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   BGH, 18.04.1991 - 4 StR 131/91   

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https://dejure.org/1991,9116
BGH, 18.04.1991 - 4 StR 131/91 (https://dejure.org/1991,9116)
BGH, Entscheidung vom 18.04.1991 - 4 StR 131/91 (https://dejure.org/1991,9116)
BGH, Entscheidung vom 18. April 1991 - 4 StR 131/91 (https://dejure.org/1991,9116)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit der Verurteilung eines Angeklagten wegen gefährlicher Körperverletzung - Zulässigkeit der Bildung einer Gesamtstrafe aus einer im erstinstanzlichen und einer im Berufungsverfahren verhängten Strafe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 18.01.1990 - 4 StR 616/89

    Verbindung eines erstinstanzlichen mit einem Berufungsverfahren

    Auszug aus BGH, 18.04.1991 - 4 StR 131/91
    Eine Verbindung entsprechend § 4 Abs. 1 StPO (vgl. Kleinknecht/Meyer StPO 39. Aufl. § 4 Rdn. 6), die zu einer Verschmelzung beider Verfahren zu einem einheitlichen erstinstanzlichen Verfahren führen würde (BGHSt 36, 348; 37, 15, 18), kam hier jedoch nicht in Betracht, da im amtsgerichtlichen Verfahren wegen der wirksamen Beschränkung der Berufung der Staatsanwaltschaft auf den Strafausspruch bereits (horizontale) Teilrechtskraft eingetreten war (BGHSt 36, 348, 350; 37, 15, 17).

    Ob an dieser Rechtsansicht in Anbetracht der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Zulässigkeit von Verfahrensverbindungen festgehalten werden kann (vgl. dazu Meyer-Goßner DRiZ 1990, 284, 286), hat der Senat hier nicht zu entscheiden; denn die Verbindung zweier Verfahren nach § 237 StPO läßt jedenfalls die Selbständigkeit beider Verfahren unberührt (BGHSt 36, 348, 351).

  • BGH, 03.02.1976 - 1 StR 694/75

    Strafbarkeit wegen gemeinschaftlich fortgesetzten Beziehens, Vorrätighaltens und

    Auszug aus BGH, 18.04.1991 - 4 StR 131/91
    Die Möglichkeit einer Verbindung eines bei einer kleinen Strafkammer anhängigen Berufungsverfahrens mit einem bei einer großen Strafkammer anhängigen erstinstanzlichen Verfahren desselben Gerichts nach dieser Vorschrift ist zwar in der Entscheidung BGHSt 26, 271 bejaht worden.
  • BGH, 24.04.1990 - 4 StR 159/90

    Keine Verbindung eines AG-Verfahrens mit LG-Berufungsverfahren

    Auszug aus BGH, 18.04.1991 - 4 StR 131/91
    Eine Verbindung entsprechend § 4 Abs. 1 StPO (vgl. Kleinknecht/Meyer StPO 39. Aufl. § 4 Rdn. 6), die zu einer Verschmelzung beider Verfahren zu einem einheitlichen erstinstanzlichen Verfahren führen würde (BGHSt 36, 348; 37, 15, 18), kam hier jedoch nicht in Betracht, da im amtsgerichtlichen Verfahren wegen der wirksamen Beschränkung der Berufung der Staatsanwaltschaft auf den Strafausspruch bereits (horizontale) Teilrechtskraft eingetreten war (BGHSt 36, 348, 350; 37, 15, 17).
  • BGH, 22.05.1990 - 4 StR 210/90

    Keine Gesamtstrafenbildung bei gleichzeitiger Verhandlung mit Berufungsverfahren

    Auszug aus BGH, 18.04.1991 - 4 StR 131/91
    Da das Berufungsverfahren somit nicht in ein erstinstanzliches Verfahren übergegangen ist, war die Bildung einer Gesamtstrafe aus der im erstinstanzlichen und der im Berufungsverfahren verhängten Strafe in diesem Verfahrensstadium unzulässig (BGHSt 37, 42).
  • BGH, 21.08.2019 - 3 StR 221/18

    Vermögensschaden beim Anstellungsbetrug (Eingehungsbetrug; Gefährdungsschaden;

    Zwar scheidet die Verbindung eines Berufungsverfahrens zu einem erstinstanzlichen Verfahren mit der Folge einer Verfahrensverschmelzung entsprechend § 4 StPO grundsätzlich aus, wenn in dem Berufungsverfahren horizontale Teilrechtskraft eingetreten ist, weil insoweit eine Überführung in ein insgesamt erstinstanzliches Verfahren nicht möglich ist (BGH, Urteil vom 15. Dezember 1989 - 4 StR 616/89, BGHSt 36, 348, 350 f.; Beschlüsse vom 10. September 1990 - 3 StR 281/90, BGHR StPO § 237 Verbindung 4; vom 18. April 1991 - 4 StR 131/91, juris Rn. 3).
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