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   BGH, 18.04.2007 - 2 StR 571/06   

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https://dejure.org/2007,10196
BGH, 18.04.2007 - 2 StR 571/06 (https://dejure.org/2007,10196)
BGH, Entscheidung vom 18.04.2007 - 2 StR 571/06 (https://dejure.org/2007,10196)
BGH, Entscheidung vom 18. April 2007 - 2 StR 571/06 (https://dejure.org/2007,10196)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Nachgehen der Prostitution aus freiem Entschluss zur Befriedigung der Drogensucht; Freispruch mangels Verwirklichung der objektiven Tatbestände der vorgeworfenen Delikte; Verdacht auf Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung

  • Judicialis

    StGB § 181 a Abs. 1 Nr. 1; ; StGB § 181 a Abs. 1 Nr. 2; ; StGB § 184 d; ; StGB § 232 Abs. 1 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 232 Abs. 1
    Tatbestandslosigkeit bei freiwilliger Fortsetzung der Prostitution

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 28.07.1999 - 3 StR 206/99

    Menschenhandel; Einwirkung zur Fortsetzung der Prostitutionsausübung;

    Auszug aus BGH, 18.04.2007 - 2 StR 571/06
    Infolge der stationären Krankenhausbehandlung wegen eines Lungenleidens war N. K. dann aus gesundheitlichen Gründen an der Ausübung der Prostitution zwar vorübergehend gehindert, jedoch fehlen - worauf der Generalbundesanwalt zutreffend hinweist - Anhaltspunkte dafür, dass sie den tatsächlichen Willen hatte, die Prostitution dauerhaft oder auch nur vorübergehend aufzugeben, bzw. dass der Angeklagte etwa fälschlich davon ausgegangen wäre, sie wolle die Prostitutionsausübung beenden (vgl. BGHSt 45, 158).
  • BGH, 28.02.2019 - 1 StR 604/17

    Urteil gegen die Rapperin "Schwesta Ewa" rechtskräftig

    Soweit die Revision geltend macht, die Zeuginnen seien nicht aus freiem Entschluss (vgl. dazu BGH, Urteil vom 18. April 2007 - 2 StR 571/06, StraFo 2007, 340) der Prostitution nachgegangen, setzt sie sich in Widerspruch zu den rechtsfehlerfrei getroffenen Feststellungen.
  • BGH, 04.08.2020 - 3 StR 132/20

    Zwangsprostitution (Veranlassen zur weiteren Ausübung der Prostitution;

    Ein Veranlassen zur Fortsetzung liegt zum einen vor, wenn die der Prostitution nachgehende Person, die - nach den Vorstellungen des Täters - den Willen hat, diese Tätigkeit zu beenden, zum Weitermachen gebracht wird (s. BGH, Urteil vom 28. Juli 1999 - 3 StR 206/99, aaO, S. 163; Beschlüsse vom 11. Februar 2000 - 3 StR 499/99, NStZ 2000, 368, 369; vom 14. Juni 2000 - 3 StR 178/00, NStZ-RR 2001, 170 f.; Urteil vom 18. April 2007 - 2 StR 571/06, StraFo 2007, 340 f.).
  • OLG Hamm, 11.05.2010 - 2 Ws 86/10

    Prostitution, Förderung, Tatbestandsmerkmal "Dazu-Bringen"

    Der Bundesgerichtshof hat in seiner Entscheidung vom 18.04.2007 (2 StR 571/06) die Auffassung vertreten, im Falle einer Frau, die zuvor schon freiwillig der Prostitution nachgegangen war, sei Voraussetzung für eine Strafbarkeit, dass die Frau den Willen hatte, die Prostitution dauerhaft oder auch nur vorübergehend aufzugeben.
  • LG Bielefeld, 08.05.2015 - 9 KLs 16/14
    Übt eine Frau die Prostitution hingegen aus eigenem Antrieb unbeeinflusst von Drohungen und sonstigem Verhalten des Täters aus und teilt dieser mit ihr im Übrigen sogar sein eigenes Einkommen, wird sie nicht ausgebeutet § 181 a Abs. 1 Nr. 1 StGB (BGH, Urteil vom 18. April 2007 - 2 StR 571/06).
  • BGH, 12.02.2019 - 4 StR 374/18

    Menschenhandel (Verwirklichung mehrerer selbstständiger Taten)

    Die Verwirklichung mehrerer selbstständiger Taten des § 232 Abs. 1 Satz 2 StGB aF würde voraussetzen, dass die Nebenklägerin die zunächst von ihr aufgenommene Prostitutionstätigkeit zwischenzeitlich beendete oder zumindest aufgeben wollte und sodann vom Angeklagten zu deren erneuter Aufnahme bzw. deren Fortsetzung gebracht wurde (vgl. BGH, Urteil vom 18. April 2007 - 2 StR 571/06, StraFo 2007, 340, 341; Beschlüsse vom 22. Februar 2011 - 4 StR 622/10, juris; vom 7. Juli 2009 - 3 StR 132/09, StraFo 2009, 429, 430; LK-StGB/Kudlich, 12. Aufl., § 232 Rn. 25).
  • BGH, 15.03.2023 - 2 StR 348/22

    Zwangsprostitution (Veranlassen: Einflussnahme des Täters, Herbeiführung einer

    Den Tatbestand der Zwangsprostitution gem. § 232a StGB erfüllt deshalb nur eine Einflussnahme des Täters, die den Erfolg einer Aufnahme oder Fortsetzung der Prostitution herbeiführt, wobei das Merkmal der "Fortsetzung" insbesondere Personen betrifft, die bereits als Prostituierte tätig sind, von der weiteren Ausübung aber Abstand nehmen wollen oder zu einer intensiveren Prostitutionsform gebracht werden sollen (vgl. BT-Drucks. 12/2589, S. 8; Senat, Urteil vom 18. April 2007 - 2 StR 571/06; Fischer, StGB, 70. Aufl., § 232a Rn. 4; MüKo-StGB/Renzikowski, 4. Aufl., § 232a Rn. 30).
  • LG Köln, 27.05.2019 - 110 KLs 10/15
    Übt eine Frau die Prostitution hingegen aus eigenem Antrieb unbeeinflusst von Drohungen und sonstigem Verhalten des Täters oder der Täterin aus und teilt dieser bzw. diese mit ihr im Übrigen sogar sein bzw. ihr eigenes Einkommen, wird sie nicht ausgebeutet § 181 a Abs. 1 Nr. 1 StGB (BGH, Urteil vom 18. April 2007 - 2 StR 571/06).
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