Rechtsprechung
   BGH, 18.03.2015 - VIII ZR 242/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,7304
BGH, 18.03.2015 - VIII ZR 242/13 (https://dejure.org/2015,7304)
BGH, Entscheidung vom 18.03.2015 - VIII ZR 242/13 (https://dejure.org/2015,7304)
BGH, Entscheidung vom 18. März 2015 - VIII ZR 242/13 (https://dejure.org/2015,7304)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,7304) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (17)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 307 Abs 1 S 1 BGB
    Formularmäßiger Wohnraummietvertrag: Inhaltskontrolle für ein Quotenabgeltungsklausel für bei Mietende noch nicht fällige Schönheitsreparaturen

  • IWW

    § 280 Abs. 1 BGB, § ... 280 Abs. 1, 3, § 281 Abs. 1 Satz 1 BGB, § 28 Abs. 4 Satz 3 der Zweiten Berechnungsverordnung, § 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB, § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB, §§ 307 ff. BGB, § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB, § 562 Abs. 1 ZPO, § 563 Abs. 1 Satz 1 ZPO

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Quotenabgeltungsklauseln benachteiligen den Mieter unangemessen und sind daher unwirksam, weil sie von dem Mieter bei Vertragsschluss verlangen, zur Ermittlung der auf ihn im Zeitpunkt der Vertragsbeendigung zukommenden Kostenbelastung mehrfach hypothetische ...

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Unangemessene Benachteiligung eines Mieters durch Quotenabgeltungsklauseln

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Quotenabgeltungsklausel bei unrenoviert vermieteter Wohnung unwirksam; § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Unwirksame, weil intransparente Quotenklausel; unrenoviert übergebene Wohnung; keine Einschätzung tatsächlicher Kostenbelastung

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    BGB § 307 Abs. 1 Satz 1
    AGB-rechtliche Unwirksamkeit der für Schönheitsreparaturen vereinbarten Vornahme- und Quotenabgeltungsklauseln

  • rewis.io

    Formularmäßiger Wohnraummietvertrag: Inhaltskontrolle für ein Quotenabgeltungsklausel für bei Mietende noch nicht fällige Schönheitsreparaturen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 307 Abs. 1
    Unangemessene Benachteiligung eines Mieters durch Quotenabgeltungsklauseln

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Quotenabgeltungsklauseln sind unwirksam!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (53)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Änderung der Rechtsprechung zu Formularklauseln bei Schönheitsreparaturen: -formularmäßige Quotenabgeltungsklauseln unwirksam -formularmäßige Übertragung der Schönheitsreparaturen auf den Mieter bei unrenoviert übergebener Wohnung unwirksam

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Rettung der Quotenklausel?

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Neue Regeln für Renovierung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Renovierungspflichten - und Quotenabgeltungsklauseln

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    "Exzessives Rauchen" - und der Schadensersatzanspruch des Vermieters

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die formularmäßige Renovierungspflicht des Mieters

  • lto.de (Kurzinformation)

    Entlastung der Mieter von Schönheitsreparaturen: Nicht bei Quotenabgeltungsklausel und unrenovierter Wohnung

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Unwirksamkeit von Quotenabgeltungsklauseln hinsichtlich der Vornahme von Schönheitsreparaturen

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Zu komplizierte Quotenabgeltungsklausel

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Änderung der Rechtsprechung zu Formularklauseln bei Schönheitsreparaturen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Schönheitsreparaturen sollten Sache des Mieters sein

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Grundsatzfragen zu Schönheitsreparaturen neu geregelt

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Schönheitsreparaturen: Ende der Quotenabgeltungsklausel

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Unwirksamkeit von Quotenabgeltungsklauseln hinsichtlich der Vornahme von Schönheitsreparaturen

  • przytulla.de (Kurzinformation)

    Aufgabe des BGH der bisherigen Rechtsprechung zu Schönheitsreparaturen

  • rechtstipps.de (Kurzinformation)

    Kehrtwende des BGH bei einigen Schönheitsreparaturklauseln

  • dresdner-fachanwaelte.de (Kurzinformation)

    Schönheitsreparaturklauseln

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Zur (Un)Wirksamkeit von Schönheitsreparatur- und Quotenabgeltungsklauseln in Mietverträgen

  • haufe.de (Pressebericht)

    Schönheitsreparaturen: Vertragsklauseln gekippt

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Schönheitsreparaturen: Vertragsklauseln gekippt

  • mieterbund-wiesbaden.de (Kurzinformation)

    Grundsatzfragen zu Schönheitsreparaturen neu geregelt

  • mieterbund-wiesbaden.de (Kurzinformation)

    Grundsatzfragen zu Schönheitsreparaturen neu geregelt

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Schönheitsreparaturen: Kostenbeteiligungsklauseln in Wohnraummietverträgen sind unwirksam!

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Schönheitsreparaturen und Quotenabgeltungsklauseln

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Weitere Änderung der Rechtsprechung zu Schönheitsreparaturen

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Schönheitsreparaturen bei Auszug aus der Wohnung

  • ra-herrle.de (Kurzinformation)

    Schönheitsreparaturen bei Wohnraummiete

  • gevestor.de (Kurzinformation)

    Schönheitsreparaturklausel

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Beerdigung von Quotenabgeltungsklauseln in Wohnungsmietverträgen

  • anwalt.de (Pressemitteilung)

    Schönheitsreparaturen bei Auszug aus der Wohnung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Rechte der Mieter gestärkt - Quotenabgeltungs- und Schönheitsreparaturklauseln regelmäßig unwirksam

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Formularklauseln bei Schönheitsreparaturen

  • freier-goetz.de (Kurzinformation)

    Formularklauseln bei Schönheitsreparaturen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Keine Verpflichtung zur Durchführung von Schönheitsreparaturen bei unrenoviert übergebener Wohnung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Rechte der Mieter bei Schönheitsreparaturen

  • mgup-kanzlei.de (Kurzinformation)

    Verpflichtung des Mieters zur Ausführung von Schönheitsreparaturen bei Auszug in noch engeren Grenzen als bisher und Quotenabgeltungsklauseln nun gänzlich untersagt

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Schönheitsreparaturen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Schönheitsreparaturen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Schönheitsreparaturklauseln

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Schönheitsreparaturen und Quotenabgeltungsklauseln

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Schönheitsreparaturklauseln gekippt

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Pflicht zu Schönheitsreparaturen bei unrenovierten Wohnungen und Abgeltungsklauseln gekippt

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    AGB-Klauseln bei Schönheitsreparaturen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Schönheitsreparaturen: Formularmäßige Quotenabgeltungsklauseln in Wohnraummietverträgen unwirksam

  • ecovis.com (Kurzinformation)

    Formularklauseln bei Schönheitsreparaturen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Mietvertrag: Quotenabgeltungsklauseln unwirksam

  • sh-recht.de (Kurzinformation)

    Quotenabgeltungsklausel unwirksam, Schönheitsreparaturklausel bei unrenoviert übergebener Wohnung unwirksam

  • bblaw.com (Kurzinformation)

    Mietrecht: Unwirksamkeit der Quotenabgeltungsklauseln für Schönheitsreparaturen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Schönheitsreparaturen - Änderung der Rechtsprechung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Mietvertrag Klauseln zu Schönheitsreparaturen - Kosten für den Vermieter?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Wichtige Entscheidungen zum Thema Schönheitsreparatur-Klauseln!

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Schönheitsreparaturen - kein Anspruch nach Quotenabgeltungsklausel

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Unrenoviert bei Einzug heißt auch unrenoviert beim Auszug

Besprechungen u.ä. (7)

  • beck-blog (Entscheidungsanmerkung)

    Schönheitsreparaturen

  • lto.de (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)

    Mieterrechte: Der qualvolle Tod der Schönheitsreparaturklausel

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Quotenabgeltungsklauseln unwirksam - Änderung der Rechtsprechung zu Formularklauseln bei Schönheitsreparaturen

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Schönheitsreparaturklauseln in AGB, starre Fristen

  • noerr.com (Entscheidungsbesprechung)

    Die Quotenabgeltungsklausel ist beerdigt

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wohnraummiete: Quotenabgeltungsklauseln unwirksam! (IMR 2015, 268)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Wohnraummiete: Wirksamkeitsanforderungen an Renovierungsklausel (IMR 2015, 267)

Sonstiges

  • hausundgrund-rheinland.de (Meldung mit Bezug zur Entscheidung)

    Haus & Grund: Schönheitsreparaturen sollten Sache des Mieters sein - Rechtssicherheit für Mieter und Vermieter gefordert

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 204, 316
  • NJW 2015, 1871
  • MDR 2015, 636
  • NZM 2015, 424
  • ZMR 2015, 690
  • NJ 2015, 272
  • NJ 2015, 467
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 26.09.2007 - VIII ZR 143/06

    Unwirksamkeit einer für den Mieter nicht hinreichend klaren und verständlichen

    Auszug aus BGH, 18.03.2015 - VIII ZR 242/13
    Quotenabgeltungsklauseln benachteiligen den Mieter nach § 307 Abs. 1 BGB unangemessen und sind daher unwirksam, weil sie von dem Mieter bei Vertragsschluss verlangen, zur Ermittlung der auf ihn im Zeitpunkt der Vertragsbeendigung zukommenden Kostenbelastung mehrfach hypothetische Betrachtungen anzustellen, die eine sichere Einschätzung der tatsächlichen Kostenbelastung nicht zulassen (teilweise Aufgabe von BGH, Urteil vom 26. September 2007, VIII ZR 143/06, NJW 2007, 3632 Rn. 14 ff.).

    c) In seinem Urteil vom 26. September 2007 (VIII ZR 143/06, NJW 2007, 3632) hat der Senat diese Erwägungen aufgegriffen und hat - den Rechtsentscheid vom 6. Juli 1988 (VIII ARZ 1/88, aaO) fortentwickelnd - entschieden, dass eine an eine Vornahmeklausel mit flexiblem Fristenplan anknüpfende Quotenabgeltungsklausel die Interessen des Mieters, jedenfalls bei einer zu Vertragsbeginn renoviert überlassenen Wohnung, in den Fällen wahre, in denen die Abgeltungsklausel dahin ausgelegt werden könne, dass die bisherige Wohndauer ins Verhältnis zu setzen sei zu der Zeit, nach der bei Fortdauer des Mietverhältnisses, also bei einer weiteren Nutzung der Wohnung durch den bisherigen Mieter, voraussichtlich eine Renovierung erforderlich sein würde.

    Der Mieter werde bei dieser Auslegung an den Kosten der Renovierung nur in dem Umfang beteiligt, in dem sie von ihm selbst verursacht worden seien (Senatsurteil vom 26. September 2007 - VIII ZR 143/06, aaO Rn. 14 ff., 17).

    Der Senat hat in der Entscheidung vom 23. September 2007 (VIII ZR 143/06, aaO Rn. 29) weiter ausgeführt, dass es für die Bestimmung des Fristenzeitraums, nach dem unter Berücksichtigung des konkreten Erhaltungszustands der Wohnung eine Renovierung erforderlich sein wird, einer hypothetischen Fortschreibung des bisherigen Wohnverhaltens des Mieters bedürfe sowie der Feststellung, wann bei einer Fortdauer des Mietverhältnisses Renovierungsbedarf zu erwarten sei.

    Dafür könnte sprechen, dass die aus dem Transparenzgebot folgende Verpflichtung des Verwenders, Rechte und Pflichten seines Vertragspartners möglichst klar und durchschaubar darzustellen, nur im Rahmen des tatsächlich und rechtlich Möglichen besteht (Senatsurteil vom 26. September 2007 - VIII ZR 143/06, aaO Rn. 31 mwN).

  • BGH, 06.07.1988 - VIII ARZ 1/88

    Beteiligung des Mieters an Schönheitsreparaturen durch prozentuale Beteiligung an

    Auszug aus BGH, 18.03.2015 - VIII ZR 242/13
    a) In seiner älteren Rechtsprechung hat der Senat zunächst allerdings Quotenabgeltungsklauseln, denen Vornahmeklauseln zugrunde lagen, die starre, unveränderbare Renovierungsfristen vorsahen, für wirksam angesehen, wenn die für die Durchführung wie für die anteilige Abgeltung maßgeblichen Fristen nicht vor dem Anfang des Mietverhältnisses zu laufen beginnen (Senatsbeschluss [Rechtsentscheid] vom 6. Juli 1988 - VIII ARZ 1/88, BGHZ 105, 71, 84 ff.).

    b) Die Anknüpfung an "starre", vom konkreten Bedarf losgelöste Renovierungsintervalle, sei es in Gestalt "üblicher" Renovierungsfristen (Rechtsentscheid vom 1. Juli 1987 - VIII ARZ 9/86, BGHZ 101, 253, 266, 268) oder in Form von Mindestfristen (Rechtsentscheid vom 6. Juli 1988 - VIII ARZ 1/88, aaO S. 72), ist jedoch seit längerem überholt.

    c) In seinem Urteil vom 26. September 2007 (VIII ZR 143/06, NJW 2007, 3632) hat der Senat diese Erwägungen aufgegriffen und hat - den Rechtsentscheid vom 6. Juli 1988 (VIII ARZ 1/88, aaO) fortentwickelnd - entschieden, dass eine an eine Vornahmeklausel mit flexiblem Fristenplan anknüpfende Quotenabgeltungsklausel die Interessen des Mieters, jedenfalls bei einer zu Vertragsbeginn renoviert überlassenen Wohnung, in den Fällen wahre, in denen die Abgeltungsklausel dahin ausgelegt werden könne, dass die bisherige Wohndauer ins Verhältnis zu setzen sei zu der Zeit, nach der bei Fortdauer des Mietverhältnisses, also bei einer weiteren Nutzung der Wohnung durch den bisherigen Mieter, voraussichtlich eine Renovierung erforderlich sein würde.

  • BGH, 05.03.2008 - VIII ZR 37/07

    Rauchen in Mietwohnungen kann vertragswidrig sein und Schadensersatzpflichten der

    Auszug aus BGH, 18.03.2015 - VIII ZR 242/13
    Wie das Berufungsgericht im Ansatz richtig erkannt hat, verhält sich ein Mieter, der in der angemieteten Wohnung raucht, grundsätzlich nicht vertragswidrig (Senatsurteile vom 28. Juni 2006 - VIII ZR 124/05, NJW 2006, 2915 Rn. 23; vom 5. März 2008 - VIII ZR 37/07, NJW 2008, 1439 Rn. 21).

    Ein Schadensersatzanspruch wegen Überschreitung des vertragsgemäßen Gebrauchs kommt vielmehr nur dann in Betracht, wenn die Wohnung durch das Rauchen derart beschädigt wird, dass die Gebrauchsspuren im Rahmen der Vornahme von üblichen Schönheitsreparaturen im Sinne des § 28 Abs. 4 Satz 3 der Zweiten Berechnungsverordnung nicht mehr beseitigt werden können (Senatsurteil vom 5. März 2008 - VIII ZR 37/07, aaO Rn. 23).

  • BGH, 20.03.2012 - VIII ZR 192/11

    Wohnraummiete: Transparenz einer Formularklausel über regelmäßig erforderliche

    Auszug aus BGH, 18.03.2015 - VIII ZR 242/13
    Die im Streitfall verwendete Vornahmeklausel geht vielmehr - wie das Berufungsgericht zutreffend erkannt hat - nicht über den tatsächlichen Renovierungsbedarf hinaus, weil die in § 8 Nr. 2 des Mietvertrages aufgeführten Renovierungsintervalle nach dem Wortlaut der Bestimmung nur für einen "im Allgemeinen" entstehenden Renovierungsbedarf gelten sollen (vgl. Senatsurteil vom 13. Juli 2005 - VIII ZR 351/04, NJW 2005, 3416 unter II 2; Senatsbeschluss vom 20. März 2012 - VIII ZR 192/11, NZM 2012, 527 Rn. 3 mwN) und dem Mieter nach § 8 Nr. 4 des Mietvertrags in allen Fällen einer fristgemäß fälligen Renovierungsverpflichtung der Nachweis offen steht, dass aufgrund des tatsächlichen Zustands der Wohnung noch keine Renovierung erforderlich ist.

    Damit wird jedem durchschnittlichen verständigen Mieter auch bei kundenfeindlichster Auslegung verständlich, dass er nur den Innenanstrich der Türen schuldet (vgl. auch Senatsbeschluss vom 20. März 2012 - VIII ZR 192/11, aaO Rn. 10 f.).

  • BGH, 18.03.2015 - VIII ZR 185/14

    Änderung der Rechtsprechung zu Formularklauseln bei Schönheitsreparaturen:

    Auszug aus BGH, 18.03.2015 - VIII ZR 242/13
    bb) Wie der Senat in dem am heutigen Tag (18. März 2015) verkündeten Urteil in der Sache VIII ZR 185/14 (zur Veröffentlichung in BGHZ bestimmt) unter Aufgabe seiner bisherige Rechtsprechung entschieden hat, halten bei unrenoviert oder renovierungsbedürftig überlassenen Wohnungen vorformulierte Klauseln, die den Mieter während der Mietzeit nach Ablauf bestimmter, von Beginn der Mietzeit oder Übergabe der Wohnung an berechneter (üblicher) Fristen verpflichten, Schönheitsreparaturen vorzunehmen, der Inhaltskontrolle nach § 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB auch dann nicht stand, wenn die Fristen - wie hier - im Übrigen flexibel (bedarfsorientiert) gestaltet sind.

    Die unangemessene Benachteiligung des Mieters liegt bei Übernahme einer unrenovierten oder renovierungsbedürftigen Wohnung darin, dass der Wortlaut solcher Klauseln bei der gebotenen kundenfeindlichsten Auslegung den Mieter auch zur Beseitigung von Gebrauchsspuren der Wohnung verpflichtet, die nicht von ihm, sondern von dem Vormieter verursacht worden sind (Senatsurteil vom 18. März 2015 - VIII ZR 185/14, unter II 2, zur Veröffentlichung in BGHZ bestimmt).

  • LG München I, 19.12.2013 - 31 S 6768/13

    Mieter muss Gesamtmietfläche nicht ausmessen!

    Auszug aus BGH, 18.03.2015 - VIII ZR 242/13
    d) Der Senat hat bereits in seinem Hinweisbeschluss vom 22. Januar 2014 (VIII ZR 352/12, WuM 2014, 135 Rn. 6 ff.) grundsätzliche Bedenken geäußert, ob Quotenabgeltungsklauseln, die den tatsächlichen Erhaltungszustand der Wohnung in der Weise berücksichtigen, dass für die Berechnung der Quote das Verhältnis zwischen der Mietdauer seit Durchführung der letzten Schönheitsreparaturen und dem Zeitraum nach Durchführung der letzten Schönheitsreparaturen maßgeblich ist, nach dem bei einer hypothetischen Fortsetzung aufgrund des Wohnverhaltens des Mieters voraussichtlich Renovierungsbedarf bestünde, der Inhaltskontrolle nach §§ 307 ff. BGB standhalten können.
  • BGH, 09.04.2014 - VIII ZR 404/12

    AGB-Kontrollklage gegen eine Kraftfahrzeugleasinggesellschaft: Abgrenzung

    Auszug aus BGH, 18.03.2015 - VIII ZR 242/13
    Denn es ist für den durchschnittlichen und verständigen Mieter bei dem für die Beurteilung maßgeblichen Zeitpunkt des Vertragsschlusses (Senatsurteile vom 9. April 2014 - VIII ZR 404/12, BGHZ 200, 362 Rn. 37; vom 26. Oktober 2005 - VIII ZR 48/05, BGHZ 165, 12, 21 f.; jeweils mwN) nicht erkennbar, welcher tatsächliche Abnutzungsgrad der Wohnung bei Beendigung des Mietverhältnisses, dessen Zeitpunkt bei Vertragsschluss noch nicht feststeht, unter Zugrundelegung seines (möglicherweise Veränderungen unterworfenen) individuellen Nutzungsverhaltens erreicht sein wird.
  • BGH, 26.10.2005 - VIII ZR 48/05

    Formularmäßige Vereinbarung der Mithaftung des Gesellschafter-Geschäftsführers

    Auszug aus BGH, 18.03.2015 - VIII ZR 242/13
    Denn es ist für den durchschnittlichen und verständigen Mieter bei dem für die Beurteilung maßgeblichen Zeitpunkt des Vertragsschlusses (Senatsurteile vom 9. April 2014 - VIII ZR 404/12, BGHZ 200, 362 Rn. 37; vom 26. Oktober 2005 - VIII ZR 48/05, BGHZ 165, 12, 21 f.; jeweils mwN) nicht erkennbar, welcher tatsächliche Abnutzungsgrad der Wohnung bei Beendigung des Mietverhältnisses, dessen Zeitpunkt bei Vertragsschluss noch nicht feststeht, unter Zugrundelegung seines (möglicherweise Veränderungen unterworfenen) individuellen Nutzungsverhaltens erreicht sein wird.
  • BGH, 23.11.2005 - VIII ZR 154/04

    Formularmäßige Vereinbarung eines Ausschlusses des ordentlichen Kündigungsrechts

    Auszug aus BGH, 18.03.2015 - VIII ZR 242/13
    aa) Quotenabgeltungsklauseln müssen dem Transparenzgebot (§ 307 Abs. 1 Satz 2 BGB) genügen und dürfen nicht so gefasst sein (§ 307 Abs. 1 Satz 1 BGB), dass der Vermieter als Verwender durch einseitige Vertragsgestaltung missbräuchlich eigene Interessen auf Kosten seines Vertragspartners durchzusetzen versucht, ohne von vornherein dessen Belange hinreichend zu berücksichtigen und ihm einen angemessenen Ausgleich zuzugestehen (vgl. Senatsurteil vom 23. November 2005 - VIII ZR 154/04, NJW 2006, 1056 Rn. 21 mwN).
  • BGH, 22.01.2014 - VIII ZR 352/12

    Wohnraummiete: Inhaltskontrolle von Quotenabgeltungsklauseln insbesondere bei

    Auszug aus BGH, 18.03.2015 - VIII ZR 242/13
    d) Der Senat hat bereits in seinem Hinweisbeschluss vom 22. Januar 2014 (VIII ZR 352/12, WuM 2014, 135 Rn. 6 ff.) grundsätzliche Bedenken geäußert, ob Quotenabgeltungsklauseln, die den tatsächlichen Erhaltungszustand der Wohnung in der Weise berücksichtigen, dass für die Berechnung der Quote das Verhältnis zwischen der Mietdauer seit Durchführung der letzten Schönheitsreparaturen und dem Zeitraum nach Durchführung der letzten Schönheitsreparaturen maßgeblich ist, nach dem bei einer hypothetischen Fortsetzung aufgrund des Wohnverhaltens des Mieters voraussichtlich Renovierungsbedarf bestünde, der Inhaltskontrolle nach §§ 307 ff. BGB standhalten können.
  • BGH, 23.06.2004 - VIII ZR 361/03

    Unwirksamkeit von Abgeltungsklauseln mit "starren" Fristen

  • BGH, 28.06.2006 - VIII ZR 124/05

    Zu den Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruchs des Vermieters von Wohnraum

  • BGH, 01.07.1987 - VIII ARZ 9/86

    Formularmäßige Überwälzung von Schönheitsreparaturen auf den Mieter einer bei

  • BGH, 13.07.2005 - VIII ZR 351/04

    Formularmäßige Vereinbarung eines Fristenplans für Schönheitsreparaturen in einer

  • BGH, 28.02.2018 - VIII ZR 157/17

    Schadensersatzanspruch des Vermieters wegen Beschädigung der Mietwohnung

    Danach bestimmen sich etwa Schadensersatzansprüche aus der Nichterfüllung einer vom Mieter wirksam aus dem Pflichtenkreis des Vermieters übernommenen Pflicht zur Vornahme von Schönheitsreparaturen oder von Instandsetzungs- beziehungsweise Instandhaltungsmaßnahmen nach § 280 Abs. 1, 3, § 281 Abs. 1 Satz 1 BGB (BGH, Urteile vom 18. März 2015 - VIII ZR 242/13, BGHZ 204, 316 Rn. 15; vom 12. März 2014 - XII ZR 108/13, NJW 2014, 1444 Rn. 17, 30; vom 12. Februar 2014 - XII ZR 76/13, BGHZ 200, 133 Rn. 24 f.; Senatsbeschluss vom 21. Oktober 2008 - VIII ZR 189/07, WuM 2009, 36 Rn. 2).
  • BGH, 08.07.2020 - VIII ZR 163/18

    Zu Ansprüchen des Mieters einer unrenoviert überlassenen Wohnung auf Durchführung

    Dieser hat sich im Verlaufe der Mietzeit nach den rechtsfehlerfreien und unangegriffenen Feststellungen des Berufungsgerichts, welches hierzu auf der Grundlage des substantiierten Sachvortrags der Kläger zum Anfangs- sowie zum Ist-Zustand der Wohnung gelangte, wesentlich verschlechtert (vgl. hierzu Senatsurteile vom 6. April 2005 - VIII ZR 192/04, NJW 2005, 1862 unter II; vom 18. März 2015 - VIII ZR 242/13, NJW 2015, 1871 Rn. 18, insoweit in BGHZ 204, 316 nicht abgedruckt).
  • BGH, 20.01.2016 - VIII ZR 26/15

    Vertrag über die Lieferung von Arzneimitteln: Stellen von Vertragsbedingungen bei

    a) Eine Formularklausel benachteiligt den Vertragspartner des Verwenders entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen, wenn der Verwender missbräuchlich eigene Interessen auf Kosten des Vertragspartners durchzusetzen versucht, ohne von vornherein die Interessen seines Partners hinreichend zu berücksichtigen und ihm einen angemessenen Ausgleich zuzugestehen (st. Rspr.; BGH, Urteile vom 8. März 1984 - IX ZR 144/83, BGHZ 90, 280, 284; vom 4. November 1992 - VIII ZR 235/91, BGHZ 120, 108, 118; vom 17. Oktober 2007 - VIII ZR 251/06, NJW 2008, 214 Rn. 15; vom 13. November 2013 - I ZR 77/12, NJW 2014, 2180 Rn. 13; vom 18. März 2015 - VIII ZR 242/13, BGHZ 204, 316 Rn. 29; jeweils mwN).
  • BGH, 08.07.2020 - VIII ZR 270/18

    Zu Ansprüchen des Mieters einer unrenoviert überlassenen Wohnung auf Durchführung

    Der Anspruch auf Durchführung von Renovierungsarbeiten wird vielmehr (erst) fällig, wenn objektiv ein Renovierungsbedarf besteht; lediglich unerhebliche Gebrauchsspuren lösen eine Renovierungsverpflichtung demgegenüber nicht aus (vgl. Senatsurteile vom 6. April 2005 - VIII ZR 192/04, NJW 2005, 1862 unter II; vom 18. März 2015 - VIII ZR 242/13, NJW 2015, 1871 Rn. 18, insoweit in BGHZ 204, 316 nicht abgedruckt).
  • BGH, 18.01.2017 - VIII ZR 263/15

    Leasingvertrag: Leistungsort für die Rückgabe des Leasinggegenstands; Vorbehalt

    Darüber hinaus enthält die Klausel keine Maßstäbe, die es einem Leasingnehmer in der bei der gebotenen Rücksichtnahme erforderlichen Weise ermöglicht hätten, schon bei Vertragsschluss Umfang und Grenzen der bei Vertragsende auf ihn zukommenden Kosten und Risiken einigermaßen realistisch einzuschätzen und dies in seine Gesamtkalkulation einzustellen (vgl. Senatsurteile vom 20. Juli 2005 - VIII ZR 121/04, aaO S. 27; vom 18. März 2015 - VIII ZR 242/13, BGHZ 204, 316 Rn. 29 f.).
  • BGH, 30.01.2024 - VIII ZB 43/23

    Unwirksame Quotenabgeltungsklausel führt nicht zu unwirksamer Vornahmeklausel

    (a) Nach der neueren Senatsrechtsprechung ist eine Klausel, die den Mieter einer unrenoviert oder renovierungsbedürftig übergebenen Wohnung während der Mietzeit nach Ablauf bestimmter, von Beginn der Mietzeit oder Übergabe der Wohnung an berechneter flexibler (bedarfsorientierter) Fristen ohne angemessenen Ausgleich verpflichtet, Schönheitsreparaturen vorzunehmen, nach § 307 Abs. 1, 2 Nr. 1 BGB unwirksam (Senatsurteile vom 18. März 2015 - VIII ZR 185/14, BGHZ 204, 302 Rn. 15, 24 ff., und VIII ZR 242/13, NJW 2015, 1871 Rn. 22; vom 22. August 2018 - VIII ZR 277/16, NJW 2018, 3302 Rn. 20; vom 8. Juli 2020 - VIII ZR 163/18, BGHZ 226, 208 Rn. 15).

    (5) Das Beschwerdegericht hat schließlich - entgegen der Auffassung der Rechtsbeschwerde - auch zutreffend erkannt, dass die Unwirksamkeit der Quotenabgeltungsklausel nach § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB (vgl. hierzu Senatsurteil vom 18. März 2015 - VIII ZR 242/13, NJW 2015, 1871 Rn. 24 ff.) nicht zur Unwirksamkeit der Vornahmeklausel führt.

  • AG Brandenburg, 14.06.2019 - 31 C 249/17

    Verschlechterung der Wohnung durch Rauchen nicht nur "Schönheitsfehler"!

    Rauchen in einer Mietwohnung geht nämlich über den vertragsgemäßen Gebrauch hinaus und begründet eine Schadensersatzpflicht der Mieter, wenn dadurch Verschlechterungen der Wohnung verursacht werden, die sich nicht mehr durch einfache Schönheitsreparaturen beseitigen lassen, sondern - so wie hier - darüber hinausgehende Instandsetzungsarbeiten erfordern ( BGH , Urteil vom 18.03.2015, Az.: VIII ZR 242/13, u.a. in: NZM 2015, Seiten 424 f.; BGH , Urteil vom 05.03.2008, Az.: VIII ZR 37/07, u.a. in: NZM 2008, Seite 318 ).
  • OLG Düsseldorf, 16.02.2016 - 24 U 63/15

    Pflicht des Vermieters zur Zustimmung zu einer Untervermietung von Büroräumen an

    Der BGH hat eine inhaltlich entsprechende Klausel insbesondere auch im Hinblick auf den Anstrich der Türen für unbedenklich gehalten (BGH v. 18.03.2015, VIII ZR 242/13, Rn. 2 iVm 16ff).

    Selbst wenn sie im Sinne einer quotalen (Verhältnis Nutzungszeit nach letztem Renovierungsintervall und noch laufendendem Renovierungsintervall) Beteiligung an den Schönheitsreparaturen verstanden werden sollte, wäre sie unwirksam, unabhängig davon ob die Mieträume renoviert oder unrenoviert übergeben worden waren (BGH v. 18.03.2015, VIII ZR 242/13, Rn. 24, juris).

  • LG Berlin, 26.10.2016 - 65 S 305/16

    Verjährungsfrist beginnt mit vorzeitiger Wohnungsrückgabe!

    Die Unangemessenheit ist zu verneinen, wenn die Benachteiligung des Vertragspartners durch zumindest gleichwertige Interessen des Verwenders gerechtfertigt ist (st. Rspr. BGH, Urt. v. 18.03.2015 - VIII ZR 242/13, WuM 2015, 343, Rn. 29; Urt. v. 23.09.2010 - III ZR 21/10, NJW 2010, 3568, Rn. 12, jew. m. w. N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.05.2015 - 3 S 1175/13

    Zur Rechtmäßigkeit einer Satzung über die Höhe der zulässigen Mieten für

    Der BGH hat aber in den letzten Jahren mehrfach formularmäßig vereinbarte Schönheitsreparaturklauseln in Mietverträgen für unwirksam erklärt (u.a. BGH, Urt. v. 23.6.2004 - VIII ZR 361/03 - NJW 2004, 2586; Urt. v. 28.3.2007 - VIII ZR 199/06 - NJW 2007, 1743; Urt. v. 18.6.2008 - VIII ZR 224/07 - NJW 2008, 2499; Urt. v. 18.3.2015 - VIII ZR 242/13 - juris).
  • LG München I, 07.04.2016 - 31 S 3878/16

    Kostenbeitrag zu Schönheitsreparaturen des Vermieters als unzulässige

  • LG Berlin, 15.03.2022 - 67 S 240/21

    "Quotenabgeltungsklauseln" auch als Individualvereinbarung unzulässig!

  • FG Hamburg, 05.11.2021 - 2 K 163/19

    Einkommensteuer: Berücksichtigung von Renovierungskosten bei Einkünften aus

  • LG Berlin, 17.11.2017 - 63 S 69/17

    Preisgebundener Wohnraum: Übernahme der anfänglichen Dekorationsarbeiten wirksam?

  • LG Berlin, 13.09.2022 - 67 S 15/22

    Zukünftige Staffelmieterhöhungen sind keine Vormiete

  • LG Lübeck, 22.12.2016 - 14 S 98/15

    Geförderter Wohnraum: "Umlage" von Schönheitsreparaturen durch Kostenmiete?

  • AG Kerpen, 17.08.2021 - 107 C 75/19
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht