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BGH, 18.04.1952 - 1 StR 819/51 |
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- BGH, 23.01.1951 - 1 StR 35/50
Auszug aus BGH, 18.04.1952 - 1 StR 819/51
Entgegen der Annahme des Landgerichts ist in einem solchen Falle durch die Verurteilung wegen der erwiesenen Einzelhandlung die Anklage nicht erschöpft und eine ausdrückliche Freisprechung wegen der nicht als nachgewiesen erachteten Einzelhandlungen erforderlich; nur wenn der Tatrichter auch bei Ausscheidung einer oder mehrerer, der im Eröffnungsbeschluss angenommenen Einzelhandlungen zur Verurteilung wegen einer fortgesetzten Straftat gelangt, ist durch die Verurteilung die Anklage erschöpft und daher keine besondere Freisprechung hinsichtlich der nichterwiesenen Einzelhandlungen geboten (RGSt 57, 302; BGH 1 StR 35/50 v 23. Januar 1951 und 3 StR 299/51 v 7. Juni 1951). - BGH, 10.04.1951 - 1 StR 88/51
Zulässigkeit einer Einbeziehung des Verhaltens eines Angeklagten während eines …
Auszug aus BGH, 18.04.1952 - 1 StR 819/51
Er darf dabei zu Ungunsten des Angeklagten auch dessen "hartnäckiges Leugnen" berücksichtigen, wenn es, wie hier (siehe S 8 UA unten), davon zeugt, dass der Angeklagte keinerlei Reue über seine strafbaren Verfehlungen empfindet (BGHSt 1, 105). - BGH, 07.06.1951 - 3 StR 299/51
Möglichkeit des Absehens von der Vereidigung nach § 60 Nr. 3 Strafprozessordnung …
Auszug aus BGH, 18.04.1952 - 1 StR 819/51
Entgegen der Annahme des Landgerichts ist in einem solchen Falle durch die Verurteilung wegen der erwiesenen Einzelhandlung die Anklage nicht erschöpft und eine ausdrückliche Freisprechung wegen der nicht als nachgewiesen erachteten Einzelhandlungen erforderlich; nur wenn der Tatrichter auch bei Ausscheidung einer oder mehrerer, der im Eröffnungsbeschluss angenommenen Einzelhandlungen zur Verurteilung wegen einer fortgesetzten Straftat gelangt, ist durch die Verurteilung die Anklage erschöpft und daher keine besondere Freisprechung hinsichtlich der nichterwiesenen Einzelhandlungen geboten (RGSt 57, 302; BGH 1 StR 35/50 v 23. Januar 1951 und 3 StR 299/51 v 7. Juni 1951). - RG, 29.05.1923 - I 1161/22
1. Wie hat das Urteil zu lauten, wenn ein Teil der Einzelhandlungen, die der …
Auszug aus BGH, 18.04.1952 - 1 StR 819/51
Entgegen der Annahme des Landgerichts ist in einem solchen Falle durch die Verurteilung wegen der erwiesenen Einzelhandlung die Anklage nicht erschöpft und eine ausdrückliche Freisprechung wegen der nicht als nachgewiesen erachteten Einzelhandlungen erforderlich; nur wenn der Tatrichter auch bei Ausscheidung einer oder mehrerer, der im Eröffnungsbeschluss angenommenen Einzelhandlungen zur Verurteilung wegen einer fortgesetzten Straftat gelangt, ist durch die Verurteilung die Anklage erschöpft und daher keine besondere Freisprechung hinsichtlich der nichterwiesenen Einzelhandlungen geboten (RGSt 57, 302; BGH 1 StR 35/50 v 23. Januar 1951 und 3 StR 299/51 v 7. Juni 1951).