Rechtsprechung
   BGH, 18.04.1963 - KRB 1/62   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1963,506
BGH, 18.04.1963 - KRB 1/62 (https://dejure.org/1963,506)
BGH, Entscheidung vom 18.04.1963 - KRB 1/62 (https://dejure.org/1963,506)
BGH, Entscheidung vom 18. April 1963 - KRB 1/62 (https://dejure.org/1963,506)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1963,506) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • BGHZ 39, 351
  • BGHSt 18, 352
  • NJW 1963, 1558
  • MDR 1963, 864
  • GRUR 1963, 643
  • DB 1963, 1117
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (8)

  • RG, 20.02.1923 - II 36/22

    Aktienrecht. Zustellung

    Auszug aus BGH, 18.04.1963 - KRB 1/62
    § 184 Abs. 1 ZPO verlangt nicht, daß das Geschäftslokal, in dem zugestellt wird, sich am Sitz der betroffenen juristischen Person befindet und ebensowenig, daß es den Geschäften des Zustellungsempfängers ausschließlich dient (RGZ 16, 349; 107, 161, 165; RGZ 109, 265).

    Nach der insoweit richtigen Ansicht der Rechtsbeschwerde ist daher nur die Ersatzzustellung an einen Bediensteten des Zustellungsadressaten gültig (RGZ 16, 349 und 107, 161, 165; vgl. auch KG DR 1940, 1482 Nr. 16 = HER 1940, 1127).

  • RG, 22.06.1886 - II 174/86

    Auslegung des Begriffs "Geschäftslokal" in §§ 165, 168 Zivilprozessorndung (ZPO);

    Auszug aus BGH, 18.04.1963 - KRB 1/62
    § 184 Abs. 1 ZPO verlangt nicht, daß das Geschäftslokal, in dem zugestellt wird, sich am Sitz der betroffenen juristischen Person befindet und ebensowenig, daß es den Geschäften des Zustellungsempfängers ausschließlich dient (RGZ 16, 349; 107, 161, 165; RGZ 109, 265).

    Nach der insoweit richtigen Ansicht der Rechtsbeschwerde ist daher nur die Ersatzzustellung an einen Bediensteten des Zustellungsadressaten gültig (RGZ 16, 349 und 107, 161, 165; vgl. auch KG DR 1940, 1482 Nr. 16 = HER 1940, 1127).

  • RG, 17.03.1910 - 186/10

    Kann die Zustellung der Ladung des Angeklagten zur Hauptverhandlung rechtswirksam

    Auszug aus BGH, 18.04.1963 - KRB 1/62
    Demnach ist § 176 ZPO wie im Strafverfahren so auch im Kartellbußverfahren jedenfalls nicht mit der Wirkung anwendbar, daß der gerichtliche Bußgeldbeschluß für den Betroffenen an den Verteidiger zugestellt werden muß und die Zustellung nur dann wirksam ist, wenn sie so geschieht (§ 37 StPO, RGRspr 10, 484; vgl. RGSt 43, 321, BGHSt 15, 263, 265) [BGH 02.12.1960 - 4 StR 433/60] .

    Die andere Auffassung der Rechtsbeschwerde beruht auf einem Mißverständnis der reichsgerichtlichen Rechtsprechung (RGSt 19, 390; 34, 331; 43, 321).

  • BGH, 21.12.1956 - 1 StR 417/56
    Auszug aus BGH, 18.04.1963 - KRB 1/62
    Nicht zu entscheiden braucht der Kartellsenat, ob im Bußgeldverfahren die Geltung des § 176 ZPOüberhaupt ausgeschlossen ist, soweit die Zustellung des Bußgeldbeschlusses an die Stelle der Verkündung tritt (vgl. BGHSt 10, 62, 64) [BGH 21.12.1956 - 1 StR 417/56] , oder ob § 37 StPO die entsprechende Anwendung des § 176 ZPO wenigstens in dem Sinne zuläßt, daß die Bußgeldentscheidung dem empfangsbevollmächtigten Verteidiger mit Wirkung gegen den Betroffenen zugestellt werden darf (so …
  • BGH, 21.01.1958 - 1 StR 236/57
    Auszug aus BGH, 18.04.1963 - KRB 1/62
    Das ist bereits in dem Beschluß BGHSt 11, 152, 156, 158 f [BGH 21.01.1958 - 1 StR 236/57] klargestellt.
  • BGH, 02.12.1960 - 4 StR 433/60
    Auszug aus BGH, 18.04.1963 - KRB 1/62
    Demnach ist § 176 ZPO wie im Strafverfahren so auch im Kartellbußverfahren jedenfalls nicht mit der Wirkung anwendbar, daß der gerichtliche Bußgeldbeschluß für den Betroffenen an den Verteidiger zugestellt werden muß und die Zustellung nur dann wirksam ist, wenn sie so geschieht (§ 37 StPO, RGRspr 10, 484; vgl. RGSt 43, 321, BGHSt 15, 263, 265) [BGH 02.12.1960 - 4 StR 433/60] .
  • RG, 03.12.1924 - I 668/23

    Zustellung. Geschäftslokal.

    Auszug aus BGH, 18.04.1963 - KRB 1/62
    § 184 Abs. 1 ZPO verlangt nicht, daß das Geschäftslokal, in dem zugestellt wird, sich am Sitz der betroffenen juristischen Person befindet und ebensowenig, daß es den Geschäften des Zustellungsempfängers ausschließlich dient (RGZ 16, 349; 107, 161, 165; RGZ 109, 265).
  • RG, 24.09.1889 - 1801/89

    Kann die Zustellung des Urteiles an den von dem Erscheinen in der

    Auszug aus BGH, 18.04.1963 - KRB 1/62
    Die andere Auffassung der Rechtsbeschwerde beruht auf einem Mißverständnis der reichsgerichtlichen Rechtsprechung (RGSt 19, 390; 34, 331; 43, 321).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht