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   BGH, 18.03.2009 - 1 StR 549/08   

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BGH, 18.03.2009 - 1 StR 549/08 (https://dejure.org/2009,5029)
BGH, Entscheidung vom 18.03.2009 - 1 StR 549/08 (https://dejure.org/2009,5029)
BGH, Entscheidung vom 18. März 2009 - 1 StR 549/08 (https://dejure.org/2009,5029)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 261 StPO
    Rechtsfehlerhaft begründeter Freispruch (mangelnde Gesamtwürdigung und rechtsfehlerhafte Anwendung des Zweifelsgrundsatzes auf Indizien; fernliegende Deutungen des Tatrichters; überspannte Anforderungen bei der Überzeugungsbildung)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Revision der Staatsanwaltschaft und eines Nebenklägers gegen den Freispruch eines Angeklagten wegen fehlerhafter Beweiswürdigung durch das Gericht; Umfang der revisionsgerichtlichen Überprüfbarkeit einer tatrichterlichen Beweiswürdigung; Anforderungen an eine ...

  • Wolters Kluwer

    Revision der Staatsanwaltschaft und eines Nebenklägers gegen einen Freispruch aus tatsächlichen Gründen; Anforderungen an die tatrichterliche Beweiswürdigung; Anforderungen an eine ausführliche Gesamtwürdigung

  • Judicialis
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Revision der Staatsanwaltschaft und eines Nebenklägers gegen den Freispruch eines Angeklagten wegen fehlerhafter Beweiswürdigung durch das Gericht; Umfang der revisionsgerichtlichen Überprüfbarkeit einer tatrichterlichen Beweiswürdigung; Anforderungen an eine ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2009, 248
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 31.03.1999 - 5 StR 689/98

    Mord; Freispruch; Beweiswürdigung; Überzeugungsbildung; Widerlegte falsche

    Auszug aus BGH, 18.03.2009 - 1 StR 549/08
    Das ist dann der Fall, wenn die Beweiswürdigung von einem rechtlich unzutreffenden Ansatz ausgeht, etwa hinsichtlich des Umfangs und der Bedeutung des Zweifelssatzes, wenn sie lückenhaft ist, wenn sie widersprüchlich oder unklar ist, gegen Gesetze der Logik oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt oder wenn an die zur Verurteilung erforderliche Gewissheit überspannte Anforderungen gestellt werden (Senat, Urt. vom 22. Mai 2007 - 1 StR 582/06; BGH NJW 2005, 1727; BGHR StPO § 261 Überzeugungsbildung 25 und 33).

    Solches Täterwissen könnte den Schluss auf die Täterschaft begründen, so dass der Tatrichter in Fällen dieser Art gehalten ist, die Umstände des Vorbringens einer möglicherweise falschen Alibibehauptung besonders darzulegen und sich mit diesen im Einzelnen, insbesondere was die Entstehungsgeschichte und den Anlass der konkreten Äußerung angeht, im Einzelnen auseinanderzusetzen (vgl. BGH NStZ 1999, 423, 424).

  • BGH, 03.06.2008 - 1 StR 59/08

    Bedingter Tötungsvorsatz beim Schütteln eines Kleinkindes

    Auszug aus BGH, 18.03.2009 - 1 StR 549/08
    Allein, dass ein bestimmtes Ergebnis dabei nicht fern liegt, schließt nicht aus, dass der Tatrichter im Einzelfall auch rechtsfehlerfrei zu einem anderen Ergebnis kommen kann (BGH, Urt. vom 3. Juni 2008 - 1 StR 59/08 m.w.N.).
  • BGH, 29.08.2007 - 2 StR 284/07

    Freispruch vom Vorwurf des Mordes und der versuchten Strafvereitelung aufgehoben

    Auszug aus BGH, 18.03.2009 - 1 StR 549/08
    Es kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass das Landgericht diese und weitere Indizien, die es aufgrund der von ihm in den Raum gestellten Deutungsmöglichkeiten als nicht ausreichend erachtet hat, um die Angaben des Angeklagten in ihren jeweiligen Einzelheiten zu widerlegen, bei der Gesamtwürdigung rechtsfehlerhaft nicht berücksichtigt hat, obwohl ihnen im Zusammenhang mit den übrigen belastenden Indizien ein belastender Beweiswert zukommen kann (vgl. BGH, Urt. vom 29. August 2007 - 2 StR 284/07).
  • BGH, 02.11.1994 - 2 StR 441/94

    Vorliegen eines zu beanstandenden Rechtsfehlers - Anforderungen hinsichtlich der

    Auszug aus BGH, 18.03.2009 - 1 StR 549/08
    Das ist dann der Fall, wenn die Beweiswürdigung von einem rechtlich unzutreffenden Ansatz ausgeht, etwa hinsichtlich des Umfangs und der Bedeutung des Zweifelssatzes, wenn sie lückenhaft ist, wenn sie widersprüchlich oder unklar ist, gegen Gesetze der Logik oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt oder wenn an die zur Verurteilung erforderliche Gewissheit überspannte Anforderungen gestellt werden (Senat, Urt. vom 22. Mai 2007 - 1 StR 582/06; BGH NJW 2005, 1727; BGHR StPO § 261 Überzeugungsbildung 25 und 33).
  • BGH, 06.08.2003 - 2 StR 180/03

    Beweiswürdigung (Freispruch; Überzeugungsbildung; Umfang der

    Auszug aus BGH, 18.03.2009 - 1 StR 549/08
    Denn die Indizien können in ihrer Gesamtheit dem Gericht die entsprechende Überzeugung vermitteln, auch wenn eine Mehrzahl von Beweisanzeichen jeweils für sich allein nicht zum Nachweis der Täterschaft eines Angeklagten ausreicht (BGH NStZ-RR 2003, 369, 370 m.w.N.).
  • BGH, 22.05.2007 - 1 StR 582/06

    Freispruch des "Bäckers von Siegelsbach" aufgehoben

    Auszug aus BGH, 18.03.2009 - 1 StR 549/08
    Das ist dann der Fall, wenn die Beweiswürdigung von einem rechtlich unzutreffenden Ansatz ausgeht, etwa hinsichtlich des Umfangs und der Bedeutung des Zweifelssatzes, wenn sie lückenhaft ist, wenn sie widersprüchlich oder unklar ist, gegen Gesetze der Logik oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt oder wenn an die zur Verurteilung erforderliche Gewissheit überspannte Anforderungen gestellt werden (Senat, Urt. vom 22. Mai 2007 - 1 StR 582/06; BGH NJW 2005, 1727; BGHR StPO § 261 Überzeugungsbildung 25 und 33).
  • BGH, 26.05.1999 - 3 StR 110/99

    Pflicht zur umfassenden Würdigung aller Beweismittel

    Auszug aus BGH, 18.03.2009 - 1 StR 549/08
    Diese Vorgehensweise legt die Annahme nahe, dass das Landgericht den Zweifelsgrundsatz rechtsfehlerhaft schon auf einzelne Indiztatsachen angewandt und so den Blick dafür verloren hat, dass auch Indizien, die einzeln nebeneinander stehen, aber jeweils für sich einen Hinweis auf die Täterschaft des Angeklagten enthalten, zwar nicht quantitativ, wovon das Landgericht zutreffend ausgeht, aber doch in ihrer Gesamtheit die Überzeugung des Tatrichters von dessen Schuld begründen können (vgl. BGH NStZ-RR 2000, 45).
  • BGH, 11.01.2005 - 1 StR 478/04

    Beweiswürdigung (kein Beweis des ersten Anscheins im Strafrecht; lebensfremde

    Auszug aus BGH, 18.03.2009 - 1 StR 549/08
    Das ist dann der Fall, wenn die Beweiswürdigung von einem rechtlich unzutreffenden Ansatz ausgeht, etwa hinsichtlich des Umfangs und der Bedeutung des Zweifelssatzes, wenn sie lückenhaft ist, wenn sie widersprüchlich oder unklar ist, gegen Gesetze der Logik oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt oder wenn an die zur Verurteilung erforderliche Gewissheit überspannte Anforderungen gestellt werden (Senat, Urt. vom 22. Mai 2007 - 1 StR 582/06; BGH NJW 2005, 1727; BGHR StPO § 261 Überzeugungsbildung 25 und 33).
  • BGH, 15.12.2010 - 1 StR 254/10

    Freispruch im "Fall Harry Wörz" rechtskräftig

    Das ist dann der Fall, wenn die Beweiswürdigung von einem rechtlich unzutreffenden Ansatz ausgeht, etwa hinsichtlich des Umfangs und der Bedeutung des Zweifelssatzes, wenn sie lückenhaft ist, wenn sie widersprüchlich oder unklar ist, gegen Gesetze der Logik oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt oder wenn an die zur Verurteilung erforderliche Gewissheit überspannte Anforderungen gestellt werden (vgl. BGH, Urteil vom 18. März 2009 - 1 StR 549/08, Rn. 20; Urteil vom 2. September 2009 - 2 StR 229/09, NStZ 2010, 102, 103; Beschluss vom 16. Dezember 2008 - 3 StR 453/08, BGHR StPO § 261 Überzeugungsbildung 35, Rn. 9; Urteil vom 22. Mai 2007 - 1 StR 582/06, Rn. 18; Urteil vom 11. Januar 2005 - 1 StR 478/04, NStZ-RR 2005, 147).
  • BGH, 18.08.2009 - 1 StR 107/09

    Rechtsfehlerhafte Beweiswürdigung (Lücken; Unklarheiten; Widersprüche;

    Das ist etwa dann der Fall, wenn die Beweiswürdigung von einem rechtlich unzutreffenden Ansatz ausgeht, etwa hinsichtlich des Umfangs und der Bedeutung des Zweifelssatzes, wenn sie lückenhaft, widersprüchlich oder unklar ist, gegen Gesetze der Logik oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt, oder wenn, im Falle eines Freispruchs, an das Maß der zur Verurteilung erforderlichen Gewissheit überspannte Anforderungen gestellt werden (st. Rspr., vgl. zuletzt zusammenfassend BGH, Urt. vom 18. März 2009 - 1 StR 549/08 m.w.N.).

    Allein daraus, dass ein bestimmtes Ergebnis deshalb nicht fern oder sogar nahe liegt, folgt jedoch nicht, dass der Tatrichter im Einzelfall nicht auch rechtsfehlerfrei zu einem anderen Ergebnis kommen kann (BGH NStZ-RR 2009, 248, 249; NStZ 2009, 264).

    Andernfalls besteht nämlich die Besorgnis, dass er überspannte Anforderungen an seine Überzeugungsbildung gestellt hat (BGH NStZ-RR 2009, 248, 249).

  • BGH, 20.07.2023 - 4 StR 32/23

    Beweiswürdigung zur Einvernehmlichkeit der sexuellen Handlungen hinsichtlich

    Auf einzelne Elemente der Beweiswürdigung ist er grundsätzlich nicht anzuwenden, auch nicht auf entlastende Hilfstatsachen (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 24. November 2022 - 5 StR 309/22 Rn. 21; Urteil vom 14. Dezember 2022 - 1 StR 311/22 Rn. 14; Urteil vom 16. Dezember 2015 - 1 StR 423/15 Rn. 8; Urteil vom 18. März 2008 - 1 StR 549/08 Rn. 26; Urteil vom 21. Oktober 2008 - 1 StR 292/08 Rn. 24).
  • BGH, 27.04.2010 - 1 StR 454/09

    Tateinheit und Tatmehrheit bei der Steuerhinterziehung (maßgebliche

    Andernfalls besteht nämlich die Besorgnis, dass das Tatgericht überspannte Anforderungen an seine Überzeugungsbildung gestellt hat (vgl. BGH NStZ-RR 2009, 248 f.).
  • BGH, 18.08.2009 - 1 StR 107/09
    Das ist etwa dann der Fall, wenn die Beweiswürdigung von einem rechtlich unzutreffenden Ansatz ausgeht, etwa hinsichtlich des Umfangs und der Bedeutung des Zweifelssatzes, wenn sie lückenhaft, widersprüchlich oder unklar ist, gegen Gesetze der Logik oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt, oder wenn, im Falle eines Freispruchs, an das Maß der zur Verurteilung erforderlichen Gewissheit überspannte Anforderungen gestellt werden (st. Rspr., vgl. zuletzt zusammenfassend BGH, Urt. vom 18. März 2009 - 1 StR 549/08 m.w.N.).

    Allein daraus, dass ein bestimmtes Ergebnis deshalb nicht fern oder sogar nahe liegt, folgt jedoch nicht, dass der Tatrichter im Einzelfall nicht auch rechtsfehlerfrei zu einem anderen Ergebnis kommen kann (BGH NStZ-RR 2009, 248, 249; NStZ 2009, 264).

    Andernfalls besteht nämlich die Besorgnis, dass er überspannte Anforderungen an seine Überzeugungsbildung gestellt hat (BGH NStZ-RR 2009, 248, 249).

  • BGH, 06.08.2014 - 1 StR 63/14

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Gesamtwürdigung aller Beweisanzeichen im Urteil)

    Deshalb muss sich aus den Urteilsgründen selbst ergeben, dass die einzelnen Beweisergebnisse nicht nur isoliert gewertet, sondern in eine umfassende Gesamtwürdigung einbezogen wurden (Senat, Urteil vom 18. März 2009 - 1 StR 549/08).
  • KG, 29.11.2010 - 1 Ss 424/10

    Brandanschlag auf Auto: Kammergericht hebt Freispruch auf

    Denn die Indizien können in ihrer Gesamtheit dem Gericht die entsprechende Überzeugung vermitteln, auch wenn eine Mehrzahl von Beweisanzeichen jeweils für sich allein nicht zum Nachweis der Täterschaft eines Angeklagten ausreicht (vgl. BGH NStZ-RR 2009, 248 m.w.Nachw.).
  • OLG Dresden, 25.01.2010 - 2 Ss 448/09

    Anforderungen an einen Freispruch wegen fahrlässiger Tötung im Straßenverkehr

    Denn die Indizien können in ihrer Gesamtheit dem Gericht die entsprechende Überzeugung vermitteln, auch wenn eine Mehrzahl von Beweisanzeichen jeweils für sich allein nicht zum Nachweis der Täterschaft eines Angeklagten ausreicht (BGH NStZ-RR 2003, 369 m.w.N.; BGH-NStZ-RR 2009, 248 ).
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