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   BGH, 18.03.1998 - 5 StR 65/98   

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https://dejure.org/1998,10044
BGH, 18.03.1998 - 5 StR 65/98 (https://dejure.org/1998,10044)
BGH, Entscheidung vom 18.03.1998 - 5 StR 65/98 (https://dejure.org/1998,10044)
BGH, Entscheidung vom 18. März 1998 - 5 StR 65/98 (https://dejure.org/1998,10044)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 05.07.1994 - 5 StR 342/94

    Fortgesetzte Handlung - Vergewaltigung - Individualisierung - Schuldspruch -

    Auszug aus BGH, 18.03.1998 - 5 StR 65/98
    In Übereinstimmung mit dem Generalbundesanwalt schließt der Senat auch aus, daß zur Bestimmung der maßgeblichen Tatzeit für diese drei Fälle noch präzisere Feststellungen zum Nachteil des Angeklagten zu treffen sind (vgl. auch BGHR StPO § 267 Abs. 1 Satz 1 Mindestfeststellungen 7; § 354 Abs. 1 Sachentscheidung 5; jeweils m.w.N.).
  • BGH, 28.08.1997 - 4 StR 110/97
    Auszug aus BGH, 18.03.1998 - 5 StR 65/98
    Der Tatrichter hat ersichtlich nicht bedacht, daß in der DDR begangene Taten des sexuellen Mißbrauchs von Kindern, die nach § 148 Abs. 1 StGB-DDR zu bestrafen sind, gemäß § 78 c Abs. 3 Satz 2, § 78 Abs. 3 Nr. 4 StGB - absolut - verjährt sind, sofern sie mehr als zehn Jahre vor Inkrafttreten des 2. Verjährungsgesetzes (BGBl I 1657) am 30. September 1993 beendet worden sind (vgl. BGH NStZ 1998, 36).
  • BGH, 06.02.2002 - 5 StR 476/01

    Anwendbarkeit des § 78b Abs. 1 Nr. 1 StGB auf DDR-Taten;

    An diesem Tag wurde gemäß Art. 315a Abs. 1 Satz 3 erster Halbsatz EGStGB der Lauf der Verjährung kraft Gesetzes unterbrochen; ab diesem Zeitpunkt gelten die §§ 78 ff. StGB (vgl. BGH NStZ 1998, 36; BGH NJ 2001, 493; BGH, Beschl. vom 18. März 1998 - 5 StR 65/98).
  • BGH, 09.02.2000 - 5 StR 645/99

    Sexueller Mißbrauch von Kindern; Verjährung; Zulässige Strafschärfung wegen

    Jedoch ist vor Inkrafttreten des 2. Verjährungsgesetzes am 30. September 1993 auf der Grundlage der nun maßgeblichen fünfjährigen Verjährungsfrist nach § 78 Abs. 3 Nr. 4 StGB i.V.m. § 148 Abs. 1 StGB-DDR absolute Verjährung (§ 78c Abs. 3 Satz 2 StGB) eingetreten (vgl. BGH NStZ 1998, 36; BGH, Beschluß vom 18. März 1998 - 5 StR 65/98 -).
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