abs. 1 S. 1; GKG § 30
    Erfolglose Erinnerung gegen den Kostenansatz des Bundesgerichtshofs; Keine inhaltlich die Entscheidung angreifenden Einwendungen im Verfahren der Erinnerung gegen den Kostenansatz; Keine aufschiebende Wirkung der Verfassungsbeschwerde gegen den Senatsbeschluss über die ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 16.08.2017 - I ZB 7/17

    Erinnerung gegen den Kostenansatz des Bundesgerichtshofs (BGH)

    Auszug aus BGH, 18.02.2020 - I ZR 154/18
    Die zulässige, insbesondere statthafte (§ 66 Abs. 1 Satz 1 GKG) Erinnerung der Kläger, über die beim Bundesgerichtshof gemäß § 1 Abs. 5, § 66 Abs. 6 Satz 1 GKG die Einzelrichterin des Senats entscheidet (vgl. BGH, Beschluss vom 16. August 2017 - I ZB 7/17, juris Rn. 2 mwN), hat keinen Erfolg.

    Soweit sich die Kläger gegen die Kostenbelastung an sich wenden, ist dieser Einwand im Verfahren der Erinnerung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 GKG nicht zu berücksichtigen (BGH, Beschluss vom 16. August 2017 - I ZB 7/17, juris Rn. 3 mwN).

  • BGH, 20.09.2018 - I ZR 196/15

    Fälligkeit einer gerichtlichen Verfahrensgebühr für die erfolglose Beschwerde

    Auszug aus BGH, 18.02.2020 - I ZR 154/18
    Deshalb könnte die Kostenforderung des Bundes bei Absehen von einem Kostenansatz nach § 5 GKG verjähren (vgl. BGH, Beschluss vom 20. September 2018 - I ZR 196/15, juris Rn. 5 mwN).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht