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   BGH, 18.05.1982 - 1 StR 31/82   

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https://dejure.org/1982,2146
BGH, 18.05.1982 - 1 StR 31/82 (https://dejure.org/1982,2146)
BGH, Entscheidung vom 18.05.1982 - 1 StR 31/82 (https://dejure.org/1982,2146)
BGH, Entscheidung vom 18. Mai 1982 - 1 StR 31/82 (https://dejure.org/1982,2146)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verurteilung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln - Verletzung der gerichtlichen Aufklärungspflicht - Rüge der Unzuständigkeit eines Gerichts - Rüge der Ablehnung des Antrags einer Zeugenvernehmung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1982, 472
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 30.11.1971 - 1 StR 485/71

    Berücksichtigung von Vorstrafen bei der Bildung einer Gesamtfreiheitsstrafe -

    Auszug aus BGH, 18.05.1982 - 1 StR 31/82
    Diese einzige, rechtsfehlerhafte Erwägung vermag die Gesamtstrafenbildung nicht zu begründen (vgl. BGHSt 24, 268 [BGH 30.11.1971 - 1 StR 485/71]).
  • BGH, 01.03.1983 - 1 StR 812/82

    Minder schwerer Fall der unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln - Erhebliche

    Die Tatsache, daß der Täter das Betäubungsmittel an schwer zugänglicher Stelle versteckt hielt, kann im Rahmen der Strafzumessung straferschwerend gewertet werden (BGH NStZ 1982, 472).
  • BGH, 21.03.1990 - 2 StR 59/90

    Zulässigkeit der Aufklärungsrüge - Anforderungen an Bemühungen eines Gerichts,

    Wie gewichtig die Möglichkeit weiterer Beweiserhebung bei dieser Abwägung ist, bestimmt sich auch nach der Sach- und Beweislage sowie dem abschätzbaren Wert des Beweismittels unter Berücksichtigung des bisherigen Beweisergebnisses (vgl. Herdegen in KK, StPO 2. Aufl. § 244 Rdn. 79; Herdegen NStZ 1984, 338; BGH NStZ 1982, 472; BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Unerreichbarkeit 1).
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