Rechtsprechung
   BGH, 18.05.1976 - 1 StR 146/76   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1976,433
BGH, 18.05.1976 - 1 StR 146/76 (https://dejure.org/1976,433)
BGH, Entscheidung vom 18.05.1976 - 1 StR 146/76 (https://dejure.org/1976,433)
BGH, Entscheidung vom 18. Mai 1976 - 1 StR 146/76 (https://dejure.org/1976,433)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1976,433) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Entwendete Kunstgegenstände

Wahlfeststellung;

§ 253 StGB, Vermögensschaden

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Strafbarkeit wegen gemeinschaftlichen Diebstahls in einem besonders schweren Fall oder gemeinschaftlicher Hehlerei und gemeinschaftlicher fortgesetzter Erpressung - Voraussetzungen für eine wahlweise Verurteilung - Verschiedenartigkeit der in Betracht kommenden ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB (1975) § 253

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Wiedererlangung der Sache gegen Lösegeld 1

Papierfundstellen

  • BGHSt 26, 346
  • NJW 1976, 1414
  • MDR 1976, 769
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 16.08.1961 - 4 StR 166/61

    Melkmaschine

    Auszug aus BGH, 18.05.1976 - 1 StR 146/76
    Ein Vermögensschaden liegt vor, wenn der wirtschaftliche Wert des Gesamtvermögens gegenüber dem Zustand vor der Vermögensverfügung gemindert ist (BGHSt 3, 99, 102; 16, 220, 221; 16, 321, 325).

    Ein Vermögensschaden entfällt, wenn die Leistung des Bedrohten und der vom Täter erbrachte Gegenwert einander wirtschaftlich die Waage halten oder wenn der Wert der Täterleistung den Wert des Entgelts des Bedrohten übersteigt (BGHSt 16, 321, 325).

  • BGH, 19.12.1973 - 3 StR 247/73

    Rüge der nicht vorschriftsmäßigen Besetzung des Gerichts - Anforderungen an eine

    Auszug aus BGH, 18.05.1976 - 1 StR 146/76
    Unter diesen Umständen waren besondere Erläuterungen insoweit nicht erforderlich (BGH, Urteil vom 19. Dezember 1973 - 3 StR 247/73).
  • BGH, 20.12.1954 - GSSt 1/54

    Hehlerei durch Diebstahlsgehilfen - §§ 242, 26, 27, 259 StGB

    Auszug aus BGH, 18.05.1976 - 1 StR 146/76
    Der Angeklagte, der als Mittäter am Diebstahl beteiligt war, kann dann zwar nicht als Hehler bestraft werden (§ 259 StGB n.F.: "ein anderer gestohlen hat"; BGHSt 7, 134), aber auf ihn trifft die Alternative des Diebstahls zu.
  • BGH, 15.10.1956 - GSSt 2/56
    Auszug aus BGH, 18.05.1976 - 1 StR 146/76
    Bei Verschiedenartigkeit der in Betracht kommenden Straftatbestände müssen die Verhaltensweisen rechtsethisch und psychologisch gleichwertig sein (BGHSt 9, 390; 22, 154).
  • BGH, 10.07.1952 - 5 StR 358/52
    Auszug aus BGH, 18.05.1976 - 1 StR 146/76
    Ein Vermögensschaden liegt vor, wenn der wirtschaftliche Wert des Gesamtvermögens gegenüber dem Zustand vor der Vermögensverfügung gemindert ist (BGHSt 3, 99, 102; 16, 220, 221; 16, 321, 325).
  • BGH, 22.05.1968 - 4 StR 36/68

    Uneingeschränkt gestellter Strafantrag - Verpflichtung des Gerichts zur

    Auszug aus BGH, 18.05.1976 - 1 StR 146/76
    Bei Verschiedenartigkeit der in Betracht kommenden Straftatbestände müssen die Verhaltensweisen rechtsethisch und psychologisch gleichwertig sein (BGHSt 9, 390; 22, 154).
  • BGH, 18.07.1961 - 1 StR 606/60

    Vermögensschaden beim Betrug

    Auszug aus BGH, 18.05.1976 - 1 StR 146/76
    Ein Vermögensschaden liegt vor, wenn der wirtschaftliche Wert des Gesamtvermögens gegenüber dem Zustand vor der Vermögensverfügung gemindert ist (BGHSt 3, 99, 102; 16, 220, 221; 16, 321, 325).
  • BGH, 30.06.1960 - 2 StR 275/60

    Zulässigkeit einer Wahlfeststellung zwischen Diebstahl und Hehlerei - Beihilfe

    Auszug aus BGH, 18.05.1976 - 1 StR 146/76
    Sie ist nicht deshalb unzulässig, weil außer diesen beiden Möglichkeiten noch die weitere einer Beihilfe zum Diebstahl mit anschließender Hehlerei am Diebesgut besteht (BGHSt 15, 63).
  • BGH, 07.12.1959 - GSSt 1/59

    Inkasso - § 246 StGB, 'Tatbestandslösung'

    Auszug aus BGH, 18.05.1976 - 1 StR 146/76
    Die Erpressung ist auch nicht bloße nachträgliche Äußerung des Herrschaftswillens nach der Zueignung (vgl. dazu BGHSt 14, 38, 44), sondern geht als auf eine weitere Bereicherung gerichtete Handlung wesentlich darüber hinaus.
  • BGH, 02.11.1951 - 4 StR 337/51
    Auszug aus BGH, 18.05.1976 - 1 StR 146/76
    Eine Wahlverurteilung zwischen Diebstahl einschließlich des besonders schweren Falles des § 243 Abs. 1 Nr. 1 StGB und Hehlerei ist statthaft (BGH NJW 1952, 114 Nr. 19).
  • OLG Dresden, 25.04.2014 - 2 OLG 24 Ss 778/13

    Gewerbsmäßigkeit; Regelbeispiel; Arbeitslosengeld

    Wenngleich darin "kein tiefgreifender Wesensunterschied" zu den selbständigen Qualifikationstatbeständen liegt (BGHSt 26, 167 [173]; vgl. auch BGH, Urteil vom 30. Oktober 1979 - 1 StR 570/79 - bei Holtz MDR 1980, 274), weil sie ebenso einen erhöhten, "in der Regel" zur Strafrahmenverschiebung führenden Unrechtsgehalt und Schuldgehalt (vgl. BGH MDR 1976, 769) festlegen, handelt es sich dennoch nicht um Tatbestandsmerkmale (BGHSt 29, 359, [368]).
  • BGH, 21.10.1980 - 1 StR 262/80

    Bindung des Berufungsgerichts an die Feststellungen des erstinstanzlichen Urteils

    Wie solche Tatbestände charakterisieren sie erhöhten, "in der Regel" zur Strafrahmenverschiebung führenden Unrechts- und Schuldgehalt (vgl. BGH MDR 1976, 769).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht