Rechtsprechung
BGH, 18.02.2020 - KZR 6/17 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
Einspeiseentgelt II
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 1 GWB, § 134 BGB
Kartellrechtsverstoß: Wirksamkeitsprüfung für die Kündigung eines entgeltlichen Einspeisungsvertrages einer öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt mit einem Breitbandkabelnetzbetreiber - Einspeiseentgelt II
- IWW
§ 1 GWB, § ... 19 Abs. 4 Nr. 2 GWB, § 134 BGB, § 242 BGB, Art. 229 § 34 EG-BGB, § 286 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1, § 288 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 BGB, § 565 Satz 1, § 516 Abs. 3, § 91 Abs. 1, § 92 Abs. 1, § 269 Abs. 3 Satz 2 ZPO
- Wolters Kluwer
Nichtigkeit der Kündigung eines Einspeisevertrags bei Beruhen auf einem abgestimmten Verhalten im Sinne des § 1 GWB; Rechtsstreit um die Verpflichtung zur Zahlung einer Einspeisevergütung für das Jahr 2013
- rewis.io
Kartellrechtsverstoß: Wirksamkeitsprüfung für die Kündigung eines entgeltlichen Einspeisungsvertrages einer öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt mit einem Breitbandkabelnetzbetreiber - Einspeiseentgelt II
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GWB § 1
Nichtigkeit der Kündigung eines Einspeisevertrags bei Beruhen auf einem abgestimmten Verhalten im Sinne des § 1 GWB ; Rechtsstreit um die Verpflichtung zur Zahlung einer Einspeisevergütung für das Jahr 2013 - rechtsportal.de
GWB § 1
Nichtigkeit der Kündigung eines Einspeisevertrags bei Beruhen auf einem abgestimmten Verhalten im Sinne des § 1 GWB ; Rechtsstreit um die Verpflichtung zur Zahlung einer Einspeisevergütung für das Jahr 2013 - datenbank.nwb.de
Kartellrechtsverstoß: Wirksamkeitsprüfung für die Kündigung eines entgeltlichen Einspeisungsvertrages einer öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt mit einem Breitbandkabelnetzbetreiber - Einspeiseentgelt II
- WM (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
Zur Unwirksamkeit einer auf einem abgestimmten Verhalten im Sinne des § 1 GWB beruhenden Kündigung eines Vertrags auch dann, wenn einer aus mehreren Mitgliedern bestehenden Vertragspartei nach dem Vertrag nur ein einheitliches Kündigungsrecht zusteht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)
Kündigung eines entgeltlichen Einspeisungsvertrages mit Kabelnetzbetreiber durch ARTE stellt Kartellrechtsverstoß dar
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Kartellrechtsverstoß: Wirksamkeitsprüfung für die Kündigung eines entgeltlichen Einspeisungsvertrages
- juve.de (Kurzinformation)
Kabelstreit: Arte zur Zahlung an Vodafone und Unitymedia verurteilt
- juve.de (Kurzinformation)
Arte zur Zahlung an Vodafone und Unitymedia verurteilt
Verfahrensgang
- LG Mannheim, 13.12.2013 - 7 O 302/12
- OLG Karlsruhe, 29.12.2016 - 6 U 4/14
- BGH, 18.02.2020 - KZR 6/17
Papierfundstellen
- NJW 2020, 2643
- MDR 2020, 681
- WM 2021, 995
- MMR 2021, 186
- NZG 2020, 1080
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (9)
- BGH, 16.06.2015 - KZR 83/13
Entgelte für die Einspeisung von öffentlich-rechtlichen Fernseh- und …
Auszug aus BGH, 18.02.2020 - KZR 6/17
Die Abstimmung muss ursächlich für ein entsprechendes Marktverhalten sein, doch gilt insoweit die Vermutung, dass die an der Abstimmung beteiligten Unternehmen die mit ihren Wettbewerbern ausgetauschten Informationen bei der Bestimmung ihres Marktverhaltens berücksichtigen (BGH, Urteil vom 16. Juni 2015 - KZR 83/13, BGHZ 205, 354 Rn. 64 - Einspeiseentgelt;… Urteil vom 12. April 2016 - KZR 31/14, juris Rn. 44 - Gemeinschaftsprogramme).Diese Frage bedarf auch hier keiner Entscheidung, da die Erstellung und Ausstrahlung der Programme gebührenfinanzierter Rundfunkanstalten keine Ausübung hoheitlicher Befugnisse darstellt (BGHZ 205, 354 Rn. 37 - Einspeiseentgelt).
Im Übrigen ist das ARTE nach § 8 RStV erlaubte Sponsoring ebenso eine wirtschaftliche Tätigkeit wie das Erzielen von Einnahmen durch die Einräumung des Rechts zur Kabelweitersendung (BGHZ 205, 354 Rn. 37 - Einspeiseentgelt).
a) Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten stehen hinsichtlich der Finanzierung ihres Programmangebots grundsätzlich sowohl untereinander als auch mit den privaten Rundfunkanbietern im Wettbewerb (BGHZ 205, 354 Rn. 56 - Einspeiseentgelt).
Sie ist deshalb entgegen seiner Auffassung unwirksam (BGHZ 205, 354 Rn. 59 ff. - Einspeiseentgelt).
Jedenfalls wäre es der Beklagten zu 13 im Verhältnis zur Klägerin nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) verwehrt, sich auf eine solche Nichtigkeit des Vertrags zu berufen (vgl. BGHZ 205, 354 Rn. 63 - Einspeiseentgelt).
- BGH, 12.04.2016 - KZR 31/14
Vermutung eines Kartellverstoßes bei Abstimmung über künftiges Marktverhalten - …
Auszug aus BGH, 18.02.2020 - KZR 6/17
Die Abstimmung muss ursächlich für ein entsprechendes Marktverhalten sein, doch gilt insoweit die Vermutung, dass die an der Abstimmung beteiligten Unternehmen die mit ihren Wettbewerbern ausgetauschten Informationen bei der Bestimmung ihres Marktverhaltens berücksichtigen (BGH…, Urteil vom 16. Juni 2015 - KZR 83/13, BGHZ 205, 354 Rn. 64 - Einspeiseentgelt; Urteil vom 12. April 2016 - KZR 31/14, juris Rn. 44 - Gemeinschaftsprogramme).b) Bei ARTE handelt es sich auch nicht um ein Gemeinschaftsprogramm, für dessen Veranstaltung und Verbreitung der Bundesgerichtshof entschieden hat, dass die Rundfunkanstalten insoweit untereinander nicht im Wettbewerb stehen und sich daher insoweit abstimmen dürfen (vgl. BGH, Urteil vom 12. April 2016 - KZR 31/14, juris Rn. 47 - Gemeinschaftsprogramme).
- EuGH, 03.03.2011 - C-437/09
AG2R Prévoyance - Wettbewerb - Art. 101 AEUV, 102 AEUV und 106 AEUV - …
Auszug aus BGH, 18.02.2020 - KZR 6/17
Soweit die neuere Rechtsprechung des Gerichtshofs die Beschaffungstätigkeit der öffentlichen Hand vom Anwendungsbereich des europäischen Kartellrechts ausnimmt, sofern die erworbenen Waren oder Dienstleistungen nicht für wirtschaftliche, sondern für hoheitliche Tätigkeiten verwendet werden sollen (EuGH, Urteil vom 3. März 2011 - C 437/09, juris Rn. 41 ff. - AG 2R Prévoyance), entspricht dies nicht der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH, Urteil vom 6. November 2013 - KZR 58/11;… BGHZ 199, 1 Rn. 52 - VBL-Gegenwert I mwN).
- BGH, 06.11.2013 - KZR 58/11
Kartellrechtlicher Unternehmensbegriff bei Versorgungsanstalt und …
Auszug aus BGH, 18.02.2020 - KZR 6/17
Soweit die neuere Rechtsprechung des Gerichtshofs die Beschaffungstätigkeit der öffentlichen Hand vom Anwendungsbereich des europäischen Kartellrechts ausnimmt, sofern die erworbenen Waren oder Dienstleistungen nicht für wirtschaftliche, sondern für hoheitliche Tätigkeiten verwendet werden sollen (EuGH…, Urteil vom 3. März 2011 - C 437/09, juris Rn. 41 ff. - AG 2R Prévoyance), entspricht dies nicht der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH, Urteil vom 6. November 2013 - KZR 58/11; BGHZ 199, 1 Rn. 52 - VBL-Gegenwert I mwN). - OLG Karlsruhe, 29.12.2016 - 6 U 61/13
Auszug aus BGH, 18.02.2020 - KZR 6/17
Dies alles spreche gegen eine unabhängige Kündigungsmöglichkeit des Vertrags durch jeden Programmveranstalter (anders zu vergleichbaren Einspeiseverträgen OLG Düsseldorf…, Urteil vom 12. Juli 2017 - VI-U (Kart) 20/14, juris Rn. 169; OLG Karlsruhe, Urteil vom 29. Dezember 2016 - 6 U 61/13, juris Rn. 70). - OLG Düsseldorf, 12.07.2017 - U (Kart) 20/14
Wirksamkeit des zwischen den öffentlich-rechtlichen Fernsehsendern und den …
Auszug aus BGH, 18.02.2020 - KZR 6/17
Dies alles spreche gegen eine unabhängige Kündigungsmöglichkeit des Vertrags durch jeden Programmveranstalter (anders zu vergleichbaren Einspeiseverträgen OLG Düsseldorf, Urteil vom 12. Juli 2017 - VI-U (Kart) 20/14, juris Rn. 169; OLG Karlsruhe…, Urteil vom 29. Dezember 2016 - 6 U 61/13, juris Rn. 70). - BGH, 09.07.1984 - KRB 1/84
Beginn der Verfolgungsverjährung bei Verstoß gegen das Verbot von …
Auszug aus BGH, 18.02.2020 - KZR 6/17
Dieser Vertrag wäre im Zweifel mit Rücksicht auf das Schutzbedürfnis der Klägerin als eines Mitglieds der Marktgegenseite, die im Interesse der Rechtssicherheit nicht der Ungewissheit über die Gültigkeit ihrer Vertragsbeziehungen und der von ihr erworbenen Ansprüche ausgesetzt werden soll, als wirksam zu betrachten (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Juli 1984 - KRB 1/84, WuW/E BGH 2100, juris Rn. 20). - BGH, 28.10.1997 - XI ZR 260/96
Haftung eines Vermögensverwalters für unberechtigt erhobene Klagen; …
Auszug aus BGH, 18.02.2020 - KZR 6/17
Zu den allgemein anerkannten Auslegungsregeln gehört der Grundsatz der vollständigen Würdigung der maßgeblichen Umstände (vgl. BGH…, Urteil vom 21. Dezember 2005 - III ZR 451/04, juris Rn. 12; Urteil vom 28. Oktober 1997 - XI ZR 260/96, BGHZ 137, 69, 72). - BGH, 21.12.2005 - III ZR 451/04
Rechtzeitige Erhebung der Einrede fehlender Prozesskostensicherheit
Auszug aus BGH, 18.02.2020 - KZR 6/17
Zu den allgemein anerkannten Auslegungsregeln gehört der Grundsatz der vollständigen Würdigung der maßgeblichen Umstände (vgl. BGH, Urteil vom 21. Dezember 2005 - III ZR 451/04, juris Rn. 12; Urteil vom 28. Oktober 1997 - XI ZR 260/96, BGHZ 137, 69, 72).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 19.10.2017 - 13 A 1348/15 Die hiergegen gerichtete Revision der Klägerin zu 3. ist noch beim BGH anhängig (Az. KZR 6/17).
- OLG München, 08.11.2021 - 17 U 6346/20
Schadensersatz, Abtretung, Patent, Schadensersatzanspruch, Berufung, …
a) Zu den anerkannten Grundsätzen der Vertragsauslegung gehören insbesondere die Maßgeblichkeit des Wortlautes als Ausgangspunkt jeder Auslegung, die Berücksichtigung der Interessenlage der Vertragspartner im Zeitpunkt des Vertragsschlusses (BGH, Urteil vom 27.06.2001, VIII ZR 235/00, WM 2001, 1863, 1864, Ziffer II 1) sowie des mit der Absprache verfolgten Zwecks (BGH, Urteil vom 15.10.2014, XII ZR 111/12, WM 2014, 2280, 2283, Randziffer 48), wobei beim Wortlaut der diesem zu entnehmende objektiv erklärte Parteiwille zu berücksichtigen ist (BGH, Urteil vom 13.02.2002, III ZR 166/01, WM 2002, 1458, 1459; Urteil vom 22.01.2015, VII ZR 353/12, Randziffer 21; s.a. Urteil vom 28.07.2015, XI ZR 434/14, WM 2015, 1704, 1706, Randziffer 18; Urteil vom 21.11.2018, I ZR 10/18, WM 2019, 1367, 1368, Randziffer 16), und bei der Auslegung die (vollständige Würdigung der: BGH, Urteil vom 18.02.2020, KZR 6/17, Randziffer 30) Gesamtumstände und der mit der Vereinbarung verfolgte Zweck (BGH, Urteil vom 06.12.2017, VIII ZR 219/16, WM 2018, 1811, 1814, Randziffer 30) sowie die beiderseitigen Interessen gebührend zu beachten sind (BGH, Urteil vom 26.10.2009, II ZR 222/08, WM 2009, 2321, 2322, Randziffer 18; Urteil vom 22.01.2015, VII ZR 353/12, NJW-RR 2015, 398, 399, Randziffer 21). - OVG Nordrhein-Westfalen, 19.10.2017 - 13 A 1349/15
Freihalten von Kapazitäten für die digitale Verbreitung des Fernsehprogramms der …
Die hiergegen gerichtete Revision der Klägerin zu 3. ist noch beim BGH anhängig (Az. KZR 6/17).