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   BGH, 18.05.2004 - IX ZB 189/03   

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BGH, 18.05.2004 - IX ZB 189/03 (https://dejure.org/2004,820)
BGH, Entscheidung vom 18.05.2004 - IX ZB 189/03 (https://dejure.org/2004,820)
BGH, Entscheidung vom 18. Mai 2004 - IX ZB 189/03 (https://dejure.org/2004,820)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    InsO § 14 Abs. 1, §§ 35, 36, 89 Abs. 2
    Kein neues Insolvenzverfahren für während noch laufenden Insolvenzverfahrens neu begründete Verbindlichkeiten

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Fortsetzung eines Restaurantbetriebs mit dem Einverständnis eines Insolvenzverwalters; Interesse an der Eröffnung eines weiteren Insolvenzverfahrens durch Neugläubiger bei Nichterfüllung der Verbindlichkeiten aus einem ersten Insolvenzverfahren

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Insolvenzverfahren: Neugläubiger - Eröffnung eines weiteren Insolvenzverfahrens

  • zvi-online.de

    InsO § 14 Abs. 1, §§ 35, 36, 89 Abs. 2
    Kein weiteres Insolvenzverfahren auf Antrag von Neugläubigern vor Abschluss des ersten Verfahrens

  • Judicialis

    InsO § 14 Abs. 1; ; InsO § 35; ; InsO § 36; ; InsO § 89 Abs. 2

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InsO § 14 Abs. 1 § 35 § 36 § 89 Abs. 2
    Zum rechtlich geschützten Interesse eines Neugläubigers an der Eröffnung eines weiteren Insolvenzverfahrens

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Eröffnung eines weiteren Insolvenzverfahrens?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • nomos.de PDF, S. 43 (Kurzinformation)

    §§ 14, 35, 36, 89 InsO
    Rechtliches Interesse an Eröffnung des Insolvenzverfahrens und Umfang der Insolvenzmasse

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2004, 1349
  • MDR 2004, 1260 (Ls.)
  • NZI 2004, 444
  • WM 2004, 1589
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 20.03.2003 - IX ZB 388/02

    Versagung der Restschuldbefreiung; Umfang der Auskunftspflicht über Einkünfte aus

    Auszug aus BGH, 18.05.2004 - IX ZB 189/03
    a) Das von der Rechtsbeschwerde angesprochene Problem, ob das gesamte vom Schuldner nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens erworbene Vermögen zur Insolvenzmasse im Sinne des § 35 InsO gehört oder diese Vorschrift das Neuvermögen nicht erfaßt, welches der Schuldner zur Erfüllung von Neuverbindlichkeiten benötigt, hat der Senat, soweit die Rechtsfrage hier entscheidungserheblich werden kann, bereits mit Beschluß vom 20. März 2003 (IX ZB 388/02, NZI 2003, 389, 392) beantwortet.

    Die Auffassung von Röllenbleg, die Regelung des § 35 InsO über den Neuerwerb verstoße gegen Grundrechte des Schuldners (NZI 2004, 176, 178 f), geht offensichtlich fehl, weil sie den rechtlichen Zusammenhang mit den Regeln über die Restschuldbefreiung verkennt (vgl. MünchKomm-InsO/Lwowski, § 35 Rn. 44 f; Uhlenbruck, InsO 12. Aufl. § 35 Rn. 38 f) und nicht hinreichend berücksichtigt, daß der Schuldner beantragen kann, ihm von den erwirtschafteten Einnahmen ebensoviel zu belassen, wie ihm bei Einkünften aus abhängiger Tätigkeit zustände (vgl. BGH, Beschl. v. 20. März 2003, aaO).

  • BGH, 20.02.2003 - V ZB 59/02

    Bindung des Rechtsbeschwerdegerichts an die Zulassung einer bereits kraft

    Auszug aus BGH, 18.05.2004 - IX ZB 189/03
    Ist die Rechtsbeschwerde nach § 574 Abs. 1 Nr. 1 ZPO statthaft, obliegt die Prüfung der besonderen Zulässigkeitsvoraussetzungen des § 574 Abs. 2 ZPO allein dem Bundesgerichtshof als Rechtsbeschwerdegericht (BGH, Beschl. v. 20. Februar 2003 - V ZB 59/02, WM 2003, 1829, 1830).
  • BGH, 09.06.2011 - IX ZB 175/10

    Insolvenzrecht: Zweites Insolvenzverfahren eines Neugläubigers bei Freigabe des

    a) Nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs haben die Neugläubiger auch dann, wenn der nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens selbständig tätige Schuldner die daraus herrührenden Verbindlichkeiten nicht erfüllen kann, grundsätzlich kein rechtlich geschütztes Interesse an der Eröffnung eines weiteren Insolvenzverfahrens (BGH, Beschluss vom 18. Mai 2004 - IX ZB 189/03, NZI 2004, 444; vom 3. Juli 2008 - IX ZB 182/07, NZI 2008, 609 Rn. 10).
  • BFH, 16.05.2013 - IV R 23/11

    Einkommensteuer als sonstige Masseverbindlichkeit bei Veräußerung von mit

    Nach der gefestigten Rechtsprechung des BGH ist die Eröffnung eines zweiten Insolvenzverfahrens jedoch unzulässig, weil --ohne Freigabe von Vermögen-- wegen §§ 35 Abs. 1, 36 InsO kein weiteres insolvenzrechtlich verwertbares Vermögen vorhanden wäre (BGH-Beschlüsse vom 18. Mai 2004 IX ZB 189/03, ZInsO 2004, 739; vom 3. Juli 2008 IX ZB 182/07, ZInsO 2008, 924; vom 9. Juni 2011 IX ZB 175/10, ZInsO 2011, 1349, unter II.2.a).
  • BGH, 03.07.2008 - IX ZB 182/07

    Zulässigkeit weiterer Insolvenzanträge nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens;

    a) Nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Schuldners sind weitere Anträge auf Eröffnung des Verfahrens über das bereits insolvenzbefangene Vermögen unzulässig; das gilt gleichermaßen für Gläubiger- und für Eigenanträge und auch für solche, die vor Eröffnung gestellt worden sind (Ergänzung zu BGH, Beschl. v. 18. Mai 2004 IX ZB 189/03, WM 2004, 1589).

    Ein weiteres Insolvenzverfahren zu ihren Gunsten, welches das vom Schuldner neu erworbene Vermögen zum Gegenstand hat, ist unter Geltung der Insolvenzordnung - vom Ausnahmefall des § 35 Abs. 2 InsO abgesehen - nicht möglich (BGH, Beschl. v. 18. Mai 2004 - IX ZB 189/03, WM 2004, 1589).

    Der Insolvenzbeschlag umfasst nach § 35 Abs. 1 InsO das gesamte Vermögen, das dem Schuldner zur Zeit der Eröffnung des Verfahrens gehört und das er während des Verfahrens erlangt (vgl. BGH, Beschl. v. 18. Mai 2004, aaO).

  • BGH, 12.10.2023 - IX ZR 162/22

    Ausüben einer vom Insolvenzverwalter freigegebenen selbständigen Tätigkeit durch

    Übt der Schuldner eine abhängige Beschäftigung aus, fällt der pfändbare Teil seines Arbeitseinkommens als Neuerwerb in die Masse; geht er einer selbständigen Tätigkeit nach, werden alle Einkünfte aus dieser Tätigkeit vom Insolvenzbeschlag erfasst (vgl. BGH, Beschluss vom 20. März 2003 - IX ZB 388/02, NZI 2003, 389, 392; vom 18. Mai 2004 - IX ZB 189/03, WM 2004, 1589; vom 26. Juni 2014 - IX ZB 87/13, WM 2014, 1432 Rn. 7).
  • BGH, 17.02.2005 - IX ZB 176/03

    Zulässigkeit eines Eigenantrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens nach

    Hinweis auf Restschuldbefreiung">20 Rn. 35; HK-InsO/Kirchhof, 3. Aufl. § 27 Rn. 9; vgl. ferner BGH, Beschl. v. 18. Mai 2004 - IX ZB 189/03, NZI 2004, 444; OLG Köln NZI 2003, 99, 100).
  • BGH, 01.02.2007 - IX ZR 178/05

    Anspruch auf Prozesskostenerstattung in der Insolvenz des Gläubigers

    Danach gehören die Einkünfte, die der Schuldner aus selbständiger Tätigkeit nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens erzielt, in vollem Umfang und nicht lediglich in Höhe des nach Abzug der Ausgaben verbleibenden Gewinns zur Insolvenzmasse (ferner BGH, Beschl. v. 18. Mai 2004 - IX ZB 189/03, NZI 2004, 444).
  • BGH, 21.01.2010 - IX ZB 174/09

    Insolvenzeröffnungsverfahren: Sperrfrist für Eigenantrag des Schuldners nach

    Voraussetzung für die Zulässigkeit eines neuen Antrags nach Ablauf von drei Jahren ist allerdings, dass das früher eröffnete Verfahren inzwischen aufgehoben ist, denn während eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Schuldners sind weitere Anträge auf Eröffnung des Verfahrens - dies gilt gleichermaßen für Gläubiger- und für Eigenanträge - über das bereits insolvenzbefangene Vermögen unzulässig (BGH, Beschl. v. 18. Mai 2004 - IX ZB 189/03, ZInsO 2004, 739; v. 3. Juli 2008 - IX ZB 182/07, ZInsO 2008, 924 Rn. 10).
  • BFH, 21.07.2009 - VII R 49/08

    Keine Haftungsinanspruchnahme des Insolvenzverwalters über das Vermögen des

    Für Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit hat der BGH in ständiger Rechtsprechung erkannt, dass es in vollem Umfang und nicht lediglich in Höhe des nach Abzug der Ausgaben verbleibenden Gewinns zur Insolvenzmasse gehört (BGH, Beschl. v. 18.5.2004 - IX ZB 189/03, ZVI 2004, 518 = ZInsO 2004, 739 m.w.N., dazu EWiR 2004, 987 (Hölzle)).
  • BGH, 11.03.2010 - IX ZB 110/09

    Insolvenzverfahren: Hilfsweise gestellter Insolvenz- und

    Zum einen kann nach Verfahrenseröffnung kein zulässiger Eröffnungsantrag mehr gestellt werden (BGH, Beschl. v. 18. Mai 2005 - IX ZB 189/03, NZI 2004, 444; v. 3. Juli 2008 aaO S. 924 Rn. 8).
  • BGH, 29.06.2004 - IX ZB 90/03

    Voraussetzungen der Versagung der Restschuldbefreiung

    Ist die Rechtsbeschwerde nach § 574 Abs. 1 Nr. 1 ZPO statthaft, obliegt die Prüfung der besonderen Zulässigkeitsvoraussetzungen des § 574 Abs. 2 ZPO allein dem Bundesgerichtshof als Rechtsbeschwerdegericht (BGH, Beschl. v. 20. Februar 2003 - V ZB 59/02, WM 2003, 1829, 1830; v. 18. Mai 2004 - IX ZB 189/03).
  • BFH, 21.07.2009 - VII R 50/08

    Haftungsansprüche aus der Geschäftsführertätigkeit während des

  • AG Göttingen, 26.02.2008 - 74 IN 304/07

    Eröffnung eines erneuten Insolvenzverfahrens bei Fortführung eines

  • AG Göttingen, 12.10.2007 - 74 IN 304/07

    Voraussetzung des rechtlichen Interesses eines Neugläubigers auf Eröffnung eines

  • BGH, 21.09.2006 - IX ZA 23/06

    Zulässigkeit eines weiteren Insolvenzverfahrens gegen denselben Schuldner

  • FG Köln, 19.01.2011 - 7 K 3529/07

    Einkommensteuerschuld aufgrund gegen den Willen des Insolvenzverwalters

  • FG Schleswig-Holstein, 24.02.2010 - 2 K 90/08

    Nach Insolvenzeröffnung durch nichtselbständige Tätigkeit begründete

  • OLG München, 23.04.2008 - 15 U 2983/07

    Insolvenzanfechtung: Herausgabe- bzw. Schadensersatzanspruch eines

  • BGH, 20.09.2007 - IX ZB 241/06

    Erledigung einer Rechtsbeschwerde betreffend die Ablehnung der Eröffnung eines

  • FG München, 29.05.2008 - 14 K 3613/06

    Umsatzsteuer aufgrund einer neuen gewerblichen Tätigkeit nach Eröffnung des

  • FG Köln, 19.01.2011 - 7 K 3547/07

    Einkommensteuerschuld aufgrund gegen den Willen des Insolvenzverwalters

  • AG Göttingen, 27.04.2005 - 74 IN 130/05

    Eröffnung des Insolvenzverfahrens nach einem Eigenantrag der Schuldnerin;

  • FG München, 29.05.2008 - 14 K 4598/06

    Umsatzsteuerschulden, die aus einer neuen gewerblichen Tätigkeit des Schuldners

  • AG Göttingen, 05.10.2007 - 74 IN 295/07

    Möglichkeit der Durchführung eines zweiten Insolvenzverfahrens während der

  • AG Köln, 07.02.2008 - 72 IN 649/07

    Zulässigkeit eines erneuten Eröffnungsantrags bzgl. der Insolvenz über das

  • AG Göttingen, 24.11.2004 - 74 IN 361/04

    Analogie; Antragsgegner; Antragsrücknahme; entsprechende Anwendung;

  • AG Oldenburg, 03.08.2004 - 60 IN 97/04

    Unzulässigkeit eines Zweitinsolvenzverfahrens

  • FG Münster, 05.11.2018 - 14 K 2425/18
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