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   BGH, 18.05.1999 - X ZR 100/98   

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https://dejure.org/1999,6917
BGH, 18.05.1999 - X ZR 100/98 (https://dejure.org/1999,6917)
BGH, Entscheidung vom 18.05.1999 - X ZR 100/98 (https://dejure.org/1999,6917)
BGH, Entscheidung vom 18. Mai 1999 - X ZR 100/98 (https://dejure.org/1999,6917)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 25.02.1992 - X ZR 88/90

    Substantiierung des Klagevortrages; Ablehnung eines Beweisantrags

    Auszug aus BGH, 18.05.1999 - X ZR 100/98
    Nach ständiger Rechtsprechung beschränkt sich die revisionsrechtliche Kontrolle tatrichterlicher Auslegung von Parteierklärungen darauf, ob gesetzliche oder allgemein anerkannte Auslegungsregeln, die Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt sind, oder ob die Auslegung auf Verfahrensfehlern beruht, indem etwa unter Verstoß gegen Verfahrensvorschriften wesentliches Auslegungsmaterial außer acht gelassen ist (vgl. etwa Sen.Urt. v. 25.02.1992 - X ZR 88/90, NJW 1992, 1967, 1968; BGH, Urt. v. 06.05.1997 - KZR 43/95, GRUR 1997, 937, 940 m.w.N.).
  • BGH, 31.10.1997 - V ZR 248/96

    Zusicherung des aktuellen Ausbauzustandes im Rahmen eines

    Auszug aus BGH, 18.05.1999 - X ZR 100/98
    Nach ständiger Rechtsprechung muß zur Ermittlung des Erklärungswerts auch der mit der Äußerung verfolgte Zweck sowie die Interessenlage der Beteiligten berücksichtigt werden (vgl. etwa BGH, Urt. v. 31.10.1997 - V ZR 248/96, NJW 1998, 535, 536 m.w.N.).
  • BGH, 13.02.1989 - II ZR 179/88

    Anspruch eines Geschäftsführers auf Zahlung eines Altersgeldes - Fehlerhaftigkeit

    Auszug aus BGH, 18.05.1999 - X ZR 100/98
    a) Der rechtlich maßgebliche Inhalt einer Willenserklärung beurteilt sich danach, was der Erklärungsempfänger bei verständiger Sicht als gewollt erkennt und in welchem Sinne er das so Erkannte versteht (§§ 133, 157 BGB; vgl. auch BGH, Urt. v. 13.02.1989 - II ZR 179/88, NJW-RR 1989, 931).
  • BGH, 25.09.1975 - VII ZR 179/73

    Auslegung eines Vertrages durch das Revisionsgericht

    Auszug aus BGH, 18.05.1999 - X ZR 100/98
    Diese Auslegung kann der Senat selbst vornehmen, weil das Geschehen durch als solche unstreitige Schriftstücke belegt ist und weitere tatrichterliche Feststellungen nicht mehr in Betracht kommen (st. Rspr., vgl. etwa BGHZ 65, 107, 112).
  • BGH, 10.01.1990 - VIII ZR 337/88

    Übergreifen der Nichtigkeit eines sittenwidrigen Vertrages auf einen anderen

    Auszug aus BGH, 18.05.1999 - X ZR 100/98
    Mahnung und Fristsetzung können zugleich in einem Schreiben erklärt werden, wie auch das Berufungsgericht in Übereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes angenommen hat (vgl. etwa BGH, Urt. v. 10.01.1990 - VIII ZR 337/88, NJW-RR 1990, 442, 444 m.w.N.).
  • BGH, 06.05.1997 - KZR 43/95

    "Solelieferung"; Wirksame Verpflichtung einer Gemeinde; Ausschluß Dritter vom

    Auszug aus BGH, 18.05.1999 - X ZR 100/98
    Nach ständiger Rechtsprechung beschränkt sich die revisionsrechtliche Kontrolle tatrichterlicher Auslegung von Parteierklärungen darauf, ob gesetzliche oder allgemein anerkannte Auslegungsregeln, die Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt sind, oder ob die Auslegung auf Verfahrensfehlern beruht, indem etwa unter Verstoß gegen Verfahrensvorschriften wesentliches Auslegungsmaterial außer acht gelassen ist (vgl. etwa Sen.Urt. v. 25.02.1992 - X ZR 88/90, NJW 1992, 1967, 1968; BGH, Urt. v. 06.05.1997 - KZR 43/95, GRUR 1997, 937, 940 m.w.N.).
  • BGH, 25.03.2010 - VII ZR 224/08

    Schadensersatz statt Leistung: Anforderungen an die Leistungsaufforderung

    Auch reicht eine Aufforderung aus, die nach dem Vertrag durch eine Software zu bewirkende Funktion herbeizuführen (BGH, Urteil vom 18. Mai 1999 - X ZR 100/98, juris).
  • BGH, 10.03.2004 - IV ZR 143/03

    Erneute Erteilung einer nach dem RBerG unwirksamen Treuhandvollmacht

    Zur Ermittlung des Erklärungsinhalts müssen auch der mit der Äußerung verfolgte Zweck und die Interessenlage der Beteiligten berücksichtigt werden; überdies kann eine Willenserklärung nicht losgelöst von dem Geschehen erfaßt werden, das zu ihm geführt hat (vgl. BGH, Urteile vom 18. Mai 1999 - X ZR 100/98 - unter 4 a, in Juris dokumentiert; vom 31. Oktober 1997 - V ZR 248/96 - ZIP 1997, 2202 unter II).
  • OLG Saarbrücken, 05.04.2006 - 5 U 263/05

    Anwendung von Werkvertragsrecht bei einem Durchgangserwerb

    Auch frühere Korrespondenz der Beteiligten kann deshalb von Bedeutung sein und ist bei der rechtlichen Beurteilung einer Willenserklärung hieraufhin zu würdigen (BGH, Urt. v. 18.5.1999, X ZR 100/98).
  • LAG Köln, 30.01.2001 - 13 (9) Sa 1198/00
    Dafür, ob ein bestimmtes Verhalten oder eine Erklärung die Wirkung einer Willenserkärung hat, kommt es im Rechtsverkehr nach allgemeinen Grundsätzen nur darauf an, ob der Erklärende aus der Sicht des Erklärungsempfängers einen auf eine bestimmte Rechtswirkung gerichteten Willen geäussert hat, nicht darauf, ob der Erklärende den Willen tatsächlich hatte (BAG, Urteil vom 04.05.1999 10 AZR 290/98AP Nr. 55 zu § 242 BGB Betriebliche Übung; Urteil vom 16.03.2000 2 AZR 196/99 nv; BGH Urteil vom 25.09.1985 IV a ZR 208/83 WM 1985, 1446; Urteil vom 17.05.1990 IX ZR 85/89 WM 1990, 1554; Urteil vom 18.05.1999 X ZR 100/98 ...).
  • LG Zweibrücken, 04.12.2019 - 2 O 101/19

    VW-Dieselskandal: Auswirkungen eines Updates auf die Rechte des Fahrzeugkäufers

    Die Erfassung einer Willenserklärung erfolgt außerdem regelmäßig nicht losgelöst von dem Geschehen, das zu ihr geführt hat (BGH, Urteil vom 18.05.1999 - X ZR 100/98).
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