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   BGH, 18.03.2020 - XII ZB 474/19   

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https://dejure.org/2020,10410
BGH, 18.03.2020 - XII ZB 474/19 (https://dejure.org/2020,10410)
BGH, Entscheidung vom 18.03.2020 - XII ZB 474/19 (https://dejure.org/2020,10410)
BGH, Entscheidung vom 18. März 2020 - XII ZB 474/19 (https://dejure.org/2020,10410)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 1822 Nr. 2, 1908i Abs. 1 S. 1; FamFG §§ 41 Abs. 1 S. 2, 59, 303 Abs. 2
    Beschwerde gegen die Versagung einer betreuungsgerichtlichen Genehmigung

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen die Versagung einer erforderlichen betreuungsgerichtlichen Genehmigung durch den Betreuer im Namen des Betroffenen; Betreuungsgerichtliche Genehmigung für die Anfechtung einer Erbschaftsannahme oder einer Erbschaftsausschlagung; Voraussetzung für die ...

  • rewis.io

    Betreuungsrechtliche Genehmigung: Beschwerdebefugnis; Anfechtung einer Erbschaftsannahme oder -ausschlagung: Zustellungspflicht im Betreuungsverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beschwerde gegen die Versagung einer erforderlichen betreuungsgerichtlichen Genehmigung durch den Betreuer im Namen des Betroffenen; Betreuungsgerichtliche Genehmigung für die Anfechtung einer Erbschaftsannahme oder einer Erbschaftsausschlagung; Voraussetzung für die ...

  • rechtsportal.de

    Beschwerde gegen die Versagung einer erforderlichen betreuungsgerichtlichen Genehmigung durch den Betreuer im Namen des Betroffenen; Betreuungsgerichtliche Genehmigung für die Anfechtung einer Erbschaftsannahme oder einer Erbschaftsausschlagung; Voraussetzung für die ...

  • datenbank.nwb.de

    Betreuungsrechtliche Genehmigung: Beschwerdebefugnis; Anfechtung einer Erbschaftsannahme oder -ausschlagung: Zustellungspflicht im Betreuungsverfahren

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei) (Leitsatz)
  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Beschwerde eines Betreuers nur im Namen des Betroffenen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2020, 2959
  • MDR 2020, 947
  • FGPrax 2020, 181
  • FamRZ 2020, 1034
  • Rpfleger 2020, 585
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 29.03.2017 - XII ZB 51/16

    Betreuungssache: Zustellung eines anfechtbaren Beschlusses an alle

    Auszug aus BGH, 18.03.2020 - XII ZB 474/19
    Bloßes Schweigen auf das Vorbringen eines anderen Beteiligten oder auf eine Äußerung des Gerichts sowie der mutmaßliche Wille eines Beteiligten genügen hierfür nicht (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 29. März 2017 - XII ZB 51/16, FamRZ 2017, 1151).

    Diese Vorschrift findet im Betreuungsverfahren auf alle beschwerdeberechtigten Beteiligten Anwendung (vgl. Senatsbeschluss vom 29. März 2017 - XII ZB 51/16 - FamRZ 2017, 1151 Rn. 9).

    Das Unterbleiben einer gemäß § 41 Abs. 1 Satz 2 FamFG erforderlichen Zustellung führt zur Unwirksamkeit der Bekanntgabe, weshalb nach § 63 Abs. 3 Satz 1 FamFG die Beschwerdefrist nicht zu laufen beginnt (Senatsbeschluss vom 29. März 2017 - XII ZB 51/16 - FamRZ 2017, 1151 Rn. 8 mwN).

  • BGH, 08.07.2015 - XII ZB 292/14

    Betreuungssache: Beschwerde eines nahen Angehörigen gegen die Ablehnung eines

    Auszug aus BGH, 18.03.2020 - XII ZB 474/19
    Das Verfahren über die Erteilung der nach §§ 1908i Abs. 1 Satz 1, 1822 Nr. 2 BGB erforderlichen betreuungsgerichtlichen Genehmigung für die Anfechtung einer Erbschaftsannahme oder einer Erbschaftsausschlagung gehört nicht zu den Verfahren, auf die sich der Anwendungsbereich des § 303 Abs. 2 Nr. 1 FamFG erstreckt (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 8. Juli 2015 - XII ZB 292/14, FamRZ 2015, 1701).

    Der Senat hat jedoch bereits entschieden, dass die Beschwerdeberechtigung privilegierter Angehöriger nach § 303 Abs. 2 Nr. 1 FamFG nur in den betreuungsrechtlichen Verfahren besteht, auf die sich auch das Beteiligungsrecht der Betreuungsbehörde und deren Beschwerdeberechtigung erstreckt (Senatsbeschlüsse vom 7. Mai 2014 - XII ZB 138/13 - FamRZ 2014, 1191 Rn. 9 und vom 8. Juli 2015 - XII ZB 292/14 - FamRZ 2015, 1701 Rn. 6).

  • BGH, 21.08.2019 - XII ZB 156/19

    Berechtigung des Vorsorgebevollmächtigten zur Einlegung einer Beschwerde im

    Auszug aus BGH, 18.03.2020 - XII ZB 474/19
    Denn die Beschwerdeberechtigung nach dieser Vorschrift setzt eine unmittelbare Beeinträchtigung eigener Rechte des Beschwerdeführers voraus (Senatsbeschluss vom 21. August 2019 - XII ZB 156/19 - FamRZ 2019, 1890 Rn. 12).
  • BGH, 24.10.2018 - XII ZB 188/18

    Ablehnung der Aufhebung der Betreuung: Beginn der Beschwerdefrist für den die

    Auszug aus BGH, 18.03.2020 - XII ZB 474/19
    Eine Wahlmöglichkeit besteht allerdings nicht, wenn spezielle gesetzliche Regelungen eine bestimmte Form vorschreiben (Senatsbeschluss vom 24. Oktober 2018 - XII ZB 188/18 - FamRZ 2019, 477 Rn. 9 f. mwN).
  • BGH, 15.04.2015 - XII ZB 330/14

    Betreuungsverfahren: Beschwerdeberechtigung des Vorsorgebevollmächtigten nach

    Auszug aus BGH, 18.03.2020 - XII ZB 474/19
    Vielmehr ist das Rechtsbeschwerdegericht befugt und verpflichtet, Verfahrenserklärungen selbständig auszulegen (ständige Rechtsprechung, vgl. Senatsbeschluss vom 15. April 2015 - XII ZB 330/14 - FamRZ 2015, 1015 Rn. 11 mwN).
  • BGH, 25.01.2017 - XII ZB 438/16

    Betreuungssache: Beschwerdeberechtigung eines Betreuers oder Bevollmächtigten im

    Auszug aus BGH, 18.03.2020 - XII ZB 474/19
    Die Beschwerdebefugnis des Betroffenen und der Betreuerin folgt für das Verfahren der Rechtsbeschwerde bereits daraus, dass ihre Erstbeschwerden verworfen worden sind (Senatsbeschluss vom 25. Januar 2017 - XII ZB 438/16 - FamRZ 2017, 552 Rn. 5 mwN).
  • BayObLG, 17.10.2001 - 3Z BR 327/01

    Versagung einer vormundschaftsrichterlichen Genehmigung für Grundstücksgeschäfte

    Auszug aus BGH, 18.03.2020 - XII ZB 474/19
    Bei der Versagung einer nach §§ 1908 i Abs. 1 Satz 1, 1822 BGB erforderlichen betreuungsgerichtlichen Genehmigung ist jedoch nur der Betroffene, nicht aber der Betreuer in seiner Rechtsstellung beeinträchtigt (BayObLG DNotZ 2002, 547; OLG Stuttgart NJW 2001, 3484; Dodegge/Roth Betreuungsrecht 5. Aufl. Teil E Rn. 168).
  • BGH, 07.05.2014 - XII ZB 138/13

    Betreuungsverfahren: Beschwerdebefugnis naher Angehöriger gegen Ablehnung der

    Auszug aus BGH, 18.03.2020 - XII ZB 474/19
    Der Senat hat jedoch bereits entschieden, dass die Beschwerdeberechtigung privilegierter Angehöriger nach § 303 Abs. 2 Nr. 1 FamFG nur in den betreuungsrechtlichen Verfahren besteht, auf die sich auch das Beteiligungsrecht der Betreuungsbehörde und deren Beschwerdeberechtigung erstreckt (Senatsbeschlüsse vom 7. Mai 2014 - XII ZB 138/13 - FamRZ 2014, 1191 Rn. 9 und vom 8. Juli 2015 - XII ZB 292/14 - FamRZ 2015, 1701 Rn. 6).
  • BGH, 23.06.2010 - XII ZB 82/10

    Rechtsbeschwerde in Verfahrenskostenhilfesache: Notwendige Anwaltsvertretung;

    Auszug aus BGH, 18.03.2020 - XII ZB 474/19
    Ist ein Beteiligter anwaltlich vertreten, ist der Rechtsirrtum regelmäßig verschuldet und verhindert eine Wiedereinsetzung (Senatsbeschluss vom 23. Juni 2010 - XII ZB 82/10 - FamRZ 2010, 1425 Rn. 11).
  • OLG Stuttgart, 25.06.2001 - 8 W 494/99

    Betreuungsrecht - Versagung vormundschaftlicher Genehmigung - Anfechtung namens

    Auszug aus BGH, 18.03.2020 - XII ZB 474/19
    Bei der Versagung einer nach §§ 1908 i Abs. 1 Satz 1, 1822 BGB erforderlichen betreuungsgerichtlichen Genehmigung ist jedoch nur der Betroffene, nicht aber der Betreuer in seiner Rechtsstellung beeinträchtigt (BayObLG DNotZ 2002, 547; OLG Stuttgart NJW 2001, 3484; Dodegge/Roth Betreuungsrecht 5. Aufl. Teil E Rn. 168).
  • BGH, 03.05.2023 - XII ZB 152/22

    Notwendige interessengerechte Auslegung eines von einem Ehegatten während des

    Das Rechtsbeschwerdegericht kann Verfahrenserklärungen uneingeschränkt nachprüfen und die erforderliche Auslegung selbst vornehmen (st. Rspr.; vgl. Senatsbeschluss vom 18. März 2020 - XII ZB 474/19 - FamRZ 2020, 1034 Rn. 17; BGH Beschluss vom 13. Dezember 2022 - VIII ZB 43/22 - WuM 2023, 224 Rn. 10 f. mwN).
  • LG Lübeck, 02.01.2024 - 7 T 240/23

    Betreuungsgerichtliche Genehmigung zum Abschluss eines Mietvertrags

    Das Verfahren über die Erteilung einer betreuungsgerichtlichen Genehmigung gehört nicht zu den Verfahren, auf die sich der Anwendungsbereich des § 303 Abs. 2 Nr. 1 FamFG erstreckt (vgl. BGH MDR 2020, 947, 948).
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