Rechtsprechung
BGH, 18.05.1960 - V ZR 9/59 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1960,7982) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1960, 834
- DB 1960, 1181
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 23.10.1957 - V ZR 270/56
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 18.05.1960 - V ZR 9/59
Die Revision konnte sich für ihre Ansicht auch nicht mit Erfolg auf das Urteil des erkennenden Senats vom 23. Oktober 1957 (V ZR 270/56, RdL 1958, 7) berufen in dem es sich um die Erhöhung des Erbbauzinses für ein im Jahre 1916 bestelltes Erbbaurecht handelte. - RG, 27.06.1922 - III 558/21
Rückgewähr des Pachtinventars
Auszug aus BGH, 18.05.1960 - V ZR 9/59
Das Berufungsgericht hat sich für seine Auffassung, daß der Schätzungswert des Jahres 1917 nach den Preisen des Jahres 1956 umzurechnen sei, auf das Urteil des Reichsgerichts vom 27. Juni 1922 (RGZ 104, 394) und den Beschluß des Oberlandesgerichts Schleswig vom 6. März 1952 (SchlHA 1954, 116) bezogen und die Ansicht vertraten, daß die in diesen Entscheidungen entwickelten Grundsätze auch im vorliegenden Falle anzuwenden seien. - RG, 17.08.1936 - IV 120/36
Unterliegt der Anspruch des Pächters auf Wertersatz für Sachen, die in seinem …
Auszug aus BGH, 18.05.1960 - V ZR 9/59
Mit Recht hat das Oberlandesgericht ferner angenommen, daß dem Kläger die Entscheidung des Reichsgerichts vom 17. August 1936 (RGZ 152, 100) nicht zur Seite stehe, weil sie nur das lebende und tote Inventar, nicht aber auch das Feld- und Wieseninventar zum Gegenstand habe.