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   BGH, 18.03.2008 - VIII ZB 4/06   

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https://dejure.org/2008,1526
BGH, 18.03.2008 - VIII ZB 4/06 (https://dejure.org/2008,1526)
BGH, Entscheidung vom 18.03.2008 - VIII ZB 4/06 (https://dejure.org/2008,1526)
BGH, Entscheidung vom 18. März 2008 - VIII ZB 4/06 (https://dejure.org/2008,1526)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wirkungen des Grundrechts auf ein faires Verfahren; Pflicht eines Berufungsgerichts zur sofortigen Prüfung der Zuständigkeit bei Eingang einer Rechtsmittelschrift; Umfang der Pflicht eines unzuständigen Gerichts zur schnellstmöglichen Weiterleitung einer ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Grundrecht auf faires Verfahren; Prüfung der Zuständigkeit; unverzügliche Abgabepflicht an das zuständige Gericht

  • Judicialis

    GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 20 Abs. 3; ; GVG § 119 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    GG Art. 2 Abs. 1; GG Art. 20 Abs. 3; GVG § 119 Abs. 1 Nr. 1 b
    Berufungsgericht muss den ordentlichen Geschäftsgang nicht zur Rettung einer Rechtsmittelfrist beschleunigen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an das Verfahren bei Einreichung einer Rechtsmittelschrift bei einem unzuständigen Gericht

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Muss Gericht Zuständigkeit besonders schnell prüfen?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Muss Gericht Zuständigkeit besonders schnell prüfen? (IBR 2008, 1079)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2008, 1890
  • MDR 2008, 704
  • NZM 2008, 440
  • ZMR 2008, 611
  • VersR 2009, 1424
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Düsseldorf, 07.02.2003 - 14 U 216/02

    Pflicht eines Gerichts zur Weiterleitung einer Rechtsmittelschrift an das

    Auszug aus BGH, 18.03.2008 - VIII ZB 4/06
    Das Berufungsgericht hat zur Begründung seiner Entscheidung - teilweise unter wörtlicher Übernahme der Gründe eines Beschlusses des Oberlandesgerichts Düsseldorf (ProzRB 2003, 215) - ausgeführt: .
  • BGH, 05.10.2005 - VIII ZB 125/04

    Prüfungspflichten des Berufungsgerichts nach Eingang der Berufungsschrift;

    Auszug aus BGH, 18.03.2008 - VIII ZB 4/06
    a) Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden (Beschluss vom 17. Januar 2006 - 1 BvR 2558/05, NJW 2006, 1579, unter II 2; vgl. auch Senatsbeschluss vom 5. Oktober 2005 - VIII ZB 125/04, NJW 2005, 3776, unter III 1 b bb), dass sich aus dem Grundrecht auf ein faires Verfahren (Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip) und aus der daraus sich ergebenden verfassungsrechtlichen Fürsorgepflicht der staatlichen Gerichte keine generelle Verpflichtung zur sofortigen Prüfung der Zuständigkeit bei Eingang einer Rechtsmittelschrift ableiten lässt.
  • BVerfG, 17.01.2006 - 1 BvR 2558/05

    Keine Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahren durch Verweigerung der

    Auszug aus BGH, 18.03.2008 - VIII ZB 4/06
    a) Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden (Beschluss vom 17. Januar 2006 - 1 BvR 2558/05, NJW 2006, 1579, unter II 2; vgl. auch Senatsbeschluss vom 5. Oktober 2005 - VIII ZB 125/04, NJW 2005, 3776, unter III 1 b bb), dass sich aus dem Grundrecht auf ein faires Verfahren (Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip) und aus der daraus sich ergebenden verfassungsrechtlichen Fürsorgepflicht der staatlichen Gerichte keine generelle Verpflichtung zur sofortigen Prüfung der Zuständigkeit bei Eingang einer Rechtsmittelschrift ableiten lässt.
  • BVerfG, 03.01.2001 - 1 BvR 2147/00

    Keine Verletzung von GG Art 2 Abs 1 iVm dem Rechtsstaatsprinzip durch

    Auszug aus BGH, 18.03.2008 - VIII ZB 4/06
    Die Beklagten konnten nicht erwarten, dass dies im ordentlichen (nicht durch besondere Anordnungen beschleunigten) Geschäftsgang innerhalb von maximal drei Arbeitstagen abgeschlossen sein würde (vgl. BVerfG, Beschluss vom 17. März 2005 - 1 BvR 950/04, NJW 2005, 2137, unter II 2 c; Beschluss vom 3. Januar 2001 - 1 BvR 2147/00, NJW 2001, 1343, unter II 2).
  • BVerfG, 17.03.2005 - 1 BvR 950/04

    Verletzung des Anspruchs auf ein rechtsstaatliches, faires Verfahren durch

    Auszug aus BGH, 18.03.2008 - VIII ZB 4/06
    Die Beklagten konnten nicht erwarten, dass dies im ordentlichen (nicht durch besondere Anordnungen beschleunigten) Geschäftsgang innerhalb von maximal drei Arbeitstagen abgeschlossen sein würde (vgl. BVerfG, Beschluss vom 17. März 2005 - 1 BvR 950/04, NJW 2005, 2137, unter II 2 c; Beschluss vom 3. Januar 2001 - 1 BvR 2147/00, NJW 2001, 1343, unter II 2).
  • BGH, 14.12.2010 - VIII ZB 20/09

    Wiedereinsetzung in eine versäumte Berufungsfrist bei unterlassenem Hinweis des

    Eine solch weit reichende Verpflichtung würde die Parteien und ihre Prozessbevollmächtigten ihrer eigenen Verantwortung für die Einhaltung der Rechtsmittelfristen entheben und die Anforderungen an die Grundsätze des fairen Verfahrens überspannen (vgl. Senatsbeschluss vom 18. März 2008 - VIII ZB 4/06, NJW 2008, 1890 Rn. 11).

    Damit lässt sich aus dem Grundrecht auf ein faires Verfahren (Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. dem Rechtsstaatsprinzip) und der sich daraus ergebenden verfassungsrechtlichen Fürsorgepflicht der Gerichte keine generelle Verpflichtung zur sofortigen Prüfung der funktionellen Zuständigkeit bei Eingang einer Rechtsmittelschrift (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Juni 2004 - VI ZB 75/03, aaO; Senatsbeschluss vom 18. März 2008 - VIII ZB 4/06, aaO) oder zur beschleunigten Vorlage der erstinstanzlichen Akten (vgl. hierzu Senatsbeschlüsse vom 18. März 2008 - VIII ZB 4/06, aaO Rn. 12, und vom 20. Januar 2010 - VIII ZB 36/08, juris Rn. 9) ableiten.

    Auch bestand keine Verpflichtung, für eine beschleunigte Vorlage der erstinstanzlichen Akten Sorge zu tragen, um frühzeitig den für § 119 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b GVG maßgebenden allgemeinen Gerichtsstand der Parteien im Zeitpunkt des Eintritts der Rechtshängigkeit in erster Instanz abschließend klären zu können (vgl. hierzu Senatsbeschlüsse vom 18. März 2008 - VIII ZB 4/06, aaO, und vom 20. Januar 2010 - VIII ZB 36/08, aaO).

  • BGH, 20.04.2011 - VII ZB 78/09

    Wiedereinsetzung bei Verletzung des Anspruchs auf ein faires Verfahren:

    (1) Allerdings besteht anders als in Fällen, in denen fristgebundene Rechtsmittelschriftsätze irrtümlich bei dem im vorangegangenen Rechtszug mit der Sache bereits befassten Gericht eingereicht werden (vgl. dazu etwa BGH, Beschluss vom 28. Juni 2007 - V ZB 187/06, MDR 2007, 1276, 1277 m.w.N.), keine generelle Fürsorgepflicht des für die Rechtsmitteleinlegung unzuständigen Rechtsmittelgerichts, durch Hinweise oder andere geeignete Maßnahmen eine Fristversäumung des Rechtsmittelführers zu verhindern (vgl. BGH, Beschlüsse vom 15. Juni 2004 - VI ZB 75/03, NJW-RR 2004, 1655, 1656 und vom 18. März 2008 - VIII ZB 4/06, NJW 2008, 1890, 1891, jeweils m.w.N.).

    Einer Partei und ihrem Prozessbevollmächtigten muss die Verantwortung für die Ermittlung des richtigen Adressaten fristgebundener Verfahrenserklärungen nicht allgemein abgenommen und auf unzuständige Gerichte verlagert werden (vgl. BVerfGE 93, 99, 114; BVerfG NJW 2001, 1343; 2006, 1579; BGH, Beschlüsse vom 5. Oktober 2005 - VIII ZB 125/04, NJW 2005, 3776, 3777; und vom 18. März 2008, aaO, 1891).

  • BGH, 24.06.2010 - V ZB 170/09

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Verschulden des Prozessbevollmächtigten an

    aa) Anders als in Fällen, in denen fristgebundene Rechtsmittelschriftsätze irrtümlich bei dem im vorangegangenen Rechtszug mit der Sache bereits befassten Gericht eingereicht werden (vgl. dazu etwa Senat, Beschl. v. 28. Juni 2007, V ZB 187/06, MDR 2007, 1276, 1277 m.w.N.), besteht keine generelle Fürsorgepflicht des für die Rechtsmitteleinlegung unzuständigen Rechtsmittelgerichts, durch Hinweise oder andere geeignete Maßnahmen eine Fristversäumung des Rechtsmittelführers zu verhindern (vgl. nur BGH, Beschl. v. 15. Juni 2004, VI ZB 75/03, NJW-RR 2004, 1655, 1656; Beschl. v. 18. März 2008, VIII ZB 4/06, NJW 2008, 1890, 1891; jeweils m.w.N.).

    Einer Partei und ihrem Prozessbevollmächtigten muss die Verantwortung für die Ermittlung des richtigen Adressaten fristgebundener Verfahrenserklärungen nicht allgemein abgenommen und auf unzuständige Gerichte verlagert werden (vgl. BVerfGE 93, 99, 114; BVerfG NJW 2001, 1343; 2006, 1579; BGH, Beschl. v. 5. Oktober 2005, VIII ZB 125/04, NJW 2005, 3776, 3777; Beschl. v. 18. März 2008, aaO, 1891).

  • BayObLG, 02.06.2022 - 102 VA 7/22

    Abwägung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung mit dem öffentlichen

    Dabei kann dahinstehen, ob sie berechtigt gewesen wäre, die von einem Rechtsanwalt im Widerspruch zur Rechtsbehelfsbelehrungeingelegte "Beschwerde" wegen Unzuständigkeit ohne Weiteres an das Bayerische Oberste Landesgericht weiterzuleiten, ohne dem Antragsteller rechtliches Gehör zu gewähren (vgl. BGH, Beschluss vom 18. März 2008, VIII ZB 4/06, NJW 2008, 1890 Rn. 14).
  • OLG Düsseldorf, 27.06.2008 - 24 U 72/08

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Frist zur Einlegung

    Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden (NJW 2006, 1579, unter II 2; vgl. auch BGH NJW 2005, 3776; GuT 2008, 144), dass sich aus dem Grundrecht auf ein faires Verfahren und aus der sich daraus ergebenden verfassungsrechtlichen Fürsorgepflicht der staatlichen Gerichte keine generelle Verpflichtung zur sofortigen Prüfung der Zuständigkeit bei Eingang einer Rechtsmittelschrift ableiten lässt.

    Denn eine solche Verpflichtung würde die Verfahrensbeteiligten der primär ihnen selbst obliegenden Verantwortung für die Bestimmung des zuständigen Rechtsmittelgerichts entheben (BGH GuT 2008, 144).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 14.11.2008 - 3 L 68/06

    Wiedereinsetzung in die Frist für einen Antrag auf Zulassung der Berufung

    Es wäre mit dem Grundsatz nicht vereinbar, dass sich die Abgrenzung dessen, was im Rahmen einer fairen Verfahrensgestaltung an richterlicher Fürsorge von Verfassungs wegen geboten ist, nicht nur am Interesse des Rechtsuchenden an einer möglichst weitgehenden Verfahrenserleichterung orientieren kann, sondern auch berücksichtigen muss, dass die Justiz im Interesse ihrer Funktionsfähigkeit vor zusätzlicher Belastung geschützt werden muss (vgl. BGH, Beschl. v. 18.03.2008 - VIII ZB 4/06 - juris m. w. N.).

    Ein (objektiv) unzuständiges Gericht ist auch nicht verpflichtet, jedes eingehende Schriftstück umgehend daraufhin zu überprüfen, ob darin eine Frist enthalten ist, die eine Weiterleitung an ein anderes Gericht erfordert (vgl. BGH, Beschl. v. 18.03.2008, a. a. O.; OVG Münster, Beschl. v. 05.10.2004 - 9 A 2365/02 - juris).

  • BGH, 20.05.2010 - IX ZB 202/08

    Ablehnung eines Verfahrenskostenstundungsantrages im Insolvenzverfahren:

    Eine generelle Verpflichtung zur sofortigen Prüfung der Zuständigkeit beim Eingang einer Rechtsmittelschrift lässt sich aus der verfassungsrechtlichen Fürsorgepflicht der staatlichen Gerichte nicht ableiten (BVerfG NJW 2006, 1579; BGH, Beschl. v. 18. März 2008 - VIII ZB 4/06, NJW 2008, 1890, 1891 Rn. 11).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 10.07.2008 - 3 L 163/08

    Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen Anhalt verwirft Berufungen in Sachen

    Es wäre mit dem Grundsatz nicht vereinbar, dass sich die Abgrenzung dessen, was im Rahmen einer fairen Verfahrensgestaltung an richterlicher Fürsorge von Verfassungs wegen geboten ist, nicht nur am Interesse des Rechtsuchenden an einer möglichst weitgehenden Verfahrenserleichterung orientieren kann, sondern auch berücksichtigen muss, dass die Justiz im Interesse ihrer Funktionsfähigkeit vor zusätzlicher Belastung geschützt werden muss (vgl. BGH, Beschl.v. 18.03.2008 - VIII ZB 4/06 -, juris m.w.N.).

    Ein (objektiv) unzuständiges Gericht ist auch nicht verpflichtet, jedes eingehende Schriftstück umgehend darauf hin zu überprüfen, ob darin eine Frist enthalten ist, die eine Weiterleitung an ein anderes Gericht erfordert (vgl. BGH, Beschl.v. 18.03.2008, a.a.O.; OVG Münster, Beschl.v. 05.10.2004 - 9 A 2365/02 - juris).

  • BGH, 08.06.2010 - IX ZB 201/08

    Anrechnung des Verschuldens eines Verfahrensbevollmächtigten i.R.e. Antrages auf

    Eine generelle Verpflichtung zur sofortigen Prüfung der Zuständigkeit beim Eingang einer Rechtsmittelschrift lässt sich aus der verfassungsrechtlichen Fürsorgepflicht der staatlichen Gerichte nicht ableiten (BVerfG NJW 2006, 1579; BGH, Beschl. v. 18. März 2008 - VIII ZB 4/06, NJW 2008, 1890, 1891 Rn. 11).
  • BGH, 25.06.2009 - III ZB 99/08

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumnis der

    Dies enthöbe die Verfahrensbeteiligten und deren Prozessbevollmächtigte ihrer eigenen Verantwortung für die Einhaltung der Formalien und überspannte die Anforderungen an die richterliche Fürsorgepflicht und die Grundsätze eines fairen Verfahrens (vgl. hierzu auch BVerfG NJW 2001, 1343 ; 2006, 1579 ; BGH, Beschluss vom 18. März 2008 - VIII ZB 4/06 - NJW 2008, 1890, 1891; Zöller/Greger, ZPO, 27. Aufl. 2009, § 233 Rn. 22b).
  • BGH, 20.01.2010 - VIII ZB 36/08

    Prozessuale Fürsorgepflicht des Vorsitzenden zur Beschleunigung der

  • OVG Schleswig-Holstein, 24.10.2022 - 2 LA 45/22

    Weiterleitung eines falsch adressierten Rechtsmittelschriftsatzes durch das

  • OLG Saarbrücken, 20.08.2008 - 8 U 350/08

    Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der Berufungsfrist: Einlegung der Berufung

  • OLG Zweibrücken, 21.11.2008 - 4 U 186/08

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsfrist bei

  • LG Köln, 05.06.2014 - 10 S 80/14

    Beruhen einer Fristversäumung bzgl. der Berufung auf einem

  • OLG Jena, 08.09.2011 - 4 U 622/11

    Kerine Wiedereinsetzung bei vom Parteivertreter (RA) schuldhaft versäumter

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