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BGH, 18.05.1982 - 1 StR 31/82 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Verurteilung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln - Verletzung der gerichtlichen Aufklärungspflicht - Rüge der Unzuständigkeit eines Gerichts - Rüge der Ablehnung des Antrags einer Zeugenvernehmung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 1982, 472
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 30.11.1971 - 1 StR 485/71
Berücksichtigung von Vorstrafen bei der Bildung einer Gesamtfreiheitsstrafe - …
Auszug aus BGH, 18.05.1982 - 1 StR 31/82
Diese einzige, rechtsfehlerhafte Erwägung vermag die Gesamtstrafenbildung nicht zu begründen (vgl. BGHSt 24, 268 [BGH 30.11.1971 - 1 StR 485/71]).
- BGH, 01.03.1983 - 1 StR 812/82
Minder schwerer Fall der unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln - Erhebliche …
Die Tatsache, daß der Täter das Betäubungsmittel an schwer zugänglicher Stelle versteckt hielt, kann im Rahmen der Strafzumessung straferschwerend gewertet werden (BGH NStZ 1982, 472). - BGH, 21.03.1990 - 2 StR 59/90
Zulässigkeit der Aufklärungsrüge - Anforderungen an Bemühungen eines Gerichts, …
Wie gewichtig die Möglichkeit weiterer Beweiserhebung bei dieser Abwägung ist, bestimmt sich auch nach der Sach- und Beweislage sowie dem abschätzbaren Wert des Beweismittels unter Berücksichtigung des bisherigen Beweisergebnisses (…vgl. Herdegen in KK, StPO 2. Aufl. § 244 Rdn. 79; Herdegen NStZ 1984, 338; BGH NStZ 1982, 472;… BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Unerreichbarkeit 1).