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BGH, 18.05.1988 - 3 StR 71/88 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für den Hang zu erheblichen Straftaten
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (5)
- BGH, 12.01.2010 - 3 StR 436/09
Verjährung; Sicherungsverwahrung; Ablehnung eines Beweisantrages (weiterer …
Zum anderen handelt es sich bei dem Hang im Sinne des § 66 StGB um einen Rechtsbegriff, der als solcher dem Sachverständigenbeweis nicht zugänglich ist (vgl. BGHR StGB § 66 Abs. 1 Hang 2). - BGH, 10.03.1992 - 5 StR 25/92
Beurteilung des Symptomcharakters von Taten im Rahmen der Gesamtwürdigung - …
Auch eine im Affekt begangene Straftat kann auf dem Hang zu erheblichen Straftaten beruhen, wenn diese und die vorangegangenen Taten insgesamt Ausdruck innerer Spannungen des Täters sind, die ihn zu Straftaten besonders bereit machen (vgl. BGH StV 1981, 518; BGH JR 1980, 338 mit Anm. Hanack; BGH wistra 1988, 304; BGHR StGB § 66 Abs. 1 Hang 2; vgl. aber auch BGH, Urteil vom 5. Juli 1979 - 4 StR 249/79 - bei Holtz MDR 1979, 987). - BGH, 21.06.1989 - 3 StR 77/89
Zu den Voraussetzungen der Einziehung
Da das Landgericht keine näheren Feststellungen zur Höhe des Gewinns in den abgeurteilten Fällen getroffen hat, kann der Senat einen Verfall nicht von sich aus anordnen (vgl. BGHR StGB § 73 Vermögensvorteil 1). - BGH, 04.03.1992 - 3 StR 50/92
Einziehbarkeit von Kaufgeld nach § 74 Strafgesetzbuch (StGB)
Nach den getroffenen Feststellungen konnte der Senat lediglich einen Vermögensvorteil des Angeklagten im Sinne von § 73 StGB (vgl. BGHR StGB § 73 Vermögensvorteil 1) in Höhe von knapp 5.000 DM abzüglich Fahrtkosten Lübeck/Hamburg errechnen, so daß die Verfallanordnung oder eine evtl. neben der Freiheitsstrafe nach § 41 StGB zu verhängende Geldstrafe dem Landgericht vorzubehalten sind. - BGH, 30.05.1989 - 4 StR 118/89
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln und unerlaubter Erwerb von …
Dieser bezieht sich auf den "Vermögensvorteil" aus einer rechtswidrigen Tat, mithin auf den Gewinn, unter Umständen kann das Revisionsgericht die unzutreffende Einziehung in den Verfall der Geldsumme umdeuten (BGH Beschluß vom 18. Mai 1988 - 3 StR 71/88).