Rechtsprechung
BGH, 18.03.2004 - IX ZR 240/02 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (7)
- bundesgerichtshof.de
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Revision wegen Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung; Anwendung der Regeln des kaufmännischen Bestätigungsschreibens auf durch einseitige Willenserklärung herbeigeführte Rechtswirkungen
- Judicialis
GesO § 9; ; KO § 17
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GesO § 9; KO § 17; BGB § 455 (a.F.)
Rechtsfolgen eines Eigentumsvorbehalts in der Gesamtvollstreckung des Vorbehaltsverkäufers; Ablehnung der Vertragserfüllung - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 09.07.1986 - VIII ZR 232/85
Warenverkauf unter Eigentumsvorbehalt durch den Gemeinschuldner; Ablehnung der …
Auszug aus BGH, 18.03.2004 - IX ZR 240/02
Die Frage, unter welchen Voraussetzungen der Verwalter im Konkurs des Vorbehaltsverkäufers die Vertragserfüllung ablehnen darf, hat die höchstrichterliche Rechtsprechung, insbesondere das Urteil BGHZ 98, 160 ff, hinreichend geklärt. - BGH, 27.02.1997 - IX ZR 5/96
Ansprüche der Konkursgläubiger bei Erfüllungswahl durch den Konkursverwalter
Auszug aus BGH, 18.03.2004 - IX ZR 240/02
§ 9 GesO ist ebenso auszulegen wie § 17 KO (BGHZ 135, 25, 29).