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   BGH, 18.05.1965 - VI ZR 1/64   

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https://dejure.org/1965,478
BGH, 18.05.1965 - VI ZR 1/64 (https://dejure.org/1965,478)
BGH, Entscheidung vom 18.05.1965 - VI ZR 1/64 (https://dejure.org/1965,478)
BGH, Entscheidung vom 18. Mai 1965 - VI ZR 1/64 (https://dejure.org/1965,478)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Möglichkeit einer doppelten Inanspruchnahme des Schädigers von Seiten des Ehemannes und der Kinder der Getöteten wegen derselben Arbeitsleistung der Frau als Mutter und Ehefrau - Ursprung des Anspruchs des Ehemannes auf fortlaufenden Beitrag der Ehefrau zum ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 844 Abs. 2 § 845; StVG § 7 Abs. 1 § 17
    Haftungsverteilung bei Kollision eines wegen einer Vollbremsung ins Schleudern geratenen Fahrzeugs mit einem entgegenkommenden Fahrzeug

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1965, 1710
  • MDR 1965, 734
  • VersR 1965, 787
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 19.03.1963 - VI ZR 78/62

    Schadensrenten wegen entgangenen Unterhalts eines Landwirts - Unterhaltsleistung

    Auszug aus BGH, 18.05.1965 - VI ZR 1/64
    Unter Hinweis auf Wussow, Unfallhaftpflichtrecht, 8. Aufl. TZ 1450 und das Senatsurteil vom 19. März 1963 - VI ZR 78/62 - VersR 1963, 635, meint sie, wenn der Ehemann und Vater für die entgangenen Dienste der Frau im Haushalt eine Rente aus § 845 BGB verlange, so seien damit auch diejenigen Arbeiten gemeint, die der Versorgung und Betreuung der Kinder gedient hätten.

    Richtig ist zwar, daß der Beklagte auf Ersatz der gleichen Arbeitsleistung der Ehefrau und Mutter nicht doppelt in Anspruch genommen werden kann, nämlich einmal vom Ehemann wegen entgangener Dienste oder entgangenen Unterhalts und daneben von den Kindern wegen entgangenen Unterhalts (vgl. das angeführte Senatsurteil VersR 1963, 635).

    Die anteiligen Unterhaltsansprüche des Vaters und der Kinder können im Streitfall der Kühe nach gemäß § 287 ZPO ermittelt werden, so daß der Schädiger nicht mehr als den Wert der Arbeitskraft der getöteten Ehefrau zu ersetzen hat und eine doppelte Ersatzforderung nicht in Frage kommt (vgl. das mehrerwähnte Senatsurteil VersR 1963, 635).

  • BGH, 25.09.1962 - VI ZR 244/61

    Schadensersatzanspruch der Ehefrau wegen ihrer Beeinträchtigung in der Führung

    Auszug aus BGH, 18.05.1965 - VI ZR 1/64
    An dem gewonnenen Ergebnis ändert sich nichts, wenn man, von dem Anspruch des Ehemanns nach § 1353 Abs. 1 BGB auf Arbeitsleistung der Ehefrau im Haushalt ausgehend, diesem auch einen Ersatzanspruch aus § 845 BGB wegen Entzuges solcher Leistungen zubilligt; denn der Anspruch des Ehemanns auf fortlaufenden Beitrag der Ehefrau zum Familienunterhalt durch ihre Arbeit entspringt nicht mehr (wie vor der Gleichberechtigung der Frau) einer durch die Ehe begründeten Dienstberechtigung, sondern seiner Partnerstellung, die ihn lediglich zu dem Verlangen berechtigt, daß der andere Teil ebenso wie er selbst in der vorgesehenen Weise zum Familienunterhalt, mithin auch zum Unterhalt der Kinder, beiträgt (vgl. Senatsurteil vom 25. September 1962 - VI ZR 244/61 - VersR. 1962, 1107).
  • BGH, 21.10.1969 - VI ZR 86/68

    Erstattungspflicht von Anwaltskosten

    Da die Arbeitsleistung der Mutter im Haushalt den Klägern als gesetzlich geschuldeter Unterhalt zugute kam, können sie auch wegen des Ausfalls der persönlichen Leistungen ihrer Mutter von dem Beklagten nach § 844 Abs. 2 BGB Schadensersatz beanspruchen (vgl. das Urteil des BGH vom 18. Mai 1965 - VI ZR 1/64 - NJW 1965, 1710 = VersR 1965, 787).
  • BGH, 28.11.1967 - VI ZR 37/66

    Anspruch auf Schadensersatz - Beeinträchtigung in der Führung eines Haushalts

    Danach ist dem Ehemann im Falle der Tötung der Ehefrau, soweit diese den Haushalt besorgt hatte, ein Anspruch wegen entgehenden Unterhalts nach § 844 Abs. 2 BGB zugebilligt und die Frage offen gelassen worden, ob hierneben auch § 845 BGB noch anwendbar gewesen wäre (Urteil vom 18. Mai 1965 - VI ZR 1/64 = NJW 1965, 1710).

    Sie erachtet dieses Festhalten für vereinbar mit den späteren Entscheidungen, der vorletzten Hausfrau einen eigenen Anspruch gegen den Schädiger zu gewähren (BGHZ 38, 55) und im Falle ihrer Rötung Ansprüche des Mannes und der Kinder aus § 844 Abs. 2 BGB zu bejahen (Urteil vom 18. Mai 1965 a.a.O.).

    Soweit der Frau nunmehr ein gleichgerichteter Anspruch gewährt worden sei, biete sich die Annahme einer Gesamtgläubigerschaft an, für die sich der Senat auch schon bei konkurrierenden Forderungen des Mannes und der Kinder aus § 844 Abs. 2 BGB ausgesprochen habe (Urteil vom 18. Mai 1965, a.a.O.).

  • BGH, 26.11.1968 - VI ZR 189/67

    Rechtsnatur des Schadensersatzanspruchs wegen Tötung der Ehefrau

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  • BGH, 13.07.1971 - VI ZR 31/70

    Bemessung des Unterhaltsschaden-Ersatzes für den Ehemann nach Unfalltod seiner

    Der Anspruch aus § 1360 BGB auf Leistung eines Unterhaltsbeitrages hängt auch nicht von der Bedürftigkeit des Ehegatten ab, wird also grundsätzlich nicht dadurch berührt, daß sein eigenes Einkommen zu seinem Unterhalt ausreichen würde (vgl. § 1360 a Abs. 3 BGB; BGH Urt. v. 18.5.1965 - VI ZR 1/64 = LM BGB § 844 Abs. 2 Nr. 27 = VersR 1965, 787).
  • BGH, 13.07.1971 - VI ZR 245/69

    Haftungsverteilung bei Kollision eines vom Fahrbahnrand anfahrenden LKW mit einem

    Zutreffend legt das Berufungsgericht der Berechnung des Unterhaltsschadens den dem Kinde gegen seine Mutter zustehenden gesetzlichen Unterhaltsanspruch (§ 844 Abs. 2 BGB, § 10 Abs. 2 StVG), bestehend aus dem Anspruch auf Barleistungen und auf die für die Versorgung und Betreuung des Kindes erforderlichen persönlichen Leistungen, zugrunde (BGH Urt. v. 18. Mai 1965 - VI ZR 1/64 - LM BGB § 844 Abs. 2 Nr. 27 = VersR 1965, 787 = NJW 1965, 1710; Urt. v. 26. November 1968 - VI ZR 189/67 - VersR 1969, 137 = DAR 1969, 44).
  • BGH, 25.10.1977 - VI ZR 220/75

    Anspruch auf Ersatz entgangener Dienste des verletzten Hauskindes

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  • BGH, 14.03.1972 - VI ZR 160/70

    Ersatzanspruch des Witwers wegen Entziehung der Haushaltsführung durch die

    Dabei handelt es sich, anders als bei einer Anspruchskonkurrenz aus §§ 844 Abs. 2 mit 845 BGB (wie sie noch im Senatsurteil vom 18. Mai 1965 - VI ZR 1/64 - VersR 1965, 787 vertreten worden ist), nicht um eine Gesamtgläubigerschaft nach § 428 BGB (vgl. BGHZ 50, 304, 306; 51, 109, 111; Wussow NJW 1970, 1393, 1397).
  • BGH, 08.03.1966 - VI ZR 231/64

    Zweck einer durch einen Sozialversicherungsträger auf Grund des

    So hat der erkennende Senat schon in seinem Urteil vom 18. Mai 1965 - VI ZR 1/64 - NJW 1965, 1710 ausgesprochen, daß die Haushaltführung durch die Mutter den Kindern als gesetzlich geschuldeter Unterhalt zugute kommt und daß die Kinder im Falle der Tötung ihrer Mutter einen Ersatzanspruch aus § 844 Abs. 2 BGB gegen den Schädiger haben, auch wenn die Mutter ihre Unterhaltsleistungen nicht in Form von Barzahlungen erbracht hat.
  • BGH, 24.11.1966 - III ZR 86/65

    Geltendmachung von Schadensersatz wegen eines Glatteisunfalles - Streupflicht

    Das entspricht gefestigter Rechtsprechung (vgl. BGHZ 38, 55; BGH NJW 1954, 633; NJW 1965, 1710 = Warn 1965 Nr. 131).
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