Rechtsprechung
   BGH, 18.05.2005 - VIII ZR 368/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,197
BGH, 18.05.2005 - VIII ZR 368/03 (https://dejure.org/2005,197)
BGH, Entscheidung vom 18.05.2005 - VIII ZR 368/03 (https://dejure.org/2005,197)
BGH, Entscheidung vom 18. Mai 2005 - VIII ZR 368/03 (https://dejure.org/2005,197)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,197) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (15)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Schadensersatz wegen Umzugskosten; Behaupteter Selbstnutzungswille des Vermieters

  • Berliner Mieterverein (Volltext/Auszüge/Inhaltsangabe)

    Eigenbedarfskündigung

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Schadensersatz wegen unberechtigter Eigenbedarfskündigung

  • Judicialis

    BGB § 564 b Abs. 1; ; BGB § 564 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 a.F.; ; BGB § 573 Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 573 Abs. 2 Nr. 2; ; ZPO § 286 G

  • RA Kotz

    Eigenbedarfskündigung (unberechtigte) - Darlegungs- und Beweislast des Mieters

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur Beweislast des Mieters bei einer Eigenbedarfskündigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Darlegungs- und Beweislast bei Schadensersatzansprüchen des Mieters wegen unberechtigter Eigenbedarfskündigung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Mieter muss Willkür bei Eigenbedarfskündigung beweisen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (11)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Zur Darlegungs- und Beweislast im Schadenersatzprozeß des Mieters wegen unberechtigter Eigenbedarfskündigung

  • nomos.de PDF, S. 5 (Kurzinformation)

    Beweislast nach unberechtigter Eigenbedarfskündigung

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Darlegungs- und Beweislast im Schadensersatzprozeß des Mieters wegen unberechtigter Eigenbedarfskündigung

  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Mieter und vorgetäuschter Eigenbedarf seitens des Vermieters

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Vorgetäuschter Eigenbedarf? Vermieter kündigt, baut das Haus um, vermietet wieder

  • haus-und-grund-muenchen.de (Kurzinformation)

    Eigenbedarf muss nicht sofort umgesetzt werden

  • haus-und-grund-muenchen.de (Kurzinformation)

    Vorgetäuschter Eigenbedarf - wer muss was beweisen?

  • kanzlei-klumpe.de PDF, S. 8 (Kurzinformation)

    Zur Darlegungs- und Beweislast im Schadensersatzprozess des Mieters wegen unberechtigter Eigenbedarfskündigung

  • koelner-fachanwaelte.de (Kurzinformation)

    Kündigung -vorgeschobener Eigenbedarf Empfehlung

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Beweislast im Schadensersatzprozeß des Mieters wegen Eigenbedarfskündigung

  • 123recht.net (Pressemeldung, 18.5.2005)

    Mieter muss Willkür bei Eigenbedarfskündigung beweisen

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Mieter muss Willkür bei Eigenbedarfskündigung beweisen! (IMR 2007, 1122)

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 2395
  • MDR 2005, 1218
  • NZM 2005, 580
  • ZMR 2005, 702
  • AnwBl 2005, 132
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (90)Neu Zitiert selbst (30)

  • BVerfG, 26.09.2001 - 1 BvR 1185/01

    Keine Verletzung der Eigentumsgarantie durch Verurteilung zum Schadensersatz

    Auszug aus BGH, 18.05.2005 - VIII ZR 368/03
    Eine sogenannte "Vorratskündigung", der ein gegenwärtig noch nicht absehbarer Nutzungswunsch zugrunde liegt, ist unzulässig (vgl. BVerfG, Beschluß vom 23. August 1990 - 1 BvR 440/90, NJW 1990, 3259; Beschluß vom 26. September 2001 - 1 BvR 1185/01, WuM 2002, 21, unter II 2 b; Grapentin, aaO, IV Rdnr. 74; Häublein, aaO, Rdnr. 68, jew.m.w.Nachw.).

    Der Umstand, daß der Beklagte die Wohnung nach dem Auszug der Kläger zunächst saniert hat, um sie nach seinen Vorstellungen herzurichten, steht einem Eigenbedarf nicht entgegen (vgl. BVerfG, Beschluß vom 26. September 2001, aaO m.w.Nachw.; OLG Frankfurt/Main, NJW 1992, 2300; Grapentin, aaO, Rdnr. 71).

    Hiervon zu trennen ist die Frage, ob aus der Dauer der Sanierungsarbeiten - gegebenenfalls in Verbindung mit weiteren Umständen - im Rahmen der richterlichen Beweiswürdigung (§ 286 ZPO) auf eine von vorneherein fehlende Ernsthaftigkeit der behaupteten Nutzungsabsicht geschlossen werden kann (vgl. dazu BVerfG, Beschluß vom 26. September 2001, aaO).

    Setzt der Vermieter den behaupteten Selbstnutzungswillen nach dem Auszug des Mieters nicht in die Tat um, so liegt der Verdacht nahe, daß der Eigenbedarf nur vorgeschoben gewesen ist (so auch BVerfG, Beschluß vom 26. September 2001, aaO).

  • BVerfG, 30.05.1997 - 1 BvR 1797/95

    Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit

    Auszug aus BGH, 18.05.2005 - VIII ZR 368/03
    Unter diesen Umständen ist es dem Vermieter zuzumuten, substantiiert und plausibel ("stimmig", BVerfG, Beschluß vom 30. Mai 1997 - 1 BvR 1797/95, NJW 1997, 2377 = WM 1997, 1293, unter II 1 a zu LG Frankfurt/Main, aaO) darzulegen, aus welchem Grund der mit der Kündigung vorgebrachte Eigenbedarf nachträglich entfallen sein soll (ebenso LG Frankfurt/Main, aaO).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist es unter dem Blickwinkel des Art. 14 GG nicht zu beanstanden, im Falle des nicht verwirklichten Eigenbedarfs dem Vermieter die Darlegungslast für die in seinem Kenntnisbereich liegenden Umstände, die den Sinneswandel bewirkt haben sollen, aufzuerlegen und insoweit strenge Anforderungen zu stellen (BVerfG, Beschluß vom 30. Mai 1997, aaO).

  • BGH, 05.10.2004 - XI ZR 210/03

    Zum Anscheinsbeweis für grob fahrlässigiges Verhalten des Karteninhabers bei

    Auszug aus BGH, 18.05.2005 - VIII ZR 368/03
    Die Frage, ob ein Anscheinsbeweis eingreift, unterliegt der Prüfung durch das Revisionsgericht (BGHZ 100, 31, 33; BGH, Urteil vom 5. Oktober 2004 - XI ZR 210/03, NJW 2004, 3623 = WM 2004, 2309, zur Veröffentlichung in BGHZ 160, 308 bestimmt, unter II 2 b aa).

    Die Grundsätze über den Beweis des ersten Anscheins sind jedenfalls nur bei typischen Geschehensabläufen anwendbar, das heißt in Fällen, in denen ein Sachverhalt feststeht, der nach der allgemeinen Lebenserfahrung auf eine bestimmte Ursache oder auf einen bestimmten Ablauf als maßgeblich für den Eintritt eines bestimmten Erfolges hinweist (st.Rspr.; BGH, Urteil vom 5. Oktober 2004, aaO, m.w.Nachw.).

  • BGH, 16.01.2009 - V ZR 133/08

    Haftung für fahrlässige Geltendmachung unberechtigter Forderungen

    Kündigt der Vermieter das Mietverhältnis, ohne dass ein Kündigungsgrund besteht, kann er zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet sein (BGHZ 89, 296, 301 ff. ; BGH, Urt. v. 14. Januar 1988, IX ZR 265/86, NJW 1988, 1268, 1269; Urt. v. 18. Mai 2005, VIII ZR 368/03, NJW 2005, 2395, 2396).
  • BGH, 29.03.2017 - VIII ZR 44/16

    BGH mahnt sorgfältige Prüfung von Parteivorbringen und Beweisergebnissen in

    Unter diesen Umständen ist es dem Vermieter zuzumuten, substantiiert und plausibel ("stimmig") darzulegen, aus welchem Grund der mit der Kündigung vorgebrachte Bedarf nachträglich entfallen sein soll; an diese Darlegung sind daher - wie auch das Berufungsgericht im Ausgangspunkt richtig gesehen hat - strenge Anforderungen zu stellen (vgl. BVerfG, NJW 1997, 2377; Senatsurteil vom 18. Mai 2005 - VIII ZR 368/03, NJW 2005, 2395 unter II 3 b cc; Senatsbeschluss vom 11. Oktober 2016 - VIII ZR 300/15, MDR 2017, 21 Rn. 25 [jeweils zum Eigenbedarf]).
  • BGH, 20.07.2005 - VIII ZR 121/04

    Wirksamkeit einzelner Klauseln in einem Kfz-Vertragshändlervertrag

    Die Beweislastverteilung in § 3 Ziff. 2 Satz 1 HV entspricht der ungeschriebenen Grundregel, daß jede Partei, die den Eintritt einer Rechtsfolge geltend macht, die Voraussetzungen des ihr günstigen Rechtssatzes zu beweisen hat, und danach den Anspruchsteller die Beweislast für die rechtsbegründenden Tatsachen trifft (Senatsurteil vom 18. Mai 2005 - VIII ZR 368/03, zur Veröffentlichung bestimmt, unter II 3 a; BGHZ 116, 278, 288; 113, 222, 224 f.; Zöller/Greger, ZPO, 25. Aufl., vor § 284 Rdnr. 17a).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs obliegt dem Prozeßgegner eine sekundäre Behauptungslast, wenn die primär darlegungsbelastete Partei außerhalb des darzulegenden Geschehensablaufs steht und keine Kenntnisse von den maßgeblichen Tatsachen besitzt, während der Prozeßgegner - wie hier die Beklagte - zumutbar nähere Angaben machen kann (Senatsurteile vom 18. Mai 2005, aaO, unter II 3 b cc; vom 3. Februar 1999 - VIII ZR 14/98, NJW 1999, 1404 = WM 1999, 1034, unter II 2 b aa; BGHZ 145, 170, 184).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht