Rechtsprechung
BGH, 18.03.2014 - X ZR 77/12 |
Volltextveröffentlichungen (12)
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Proteintrennung
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Proteintrennung
§ 3 PatG, § 81 PatG, Art 54 EuPatÜbk, § 242 BGB
Patentnichtigkeitsverfahren betreffend ein Europäisches Patent: Einwand der Rechtsmissbräuchlichkeit; Offenbarung eines Verfahrens zur Herstellung eines Proteinkonzentrats durch eine Vorveröffentlichung - Proteintrennung - IWW
- Wolters Kluwer
Patentnichtigkeitsklage bzgl. eines Patents betreffend die chromatographische Trennung von Proteinen
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Patentnichtigkeitsverfahren betreffend ein Europäisches Patent: Einwand der Rechtsmissbräuchlichkeit; Offenbarung eines Verfahrens zur Herstellung eines Proteinkonzentrats durch eine Vorveröffentlichung - Proteintrennung
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ZPO § 148; PatG §§ 81 ff.
Patentnichtigkeitsklage bzgl. eines Patents betreffend die chromatographische Trennung von Proteinen - datenbank.nwb.de
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Kurzfassungen/Presse (2)
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Keine Frist für Einreichung einer Patentnichtigkeitsklage
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Proteintrennung
Besprechungen u.ä. (2)
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Patentnichtigkeitsverfahren
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Proteintrennung
Verfahrensgang
- BPatG, 27.03.2012 - 3 Ni 32/10
- BGH, 18.03.2014 - X ZR 77/12
- BGH, 17.06.2014 - X ZR 77/12
Papierfundstellen
- GRUR 2014, 758
Wird zitiert von ... (61) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 16.12.2008 - X ZR 89/07
Olanzapin
Auszug aus BGH, 18.03.2014 - X ZR 77/12
Die Einbeziehung von Selbstverständlichem erlaubt jedoch keine Ergänzung der Offenbarung durch das Fachwissen, sondern dient lediglich der vollständigen Ermittlung des Sinngehalts, d.h. derjenigen technischen Information, die der fachkundige Leser der Quelle vor dem Hintergrund seines Fachwissens entnimmt (Bestätigung von BGH, Urteil vom 16. Dezember 2008, X ZR 89/07, BGHZ 179, 168 = GRUR 2009, 382 - Olanzapin).Zu ermitteln ist deshalb nicht, in welcher Form der Fachmann etwa mit Hilfe seines Fachwissens eine gegebene allgemeine Lehre ausführen kann oder wie er diese Lehre gegebenenfalls abwandeln kann, sondern ausschließlich, was der Schrift aus fachmännischer Sicht unmittelbar und eindeutig zu entnehmen ist (vgl. nur BGH, Urteil vom 16. Dezember 2008 - X ZR 89/07, BGHZ 179, 168 = GRUR 2009, 382 Rn. 25 - Olanzapin).
Nicht anders als bei der Ermittlung des Wortsinns eines Patentanspruchs ist vielmehr der Sinngehalt der Veröffentlichung maßgeblich, also diejenige technische Information, die der fachkundige Leser der jeweiligen Quelle vor dem Hintergrund seines Fachwissens entnimmt (BGHZ 179, 168 = GRUR 2009, 382 Rn. 26 - Olanzapin).
Abwandlungen und Weiterentwicklungen dieser Information gehören ebenso wenig zum Offenbarten wie diejenigen Schlussfolgerungen, die der Fachmann kraft seines Fachwissens aus der erhaltenen technischen Information ziehen mag (BGHZ 179, 168 = GRUR 2009, 382 Rn. 26 - Olanzapin).
- BGH, 17.07.2012 - X ZR 77/11
Verdichtungsvorrichtung
Auszug aus BGH, 18.03.2014 - X ZR 77/12
Entschließt er sich erst relativ spät für eine Nichtigkeitsklage, so kann dies dazu führen, dass eine Aussetzung des Verletzungsrechtsstreits gemäß § 148 ZPO nur noch unter engen Voraussetzungen angeordnet wird (vgl. BGH…, Beschluss vom 28. September 2011 - X ZR 68/10, GRUR 2012, 93 Rn. 5 f. - Klimaschrank; Beschluss vom 17. Juli 2012 - X ZR 77/11, GRUR 2012, 1072 Rn. 2 - Verdichtungsvorrichtung). - BGH, 13.07.2010 - Xa ZR 10/07
Patentfähigkeit eines Verfahrens zur Trennung der Proteine Faktor VIII, …
Auszug aus BGH, 18.03.2014 - X ZR 77/12
Patentanspruch 1, auf den sich elf weitere Patentansprüche zurückbeziehen, hat in einem vorangegangenen Nichtigkeitsverfahren durch Urteil des Bundesgerichtshofs vom 13. Juli 2010 (Xa ZR 10/07, juris, nachfolgend: Berufungsurteil) folgende Fassung erhalten (Änderungen gegenüber der Fassung, die das Patent im Einspruchsverfahren erhalten hatte, sind hervorgehoben):. - BGH, 28.09.2011 - X ZR 68/10
Klimaschrank
Auszug aus BGH, 18.03.2014 - X ZR 77/12
Entschließt er sich erst relativ spät für eine Nichtigkeitsklage, so kann dies dazu führen, dass eine Aussetzung des Verletzungsrechtsstreits gemäß § 148 ZPO nur noch unter engen Voraussetzungen angeordnet wird (vgl. BGH, Beschluss vom 28. September 2011 - X ZR 68/10, GRUR 2012, 93 Rn. 5 f. - Klimaschrank;… Beschluss vom 17. Juli 2012 - X ZR 77/11, GRUR 2012, 1072 Rn. 2 - Verdichtungsvorrichtung). - BGH, 17.01.1995 - X ZB 15/93
"Elektrische Steckverbindung"; Maßgeblichkeit der Kenntnisse eines Fachmanns
Auszug aus BGH, 18.03.2014 - X ZR 77/12
Hierzu gehören auch Abwandlungen und Ergänzungen, die nach dem Gesamtzusammenhang der Schrift für den Fachmann derart naheliegen, dass sie sich ihm bei aufmerksamer, weniger auf die Worte als ihren erkennbaren Sinn achtenden Lektüre ohne Weiteres erschließen, so dass er sie gleichsam mitliest, auch wenn er sich dessen nicht bewusst ist (BGH, Beschluss vom 17. Januar 1995 - X ZB 15/93, BGHZ 128, 270, 276 f. = GRUR 1995, 330, 332 - Elektrische Steckverbindung).
- OLG Düsseldorf, 11.01.2018 - 15 U 66/17
Wilkinson darf keine Rasierklingeneinheiten passend für den Nassrasierer …
Auch wenn es dem Beklagten eines Verletzungsprozesses frei steht, ob und wann er den Rechtsbestand des gegen ihn geltend gemachten Patents angreift (BGH GRUR 2014, 758 - Proteintrennung; BGH GRUR 2012, 93 - Klimaschrank), kann sein (zögerliches) Verhalten im Rahmen eines Verfügungsverfahrens bei der Beurteilung des Verfügungsgrundes berücksichtigt werden.Zu ermitteln ist deshalb nicht, in welcher Form der Fachmann etwa mit Hilfe seines Fachwissens eine gegebene allgemeine Lehre ausführen oder wie er diese Lehre gegebenenfalls abwandeln kann, sondern ausschließlich, was der Schrift aus fachmännischer Sicht unmittelbar und eindeutig zu entnehmen ist (BGH BeckRS 2017, 111691; BGH BeckRS 2015, 14874; BGH GRUR 2014, 758 - Proteintrennung; BGH GRUR 2009, 382 - Olanzapin).
Nicht anders als bei der Ermittlung des Wortsinns eines Patentanspruchs ist vielmehr der Sinngehalt der Veröffentlichung maßgeblich, also diejenige technische Information, die der fachkundige Leser der jeweiligen Quelle vor dem Hintergrund seines Fachwissens entnimmt (BGH BeckRS 2017, 111691; BGH GRUR 2014, 758 - Proteintrennung; BGH GRUR 2009, 382 - Olanzapin).
Hierzu gehören auch Abwandlungen und Ergänzungen, die nach dem Gesamtzusammenhang der Schrift für den Fachmann derart naheliegen, dass sie sich ihm bei aufmerksamer, weniger auf die Worte als ihren erkennbaren Sinn achtenden Lektüre ohne Weiteres erschließen, so dass er sie gleichsam mitliest, auch wenn er sich dessen nicht bewusst ist (BGH GRUR 2014, 758 - Proteintrennung; BGH GRUR 1995, 330 - Elektrische Steckverbindung).
Abwandlungen und Weiterentwicklungen dieser Information gehören ebenso wenig zum Offenbarten wie diejenigen Schlussfolgerungen, die der Fachmann kraft seines Fachwissens aus der erhaltenen technischen Information ziehen mag (BGH GRUR 2014, 758 - Proteintrennung; BGH GRUR 2009, 382 - Olanzapin).
- BGH, 03.02.2015 - X ZR 76/13
Stabilisierung der Wasserqualität - Beurteilung der Widerruflichkeit eines …
Maßgeblich ist dabei der Sinngehalt der Veröffentlichung, d.h. diejenige technische Information, die der fachkundige Leser der jeweiligen Quelle vor dem Hintergrund seines Fachwissens entnimmt (BGH, Urteil vom 16. Dezember 2008 - X ZR 89/07, BGHZ 179, 168 - Olanzapin; Urteil vom 18. März 2014 - X ZR 77/12, GRUR 2014, 758 Rn. 39 - Proteintrennung). - OLG Düsseldorf, 11.06.2015 - 2 U 64/14
Ansprüche wegen Verletzung eines Patents für eine Vorrichtung zur Verbesserung …
Entschließt er sich erst relativ spät für eine Nichtigkeitsklage, so kann dies jedoch dazu führen, dass eine Aussetzung des Verletzungsrechtsstreits gemäß § 148 ZPO nur noch unter engen Voraussetzungen angeordnet wird (vgl. BGH, GRUR 2012, 93 f. - Klimaschrank; GRUR 2012, 1072 - Verdichtungsvorrichtung; GRUR 2014, 758, 759 - Proteintrennung).
- LG Düsseldorf, 31.05.2022 - 4a O 70/20
Zweiteiliges Zahnimplantatsystem
Zu ermitteln ist deshalb nicht, in welcher Form der Fachmann etwa mit Hilfe seines Fachwissens eine gegebene allgemeine Lehre ausführen oder wie er diese Lehre gegebenenfalls abwandeln kann, sondern ausschließlich, was der Schrift aus fachmännischer Sicht unmittelbar und eindeutig zu entnehmen ist (BGH, BeckRS 2017, 111691; BGH, BeckRS 2015, 14874; BGH, GRUR 2014, 758 - Proteintrennung; BGH, GRUR 2009, 382 - Olanzapin).Nicht anders als bei der Ermittlung des Wortsinns eines Patentanspruchs ist vielmehr der Sinngehalt der Veröffentlichung maßgeblich, also diejenige technische Information, die der fachkundige Leser der jeweiligen Quelle vor dem Hintergrund seines Fachwissens entnimmt (BGH, BeckRS 2017, 111691; BGH, GRUR 2014, 758 - Proteintrennung; BGH, GRUR 2009, 382 - Olanzapin).
Hierzu gehören auch Abwandlungen und Ergänzungen, die nach dem Gesamtzusammenhang der Schrift für den Fachmann derart naheliegen, dass sie sich ihm bei aufmerksamer, weniger auf die Worte als ihren erkennbaren Sinn achtenden Lektüre ohne Weiteres erschließen, so dass er sie gleichsam mitliest, auch wenn er sich dessen nicht bewusst ist (BGH, GRUR 2014, 758 - Proteintrennung; BGH, GRUR 1995, 330 - Elektrische Steckverbindung).
Abwandlungen und Weiterentwicklungen dieser Information gehören ebenso wenig zum Offenbarten wie diejenigen Schlussfolgerungen, die der Fachmann kraft seines Fachwissens aus der erhaltenen technischen Information ziehen mag (BGH, GRUR 2014, 758 - Proteintrennung; BGH, GRUR 2009, 382 - Olanzapin).
- LG Düsseldorf, 31.05.2022 - 4a O 87/20
Bewegungssensorgesteuerte Leuchtenvorrichtung III
Zu ermitteln ist deshalb nicht, in welcher Form der Fachmann etwa mit Hilfe seines Fachwissens eine gegebene allgemeine Lehre ausführen oder wie er diese Lehre gegebenenfalls abwandeln kann, sondern ausschließlich, was der Schrift aus fachmännischer Sicht unmittelbar und eindeutig zu entnehmen ist (BGH, BeckRS 2017, 111691; BGH, BeckRS 2015, 14874; BGH, GRUR 2014, 758 - Proteintrennung; BGH, GRUR 2009, 382 - Olanzapin).Nicht anders als bei der Ermittlung des Wortsinns eines Patentanspruchs ist vielmehr der Sinngehalt der Veröffentlichung maßgeblich, also diejenige technische Information, die der fachkundige Leser der jeweiligen Quelle vor dem Hintergrund seines Fachwissens entnimmt (BGH, BeckRS 2017, 111691; BGH GRUR 2014, 758 - Proteintrennung; BGH, GRUR 2009, 382 - Olanzapin).
Hierzu gehören auch Abwandlungen und Ergänzungen, die nach dem Gesamtzusammenhang der Schrift für den Fachmann derart naheliegen, dass sie sich ihm bei aufmerksamer, weniger auf die Worte als ihren erkennbaren Sinn achtenden Lektüre ohne Weiteres erschließen, so dass er sie gleichsam mitliest, auch wenn er sich dessen nicht bewusst ist (BGH, GRUR 2014, 758 - Proteintrennung; BGH, GRUR 1995, 330 - Elektrische Steckverbindung).
Abwandlungen und Weiterentwicklungen dieser Information gehören ebenso wenig zum Offenbarten wie diejenigen Schlussfolgerungen, die der Fachmann kraft seines Fachwissens aus der erhaltenen technischen Information ziehen mag (BGH, GRUR 2014, 758 - Proteintrennung; BGH, GRUR 2009, 382 - Olanzapin).
- OLG Düsseldorf, 19.02.2016 - 2 U 54/15
Durchsetzung von Ansprüchen wegen Verletzung eines Patents betreffend die …
Die Einbeziehung von Selbstverständlichem erlaubt jedoch keine Ergänzung der Offenbarung durch das Fachwissen, sondern dient nicht anders als die Ermittlung des Wortsinns eines Patentanspruchs lediglich der vollständigen Ermittlung des Sinngehalts, das heißt derjenigen technischen Information, die der fachkundige Leser der Quelle vor dem Hintergrund seines Fachwissens entnimmt (BGH, BGHZ 179, 168 = GRUR 2009, 382 - Olanzapin; BGH, GRUR 2014, 758 - Proteintrennung).Die durch die Verfügungsbeklagte zur Begründung ihrer abweichenden Auffassung herangezogene Entscheidung "Proteintrennung" (GRUR 2014, 758) des Bundesgerichtshofes rechtfertigt keine andere Bewertung.
- OLG Düsseldorf, 19.02.2016 - 2 U 55/15
Durchsetzung von Ansprüchen wegen Verletzung eines Patents betreffend die …
Die Einbeziehung von Selbstverständlichem erlaubt jedoch keine Ergänzung der Offenbarung durch das Fachwissen, sondern dient nicht anders als die Ermittlung des Wortsinns eines Patentanspruchs lediglich der vollständigen Ermittlung des Sinngehalts, das heißt derjenigen technischen Information, die der fachkundige Leser der Quelle vor dem Hintergrund seines Fachwissens entnimmt (BGH, BGHZ 179, 168 = GRUR 2009, 382 - Olanzapin; BGH, GRUR 2014, 758 - Proteintrennung).Die durch die Verfügungsbeklagte zur Begründung ihrer abweichenden Auffassung herangezogene Entscheidung "Proteintrennung" (GRUR 2014, 758) des Bundesgerichtshofes rechtfertigt keine andere Bewertung.
- OLG Karlsruhe, 28.01.2019 - 6 U 79/18
Auslandszustellung: Voraussetzungen der Zustellung durch Aufgabe zur Post
Soweit die Beklagte sich auf Einwendungen gegen Rechtsbestand des Klagepatents beruft, der vom Senat nicht bei der Sachentscheidung, sondern nur nach den Maßstäben des Aussetzungsermessens nach § 148 ZPO zu prüfenden ist, müsste sie nämlich im Fall einer Aufrechterhaltung des Versäumnisurteils durch den Senat ihre Einwendungen mit der (Beschwerde gegen die Nichtzulassung der) Revision weiterverfolgen (…vgl. Kühnen, Handbuch des Patentrechts, 11. Aufl., Kap. E Rn. 745) oder nach rechtskräftiger (Teil-)Vernichtung eine Restitutionsklage entsprechend § 580 Nr. 6 ZPO erheben (…vgl. BGH, GRUR 2012, 93 Rn. 6 mwN - Klimaschrank; 2014, 758 Rn. 16 f - Proteintrennung). - LG Düsseldorf, 28.04.2022 - 4a O 8/22
Weihnachtsbaumständer
Bei der Frage des Offenbarungsgehalts einer Entgegenhaltung ist nicht zu ermitteln, in welcher Form der Fachmann eine gegebene allgemeine Lehre ausführen oder wie er diese Lehre gegebenenfalls abwandeln kann, sondern ausschließlich, was der Schrift aus fachmännischer Sicht unmittelbar und eindeutig zu entnehmen ist (BGH, GRUR 2014, 758 - Proteintrennung; BGH, GRUR 2009, 382 - Olanzapin).Nicht anders als bei der Ermittlung des Wortsinns eines Patentanspruchs ist vielmehr der Sinngehalt der Veröffentlichung maßgeblich, also diejenige technische Information, die der fachkundige Leser der jeweiligen Quelle vor dem Hintergrund seines Fachwissens entnimmt (BGH, GRUR 2014, 758 - Proteintrennung; BGH GRUR 2009, 382 - Olanzapin).
Hierzu gehören auch Abwandlungen und Ergänzungen, die nach dem Gesamtzusammenhang der Schrift für den Fachmann derart naheliegen, dass sie sich ihm bei aufmerksamer, weniger auf die Worte als ihren erkennbaren Sinn achtenden Lektüre ohne Weiteres erschließen, so dass er sie gleichsam mitliest, auch wenn er sich dessen nicht bewusst ist (BGH GRUR 2014, 758 - Proteintrennung; BGH GRUR 1995, 330 - Elektrische Steckverbindung; OLG Düsseldorf…, Urteil vom 11.01.2018 - I-15 U 66/17 = GRUR-RS 2018, 1291 - Rn. 78 bei Juris).
- OLG Düsseldorf, 06.10.2016 - 2 U 19/16
Ansprüche wegen Verletzung eines Patents betreffend eine Steuereinrichtung in …
Die Einbeziehung von Selbstverständlichem erlaubt jedoch keine - hier aber notwendige - Ergänzung der Offenbarung durch das Fachwissen, sondern dient lediglich der vollständigen Ermittlung des Sinngehalts, das heißt derjenigen technischen Information, die der fachkundige Leser der Quelle vor dem Hintergrund seines Fachwissens entnimmt (BGH, GRUR 2014, 758 - Proteintrennung; BGHZ 179, 168 = GRUR 2009, 382 - Olanzapin). - OLG Düsseldorf, 19.02.2016 - 2 U 55/16
Durchsetzung von Ansprüchen wegen Verletzung eines Patents betreffend die …
- OLG Düsseldorf, 03.11.2022 - 2 U 58/22
1. Die Grundsätze zur persönlichen Verantwortlichkeit des gesetzlichen Vertreters …
- OLG Karlsruhe, 02.01.2019 - 6 W 69/18
Empfangsanordnung - Aussetzung eines Patentverletzungsverfahrens
- BGH, 07.08.2018 - X ZR 110/16
Darstellen der Bereitstellung einer Kristallform eines polymorphen Stoffs als …
- LG Düsseldorf, 26.01.2023 - 4a O 80/22
- BPatG, 15.05.2018 - 35 W (pat) 409/16
- OLG Düsseldorf, 03.11.2022 - 2 U 17/20
Elektrohydraulische Pressgeräte
- LG Düsseldorf, 26.01.2023 - 4a O 79/22
S1P-Rezeptormodulator
- BPatG, 28.06.2016 - 3 Ni 8/15
Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Polymorphous form of rifaximin as antibiotic …
- LG Düsseldorf, 19.11.2015 - 4c O 61/15
Schutzfähigkeit der Verwendung von Fulvestrant bei der Herstellung einer …
- OLG Düsseldorf, 26.06.2014 - 2 UH 1/14
Wiederaufnahme des Verletzungsprozesses nach Nichtigerklärung des Klagepatents
- BPatG, 11.03.2019 - 4 Ni 17/17
Polymerschaum III
- LG Düsseldorf, 26.01.2023 - 4a O 86/22
- LG Düsseldorf, 26.01.2023 - 4a O 84/22
- BGH, 21.03.2017 - X ZR 19/15
Beurteilung der Patentfähigkeit eines hydraulischen Pressgeräts; Maßgeblichkeit …
- BPatG, 07.03.2017 - 3 Ni 14/15
Patentfähigkeit des Streitpatents mit der Bezeichnung "Verwendung von …
- LG Düsseldorf, 19.11.2015 - 4c O 62/15
Schutzfähigkeit des Verfügungspatents mit der Bezeichnung …
- LG Düsseldorf, 26.01.2023 - 4a O 83/22
- LG Düsseldorf, 26.01.2023 - 4a O 81/22
- BPatG, 12.09.2019 - 4 Ni 73/17
Lacosamid - Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Lacosamid" - Inanspruchnahme der …
- BPatG, 18.02.2020 - 14 W (pat) 24/15
Patenteinspruchsbeschwerdeverfahren - "Vorrichtung zum Besprühen und zum Gießen …
- LG Düsseldorf, 26.01.2023 - 4a O 85/22
- BPatG, 14.12.2023 - 2 Ni 33/21
- BPatG, 13.11.2018 - 6 Ni 39/16
- OLG Düsseldorf, 24.02.2022 - 2 U 19/21
Ansprüche wegen Verletzung des deutschen Teils eines europäischen Patents; …
- BGH, 17.05.2018 - X ZR 18/16
Patentfähigkeit des Patents mit der Bezeichnung "Filterpatrone für wasserführende …
- LG Düsseldorf, 26.01.2023 - 4a O 82/22
- BGH, 17.01.2023 - X ZR 15/21
Streitpatent betreffend eine Schließvorrichtung mit zwei Sperrklinken und einem …
- BPatG, 14.06.2016 - 35 W (pat) 416/13
Gebrauchsmusterbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - …
- BPatG, 22.09.2015 - 3 Ni 18/14
Patentfähigkeit einer "Filterpatrone für wasserführende Geräte"; Geltendmachung …
- BPatG, 16.09.2014 - 3 Ni 16/13
- LG Düsseldorf, 30.06.2022 - 4a O 10/22
- BGH, 09.11.2021 - X ZR 88/19
Patentfähigkeit des Streitpatents 'Vorrichtung zum Verformen einer erwärmten …
- LG Düsseldorf, 19.12.2019 - 4a O 71/18
Schließvorrichtung 2
- LG Düsseldorf, 20.04.2023 - 4c O 1/22
Hartbodenreinigungsvorrichtung
- BPatG, 19.02.2019 - 3 Ni 37/17
Wirkungslosigkeit dieser Entscheidung
- BPatG, 26.02.2015 - 7 Ni 46/14
Wirkungslosigkeit dieser Entscheidung
- BPatG, 15.12.2022 - 2 Ni 47/20
- BPatG, 04.10.2022 - 6 Ni 6/22
Patentnichtigkeitssache - "Mehrklinken-Gesperre mit Rasthaken" - fehlende …
- BPatG, 13.04.2022 - 9 W (pat) 19/18
- LG Düsseldorf, 29.09.2020 - 4a O 41/19
Kindersitz 2
- BPatG, 16.01.2018 - 3 Ni 25/16
Nichtigkeitsverfahren betreffend das Patent "Verabreichung von Mitteln zur …
- LG Düsseldorf, 29.09.2015 - 4a O 132/14
System zur Lagerung von Motorabgasadditiven
- LG Düsseldorf, 18.06.2019 - 4a O 141/17
- BPatG, 07.05.2014 - 5 Ni 51/11
Wirkungslosigkeit dieser Entscheidung
- LG Düsseldorf, 16.07.2019 - 4a O 141/17
Schließvorrichtung
- BPatG, 29.06.2016 - 5 ZA (pat) 14/16
Erstattungsfähigkeit von verauslagten Gerichtskosten i.R.d. Erhebung der weiteren …
- BPatG, 03.11.2015 - 14 W (pat) 19/12
Aufhebung eines Patents mit der Bezeichnung "Filtermaterial für fluide Medien …
- BPatG, 11.11.2014 - 3 Ni 26/13
Beruhen der Patentfähigkeit des Patents mit der Bezeichnung …
- BPatG, 16.02.2016 - 3 Ni 7/15
Patentfähigkeit des Patents mit der Bezeichnung "Selbstklebefolie" als Erfindung
- BPatG, 01.02.2023 - 3 Ni 21/21