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   BGH, 18.05.1988 - 3 StR 71/88   

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https://dejure.org/1988,2552
BGH, 18.05.1988 - 3 StR 71/88 (https://dejure.org/1988,2552)
BGH, Entscheidung vom 18.05.1988 - 3 StR 71/88 (https://dejure.org/1988,2552)
BGH, Entscheidung vom 18. Mai 1988 - 3 StR 71/88 (https://dejure.org/1988,2552)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 11.06.1985 - 5 StR 275/85

    Einziehung des Wertersatzes für erworbene Betäubungsmittel

    Auszug aus BGH, 18.05.1988 - 3 StR 71/88
    Die Einziehung der beim Angeklagten B. sichergestellten 11.000 DM nach § 74 c StGB als Wertersatz für Betäubungsmittel (§ 33 BtMG) ist zwar rechtsfehlerhaft, weil nicht festgestellt ist, daß die Betäubungsmittel dem Angeklagten gehörten oder zustanden (vgl. BGHSt 33, 233 [BGH 11.06.1985 - 5 StR 275/85]).
  • BGH, 12.12.1979 - 3 StR 436/79

    Voraussetzungen der Sicherungsverwahrung - Gefährlichkeit für die Allgemeinheit

    Auszug aus BGH, 18.05.1988 - 3 StR 71/88
    Die Annahme einer Symptomtat aufgrund eines solchen Hanges ist nach der Rechtsprechung lediglich dann ausgeschlossen, "wenn eine äußere Tatsituation oder Augenblickserregung die Tat allein verursacht haben" (BGH MDR 1980, 326, 327).
  • BGH, 07.12.2023 - 5 StR 168/23

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Gerichtliche

    All dies rechtfertigt bei Betäubungsmittelserienstraftaten trotz der durch den Handel abstrakt geschaffenen Gefahren für das Rechtsgut der Volksgesundheit und der hohen Strafdrohungen eine weniger schematische Sichtweise als etwa bei Gewalttaten (vgl. aber auch für den Fall des unmittelbaren Verkaufs von Heroin an Konsumenten BGH, Urteil vom 27. Juli 2000 - 1 StR 263/00, NJW 2000, 3015; sowie für einen bereits 18 Jahre in Haft befindlichen Händler von Heroin BGH, Urteil vom 31. Juli 2008 - 4 StR 152/08, NStZ-RR 2008, 336; vgl. auch BGH, Beschlüsse vom 7. Mai 2008 - 5 StR 634/07; vom 14. März 2002 - 3 StR 9/02; vom 18. Mai 1988 - 3 StR 71/88; Urteil vom 7. April 1999 - 2 StR 440/98).
  • BGH, 12.01.2010 - 3 StR 436/09

    Verjährung; Sicherungsverwahrung; Ablehnung eines Beweisantrages (weiterer

    Zum anderen handelt es sich bei dem Hang im Sinne des § 66 StGB um einen Rechtsbegriff, der als solcher dem Sachverständigenbeweis nicht zugänglich ist (vgl. BGHR StGB § 66 Abs. 1 Hang 2).
  • BGH, 10.03.1992 - 5 StR 25/92

    Beurteilung des Symptomcharakters von Taten im Rahmen der Gesamtwürdigung -

    Auch eine im Affekt begangene Straftat kann auf dem Hang zu erheblichen Straftaten beruhen, wenn diese und die vorangegangenen Taten insgesamt Ausdruck innerer Spannungen des Täters sind, die ihn zu Straftaten besonders bereit machen (vgl. BGH StV 1981, 518; BGH JR 1980, 338 mit Anm. Hanack; BGH wistra 1988, 304; BGHR StGB § 66 Abs. 1 Hang 2; vgl. aber auch BGH, Urteil vom 5. Juli 1979 - 4 StR 249/79 - bei Holtz MDR 1979, 987).
  • BGH, 21.06.1989 - 3 StR 77/89

    Zu den Voraussetzungen der Einziehung

    Da das Landgericht keine näheren Feststellungen zur Höhe des Gewinns in den abgeurteilten Fällen getroffen hat, kann der Senat einen Verfall nicht von sich aus anordnen (vgl. BGHR StGB § 73 Vermögensvorteil 1).
  • BGH, 04.03.1992 - 3 StR 50/92

    Einziehbarkeit von Kaufgeld nach § 74 Strafgesetzbuch (StGB)

    Nach den getroffenen Feststellungen konnte der Senat lediglich einen Vermögensvorteil des Angeklagten im Sinne von § 73 StGB (vgl. BGHR StGB § 73 Vermögensvorteil 1) in Höhe von knapp 5.000 DM abzüglich Fahrtkosten Lübeck/Hamburg errechnen, so daß die Verfallanordnung oder eine evtl. neben der Freiheitsstrafe nach § 41 StGB zu verhängende Geldstrafe dem Landgericht vorzubehalten sind.
  • BGH, 30.05.1989 - 4 StR 118/89

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln und unerlaubter Erwerb von

    Dieser bezieht sich auf den "Vermögensvorteil" aus einer rechtswidrigen Tat, mithin auf den Gewinn, unter Umständen kann das Revisionsgericht die unzutreffende Einziehung in den Verfall der Geldsumme umdeuten (BGH Beschluß vom 18. Mai 1988 - 3 StR 71/88).
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