Rechtsprechung
   BGH, 18.04.2007 - IV ZR 279/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,617
BGH, 18.04.2007 - IV ZR 279/05 (https://dejure.org/2007,617)
BGH, Entscheidung vom 18.04.2007 - IV ZR 279/05 (https://dejure.org/2007,617)
BGH, Entscheidung vom 18. April 2007 - IV ZR 279/05 (https://dejure.org/2007,617)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,617) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (16)

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 197 Abs. 1 Nr. 2
    Verjährungsfrist für erbrechtliche Ansprüche

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Geltung der 30-jährigen Verjährungsfrist des § 197 Abs. 1 Nr. 2 BGB bei Ansprüchen auf Auskunft und Rechnungslegung aus dem 5. Buch BGB "Erbrecht"

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    30jährige Verjährungsfrist für erbrechtliche Ansprüche; Anspruch auf Abrechnung über Erbe

  • Judicialis

    BGB § 197 Abs. 1 Nr. 2

  • ra.de
  • RA Kotz

    Erbrechtliche Ansprüche - Verjährungsfrist

  • Prof. Dr. Lorenz (Kurzanmerkung und Volltext)

    (Lange) Verjährung erbrechtlicher Ansprüche nach § 197 Abs. 1 Nr. 2 BGB: Keine teleologische Reduktion bei "typisch schuldrechtlichen" Ansprüchen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 197 Abs. 1 Nr. 2
    Geltungsbereich der 30-jährigen Verjährungsfrist für erbrechtliche Ansprüche

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Erbrecht - Im Erbrecht gilt die 30-jährige Verjährungsfrist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • IWW (Kurzinformation)

    Testamentsvollstreckung - 30-jährige Verjährungsfrist im Erbrecht

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    30 Jahre Verjährungsfrist bei Ansprüchen gegen den Testamentsvollstrecker

  • brak-mitteilungen.de PDF, S. 32 (Leitsatz und Kurzanmerkung)

    30-jährige Verjährungsfrist bei der Haftung von Testamentsvollstreckern

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Die 30-jährige Regelverjährung gilt für alle erbrechtlichen Ansprüche

  • institut-fuer-internationales-erbrecht.de (Kurzinformation)

    Verjährung des Rechnungslegungsanspruches gegen den Testamentsvollstrecker

Besprechungen u.ä. (5)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Verjährung - Wann verjähren Auskunftsansprüche gegen den Testamentsvollstrecker?

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Verjährungsfrist für erbrechtliche Ansprüche mit "schuldrechtlicher Struktur"

  • BRAK-Mitteilungen (Entscheidungsanmerkung)

    30-jährige Verjährungsfrist bei der Haftung von Testamentsvollstreckern

  • brak-mitteilungen.de PDF, S. 32 (Leitsatz und Kurzanmerkung)

    30-jährige Verjährungsfrist bei der Haftung von Testamentsvollstreckern

  • Prof. Dr. Lorenz (Kurzanmerkung und Volltext)

    (Lange) Verjährung erbrechtlicher Ansprüche nach § 197 Abs. 1 Nr. 2 BGB: Keine teleologische Reduktion bei "typisch schuldrechtlichen" Ansprüchen

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2007, 2174
  • MDR 2007, 1136
  • FamRZ 2007, 1097
  • WM 2007, 1225
  • JR 2008, 337
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 18.09.2002 - IV ZR 287/01

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen den Testamentsvollstrecker

    Auszug aus BGH, 18.04.2007 - IV ZR 279/05
    Auch Baldus (FamRZ 2003, 308) räumt ein, den Materialien liege anscheinend die Vorstellung zugrunde, Ansprüche aus dem Familien- und Erbrecht definierten sich durch ihre formale Zugehörigkeit zu den Büchern 4 und 5 des BGB.

    c) Demgegenüber möchten insbesondere Otte (ZEV 2002, 500 f.) und Baldus (FamRZ 2003, 308; Baldus/Roland, ZEV 2006, 318) der Entwurfsbegründung entnehmen, die Herausnahme erbrechtlicher Ansprüche aus der dreijährigen Regelverjährung beziehe sich nur auf Ansprüche, die etwa durch das späte Auffinden eines Testaments beeinflusst werden könnten.

    e) Danach hält der Senat an seiner bereits im Urteil vom 18. September 2002 (IV ZR 287/01 - NJW 2002, 3773 unter 2 a) beiläufig geäußerten Meinung fest, dass die bis zum 31. Dezember 2001 geltende regelmäßige Verjährungsfrist von 30 Jahren für Ansprüche aus dem Buch 5 Erbrecht des Bürgerlichen Gesetzbuchs durch § 197 Abs. 1 Nr. 2 BGB grundsätzlich aufrechterhalten worden ist.

  • OLG Karlsruhe, 20.10.2005 - 8 U 155/05

    Verjährung von Ansprüchen gegen den Testamentsvollstrecker

    Auszug aus BGH, 18.04.2007 - IV ZR 279/05
    Nach Ansicht des Berufungsgerichts, dessen Urteil in ZEV 2006, 317 veröffentlicht ist, trifft die ratio legis des § 197 Abs. 1 Nr. 2 BGB hier nicht zu.
  • BGH, 08.04.2015 - IV ZR 161/14

    Öffentlicher Glaube des Erbscheins: Geltung bei Rechtsgeschäften innerhalb der

    Der Senat hat mit Urteil vom 18. April 2007 entschieden, die dreißigjährige Verjährungsfrist des § 197 Abs. 1 Nr. 2 BGB gelte für alle Ansprüche aus dem Buch 5 des BGB, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt sei (IV ZR 279/05, ZEV 2007, 322 Rn. 7).
  • OLG Stuttgart, 02.07.2018 - 19 W 27/18

    Erbengemeinschaft: Verjährung des Anspruchs gegen die Miterben auf

    Die zur früheren Rechtslage ergangenen und von den Parteien zitierten Entscheidungen (z. B. BGH Urt. v. 18.04.2007 - IV ZR 279/05; OLG Oldenburg Urt. v. 05.05.2009 - 12 U 3/09) haben mit der erwähnten Gesetzesänderung zum 01.01.2010 ihre Bedeutung für den vorliegenden Fall verloren.
  • BGH, 14.10.2015 - IV ZR 438/14

    Herausgabe- und Zinsansprüche des Erben gegen den Fiskus als Erbschaftsbesitzer

    Von dieser werden alle Ansprüche aus dem Buch 5 "Erbrecht" des Bürgerlichen Gesetzbuchs erfasst, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist (Senatsurteil vom 18. April 2007 - IV ZR 279/05, ZEV 2007, 322 Rn. 6 f., 10).
  • OLG Jena, 01.10.2007 - 7 W 474/07

    Erbauseinandersetzungsanspruch

    Soweit danach Auskunftsansprüche der Antragstellerin gegen den Antragsgegner als Miterbe oder als vormaliger Besitzer eines unrichtigen Erbscheins nach §§ 242, 666, 681, 2027, 2362 Abs. 2 BGB überhaupt bestanden, lief bezüglich dieser Ansprüche seit dem Erball 1970 die 30jährige Verjährungsfrist nach § 195 BGB a.F. (BGH, NJW 2007, 2174; Sarres, ZEV 1998, 298, 300; ZEV 2002, 96).
  • OLG Oldenburg, 05.05.2009 - 12 U 3/09

    Rechtsnatur und Verjährung des Ausgleichsanspruchs unter Miterben wegen der

    § 197 Abs. 1 Nr. 2 BGB ist dahin zu verstehen, dass mit "erbrechtlichen Ansprüchen" alle Ansprüche gemeint sind, die sich "aus" dem mit "Erbrecht" überschriebenen Buch 5 des Bürgerlichen Gesetzbuches ergeben (vgl. BGH NJW 2007, 2174).
  • BGH, 28.02.2019 - IV ZR 153/18

    Bestimmung der Erbfolge anhand eines notariellen Testaments; Rechtzeitiger

    Die Verjährungsfrist des dem Kläger gegen die Beklagte als Erbin ihres Mannes zustehenden Anspruchs aus § 2025 BGB, bei dem es sich um einen erbrechtlichen Anspruch gemäß § 197 Abs. 1 Nr. 2 BGB in der bis zum 31. Dezember 2009 geltenden Fassung handelt (vgl. zum weit zu verstehenden Begriff des erbrechtlichen Anspruchs Senatsurteile vom 18. April 2007 - IV ZR 279/05, ZEV 2007, 322 Rn. 7; vom 14. Oktober 2015 - IV ZR 438/14, ZEV 2015, 698 Rn. 6), beträgt gemäß § 195 BGB in der ab 1. Januar 2010 maßgeblichen Fassung drei Jahre (Palandt/Weidlich, BGB 78. Aufl. § 2025 Rn. 3; Staudinger/Gursky, BGB (2016) § 2025 Rn. 13; MünchKomm-BGB/Helms, 7. Aufl. § 2026 Rn. 7; zum Übergangsrecht vgl. ferner Art. 229 § 6 und Art. 229 § 23 EGBGB).
  • OLG Frankfurt, 31.03.2014 - 1 U 35/13

    Zur Definition erbrechtlicher Ansprüche im Sinne § 197 I 2 (Fassung bis September

    a) § 197 Abs. 1 Nr. 2 BGB a.F. ist dahin zu verstehen, dass mit "erbrechtlichen Ansprüchen" alle Ansprüche gemeint sind, die sich "aus" dem mit "Erbrecht" überschriebenen Buch 5 des Bürgerlichen Gesetzbuches ergeben; durch diese Vorschrift ist die bis zum 31. Dezember 2001 geltende regelmäßige Verjährungsfrist von 30 Jahren (§ 195 BGB a.F.) für Ansprüche aus dem Buch 5 Erbrecht des Bürgerlichen Gesetzbuchs grundsätzlich aufrechterhalten worden (vgl. BGH NJW 2007, 2174 [juris Rn. 6, 12]).

    Die Frage, was unter erbrechtlichen Ansprüchen i.S.v. § 197 Abs. 1 Nr. 2 BGB a. F. zu verstehen ist, ist mit dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 18. April 2007 - IV ZR 279/05 - (NJW 2007, 2174-2175) höchstrichterlich entschieden.

  • OLG Düsseldorf, 20.12.2013 - 7 U 153/12

    Zulässigkeit der Stellvertretung bei Erklärung eines Erbverzichts

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (NJW 2007, 2174) sind mit "erbrechtlichen Ansprüchen" alle Ansprüche gemeint, die sich "aus" dem mit "Erbrecht" überschriebenen Buch 5 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ergeben, wobei auf die rein formale Zugehörigkeit abgestellt wird (Peters/Jacoby in Staudinger, BGB Neubearbeitung 2009, § 197 Rn 21).
  • OLG Karlsruhe, 20.09.2007 - 12 U 27/07

    Rechtsschutzversicherung: Reichweite des Risikoausschlusses für die Wahrnehmung

    Der Begriff ist damit umfassender als "erbrechtliche Ansprüche" im Sinne von § 197 Abs. 1 Nr. 2 BGB, worunter nur Ansprüche aus dem fünften Buch des BGB zu verstehen sind (BGH NJW 2007, 2174).
  • OLG Frankfurt, 15.11.2012 - 16 U 39/12

    Verjährung des Anspruchs auf Vollziehung einer testamentarischen Auflage

    Das Landgericht hat bei seiner Argumentation insoweit übersehen, dass auch nach Inkrafttreten des Gesetzes zur Modernisierung des Schuldrechts am 1. Januar 2002 die Verjährungsfrist für erbrechtliche Ansprüche nach § 197 Abs. 1 Ziff. 2 BGB n.F. 30 Jahre betrug, wobei diese Verjährungsfrist grundsätzlich für alle Ansprüche aus dem 5. Buch des BGB "Erbrecht" galt (BGH, Urteil vom 18.4.2007, IV ZR 279/05 = NJW 2007, 2174) und damit auch für einen bereicherungsrechtlichen Anspruch aus § 2196 BGB.
  • OLG Hamm, 06.12.2007 - 10 U 37/07

    Rechtstellung eines Vorausvermächtnisnehmers gegenüber der Erbengemeinschaft;

  • LG Karlsruhe, 03.08.2012 - 6 O 367/10

    Rückzahlungsansprüche einer Erbengemeinschaft gegen den Sonderverwalter wegen

  • BGH, 14.02.2008 - BLw 21/07

    Voraussetzungen einer Divergenzrechtsbeschwerde

  • OLG Köln, 09.11.2009 - 2 U 79/09

    Anspruch auf Herausgabe von einbehaltener Testamentsvollstreckervergütung;

  • OLG Celle, 26.07.2007 - 6 U 12/07
  • OLG Karlsruhe, 17.04.2013 - 15 U 119/12
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht