Rechtsprechung
BGH, 18.03.2008 - XI ZR 241/06 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- bundesgerichtshof.de
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Voraussetzung der Pflicht einer kreditgebenden Bank zur Risikoaufklärung bei Bauherrenmodellen, Bauträgermodellen und Erwerbermodellen; Voraussetzungen der Aufklärungspflicht der kreditgebenden Bank bei Darlehensauszahlung unter Bedingung des Beitritt zu einem Mietpool; ...
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Mietpool; Aufklärungspflicht der den Erwerb einer Immobilie durch einen Vermittler zur Kapitalanlage eines Verbrauchers finanzierenden Bank; Steuersparmodell; Verletzung vorvertraglicher Aufklärungspflichten; Sittenwidrigkeitsprüfung; Verschulden bei Vertragsschluss; ...
- Judicialis
StGB § 27; ; StGB § 263; ; BGB § 31; ; BGB § 286 Abs. 1; ; BGB § 823 Abs. 2; ; ZPO § 525; ; ZPO § 563 Abs. 1 Satz 2
- ra.de
- VersR (via Owlit)(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 276
Anforderungen an die Aufklärungspflicht der finanzierenden Bank bei steuersparenden Bauherren- und Erwerbermodellen - FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 241 § 280
Aufklärungspflichten der finanzierenden Bank bei finanziertem Immobilienkauf mit Beitritt zu einem Mietpool - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)
Keine generelle Aufklärungspflicht der Bank bei Beitritt des Kunden zu einem Mietpool
- Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)
Keine generelle Aufklärungspflicht der Bank bei Beitritt des Kunden zu einem Mietpool -
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Bank muss Erwerber sog. Schrottimmobilien über spezifische Risiken eines Mietpools aufklären
- anwalt.de (Kurzinformation)
Bank muss Anleger über spezifische Risiken eines Mietpools aufklären
Verfahrensgang
- LG Karlsruhe, 18.07.2002 - 8 O 168/02
- OLG Karlsruhe, 21.06.2006 - 15 U 50/02
- BGH, 18.03.2008 - XI ZR 241/06
Papierfundstellen
- VersR 2008, 1498
Wird zitiert von ... (25)
- BGH, 18.10.2016 - XI ZR 145/14
Bankenhaftung: Kenntnis der Bank von einem groben Missverhältnis zwischen …
a) Eine Bank trifft ausnahmsweise eine Aufklärungspflicht über die Unangemessenheit des von ihr finanzierten Kaufpreises unter dem rechtlichen Gesichtspunkt eines Wissensvorsprungs, wenn eine so wesentliche Verschiebung der Relation zwischen Kaufpreis und Verkehrswert vorliegt, dass die Bank von einer sittenwidrigen Übervorteilung des Käufers durch den Verkäufer ausgehen muss (Senatsurteile vom 23. März 2004 - XI ZR 194/02, WM 2004, 1221, 1225, vom 15. März 2005 - XI ZR 135/04, WM 2005, 828, 830…, vom 16. Mai 2006 - XI ZR 6/04, BGHZ 168, 1 Rn. 47, vom 18. März 2008 - XI ZR 241/06, VersR 2008, 1498 Rn. 38…, vom 29. April 2008 - XI ZR 221/07, WM 2008, 1121 Rn. 14…, vom 29. Juni 2010 - XI ZR 104/08, BGHZ 186, 96 Rn. 17 …und vom 23. April 2013 - XI ZR 405/11, BKR 2013, 280 Rn. 20).Das ist anzunehmen, wenn der Verkaufspreis knapp doppelt so hoch ist wie der Verkehrswert der Wohnung (…Senatsurteile vom 16. Mai 2006 - XI ZR 6/04, BGHZ 168, 1 Rn. 47…, vom 19. Juni 2007 - XI ZR 142/05, WM 2007, 1456 Rn. 13…, vom 26. Juni 2007 - XI ZR 277/05, WM 2007, 1651 Rn. 15…, vom 18. Dezember 2007 - XI ZR 324/06, WM 2008, 967 Rn. 31…, vom 26. Februar 2008 - XI ZR 74/06, WM 2008, 683 Rn. 38, vom 18. März 2008 - XI ZR 241/06, VersR 2008, 1498 Rn. 38…, vom 29. April 2008 - XI ZR 221/07, WM 2008, 1121 Rn. 14 …und vom 10. Dezember 2013 - XI ZR 508/12, WM 2014, 124 Rn. 16), wobei die im Kaufpreis enthaltenen Nebenkosten nicht in den Vergleich einzubeziehen sind (Senatsurteile vom 18. März 2008 - XI ZR 241/06, VersR 2008, 1498 Rn. 38…, vom 26. Februar 2008 - XI ZR 74/06, WM 2008, 683 Rn. 38…, vom 18. November 2008 - XI ZR 157/07, juris Rn. 29 …und vom 10. Dezember 2013 - XI ZR 508/12, WM 2014, 124 Rn. 24).
cc) Damit hat das Berufungsgericht gleichzeitig unter Verstoß gegen Denkgesetze (…BGH, Urteile vom 22. Januar 1991 - VI ZR 97/90, VersR 1991, 566, vom 18. März 2008 - XI ZR 246/06, WM 2008, 971 Rn. 31 und vom 14. Januar 1993 - IX ZR 238/91, WM 1993, 902, 905 f.) der Aussage des Zeugen R. eine Reichweite zugebilligt, die dieser weder ihrem Inhalt nach noch nach den ausdrücklichen Angaben des Zeugen zukommen kann (vgl. Senatsurteile vom 18. März 2008 - XI ZR 241/06, VersR 2008, 1498 Rn. 30 und XI ZR 246/06, WM 2008, 971 Rn. 31), und dessen Angaben als Indiztatsachen zugrunde gelegt, obgleich diese einen Schluss auf die von ihm angenommene Haupttatsache nicht zulassen (vgl. dazu BGH, Urteile vom 14. Januar 1993 - IX ZR 238/91, WM 1993, 902, 906 f. und vom 23. Januar 1997 - I ZR 29/94, WM 1997, 1493, 1497).
- OLG Hamm, 13.02.2012 - 5 U 113/11
Wirksamkeit der Aufrechnung mit einer verjährten Schadensersatzforderung gegen …
Denn die der Rechtsprechung hierfür zu entnehmende Schwelle einer Abweichung beträgt ca. 30 % (vgl. Schoppmeyer , WM 2009, 10, 16;… BGH, Urt. v. 20.03.2007 - XI ZR 414/04 - NZM 2005, 540, Tz. 55: Evidenz bei 40 %-iger Überhöhung; Urt. v. 18.03.2008 -XI ZR 241/06 - zitiert nach juris, Tz. 42: Keine Evidenz bei um 11, 1 % oder 13, 4 % überhöhter Kalkulation der Nettomiete) und ist bei einer Abweichung von 60 % deutlich überschritten. - BGH, 03.06.2008 - XI ZR 319/06
Zu den subjektiven Voraussetzungen des Verjährungsbeginns
Dies hat der erkennende Senat bereits wiederholt zu vergleichbaren Sachverhalten entschieden (vgl. etwa Senatsurteile vom 20. März 2007 - XI ZR 414/04, WM 2007, 876, 882, Tz. 56, vom 25. September 2007 - XI ZR 274/05, Umdruck S. 15 f., Tz. 27 und vom 18. März 2008 - XI ZR 241/06, Umdruck S. 23, Tz. 45).
- KG, 22.12.2014 - 24 U 169/13
Verbraucherdarlehensvertrag: Voraussetzungen und Rechtsfolgen eines erst im …
bbb) Ein schwerwiegender Interessenkonflikt ist nach der Rechtsprechung des BGH (…WM 2004, 620 Rdn. 32; BKR 2008, 249 Rdn. 37;… Urteil vom 22.01.2008 - XI ZR 34/06 - Rdn. 22 - jeweils zitiert nach juris) nicht schon allein deshalb zu bejahen, weil eine finanzierende Bank zugleich Kreditgeberin des Bauträgers oder Verkäufers und des Erwerbers einer Immobilie ist oder dem Verkäufer eine globale Finanzierungszusage erteilt hat. - BGH, 05.04.2011 - XI ZR 365/09
Bankenhaftung bei finanziertem Immobilienkauf: Aufklärungspflicht wegen eines …
Der erkennende Senat hat vielmehr bereits mehrfach für Fälle der vorliegenden Art, die ebenfalls die Zusammenarbeit der Beklagten zu 1) mit der H. Gruppe betreffen, auf eine mögliche Aufklärungspflicht der Beklagten aus einer schwerwiegenden Interessenkollision im Zusammenhang mit deren Kreditengagement bei der H. Gruppe hingewiesen (…vgl. Senatsurteile vom 20. März 2007 - XI ZR 414/04, WM 2007, 876 Rn. 50 mwN…, vom 25. September 2007 - XI ZR 274/05, juris Rn. 30, vom 18. März 2008 - XI ZR 241/06, BKR 2008, 249 Rn. 37 und - XI ZR 246/06, WM 2008, 971 Rn. 41 …sowie vom 11. Januar 2011 - XI ZR 46/09, WM 2011, 449 Rn. 20).Anders als die Nichtzulassungsbeschwerde meint, setzt ein aufklärungspflichtiger schwerwiegender Interessenkonflikt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht etwa zwingend die drohende Insolvenz speziell eines Bauträgers/Immobilienverkäufers voraus; entscheidender Anknüpfungspunkt für die Aufklärungspflicht einer Finanzierungsbank wegen eines schwerwiegenden Interessenkonflikts ist vielmehr, wovon das Berufungsgericht zu Recht ausgegangen ist, dass die finanzierende Bank das Risiko eines eigenen notleidenden Kreditengagements im Rahmen des finanzierten Geschäfts auf den Erwerber abwälzt (Senatsurteile vom 27. Januar 2004 - XI ZR 37/03, WM 2004, 620, 624…, vom 20. März 2007 - XI ZR 414/04, WM 2007, 876 Rn. 50 mwN und vom 18. März 2008 - XI ZR 241/06, BKR 2008, 249 Rn. 37 sowie - XI ZR 246/06, WM 2008, 971 Rn. 41).
Entscheidend ist nach der Rechtsprechung des Senats vielmehr, ob die Finanzierungsbank das Risiko eines eigenen notleidenden Kreditengagements auf den Erwerber abwälzt (Senatsurteile vom 27. Januar 2004 - XI ZR 37/03, WM 2004, 620, 624…, vom 20. März 2007 - XI ZR 414/04, WM 2007, 876 Rn. 50 mwN und vom 18. März 2008 - XI ZR 241/06, BKR 2008, 249 Rn. 37 sowie - XI ZR 246/06, WM 2008, 971 Rn. 41).
Darauf, dass dies gerade auch bezogen auf das Kreditengagement der Beklagten zu 1) bei der H. Gruppe in Betracht kommen kann, hat der erkennende Senat schon mehrfach hingewiesen (…vgl. Senatsurteile vom 20. März 2007 - XI ZR 414/04, WM 2007, 876 Rn. 50 mwN…, vom 25. September 2007 - XI ZR 274/05, juris Rn. 30, vom 18. März 2008 - XI ZR 241/06, BKR 2008, 249 Rn. 37 und - XI ZR 246/06, WM 2008, 971 Rn. 41 …sowie vom 11. Januar 2011 - XI ZR 46/09, WM 2011, 449 Rn. 20).
- OLG Hamm, 08.12.2008 - 31 U 263/04
Schadensersatz gegen eine Bank wegen vorvertraglicher Pflichtverletzungen in …
Nur in diesem Fall besteht eine widerlegliche Vermutung dafür, dass die Beklagte von einer arglistigen Täuschung der Kläger über die erzielbare Mietpoolausschüttung Kenntnis hatte (vgl. BGH, BKR 2008, 249 ff.).Auf die Frage, ob die Forderung der finanzierenden Bank nach dem Beitritt des Darlehensnehmers in einen Mietpool unüblich ist, kommt es nicht an (BGH, BKR 2008, 249 ff.; WM 2007, 876 ff.).
Insbesondere ist weder ersichtlich, dass der Mietpool für das streitgegenständliche Objekt im August 1998 bereits überschuldet war, noch, dass dem Mietpool zu diesem Zeitpunkt Darlehen gewährt worden waren, für die der Anleger als Poolmitglied haftete (vgl. BGH, BKR 2008, 249 ff.).
Die Kläger haben gleichfalls nicht vorgetragen, dass die Beklagte den Beitritt zum Mietpool verlangt hat, obwohl sie wusste, dass die Ausschüttungen des Pools konstant überhöht sind, d. h. nicht auf nachhaltig erzielbare Einnahmen beruhen, so dass dem Anleger nicht nur ein falscher Eindruck von der Rentabilität und Finanzierbarkeit des Vorhabens vermittelt wird, sondern seine gesamte Finanzierung wegen ständig erforderlicher Nachzahlungen zu scheitern droht (BGH, BKR 2008, 249 ff.; BKR 2008, 464 ff.).
Der Verweis auf einzelne Mietpools, die andere Objekte betreffen und defizitär gewesen sind, genügt nicht (vgl. BGH, WM 2008, 971 ff.; BKR 2008, 249 ff.).
- BGH, 23.06.2009 - XI ZR 171/08
Voraussetzungen einer Schadensersatzpflicht der finanzierenden Bank wegen …
Da die Beklagte - wie der erkennende Senat bereits wiederholt zu vergleichbaren Sachverhalten entschieden hat (vgl. etwa Senatsurteile vom 20. März 2007 - XI ZR 414/04, WM 2007, 876, Tz. 56 , vom 25. September 2007 - XI ZR 274/05, Umdruck S. 15 f., Tz. 27 und vom 18. März 2008 - XI ZR 241/06, BKR 2008, 249, Tz. 45) - auch mit der H&B-Gruppe in institutionalisierter Weise zusammengearbeitet hat, ist für das Revisionsverfahren davon auszugehen, dass die Voraussetzungen für eine Beweiserleichterung vorliegen und die Beklagte die gegen sie streitende Vermutung ihrer Kenntnis von der arglistigen Täuschung nicht widerlegt hat. - OLG Hamm, 02.03.2009 - 31 U 42/07
Schadensersatzansprüche gegen die finanzierende Bank beim Erwerb einer …
Auf die Frage, ob die Forderung der finanzierenden Bank nach dem Beitritt des Darlehensnehmers in einen Mietpool unüblich ist, kommt es nicht an (BGH, BKR 2008, 249 ff.; WM 2007, 876 ff.).Insbesondere ist weder ersichtlich, dass der Mietpool für das streitgegenständliche Objekt im April/Mai 1996 bereits überschuldet war, noch, dass dem Mietpool zu diesem Zeitpunkt Darlehen gewährt worden waren, für die der Anleger als Poolmitglied haftete (vgl. BGH, BKR 2008, 249 ff.).
Die Kläger haben gleichfalls nicht ausreichend dargelegt, dass die Beklagte zu 1) den Beitritt zum Mietpool verlangt hat, obwohl sie wusste, dass die Ausschüttungen des Pools konstant überhöht sind, d. h. nicht auf nachhaltig erzielbare Einnahmen beruhen, so dass dem Anleger nicht nur ein falscher Eindruck von der Rentabilität und Finanzierbarkeit des Vorhabens vermittelt wird, sondern seine gesamte Finanzierung wegen ständig erforderlicher Nachzahlungen zu scheitern droht (BGH, BKR 2008, 249 ff.; BKR 2008, 464 ff.).
Der Verweis auf einzelne Mietpools, die andere Objekte betreffen und defizitär gewesen sind, genügt nicht (vgl. BGH, WM 2008, 971 ff.; BKR 2008, 249 ff.).
- OLG Hamm, 29.06.2009 - 31 U 173/06
Umfang der Risikoaufklärungspflicht der Erwerb einer Eigentumswohnung …
Auf die Frage, ob die Forderung der finanzierenden Bank nach dem Beitritt des Darlehensnehmers in einen Mietpool unüblich ist, kommt es nicht an (BGH BKR 2008, 249 ff.; WM 2007, 876 ff.).Insbesondere ist weder ersichtlich, dass der Mietpool für das streitgegenständliche Objekt im September/Oktober 1997 bereits überschuldet war, noch, dass dem Mietpool zu diesem Zeitpunkt Darlehen gewährt worden waren, für die der Anleger als Poolmitglied haftete (vgl. BGH BKR 2008, 249 ff.).
Die Kläger haben gleichfalls nicht ausreichend dargelegt, dass die Beklagte zu 1) den Beitritt zum Mietpool verlangt hat, obwohl sie wusste, dass die Ausschüttungen des Pools konstant überhöht sind, d. h. nicht auf nachhaltig erzielbare Einnahmen beruhen, so dass dem Anleger nicht nur ein falscher Eindruck von der Rentabilität und Finanzierbarkeit des Vorhabens vermittelt wird, sondern seine gesamte Finanzierung wegen ständig erforderlicher Nachzahlungen zu scheitern droht (BGH BKR 2008, 249 ff.; BKR 2008, 464 ff.).
Der Verweis auf einzelne Mietpools, die andere Objekte betreffen und defizitär gewesen sind, genügt nicht (vgl. BGH WM 2008, 971 ff.; BKR 2008, 249 ff.).
- OLG Frankfurt, 24.02.2010 - 9 U 86/08
Kreditfinanzierter Erwerb einer Immobilie zu Steuersparzwecken; …
Dem Vortrag des Klägers lassen sich indes keine Anhaltspunkte für das Vorliegen einer der von der Rechtsprechung hierzu entwickelten Ausnahmefälle - Überschreiten der Kreditgeberrolle, Schaffung eines besonderen Gefährdungstatbestandes, Bestehen einer Interessenkollision oder Vorliegen eines konkreten Wissensvorsprunges (vgl. zuletzt BGH vom 18.3.2008, XI ZR 241/06, 22.1.2008, XI ZR 6/06) - entnehmen.b) Eine Interessenkollision der Beklagten ergibt sich auch nicht daraus, dass die Beklagte zu 2) auch den Erwerb des streitgegenständlichen Grundstücks für die Verkäuferin finanziert hat (vgl. insoweit BGH, Urteil vom 18.03.2008, XI ZR 241/06, Rz. 37 m.w.N., zitiert nach juris) oder Bürgschaften nach der Makler- und Bauträgerverordnung übernommen hat.
Indes ergeben sich nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung aus einer bankinternen Beleihungswertermittlung, die die Bank grundsätzlich nur im eigenen Interesse sowie im Interesse der Sicherheit des Bankensystems, nicht aber im Kundeninteresse vornimmt, ohnehin grundsätzlich keine Pflichtverletzung gegenüber dem Kreditnehmer und somit auch keine diesbezügliche Aufklärungspflichten (BGH, Urteile vom 18.03.2008, XI ZR 241/06, vom 29.04.2008, XI ZR 221/07, Rz. 19, und vom 03.06.2008, XI ZR 131/07, alle zitiert nach juris).
- BGH, 17.04.2012 - II ZR 95/10
Kapitalanlagegesellschaft: Quotale Haftung der Gesellschafter eines in Form einer …
- BGH, 03.06.2008 - XI ZR 318/06
Beginn der Verjährung von Schadensersatzansprüchen wegen vorvertraglichen …
- OLG Frankfurt, 12.11.2015 - 11 U 23/15
Haftung der Bank bei kreditfinanziertem Erwerb einer Eigentumswohnung
- OLG Düsseldorf, 01.12.2008 - 9 U 77/08
Begriff des verbundenen Geschäfts
- BGH, 17.04.2012 - II ZR 198/10
Kapitalanlagegesellschaft: Quotale Haftung der Gesellschafter eines in Form einer …
- OLG Karlsruhe, 19.12.2013 - 17 U 271/12
Haftung einer Bausparkasse bei Anlageberatung: Schadensersatz wegen Verletzung …
- OLG Karlsruhe, 04.06.2013 - 17 U 186/12
Bankenhaftung: Vorvertragliche Aufklärungspflichtverletzung; Zahlungsanweisung …
- KG, 20.05.2008 - 4 U 123/06
Schadenersatzansprüche i.R. der Rückabwicklung des kreditfinanzierten Erwerbs …
- OLG München, 13.07.2010 - 5 U 2034/08
Finanzierte Beteiligung an einem Medienfonds: Schadensersatz wegen Verletzung …
- OLG Hamm, 02.02.2012 - 5 U 110/11
Hemmung der Verjährung durch Anbringung eines Prozesskostenhilfegesuchs
- OLG Karlsruhe, 18.05.2010 - 17 U 60/09
Anlageberatung: Haftung der finanzierenden Bank für eine fehlerhafte …
- OLG Frankfurt, 01.10.2008 - 9 U 64/06
Bankdarlehen zur Finanzierung einer Kapitalanlage: Beweiswürdigung hinsichtlich …
- OLG Karlsruhe, 16.12.2008 - 17 U 201/08
Schadensersatzklagen gegen Deutsche Bausparkasse Badenia AG - Oberlandesgericht …
- BGH, 31.05.2011 - XI ZR 190/08
Anspruch von Wohnungseigentümern gegen einen Darlehensgeber wegen arglistiger …
- LG Köln, 30.10.2014 - 15 O 528/13
Widerruf eines verbundenen Geschäfts i.R.e. Beteiligung an einem Fonds (hier: …