Rechtsprechung
BGH, 18.05.2001 - V ZR 126/00 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Grundstücksschenkung - Störung der Geistestätigkeit - Geschäftsunfähigkeit - Beweisaufnahme - Sachverständigengutachten
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 286
Abweichung von Beurteilung eines Sachverständigen zur Frage der Geschäftsfähigkeit - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Allg. Zivilrecht - Zur gegenständlich beschränkten Geschäftsunfähigkeit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- iqb-info.de
(Ausführliche Zusammenfassung)
Wird zitiert von ... (9)
- BAG, 21.09.2017 - 2 AZR 57/17
Eigenkündigung des Arbeitnehmers - Klagefrist
Dabei handelt es sich nicht um einen medizinischen Sachverhalt, sondern um die sich aus einem solchen möglicherweise ergebende Rechtsfolge, deren Voraussetzungen das Gericht ggf. festzustellen hat (vgl. BGH 18. Mai 2001 - V ZR 126/00 - zu II 1 c der Gründe) . - BGH, 29.07.2020 - XII ZB 106/20
Bleiben bei der wirksamen Bevollmächtigung ohne positive Feststellung der …
Sie geht dahin, ob es nach dem Gesetz auch eine partielle Geschäftsunfähigkeit gibt, die nicht nach bestimmten gegenständlichen Bereichen, sondern nach dem Schwierigkeitsgrad der in Frage stehenden Rechtsgeschäfte abgegrenzt wird (vgl. BGH Urteile vom 18. Mai 2001 - V ZR 126/00 - juris Rn. 9 mwN und vom 19. Juni 1970 - IV ZR 83/69 - NJW 1970, 1680, 1681 mwN).Das ist der Fall, wenn es der betreffenden Person infolge einer krankhaften Störung der Geistestätigkeit nicht möglich ist, in diesem Lebensbereich ihren Willen frei und unbeeinflusst von der vorliegenden Störung zu bilden oder nach einer zutreffend gewonnenen Einsicht zu handeln, während das für andere Lebensbereiche nicht zutrifft (vgl. BGH Urteil vom 18. Mai 2001 - V ZR 126/00 - juris Rn. 9 mwN).
- VG Ansbach, 28.01.2015 - AN 4 K 14.01108
Kostenersatz der Gemeinde bei im Wege der Ersatzvornahme durchgeführter …
Es kommt darauf an, ob eine freie Entscheidung aufgrund einer Abwägung des Für und Wider, eine sachliche Prüfung der in Betracht kommenden Gesichtspunkte möglich ist, oder ob umgekehrt von einer freien Willensbildung nicht mehr gesprochen werden kann, etwa weil die Person fremden Willenseinflüssen unterliegt oder ihre Willensbildung durch unkontrollierte Triebe und Vorstellungen ähnlich mechanischen Verknüpfungen von Ursache und Wirkung bestimmt wird (vgl. BGH, U.v. 18.5.2001 - V ZR 126/00 - juris).
- VG Augsburg, 14.04.2020 - Au 7 K 19.1854
Bestattungsgebühren - Kostenerstattung
Es kommt darauf an, ob eine freie Entscheidung aufgrund einer Abwägung des Für und Wider, eine sachliche Prüfung der in Betracht kommenden Gesichtspunkte möglich ist, oder ob umgekehrt von einer freien Willensbildung nicht mehr gesprochen werden kann, etwa weil die Person fremden Willenseinflüssen unterliegt oder ihre Willensbildung durch unkontrollierte Triebe und Vorstellungen ähnlich mechanischen Verknüpfungen von Ursache und Wirkung bestimmt wird (vgl. BGH, U.v. 18.5.2001 - V ZR 126/00 - juris). - BGH, 12.12.2019 - V ZR 69/19
Bewilligung der Löschung des Wohnungsrechts; Würdigung der Ausführungen des …
Denn die Geschäftsunfähigkeit nach dieser Vorschrift ist kein medizinischer Befund, sondern eine Rechtsfolge, deren Voraussetzungen das Gericht unter kritischer Würdigung des Sachverständigengutachtens festzustellen hat (vgl. Senat, Urteil vom 18. Mai 2001 - V ZR 126/00, juris Rn. 9). - VG Düsseldorf, 02.12.2005 - 13 K 1434/04
Zweck des verwaltungsgerichtlichen Vorverfahrens; Entlassung aus dem …
vgl. Bundesgerichtshof (BGH), Urteil vom 18. Mai 2001 - V ZR 126/00 -, Juris. - OLG Hamm, 16.04.2015 - 5 U 53/14
Wiederaufnahme eines durch rechtskräftiges Endurteil abgeschlossenen Verfahrens …
Demzufolge habe sich die Rechtsprechung durchweg auf den Standpunkt gestellt, dass das bloße Unvermögen, die Tragweite einer Willenserklärung zu erfassen, die Anwendung des § 104 Ziffer 2 BGB nicht begründen könne (vgl. BGH, Urteil vom 14.07.1953 - V ZR 97/52, NJW 1953, 1342; BGH, Urteil vom 18.05.2001 - V ZR 126/00, BeckRS 2001, 30181556; Beschluss, BayOblG vom 24.11.1998 - Breg. 3 Z 149/88, NJW 1989, 1678). - LAG Schleswig-Holstein, 03.04.2012 - 1 Sa 577a/10
Aufhebungsvertrag, Anfechtung, Geschäftsunfähigkeit, Alkoholkrankheit, Lehrer
Die Geschäftsunfähigkeit nach § 104 Nr. 2 BGB ist kein medizinischer Befund, sondern eine Rechtsfolge, deren Voraussetzungen das Gericht unter kritischer Würdigung eines Sachverständigengutachtens festzustellen hat (BGH, Urteil vom 18.05.2001 - V ZR 126/00 - Juris, Rn. 8 f.). - OLG Brandenburg, 07.10.2004 - 5 U 229/97
Nachweis der Geschäftsunfähigkeit des Schenkers
Auf die Revision der Klägerin hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 18. Mai 2001 - V ZR 126/00 - das Urteil des Senates vom 9. März 2000 - 5 U 229/97 - aufgehoben und die Sache zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an den Senat zurückverwiesen.