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   BGH, 18.04.2002 - I ZR 72/99   

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BGH, 18.04.2002 - I ZR 72/99 (https://dejure.org/2002,1260)
BGH, Entscheidung vom 18.04.2002 - I ZR 72/99 (https://dejure.org/2002,1260)
BGH, Entscheidung vom 18. April 2002 - I ZR 72/99 (https://dejure.org/2002,1260)
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Volltextveröffentlichungen (11)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    MarkenG § 127 Abs. 1 § 128 Abs. 1
    "Original Oettinger"; Produktion von Waren an einer von der geographischen Herkunftsangabe abweichenden Stätte

Papierfundstellen

  • MDR 2003, 40 (Ls.)
  • GRUR 2002, 1074
  • BB 2002, 2092 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 02.07.1998 - I ZR 55/96

    Warsteiner II

    Auszug aus BGH, 18.04.2002 - I ZR 72/99
    Die (einfache) geographische Herkunftsangabe gemäß § 127 Abs. 1 MarkenG setzt nicht voraus, daß der Verbraucher mit ihr eine besondere, auf regionale oder örtliche Eigenheiten zurückzuführende Qualitätsvorstellung verbindet (vgl. BGHZ 139, 138, 140 - Warsteiner II; BGH, Urt. v. 19.9.2001 - I ZR 54/96, GRUR 2002, 160, 161 = WRP 2001, 1450 - Warsteiner III).

    Der Senat hat die Frage verneint, ob der Schutz der (einfachen) geographischen Herkunftsangabe nach § 127 Abs. 1 MarkenG voraussetzt, daß die Herkunft der Ware für die Kaufentscheidung des Verbrauchers relevant i.S. des § 3 UWG ist (BGHZ 139, 138, 140 - Warsteiner II; BGH GRUR 2001, 420, 421 - SPA; so auch Helm, Festschrift für Vieregge, S. 335, 349; Fezer, Markenrecht, 3. Aufl., § 127 Rdn. 3 und 6 a; Althammer/Klaka, Markengesetz, 6. Aufl., § 127 Rdn. 3; Ullmann, GRUR 1999, 666, 667; a.A. Ingerl/Rohnke, Markengesetz, § 127 Rdn. 3).

    c) Ein Unterlassungsanspruch nach § 128 Abs. 1 MarkenG besteht nicht, weil das Verbot des § 127 Abs. 1 MarkenG unter dem Vorbehalt der Verhältnismäßigkeit steht (vgl. BGHZ 139, 138, 145 - Warsteiner II; BGH GRUR 2002, 160, 162 - Warsteiner III; Fezer aaO § 127 Rdn. 6 a; Althammer/Klaka aaO § 127 Rdn. 5; zur Interessenabwägung vgl. auch Helm aaO S. 335, 352).

    Zu Recht hat das Berufungsgericht im vorliegenden Fall gleichwohl das von der Klägerin beantragte Verbot unter Heranziehung der vom Senat in der Entscheidung Warsteiner II angeführten Grundsätze (vgl. BGHZ 139, 138, 144 f.) als unverhältnismäßig angesehen.

    Entgegen der Ansicht der Revision kommt es für die Interessenabwägung nicht entscheidend darauf an, daß das Zeichen "Marke Original Oettinger" nicht für die vormalige Beklagte, sondern für das Stammhaus in Oettingen (jetzige Beklagte zu 1) geschützt ist und die vormalige Beklagte - anders als in dem der Entscheidung Warsteiner II zugrundeliegenden Sachverhalt (vgl. hierzu BGHZ 139, 138) - eine selbständige Kapitalgesellschaft war und nicht nur eine ausgelagerte Produktionsstätte vorlag.

    Diese gewichtigen Interessen der früheren Beklagten gegenüber dem Kennzeichnungsverbot des § 127 Abs. 1 i.V. mit § 128 Abs. 1 MarkenG können jedoch nur dann durchgreifen, wenn die vormalige Beklagte bei der Verwendung der Marke durch deutlich entlokalisierende Zusätze auf die Besonderheiten der Produktionsstätte in Gotha hingewiesen hat und verbleibende Fehlvorstellungen des Verkehrs, soweit sie für seine Kaufentscheidung relevant sein konnten, daneben nicht ins Gewicht fielen (vgl. BGHZ 139, 138, 145 - Warsteiner II; BGH GRUR 2002, 160, 162 - Warsteiner III).

    Die entlokalisierenden Zusätze wurden in ihrer Wirkung verstärkt durch die Bezeichnung von "Original Oettinger" als Marke (vgl. hierzu BGHZ 139, 138, 146 - Warsteiner II), was entgegen der Annahme der Revision durch die Anführung des Bestandteils "Original" nicht wieder aufgehoben wird.

    Der Senat hat dabei angenommen, daß die Fehlvorstellung des Verkehrs im Hinblick auf die Kaufentscheidung im Rahmen der Interessenabwägung Bedeutung haben kann (vgl. BGHZ 139, 138, 146 - Warsteiner II; BGH GRUR 2002, 160, 162 f. - Warsteiner III).

    Deshalb steht es außer Verhältnis, zum Schutz des Wettbewerbs oder der Verbraucher zu verlangen, daß Bierkästen nach der Braustätte und dem Abfüllort gekennzeichnet werden (vgl. BGHZ 139, 138, 146 f. - Warsteiner II).

  • BGH, 19.09.2001 - I ZR 54/96

    Warsteiner III; Ausräumung eines auf eine unrichtige geographische

    Auszug aus BGH, 18.04.2002 - I ZR 72/99
    Die (einfache) geographische Herkunftsangabe gemäß § 127 Abs. 1 MarkenG setzt nicht voraus, daß der Verbraucher mit ihr eine besondere, auf regionale oder örtliche Eigenheiten zurückzuführende Qualitätsvorstellung verbindet (vgl. BGHZ 139, 138, 140 - Warsteiner II; BGH, Urt. v. 19.9.2001 - I ZR 54/96, GRUR 2002, 160, 161 = WRP 2001, 1450 - Warsteiner III).

    Die nationalen Bestimmungen zum Schutz (einfacher) geographischer Herkunftsangaben werden durch die Verordnung (EWG) Nr. 2081/92 des Rates zum Schutz von geographischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel vom 14. Juli 1992 (ABl. EG Nr. L 208 v. 24.7.1992 S. 1 = GRUR Int. 1992, 750 ff.) nicht ausgeschlossen (vgl. EuGH, Urt. v. 7.11.2000 - Rs. C-312/98, GRUR 2001, 64, 66 - Warsteiner; BGH GRUR 2001, 420, 421 - SPA; GRUR 2002, 160, 161 - Warsteiner III).

    Er hat diese Frage in einer weiteren Entscheidung nunmehr offengelassen (vgl. hierzu BGH GRUR 2002, 160, 162 - Warsteiner III).

    c) Ein Unterlassungsanspruch nach § 128 Abs. 1 MarkenG besteht nicht, weil das Verbot des § 127 Abs. 1 MarkenG unter dem Vorbehalt der Verhältnismäßigkeit steht (vgl. BGHZ 139, 138, 145 - Warsteiner II; BGH GRUR 2002, 160, 162 - Warsteiner III; Fezer aaO § 127 Rdn. 6 a; Althammer/Klaka aaO § 127 Rdn. 5; zur Interessenabwägung vgl. auch Helm aaO S. 335, 352).

    Ausgangspunkt dieser Abwägung ist, daß im allgemeinen kein schutzwürdiges Interesse Dritter besteht, eine unrichtige geographische Herkunftsangabe zu verwenden (vgl. BGH, Urt. v. 6.6.1980 - I ZR 97/78, GRUR 1981, 71, 72 = WRP 1981, 18 - Lübecker Marzipan; BGH GRUR 2002, 160, 162 - Warsteiner III; Gloy, Festschrift für Piper, S. 543, 559; Großkomm.UWG/Lindacher, § 3 Rdn. 573).

    Diese gewichtigen Interessen der früheren Beklagten gegenüber dem Kennzeichnungsverbot des § 127 Abs. 1 i.V. mit § 128 Abs. 1 MarkenG können jedoch nur dann durchgreifen, wenn die vormalige Beklagte bei der Verwendung der Marke durch deutlich entlokalisierende Zusätze auf die Besonderheiten der Produktionsstätte in Gotha hingewiesen hat und verbleibende Fehlvorstellungen des Verkehrs, soweit sie für seine Kaufentscheidung relevant sein konnten, daneben nicht ins Gewicht fielen (vgl. BGHZ 139, 138, 145 - Warsteiner II; BGH GRUR 2002, 160, 162 - Warsteiner III).

    Der durchschnittlich informierte und verständige Verbraucher, auf den es für die Beurteilung der Verkehrsauffassung ankommt (vgl. BGH GRUR 2002, 160, 162 - Warsteiner III, m.w.N.), weiß jedoch, daß er nähere Angaben zu einem bestimmten Bier auf den Flaschenetiketten findet.

    Der Senat hat daher einen Hinweis auf eine von der (einfachen) geographischen Herkunftsangabe abweichende Braustätte auf dem Rücketikett genügen lassen (vgl. BGH GRUR 2002, 160, 162 - Warsteiner III).

    Der Senat hat dabei angenommen, daß die Fehlvorstellung des Verkehrs im Hinblick auf die Kaufentscheidung im Rahmen der Interessenabwägung Bedeutung haben kann (vgl. BGHZ 139, 138, 146 - Warsteiner II; BGH GRUR 2002, 160, 162 f. - Warsteiner III).

  • BGH, 25.01.2001 - I ZR 120/98

    SPA; Anspruch auf Rücknahme einer Markenanmeldung

    Auszug aus BGH, 18.04.2002 - I ZR 72/99
    Die Vorschrift des § 127 Abs. 1 MarkenG betrifft den Schutz (einfacher) geographischer Herkunftsangaben (vgl. BGH, Urt. v. 25.1.2001 - I ZR 120/98, GRUR 2001, 420, 421 = WRP 2001, 546 - SPA).

    Die nationalen Bestimmungen zum Schutz (einfacher) geographischer Herkunftsangaben werden durch die Verordnung (EWG) Nr. 2081/92 des Rates zum Schutz von geographischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel vom 14. Juli 1992 (ABl. EG Nr. L 208 v. 24.7.1992 S. 1 = GRUR Int. 1992, 750 ff.) nicht ausgeschlossen (vgl. EuGH, Urt. v. 7.11.2000 - Rs. C-312/98, GRUR 2001, 64, 66 - Warsteiner; BGH GRUR 2001, 420, 421 - SPA; GRUR 2002, 160, 161 - Warsteiner III).

    Der Senat hat die Frage verneint, ob der Schutz der (einfachen) geographischen Herkunftsangabe nach § 127 Abs. 1 MarkenG voraussetzt, daß die Herkunft der Ware für die Kaufentscheidung des Verbrauchers relevant i.S. des § 3 UWG ist (BGHZ 139, 138, 140 - Warsteiner II; BGH GRUR 2001, 420, 421 - SPA; so auch Helm, Festschrift für Vieregge, S. 335, 349; Fezer, Markenrecht, 3. Aufl., § 127 Rdn. 3 und 6 a; Althammer/Klaka, Markengesetz, 6. Aufl., § 127 Rdn. 3; Ullmann, GRUR 1999, 666, 667; a.A. Ingerl/Rohnke, Markengesetz, § 127 Rdn. 3).

  • BGH, 06.06.1980 - I ZR 97/78

    Lübecker Marzipan

    Auszug aus BGH, 18.04.2002 - I ZR 72/99
    Ausgangspunkt dieser Abwägung ist, daß im allgemeinen kein schutzwürdiges Interesse Dritter besteht, eine unrichtige geographische Herkunftsangabe zu verwenden (vgl. BGH, Urt. v. 6.6.1980 - I ZR 97/78, GRUR 1981, 71, 72 = WRP 1981, 18 - Lübecker Marzipan; BGH GRUR 2002, 160, 162 - Warsteiner III; Gloy, Festschrift für Piper, S. 543, 559; Großkomm.UWG/Lindacher, § 3 Rdn. 573).

    Dabei sind an den Ausschluß der Irreführung des Verkehrs durch entlokalisierende Zusätze (vgl. § 127 Abs. 4 Nr. 1 MarkenG) strenge Anforderungen zu stellen, weil geographischen Herkunftsangaben ein möglichst wirksamer Schutz gegen unrichtige Verwendung gewährt werden soll und im allgemeinen kein schutzwürdiges Interesse Dritter besteht, unrichtige Angaben über die Herkunft zu verwenden (vgl. BGH GRUR 1981, 71, 72 - Lübecker Marzipan).

  • EuGH, 07.11.2000 - C-312/98

    DER GERICHTSHOF PRÄZISIERT DEN GELTUNGSBEREICH DER GEMEINSCHAFTSVERORDNUNG ÜBER

    Auszug aus BGH, 18.04.2002 - I ZR 72/99
    Die nationalen Bestimmungen zum Schutz (einfacher) geographischer Herkunftsangaben werden durch die Verordnung (EWG) Nr. 2081/92 des Rates zum Schutz von geographischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel vom 14. Juli 1992 (ABl. EG Nr. L 208 v. 24.7.1992 S. 1 = GRUR Int. 1992, 750 ff.) nicht ausgeschlossen (vgl. EuGH, Urt. v. 7.11.2000 - Rs. C-312/98, GRUR 2001, 64, 66 - Warsteiner; BGH GRUR 2001, 420, 421 - SPA; GRUR 2002, 160, 161 - Warsteiner III).
  • BGH, 08.02.1989 - IVa ZR 98/87

    Einbeziehung eines Vermächtnisses in die Bindung eines Erbvertrages; Anfechtung

    Auszug aus BGH, 18.04.2002 - I ZR 72/99
    Die Erklärung in der Revisionsinstanz, der Rechtsstreit sei in der Hauptsache erledigt, ist jedenfalls zu berücksichtigen, wenn das erledigende Ereignis - wie hier - außer Streit steht, ohne daß es darauf ankommt, ob der Beklagte sich der Erledigung angeschlossen hat (vgl. BGHZ 106, 359, 368; 141, 307, 316).
  • OLG Hamburg, 11.02.1999 - 3 U 12/97
    Auszug aus BGH, 18.04.2002 - I ZR 72/99
    Die Berufung der Klägerin ist erfolglos geblieben (OLG Hamburg GRUR 2000, 1071).
  • BGH, 05.05.1999 - XII ZR 184/97

    Bestehen eines güterrechtlichen Ausgleichsanspruchs nach Scheidung einer in der

    Auszug aus BGH, 18.04.2002 - I ZR 72/99
    Die Erklärung in der Revisionsinstanz, der Rechtsstreit sei in der Hauptsache erledigt, ist jedenfalls zu berücksichtigen, wenn das erledigende Ereignis - wie hier - außer Streit steht, ohne daß es darauf ankommt, ob der Beklagte sich der Erledigung angeschlossen hat (vgl. BGHZ 106, 359, 368; 141, 307, 316).
  • BGH, 27.02.1992 - I ZR 35/90

    Klageänderung nach Erledigung der Hauptsache - Zustellung des klageändernden

    Auszug aus BGH, 18.04.2002 - I ZR 72/99
    Bei der im Streitfall gegebenen einseitigen (Teil-)Erledigungserklärung setzt die Feststellung der (teilweisen) Erledigung der Hauptsache eines Rechtsstreits neben dem Eintritt eines erledigenden Ereignisses voraus, daß die Klage in diesem Zeitpunkt zulässig und begründet war (vgl. BGH, Urt. v. 27.2.1992 - I ZR 35/90, GRUR 1992, 474, 475 = WRP 1992, 757 - Btx-Werbung II).
  • BGH, 04.06.2013 - XI ZR 505/11

    Bürgschaftsvertrag: Erlöschen der Bürgschaft trotz Rückerwerb einer zunächst

    Die Feststellung einer - hier teilweisen - Erledigung der Hauptsache eines Rechtsstreits setzt neben dem Eintritt eines erledigenden Ereignisses voraus, dass die Klage in diesem Zeitpunkt insoweit zulässig und begründet war (vgl. BGH, Urteil vom 18. April 2002 - I ZR 72/99, juris Rn. 41 mwN).

    Die Abweisung der Klage hat somit sowohl hinsichtlich des noch aufrechterhaltenen Leistungs- als auch des neu gestellten Feststellungsantrags Bestand mit der Folge, dass die Revision insgesamt zurückzuweisen ist (vgl. BGH, Urteil vom 18. April 2002 - I ZR 72/99, juris Rn. 71).

  • BGH, 07.11.2002 - I ZR 276/99

    Klosterbrauerei

    Für das besondere, früher ebenfalls aus § 3 UWG hergeleitete Verbot der Verwendung irreführender geographischer Herkunftsangaben, das heute in § 127 Abs. 1 MarkenG geregelt ist, hat der Bundesgerichtshof den Einwand zugelassen, daß seine Anwendung im Einzelfall unverhältnismäßig ist (BGHZ 139, 138, 145 - Warsteiner II; BGH, Urt. v. 19.9.2001 - I ZR 54/96, GRUR 2002, 160, 162 = WRP 2001, 1450 - Warsteiner III; Urt. v. 18.4.2002 - I ZR 72/99, GRUR 2002, 1074, 1076 = WRP 2002, 1286 - Original Oettinger).
  • OLG Stuttgart, 25.07.2019 - 2 U 73/18

    Hohenloher Landschwein/Hohenloher Weiderind - Schutz einer Kollektivmarke mit

    Die (einfache) geografische Herkunftsangabe gemäß § 127 Absatz 1 MarkenG setzt nicht voraus, dass der Verbraucher mit ihr eine besondere, auf regionale oder örtliche Eigenheiten zurückzuführende Qualitätsvorstellung verbindet (vgl. BGH, Urteil vom 18. April 2002 - I ZR 72/99, juris Rn. 49 - Original Oettinger; BGH, Urteil vom 02. Juli 1998 - I ZR 55/96, juris Rn. 18 - Warsteiner II).
  • OLG Stuttgart, 04.07.2013 - 2 U 157/12

    Mark Brandenburg - Wettbewerbs- und Markenrechtsverstoß: Dringlichkeitsvermutung

    Soweit die Beklagte darauf verweist, dass selbst bei produktspezifischem Schutz für Agrarprodukte und Lebensmittel im Anwendungsbereich der VO (EG) Nr. 510/2006 (vgl. hierzu Fezer a.a.O. Vorb § 130 MarkenG, 2 f; Hacker a.a.O. § 126, 41 f und § 130, 14), der vorliegend nicht erfüllt ist, da insoweit eine bestimmte Qualitätserwartung an das jeweilige Produkt Tatbestandsvoraussetzung ist (vgl. Fezer a.a.O. Vorb § 130, 16; Büscher a.a.O. § 130, 12; zur Konkurrenz zu den §§ 126, 127 MarkenG: BGH GRUR 2002, 1074 [juris Tz. 49] - Original Oettinger ; Fezer a.a.O. 37 f; Hacker a.a.O. 43; Ingerl/Rohnke a.a.O. Vor §§ 130 bis 136, 2 f), und dort bei geographischen Angaben gemäß Art. 2 Abs. 1 b VO Nr. 510/2006 nur ein bestimmtes Ansehen des Produktes in Bezug auf dessen geographischen Ursprung gegeben sein muss (vgl. EuGH GRUR 2009, 961 [Tz. 97] - Bayerisches Bier ), es aber dort nicht erforderlich ist, dass diese Produkte in dem Gebiet sowohl erzeugt als auch verarbeitet und hergestellt worden sein müssen, es vielmehr ausreichend ist, dass nur einer dieser Vorgänge im geographischen Gebiet stattgefunden hat (vgl. hierzu Ingerl/Rohnke a.a.O. Vor §§ 130 bis 136, 5; Büscher a.a.O. § 130, 14; vgl. auch Hacker a.a.O. § 130, 13), schlägt dieses Erst-Recht-Schluss-Argument vorliegend gleichwohl nicht durch.

    Selbst dort, wo noch eine relevante Irrführung zur Tatbestandsverwirklichung vonnöten ist (§ 5 UWG; nicht als Merkmal im Rahmen des § 127 MarkenG: BGH GRUR 2001, 420 [juris Tz. 35] - SPA ; offengelassen in BGH GRUR 2002, 160 [juris Tz. 33] - Warsteiner III ; 2002, 1074 [juris Tz. 49] - Original Oettinger ), ist auch dieses Merkmal erfüllt.

    Auch wenn - wie im Rahmen des § 127 MarkenG und damit bei einem insoweit beklagtengünstigen Wertungsansatz - ein Verbotsausspruch auch noch unter dem Vorbehalt der Verhältnismäßigkeit steht (vgl. BGHZ 139, 138 [juris Tz. 31] - Warsteiner II ; GRUR 2002, 160 [juris Tz. 34] - Warsteiner III ; 2002, 1074 [juris Tz. 54] - Original Oettinger ; Büscher a.a.O. § 127 MarkenG, 18; Fezer a.a.O. § 127 MarkenG, 12; Ingerl/Rohnke a.a.O. § 127, 10), so ist auch nach einer solchen Interessenabwägung (vgl. hierzu Büscher a.a.O. 19) von einem fortbestehenden Verbotserfordernis auszugehen.

  • OLG München, 17.03.2016 - 29 U 3187/15

    Irreführende geografische Herkunftsangabe für Bier

    Wegen der deutschlandweiten Bekanntheit des Chiemsees wird sie nach der Verkehrsauffassung, für deren Beurteilung es auf den durchschnittlich informierten angemessen aufmerksamen und verständigen Verbraucher ankommt (vgl. EuGH GRUR 2010, 151 - Salame Felino Tz. 61; BGH GRUR 2002, 1074 [1076] - Original Oettinger m. w. N.), dahin verstanden, dass das so bezeichnete Bier von einer an diesem See gelegenen Brauerei hergestellt wird.
  • OLG Braunschweig, 20.11.2018 - 2 U 22/18

    Wettbewerbswidrigkeit des Vertriebs eines in China hergestellten Werkzeugs mit

    Bei erheblicher Relevanz sind auch hohe Anforderungen an die Klarheit und Deutlichkeit aufklärender Hinweise zu stellen und umgekehrt (vgl. BGH, Urteil vom 19.09.2001 - I ZR 54/96 , GRUR 2002, 160 - Warsteiner III; ders., Urteil vom 18.04.2002 - I ZR 72/99 , GRUR 2002, 1074 - Original Oettinger).

    Dass der Hinweis in kleiner Schriftgröße gehalten ist, steht dem nicht entgegen (vgl. BGH, Urteil vom 18.04.2002 - IV I ZR 72/99, a.a.O.).

  • OLG München, 25.10.2012 - 29 U 5084/03

    Verletzung der geschützten geografischen Herkunftsangabe "Bayerisches Bier" durch

    Denn aus der Sicht eines normal informierten, angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchers wird die Bezeichnung "Bayerisches Bier", die in adjektivischer Form auf das Land Bayern Bezug nimmt (vgl. z.B. BGH GRUR 2002, 1074 [1075] - Original Oettinger), im geschäftlichen Verkehr in der Bundesrepublik Deutschland zur Kennzeichnung der geografischen Herkunft von Waren, nämlich von Bier, das aus Bayern stammt, benutzt (vgl. BGH GRUR 2007, 67 , Tz. 20 - Pietra di Soln).
  • OLG Köln, 19.04.2013 - 6 U 192/12

    Irreführung der Herkunftsangabe Himalaya-Salz

    Im Fall einer objektiv zutreffenden, aber vom Verkehr falsch verstandenen Angabe kann diese zwar nur als irreführend untersagt werden, wenn das Interesse des Verbrauchers, nicht über die Herkunft des Produkts in die Irre geführt zu werden, gegenüber dem Interesse des Werbenden an der Nutzung der geografischen Herkunftsangabe überwiegt (vgl. BGH GRUR 1999, 252 [255] - Warsteiner II; GRUR 2002, 1074 [1076] - Original Oettinger; Ingerl/Rohnke a.a.O. § 127 Rn. 10; Hacker a.a.O. § 127 Rn. 19).
  • BPatG, 17.02.2009 - 30 W (pat) 22/06

    Münchner Weißwurst

    Dies wäre vor dem Hintergrund der allgemeinen Beobachtung besonders angezeigt, dass bei vielen Verbrauchern eine in Wahrheit unrichtige Vorstellung über die geographische Herkunft, auch wenn sie tatsächlich im relevanten Umfang gegeben ist, für die Kaufentscheidung letztlich nicht von maßgeblicher Bedeutung ist (Schulte-Beckhausen, a. a. O., S. 987 mit Hinweis auf BGH a. a. O. -Warsteiner III und GRUR 2002, 1074, 1076 -Original Oettinger).
  • OLG München, 17.03.2016 - 29 U 2878/15

    Irreführung bei geografischer Herkunftsangabe für Bier (Klosterseer)

    Für die Beurteilung, ob diese Voraussetzungen vorliegen, maßgeblich ist die Sichtweise eines normal informierten, angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchers (vgl. EuGH GRUR 2010, 151 - Salame Felino Tz. 61; BGH GRUR 2002, 1074 [1076] - Original Oettinger m. w. N.).
  • BGH, 15.09.2005 - I ZB 25/03

    Königsberger Marzipan

  • OLG München, 11.03.2004 - 29 U 4513/03

    Regionale Beschränung des Schutzbereichs des Unternehmenskennzeichens einer

  • OLG Köln, 10.01.2003 - 6 U 86/02

    UWG -Recht

  • OLG Hamm, 24.08.2010 - 4 U 25/10

    Irreführung durch Bewerbung eines Produkts als "Himalaya-Salz"

  • OLG Hamburg, 23.12.2004 - 5 U 198/03

    "Desperados"

  • LG Nürnberg-Fürth, 21.01.2015 - 3 O 1430/14

    Bayerische Pilze, Haftungsangabe, Herkunftsangabe

  • OLG Düsseldorf, 18.03.2003 - 20 U 3/03

    Irreführung über eine Senf-Saatgutmischung

  • BPatG, 30.05.2012 - 29 W (pat) 15/10

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "WASSERKRAFT Unerschöpfliche

  • BPatG, 30.05.2012 - 29 W (pat) 14/10

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "Abbildung von stilisierten

  • BPatG, 27.10.2010 - 26 W (pat) 168/09

    Markenbeschwerdeverfahren - "FREI" - Täuschungsgefahr - keine

  • BPatG, 27.08.2008 - 26 W (pat) 94/06

    ACHKARRER CASTELLO

  • BPatG, 19.01.2011 - 26 W (pat) 6/10

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "ROLLER" - Freihaltungsbedürfnis

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