Rechtsprechung
BGH, 18.04.2018 - 2 ARs 542/17, 2 AR 306/17 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 138a Abs. 1 Nr. 1 StPO
Ausschließung des Verteidigers (Anforderungen: hinreichender Verdacht der Beteiligung an einer Tat, die Gegenstand der Untersuchung bildet; Erstreckung auf Nebentäterschaft) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
§§ 326 Abs. 1 Nr. 1, 4a, ... 52 StGB, § 138a Abs. 1 Nr. 1 StPO, §§ 326 Abs. 1 Nr. 2, § 154 Abs. 1 StPO, § 138c Abs. 1 Nr. 1 StPO, § 203 StPO, § 326 Abs. 1 Nr. 2 und 4a StGB, §§ 25 bis 27 StGB, § 473 Abs. 1 StPO
- Wolters Kluwer
Ausschluss eines Verteidigers von der Mitwirkung in einem Verfahren
- rewis.io
Ausschließung des Verteidigers: Begriff der Beteiligung an der Tat
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 138a Abs. 1 Nr. 1
Ausschluss eines Verteidigers von der Mitwirkung in einem Verfahren - datenbank.nwb.de
Kurzfassungen/Presse (2)
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Verteidiger: Verteidigerausschluss
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Der Verteidiger als Nebentäter
Verfahrensgang
- OLG Oldenburg, 04.09.2017 - 1 ARs 18/17
- BGH, 18.04.2018 - 2 ARs 542/17, 2 AR 306/17
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2018, 320
- StV 2020, 147
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 03.03.1989 - 2 ARs 54/89
Verteidigerausschluß wegen Verdachts der versuchten Strafvereitelung
Auszug aus BGH, 18.04.2018 - 2 ARs 542/17
Es ist nicht erforderlich, dass wegen des in Rede stehenden Vorwurfs ein Ermittlungsverfahren eingeleitet und dieses Ermittlungsverfahren bis zur Anklagereife gediehen ist (vgl. Beschluss des Senats vom 3. März 1989 - 2 ARs 54/89, BGHSt 36, 133, 137; siehe auch KG NStZ-RR 2016, 18). - BGH, 27.05.1991 - AnwSt (B) 2/91
Ausschließung des Verteidigers im ehrengerichtlichen Verfahren beim Verdacht der …
Auszug aus BGH, 18.04.2018 - 2 ARs 542/17
Es besteht in diesen Fällen die Gefahr, dass im Strafverfahren ein Verteidiger mitwirkt, der wegen seiner mutmaßlichen Tatbeteiligung außerstande ist, seine Verteidigeraufgabe so wahrzunehmen, wie dies seine Stellung als Beistand des Beschuldigten und als unabhängiges Organ der Rechtspflege erfordert (vgl. BGH, Beschluss vom 27. Mai 1991 - AnwSt (B) 2/91, BGHSt 37, 395, 396). - KG, 22.10.2015 - 2 ARs 22/15
Ausschluss des Verteidigers; Inhaltliche Anforderungen an die Vorlage; …
Auszug aus BGH, 18.04.2018 - 2 ARs 542/17
Es ist nicht erforderlich, dass wegen des in Rede stehenden Vorwurfs ein Ermittlungsverfahren eingeleitet und dieses Ermittlungsverfahren bis zur Anklagereife gediehen ist (vgl. Beschluss des Senats vom 3. März 1989 - 2 ARs 54/89, BGHSt 36, 133, 137; siehe auch KG NStZ-RR 2016, 18).