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   BGH, 18.05.1966 - IV ZR 105/65   

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https://dejure.org/1966,527
BGH, 18.05.1966 - IV ZR 105/65 (https://dejure.org/1966,527)
BGH, Entscheidung vom 18.05.1966 - IV ZR 105/65 (https://dejure.org/1966,527)
BGH, Entscheidung vom 18. Mai 1966 - IV ZR 105/65 (https://dejure.org/1966,527)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verhinderung einer Eheschließung wider Treu und Glauben durch einen Verlobten - Zurückforderung der dem Verlobten während der Zeit des Verlöbnisses gemachten Geschenke - Begriff der Schenkung - Zweck einer Schenkung - Schenkung während der Zeit des Verlöbnisses - ...

  • archive.org PDF

    Rückgabe von Geschenken unter Verlobten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 45, 258
  • NJW 1966, 1653
  • MDR 1966, 745
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 15.01.1959 - VII ZR 15/58

    Ungerechtfertigte Bereicherung

    Auszug aus BGH, 18.05.1966 - IV ZR 105/65
    Da es sich somit nicht um einen "Wegfall des Rechtsgrundes" handelt, steht der Bejahung der Anwendbarkeit des § 815 BGB auch nicht das in BGHZ 29, 171 abgedruckte Urteil des VII, Zivilsenats entgegen.
  • BGH, 13.05.1955 - V ZR 36/54

    Bewertung eines Grundstücks

    Auszug aus BGH, 18.05.1966 - IV ZR 105/65
    So besagt die in § 951 Abs. 1 Satz 1 BGB ausgesprochene Verweisung auf die Vorschriften über die Herausgabe einer ungerechtfertigten Bereicherung, daß die Voraussetzungen des § 812 Abs. 1 BGB vorliegen müssen (Senatsurteil LM Nr. 14 zu § 812 BGB; Urteile des V. Zivilsenats BGHZ 17, 236, 238 [BGH 13.05.1955 - V ZR 36/54] und LM Nr. 16 zu § 951 BGB; Urteile des VII. Zivilsenats BGHZ 35, 356, 359 [BGH 18.09.1961 - VII ZR 118/60] und 40, 272, 276).
  • BGH, 19.04.1961 - IV ZR 217/60

    Ungerechtfertigte Bereicherung (§ 817 Satz 2 BGB)

    Auszug aus BGH, 18.05.1966 - IV ZR 105/65
    Der Anspruch hat zur Voraussetzung, daß die Parteien zur Zeit der Hingabe des Geschenks bereits verlobt waren (Senatsurteil BGHZ 35, 103, 107) [BGH 19.04.1961 - IV ZR 217/60].
  • BGH, 18.09.1961 - VII ZR 118/60

    Wertersatz bei Bereicherung

    Auszug aus BGH, 18.05.1966 - IV ZR 105/65
    So besagt die in § 951 Abs. 1 Satz 1 BGB ausgesprochene Verweisung auf die Vorschriften über die Herausgabe einer ungerechtfertigten Bereicherung, daß die Voraussetzungen des § 812 Abs. 1 BGB vorliegen müssen (Senatsurteil LM Nr. 14 zu § 812 BGB; Urteile des V. Zivilsenats BGHZ 17, 236, 238 [BGH 13.05.1955 - V ZR 36/54] und LM Nr. 16 zu § 951 BGB; Urteile des VII. Zivilsenats BGHZ 35, 356, 359 [BGH 18.09.1961 - VII ZR 118/60] und 40, 272, 276).
  • RG, 24.11.1932 - VIII 331/32

    Finden auf den Erstattungsanspruch aus § 717 Abs. 3 ZPO. die Vorschriften des §

    Auszug aus BGH, 18.05.1966 - IV ZR 105/65
    Allerdings hat das Reichsgericht (RGZ 139, 17, 22) hinsichtlich der in zahlreichen Bestimmungen des BGB enthaltenen Verweisungen ausgesprochen, daß in allen den Fällen, in denen es sich nicht an sich schon um echte Bereicherungsfälle handelt, die Bezugnahme auf die Bereicherungsvorschriften nicht der Festlegung der Tatbestände, durch die eine Herausgabepflicht erzeugt wird, dient, sondern dazu, den Umfang einer als bereits vorhanden angenommenen Herausgabepflicht zu begrenzen.
  • BGH, 23.06.2015 - XI ZR 536/14

    Verjährungshemmende Wirkung einer Zustellung des Mahnbescheids:

    Die Frage, ob ein Verstoß gegen Treu und Glauben vorliegt, ist keine reine Tat-, sondern zugleich eine der Nachprüfung durch das Revisionsgericht unterliegende Rechtsfrage (BGH, Urteile vom 29. September 1960 - II ZR 25/59, BGHZ 33, 216, 219, vom 18. Mai 1966 - IV ZR 105/65, BGHZ 45, 258, 266 und vom 14. Dezember 1965 - V ZR 116/64, LM Nr. 22 zu § 242 [Ca] BGB).
  • BGH, 07.10.2004 - V ZB 22/04

    Anspruch eines Wohnungseigentümers auf Änderung des Kostenverteilungsschlüssels

    Es handelt sich um eine Prüfung, die sich nicht in den Voraussetzungen des § 242 BGB erschöpft (vgl. dazu BGHZ 45, 258, 266; auch BGHZ 22, 375, 380), sondern - mit Blick auf das Merkmal der groben Unbilligkeit - um die Beantwortung einer im wesentlichen auf tatsächlichem Gebiet liegenden Frage.
  • BGH, 04.11.1991 - II ZR 26/91

    Auseinandersetzung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft

    Soweit sich die Absicht der gemeinschaftlichen Wertschöpfung nicht bereits aus den getroffenen Absprachen (vgl. BGHZ 45, 258, 261) oder etwa aus Äußerungen des dinglich allein berechtigten Partners gegenüber Dritten (vgl. BGHZ 84, 388, 390) zweifelsfrei ergibt, können im Rahmen einer Gesamtwürdigung jedenfalls bei Vermögenswerten von erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung, wozu in der Regel auch ein gemeinsam erworbenes oder erbautes Haus oder eine gemeinsam gekaufte Eigentumswohnung zählen (vgl. Hausmann, aaO. S. 600), wesentliche Beiträge des Partners, der nicht (Mit-)Eigentümer ist, einen Anhaltspunkt für eine gemeinschaftliche Wertschöpfung bilden.
  • BGH, 01.02.1993 - II ZR 106/92

    Auseinandersetzung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft

    Soweit sich die Absicht der gemeinschaftlichen Wertschöpfung nicht bereits aus den getroffenen Absprachen (vgl. BGHZ 45, 258, 261) oder etwa aus Äußerungen des dinglich allein berechtigten Partners gegenüber Dritten (vgl. BGHZ 84, 388, 390) zweifelsfrei ergibt, können im Rahmen einer Gesamtwürdigung jedenfalls bei Vermögenswerten von erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung, wozu in der Regel auch ein gemeinsam erworbenes oder erbautes Haus oder eine gemeinsam gekaufte Eigentumswohnung zählen, wesentliche Beiträge des Partners, der nicht (Mit-)Eigentümer ist, einen Anhaltspunkt für eine gemeinschaftliche Wertschöpfung bilden.
  • BGH, 25.09.1967 - II ZR 160/65

    Problematik der unentgeltlichen Zuwendungen durch Übertragung ihres Grundbesitzes

    Darin liegt eine Vertragsauslegung, die möglich ist (vgl. für eine ähnliche Fallgestaltung BGHZ 45, 261 [BGH 18.05.1966 - IV ZR 105/65]).
  • BGH, 09.04.1969 - IV ZR 721/68

    Erwerb einer Wassermühle - Gewährung eines Darlehens - Nichtigkeit einer

    An sich setzt die Vorschrift des § 1301 BGB ein gültiges Verlöbnis voraus, das zur Zeit der Hingabe des Geschenks bestand (RG SeuffArch 78, 191; BGHZ 35, 103, 105 [BGH 19.04.1961 - IV ZR 217/60]; 45, 258, 260) [BGH 18.05.1966 - IV ZR 105/65].
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