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   BGH, 18.02.2021 - 4 StR 279/20   

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https://dejure.org/2021,4746
BGH, 18.02.2021 - 4 StR 279/20 (https://dejure.org/2021,4746)
BGH, Entscheidung vom 18.02.2021 - 4 StR 279/20 (https://dejure.org/2021,4746)
BGH, Entscheidung vom 18. Februar 2021 - 4 StR 279/20 (https://dejure.org/2021,4746)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 267 StGB; § 52 StGB; § 53 StGB
    Urkundenfälschung (Konkurrenzen; Tateinheit zwischen mehrfachem selbständigen Gebrauch einer unechten Urkunde und dem Herstellen einer unechten Urkunde; Anbringen eines für ein anderes Fahrzeug ausgegebenen amtlichen Kennzeichens; Gesamtvorsatz)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 21 Abs. 1 Nr. 1 StVG, § 6 Abs. 1 Pflichtversicherungsgesetz, § 265 Abs. 1 StPO, § 69 Abs. 1, § 69a Abs. 1 StGB, § 64 StGB, § 67 Abs. 2 Satz 2 StGB, § 67 Abs. 2, 5 StGB

  • Wolters Kluwer

    Verklammerung des jeweils tateinheitlichen Zusammentreffens weiterer Delikte mit der einheitlichen Urkundenfälschung zu einer Tat im materiell-rechtlichen Sinne; Bestimmung der Dauer des Vorwegvollzugs der Strafe vor der angeordneten Maßregel

  • rewis.io

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt: Anforderungen an die Bestimmung der Dauer des Vorwegvollzugs der Strafe in den Urteilsgründen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verklammerung des jeweils tateinheitlichen Zusammentreffens weiterer Delikte mit der einheitlichen Urkundenfälschung zu einer Tat im materiell-rechtlichen Sinne; Bestimmung der Dauer des Vorwegvollzugs der Strafe vor der angeordneten Maßregel

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Mehrfacher Gebrauch falscher Kennzeichen ist eine Tat

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2022, 227
  • StV 2021, 363 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 17.03.2011 - 4 StR 29/11

    Rechtsfehlerhafte Bestimmung der Dauer des Vorwegvollzugs der Maßregel

    Auszug aus BGH, 18.02.2021 - 4 StR 279/20
    Die Urteilsausführungen lassen nicht erkennen, von welcher Therapiedauer das Landgericht ausgegangen ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 5. Oktober 2010 ? 4 StR 448/10; vom 17. März 2011 - 4 StR 29/11).

    Bei der voraussichtlichen Therapiedauer handelt es sich um eine ergänzende Feststellung; die weiteren für § 67 Abs. 2, 5 StGB relevanten Feststellungen wurden rechtsfehlerfrei getroffen (vgl. BGH, Beschluss vom 17. März 2011 - 4 StR 29/11).

  • BGH, 24.06.2008 - 4 StR 204/08

    Anwendungsbereich von § 67 Abs. 2 S. 2 StGB

    Auszug aus BGH, 18.02.2021 - 4 StR 279/20
    Der diesbezügliche Teilaufhebungsantrag des Generalbundesanwalts steht einer Entscheidung des Senats im Beschlusswege nicht entgegen (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Juni 2008 - 4 StR 204/08 (zur Entscheidung über die Vollstreckungsreihenfolge)).
  • BGH, 27.06.1996 - 4 StR 3/96

    Tateinheit - Betrug - Mehrere selbständige Täuschungshandlungen - Anweisung des

    Auszug aus BGH, 18.02.2021 - 4 StR 279/20
    c) Der Senat ändert den Schuldspruch entsprechend ab, wobei er aus Gründen der Übersichtlichkeit davon absieht, die wegen der Unterbrechung durch das Unfallereignis erfolgte zweifache Verwirklichung der Delikte des § 21 Abs. 1 Nr. 1 StVG und des § 6 Abs. 1 Pflichtversicherungsgesetz im Tenor zum Ausdruck zu bringen (vgl. BGH, Urteil vom 27. Juni 1996 - 4 StR 3/96; Beschluss vom 31. Mai 2016 - 3 StR 54/16).
  • BGH, 17.10.2018 - 4 StR 149/18

    Urkundenfälschung (Tateinheit auch bei mehrfachem selbstständigen Gebrauch einer

    Auszug aus BGH, 18.02.2021 - 4 StR 279/20
    Das jeweils tateinheitliche Zusammentreffen weiterer Delikte mit der einheitlichen Urkundenfälschung hat zur Folge, dass sämtliche Gesetzesverstöße, die nicht schwerer wiegen, zu einer Tat im materiellrechtlichen Sinne verklammert werden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 15. Februar 2017 - 4 StR 629/16 und vom 17. Oktober 2018 - 4 StR 149/18, jeweils mwN).
  • BGH, 05.10.2010 - 4 StR 448/10

    Rechtsfehlerhafte Bestimmung der Dauer des Vorwegvollzugs eines Teils der Strafe

    Auszug aus BGH, 18.02.2021 - 4 StR 279/20
    Die Urteilsausführungen lassen nicht erkennen, von welcher Therapiedauer das Landgericht ausgegangen ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 5. Oktober 2010 ? 4 StR 448/10; vom 17. März 2011 - 4 StR 29/11).
  • BGH, 15.02.2017 - 4 StR 629/16

    Urkundenfälschung (Nutzung gestohlener amtlicher Kennzeichen im öffentlichen

    Auszug aus BGH, 18.02.2021 - 4 StR 279/20
    Das jeweils tateinheitliche Zusammentreffen weiterer Delikte mit der einheitlichen Urkundenfälschung hat zur Folge, dass sämtliche Gesetzesverstöße, die nicht schwerer wiegen, zu einer Tat im materiellrechtlichen Sinne verklammert werden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 15. Februar 2017 - 4 StR 629/16 und vom 17. Oktober 2018 - 4 StR 149/18, jeweils mwN).
  • BGH, 31.05.2016 - 3 StR 54/16

    Erforderlichkeit eines Freispruchs bei fehlendem Nachweis aller nach Anklage in

    Auszug aus BGH, 18.02.2021 - 4 StR 279/20
    c) Der Senat ändert den Schuldspruch entsprechend ab, wobei er aus Gründen der Übersichtlichkeit davon absieht, die wegen der Unterbrechung durch das Unfallereignis erfolgte zweifache Verwirklichung der Delikte des § 21 Abs. 1 Nr. 1 StVG und des § 6 Abs. 1 Pflichtversicherungsgesetz im Tenor zum Ausdruck zu bringen (vgl. BGH, Urteil vom 27. Juni 1996 - 4 StR 3/96; Beschluss vom 31. Mai 2016 - 3 StR 54/16).
  • BGH, 22.06.2023 - 4 StR 481/22

    Verwendung eines Kfz als gefährliches Werkzeug wegen der Fahrt in die

    Trifft ein anderes Delikt mit einer einheitlichen Urkundenfälschung in diesem Sinne tateinheitlich zusammen, hat dies zur Folge, dass sämtliche Gesetzesverstöße, die nicht deutlich schwerer wiegen, zu einer Tat im materiell-rechtlichen Sinne verklammert werden (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 28. April 2022 - 4 StR 88/22 Rn. 4; Beschluss vom 18. Februar 2021 - 4 StR 279/20, NStZ 2022, 227, 228; Urteil vom 17. Oktober 2018 - 4 StR 149/18, NZV 2018, 37; Beschluss vom 28. Januar 2014 - 4 StR 528/13, NStZ 2014, 272; Fischer, aaO, Rn. 60 mwN).
  • BGH, 26.10.2023 - 2 StR 225/23

    Gewerbsmäßiger Bandenbetrug durch Anmietung von Fahrzeugen zur gewinnbringenden

    Dabei hat das jeweils tateinheitliche Zusammentreffen weiterer Delikte mit der einheitlichen Urkundenfälschung zur Folge, dass sämtliche Gesetzesverstöße, die nicht schwerer wiegen, zu einer Tat im materiell-rechtlichen Sinne verklammert werden (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Februar 2021 - 4 StR 279/20, juris Rn. 8 mwN).
  • BGH, 18.07.2023 - 4 StR 42/23

    Konkurrenzrechtliche Wertung von Taten; Anordnung einer lebenslangen Sperre für

    Das hat zur Folge, dass der in der Fahrzeugnutzung liegende mehrfache Gebrauch einer unechten Urkunde und deren vorangegangene Herstellung als tatbestandliche Handlungseinheit eine Tat der Urkundenfälschung bilden (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 18. Februar 2021 - 4 StR 279/20 Rn. 8; Beschluss vom 26. Oktober 2016 - 4 StR 354/16 Rn. 5; jeweils mwN).

    c) Der Senat ändert den Schuldspruch entsprechend ab, wobei er aus Gründen der Übersichtlichkeit davon absieht, die zweifache Verwirklichung des Delikts des § 21 Abs. 1 Nr. 1 StVG im Tenor zum Ausdruck zu bringen (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Februar 2021 - 4 StR 279/20 Rn. 10 mwN).

  • BGH, 04.04.2023 - 6 StR 96/23

    Nachträgliche Bildung einer Gesamtstrafe (mangelnde Feststellungen im Urteil:

    Das neue Tatgericht wird Gelegenheit haben darzulegen, welche Therapiedauer es für erforderlich hält (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Februar 2021 - 4 StR 279/20).
  • BGH, 08.02.2022 - 6 StR 3/22

    Anordnung der Unterbringung eines Angeklagten in einer Entziehungsanstalt

    Vorsorglich weist der Senat darauf hin, dass die Urteilsausführungen für den Fall einer erneuten Anordnung der Maßregel erkennen lassen müssen, von welcher Therapiedauer das Landgericht ausgeht (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Februar 2021 - 4 StR 279/20).
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