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   BGH, 18.05.1994 - 5 StR 176/94   

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https://dejure.org/1994,2871
BGH, 18.05.1994 - 5 StR 176/94 (https://dejure.org/1994,2871)
BGH, Entscheidung vom 18.05.1994 - 5 StR 176/94 (https://dejure.org/1994,2871)
BGH, Entscheidung vom 18. Mai 1994 - 5 StR 176/94 (https://dejure.org/1994,2871)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Fortgesetzte Tat - Feststellung der Tatverwirklichung - Verfassungsgemäßheit des § 43a StGB - Vermögensstrafe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 43a; StPO § 267

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1994, 429
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 03.05.1994 - GSSt 2/93

    Grundlegende Einschränkung der Anwendung der Rechtsprechung zur fortgesetzten

    Auszug aus BGH, 18.05.1994 - 5 StR 176/94
    Darauf, ob in Fällen der vorliegenden Art die Annahme von Fortsetzungszusammenhang überhaupt noch in Betracht kommt (vgl. BGH Großer Senat für Strafsachen, Beschluß vom 3. Mai 1994 - GSSt 2 und 3/93 -), kommt es deshalb nicht an.
  • BGH, 11.01.1994 - 5 StR 682/93

    Inhalt der Anklageschrift bei nicht näher individualisierbaren Handlungen in

    Auszug aus BGH, 18.05.1994 - 5 StR 176/94
    Die Strafkammer hat die Überzeugung im Sinne des § 261 StPO aufgrund des von ihr für glaubhaft gehaltenen Geständnisses des Angeklagten gewonnen, der - nachdem ihm die zugelassene (den Wirksamkeitsanforderungen von BGH MDR 1994, 399 f. genügende) Anklage den Verkauf von mindestens 125 kg Haschisch im Tatzeitraum zur Last gelegt hatte - Straftaten in dem festgestellten Umfang eingeräumt hat; mindestens ein Einzelakt, der sich auf 550 g Haschisch bezieht, ist so konkretisiert, daß er den Schuldspruch trägt.
  • BGH, 10.05.1994 - 5 StR 239/94

    Fortgesetzte Handlung - Beschwer des Angekagten - Sexuelle Übergriffe

    Auszug aus BGH, 18.05.1994 - 5 StR 176/94
    Der Senat holt lediglich den - nach den Grundsätzen von BGHR StPO § 260 Abs. 1 Teilfreispruch 4 - gebotenen Teilfreispruch nach (vgl. BGH, Beschluß vom 10. Mai 1994 - 5 StR 239/94 -).
  • BGH, 10.05.1994 - 5 StR 159/94

    Vermögensstrafe - Verfassungsmäßigkeit

    Auszug aus BGH, 18.05.1994 - 5 StR 176/94
    Die Vorschrift kann verfassungskonform so ausgelegt werden, daß Verstöße gegen die Grundsätze schuldangemessenen Strafens und der Verhältnismäßigkeit des Eingriffs nicht zu besorgen sind(Senatsbeschluß vom 10. Mai 1994 - 5 StR 159/94 -).
  • BGH, 18.05.1993 - 3 StR 188/93

    Feststellungen - Geringe Menge - Haschisch - Angeklagter - Mindestanforderungen -

    Auszug aus BGH, 18.05.1994 - 5 StR 176/94
    Daran ändert sich auch nichts, wenn der Tatrichter wie hier eine fortgesetzte Handlung annimmt (vgl. BGHR StPO § 267 Abs. 1 Satz 1 Mindestfeststellungen 4 m.N.).
  • BGH, 07.01.1988 - 4 StR 669/87

    Zur Möglichkeit des Freispruchs bei nicht erwiesenen Einzelakten einer

    Auszug aus BGH, 18.05.1994 - 5 StR 176/94
    Der Senat holt lediglich den - nach den Grundsätzen von BGHR StPO § 260 Abs. 1 Teilfreispruch 4 - gebotenen Teilfreispruch nach (vgl. BGH, Beschluß vom 10. Mai 1994 - 5 StR 239/94 -).
  • BVerfG, 20.03.2002 - 2 BvR 794/95

    Vermögensstrafe

    Dieser Standpunkt zum Recht der Geldsummenstrafen erklärt die Auffassung des Bundesgerichtshofs in seinen ersten Entscheidungen zur Vermögensstrafe, verfassungsrechtlich begründete Revisionsangriffe gegen die Vermögensstrafe seien "offensichtlich" unbegründet (BGH, NStZ 1994, S. 429; StV 1995, S. 16 f.; 1995, S. 17 mit Anm. Barton/Park).
  • BGH, 06.12.1994 - 5 StR 305/94

    Serienstraftat der Beihilfe zur versuchten gewerbsmäßigen Hehlerei (Schätzung des

    Allerdings wird der Tatrichter vielfach gehalten sein, bei einer Tatserie die Einzelakte so konkret und individualisiert zu ermitteln und festzustellen, daß sich daraus die Verwirklichung des objektiven und subjektiven Deliktstatbestandes für jede Einzeltat nachprüfbar ergibt (vgl. Senatsbeschluß vom 18. Mai 1994 - 5 StR 176/94 -).
  • BGH, 20.06.1994 - 5 StR 304/94

    Fortgesetzte Handlung - Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

    Diese insbesondere im Fall 3 den Mindestanforderungen an Urteilsgründe (vgl. BGHR StPO § 267 Abs. 1 Satz 1 Mindestfeststellungen 4;Senatsbeschluß vom 18. Mai 1994 - 5 StR 176/94 -) kaum genügenden Feststellungen reichen für die Anwendung des § 29 Abs. 3 Nr. 4 BtMG a.F. (Taten 1 bis 3) und des § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG n.F. (Tat 4) nicht aus.
  • BGH, 06.07.1994 - 3 StR 668/93

    Verfassungsmäßigkeit des § 43a StGB - Verfall

    Der Senat schließt sich der Auffassung des 5. Strafsenats an (Beschlüsse vom 10. und18. Mai 1994 - 5 StR 159/94, 5 StR 176/94), daß die in der Literatur gegen die Verfassungsmäßigkeit der Vermögensstrafe (§ 43a StGB) erhobenen Einwände nicht durchgreifen.
  • BGH, 06.06.1994 - 5 StR 267/94

    Fortgesetzter Betrug - Fortgesetzte Handlung - Beschwer des Angeklagten

    Das beschwert den Angeklagten hier jedoch nicht und kann in einer Übergangszeit (vgl. auch Senatsbeschluß vom 18. Mai 1994 - 5 StR 176/94 -) noch hingenommen werden.
  • OLG Düsseldorf, 12.02.1998 - 5 Ss 421/97
    Die Aufteilung der Sanktion in Freiheits- und Vermögensstrafe führt, ebenso wie bei der Verhängung einer Geldstrafe nach § 41 StGB neben einer Freiheitsstrafe, zu einer Verminderung der an sich verwirkten Freiheitsstrafe, da beide Sanktionen zusammen schuldangemessen sein müssen (vgl. BGH in NStZ 94, 429; NJW 95, 1367; Schönke-Schröder/Stree, 22. Aufl., § 43 a Rn. 8).
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