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   BGH, 18.03.1991 - 5 StR 67/91   

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https://dejure.org/1991,7751
BGH, 18.03.1991 - 5 StR 67/91 (https://dejure.org/1991,7751)
BGH, Entscheidung vom 18.03.1991 - 5 StR 67/91 (https://dejure.org/1991,7751)
BGH, Entscheidung vom 18. März 1991 - 5 StR 67/91 (https://dejure.org/1991,7751)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Beeinträchtigung der Schuldfähigkeit unter Einfluss von Alkohol

 
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  • BGH, 14.02.1990 - 3 StR 362/89

    Anforderungen an Verteidigung gegen Änderung des Konkurrenzverhältnisses von

    Auszug aus BGH, 18.03.1991 - 5 StR 67/91
    Vorsorglich weist der Senat darauf hin, daß die Berechnungsgrundlagen für die Ermittlung der Blutalkoholkonzentration so vollständig mitgeteilt werden müssen, daß dem Revisionsgericht eine Überprüfung ermöglicht wird (vgl. BGHR StGB § 21 BAK 2, 8, 15, 20).
  • BGH, 22.11.1990 - 4 StR 117/90

    Minderung des Steuerungsvermögens ab einer BAK von 2 o/oo

    Auszug aus BGH, 18.03.1991 - 5 StR 67/91
    Bei der zugunsten des Angeklagten vorzunehmenden Rückrechnung bei vorhandener Blutprobe mit einem stündlichen Abbauwert von 0, 2 %o und einem Sicherheitszuschlag von 0, 2 %o (ständige Rechtsprechung, vgl. BGHSt 35, 308, 314; BGHR StGB § 20 BAK 5; BGH Urteil vom 22. November 1990 - 4 StR 117/90 -, S. 11), ergäbe sich für den Zeitpunkt 3.30/3.45 Uhr (Verlassen der Discothek) eine Blutalkoholkonzentration von etwa 3, 7 %o. Dieser Wert ist zwar nicht realistisch, weil der Angeklagte auch nach 3.45 Uhr Alkohol getrunken hat.
  • BGH, 06.10.1988 - 4 StR 460/88

    Verurteilung wegen schweren Raubes und Diebstahls in Tateinheit mit Fahren ohne

    Auszug aus BGH, 18.03.1991 - 5 StR 67/91
    Vorsorglich weist der Senat darauf hin, daß die Berechnungsgrundlagen für die Ermittlung der Blutalkoholkonzentration so vollständig mitgeteilt werden müssen, daß dem Revisionsgericht eine Überprüfung ermöglicht wird (vgl. BGHR StGB § 21 BAK 2, 8, 15, 20).
  • BGH, 17.10.1986 - 2 StR 543/86

    Anforderungen an die tatrichterliche Feststellung der Blutalkoholkonzentration

    Auszug aus BGH, 18.03.1991 - 5 StR 67/91
    Vorsorglich weist der Senat darauf hin, daß die Berechnungsgrundlagen für die Ermittlung der Blutalkoholkonzentration so vollständig mitgeteilt werden müssen, daß dem Revisionsgericht eine Überprüfung ermöglicht wird (vgl. BGHR StGB § 21 BAK 2, 8, 15, 20).
  • BGH, 14.10.1987 - 4 StR 504/87

    Berechnung einer Blutalkoholkonzentration - Zugrundelegung eines falschen

    Auszug aus BGH, 18.03.1991 - 5 StR 67/91
    Bei der zugunsten des Angeklagten vorzunehmenden Rückrechnung bei vorhandener Blutprobe mit einem stündlichen Abbauwert von 0, 2 %o und einem Sicherheitszuschlag von 0, 2 %o (ständige Rechtsprechung, vgl. BGHSt 35, 308, 314; BGHR StGB § 20 BAK 5; BGH Urteil vom 22. November 1990 - 4 StR 117/90 -, S. 11), ergäbe sich für den Zeitpunkt 3.30/3.45 Uhr (Verlassen der Discothek) eine Blutalkoholkonzentration von etwa 3, 7 %o. Dieser Wert ist zwar nicht realistisch, weil der Angeklagte auch nach 3.45 Uhr Alkohol getrunken hat.
  • BGH, 25.08.1987 - 4 StR 224/87

    Nichtzulassung einer Nebenklage gegen einen Jugendlichen

    Auszug aus BGH, 18.03.1991 - 5 StR 67/91
    Vorsorglich weist der Senat darauf hin, daß die Berechnungsgrundlagen für die Ermittlung der Blutalkoholkonzentration so vollständig mitgeteilt werden müssen, daß dem Revisionsgericht eine Überprüfung ermöglicht wird (vgl. BGHR StGB § 21 BAK 2, 8, 15, 20).
  • BGH, 24.11.1988 - 4 StR 484/88

    Erfüllung des Tatbestands des räuberischen Angriffs auf Kraftfahrer -

    Auszug aus BGH, 18.03.1991 - 5 StR 67/91
    Der zugunsten des Angeklagten errechnete "maximale" BAK-Wert darf nicht durch einen "geschätzten" wahrscheinlichen Wert relativiert werden (vgl. BGHR StGB § 20 BAK 7).
  • BGH, 09.08.1988 - 1 StR 231/88

    Blutalkohol - Indiz für Schuldfähigkeit - Tatzeit - Zeitpunkt der Blutentnahme

    Auszug aus BGH, 18.03.1991 - 5 StR 67/91
    Bei der zugunsten des Angeklagten vorzunehmenden Rückrechnung bei vorhandener Blutprobe mit einem stündlichen Abbauwert von 0, 2 %o und einem Sicherheitszuschlag von 0, 2 %o (ständige Rechtsprechung, vgl. BGHSt 35, 308, 314; BGHR StGB § 20 BAK 5; BGH Urteil vom 22. November 1990 - 4 StR 117/90 -, S. 11), ergäbe sich für den Zeitpunkt 3.30/3.45 Uhr (Verlassen der Discothek) eine Blutalkoholkonzentration von etwa 3, 7 %o. Dieser Wert ist zwar nicht realistisch, weil der Angeklagte auch nach 3.45 Uhr Alkohol getrunken hat.
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