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   BGH, 18.05.1954 - 1 StR 10/54   

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https://dejure.org/1954,5164
BGH, 18.05.1954 - 1 StR 10/54 (https://dejure.org/1954,5164)
BGH, Entscheidung vom 18.05.1954 - 1 StR 10/54 (https://dejure.org/1954,5164)
BGH, Entscheidung vom 18. Mai 1954 - 1 StR 10/54 (https://dejure.org/1954,5164)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 06.05.1952 - 1 StR 784/51
    Auszug aus BGH, 18.05.1954 - 1 StR 10/54
    Der Fehler ist inzwischen vom Landgericht in zulässiger Weise berichtigt worden (vgl. BGH 1 StR 784/51 vom 6. Mai 1952, NJW 1952, 797 29 ; 3 StR 752/53 vom 14. Januar 1954, ferner BGHSt 5, 5).
  • BGH, 22.01.1953 - 5 StR 531/52
    Auszug aus BGH, 18.05.1954 - 1 StR 10/54
    Es kann dahinstehen, ob diese Rechtsauffassung zutrifft; eine eigene Verantwortlichkeit könnte sich für die Angeklagte, der die Führung der Bücher von S. ständig übertragen war, immerhin aus § 151 GewO ergeben haben (vgl. BGH 5 StR 531/52 vom 22. Januar 1953, NJW 1953, 552 11 ).
  • BGH, 16.06.1953 - 1 StR 508/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 18.05.1954 - 1 StR 10/54
    Der Fehler ist inzwischen vom Landgericht in zulässiger Weise berichtigt worden (vgl. BGH 1 StR 784/51 vom 6. Mai 1952, NJW 1952, 797 29 ; 3 StR 752/53 vom 14. Januar 1954, ferner BGHSt 5, 5).
  • BGH, 14.01.1954 - 3 StR 752/53
    Auszug aus BGH, 18.05.1954 - 1 StR 10/54
    Der Fehler ist inzwischen vom Landgericht in zulässiger Weise berichtigt worden (vgl. BGH 1 StR 784/51 vom 6. Mai 1952, NJW 1952, 797 29 ; 3 StR 752/53 vom 14. Januar 1954, ferner BGHSt 5, 5).
  • RG, 14.01.1932 - III 906/31

    1. Es besteht kein allgemeiner Grundsatz, daß für die Einziehung der Erlös an die

    Auszug aus BGH, 18.05.1954 - 1 StR 10/54
    Auch bei bereits geschehener Verwertung von beschlagnahmten, der Einziehung unterliegenden Gegenständen sind diese einzuziehen, nicht aber ihr Erlös (RGSt 66, 85).
  • RG, 18.04.1894 - 258/94

    Gehören die Begriffsmerkmale der Gewerbs- und Gewohnheitsmäßigkeit zu den

    Auszug aus BGH, 18.05.1954 - 1 StR 10/54
    Die Angeklagte hat also selbst gewerbsmässig gehandelt (vgl. § 50 Abs. 2 StGB, RGSt 25, 266).
  • RG, 22.06.1894 - 2017/94

    Genügt es zur Anwendung des § 260 St.G.B.'s auf die Gehilfen eines gewerbsmäßigen

    Auszug aus BGH, 18.05.1954 - 1 StR 10/54
    Der Tatrichter war als überzeugt, dass die Angeklagte durch wiederholte Hilfeleistung für sich selbst einen fortdauernden Erwerb erlangen wollte; darunter sind auch wirtschaftliche Vorteile zu verstehen, die sich mittelbar aus der strafbaren Betätigung ergeben (vgl. RGSt 26, 3).
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