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   BGH, 18.05.2011 - VIII ZR 271/10   

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https://dejure.org/2011,2665
BGH, 18.05.2011 - VIII ZR 271/10 (https://dejure.org/2011,2665)
BGH, Entscheidung vom 18.05.2011 - VIII ZR 271/10 (https://dejure.org/2011,2665)
BGH, Entscheidung vom 18. Mai 2011 - VIII ZR 271/10 (https://dejure.org/2011,2665)
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Volltextveröffentlichungen (18)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 560 Abs 4 BGB
    Wohnraummiete: Anpassung der Betriebskostenvorauszahlungen nach Ablauf der folgenden Abrechnungsperiode

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 560 Abs. 4
    Betriebskosten: Anpassung der Vorauszahlung trotz Ablaufs der Abrechnungsperiode bis zu deren tatsächlicher Abrechnung möglich

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anpassung der Vorauszahlungen nach einer Betriebskostenabrechnung ist auch nach Ablauf der folgenden, noch nicht abgerechneten Abrechnungsperiode möglich; Zulässigkeit einer Anpassung der Vorauszahlungen nach einer Betriebskostenabrechnung nach Ablauf der folgenden, noch ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Betriebskostenabrechnung - Vorauszahlungsanpassung

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Anpassung der Betriebskostenvorauszahlungen nach Ablauf der folgenden noch nicht abgerechneten Abrechnungsperiode, aber nur für die Zukunft; Anspruch des Vermieters auf realistische Vorauszahlungen

  • rabüro.de

    Eine Anpassung von Betriebskostenvorauszahlungen ist nur für die Zukunft möglich

  • rewis.io

    Wohnraummiete: Anpassung der Betriebskostenvorauszahlungen nach Ablauf der folgenden Abrechnungsperiode

  • ra.de
  • rewis.io

    Wohnraummiete: Anpassung der Betriebskostenvorauszahlungen nach Ablauf der folgenden Abrechnungsperiode

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 560 Abs. 4
    Zulässigkeit einer Anpassung der Vorauszahlungen nach einer Betriebskostenabrechnung nach Ablauf der folgenden, noch nicht abgerechneten Abrechnungsperiode; Möglichkeit einer Anpassung von Betriebskostenvorauszahlungen für die Vergangenheit

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Anpassung von Betriebskostenvorauszahlungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Betriebskostenabrechnung und die Anpassung der Vorauszahlungen

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Erhöhung der Vorauszahlungen - auf die letzte Abrechnung kommt es an!

  • Berliner Mietergemeinschaft (Kurzmitteilung/Auszüge)

    Betriebskostenabrechnung und Anpassung der Vorauszahlung

  • haus-und-grund-bonn.de (Kurzinformation)

    Das Recht zur Anpassung der Nebenkostenvorauszahlung setzt nur eine Nebenkostenabrechnung voraus

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zur Anpassung der Nebenkostenvorauszahlung

  • mein-mietrecht.de (Kurzinformation)

    Betriebskostenvorauszahlungen - Erhöhung durch Vermieter

  • vermieter-ratgeber.de (Kurzinformation/Auszüge)

    Anpassung der Betriebskostenvorauszahlungen

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Vorauszahlungen werden aufgrund der letzten Abrechnung angepasst

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Vorauszahlungen werden aufgrund der letzten Abrechnung angepasst

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Aktuelle Abrechnungsperiode abgelaufen, aber nicht abgerechnet: Mieter kann Vorauszahlungsanpassung auf ältere Abrechnung stützen! (IMR 2011, 314)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2011, 2350
  • MDR 2011, 1097
  • NZM 2011, 544
  • ZMR 2011, 789
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 16.06.2010 - VIII ZR 258/09

    Wohnraummiete: Geschuldete "Marktmiete" nach Wegfall einer Preisbindung;

    Auszug aus BGH, 18.05.2011 - VIII ZR 271/10
    Nach der Rechtsprechung des Senats steht dem Vermieter ab diesem Zeitpunkt kein Anspruch auf Vorauszahlungen mehr zu; er kann Nebenkosten nur noch aufgrund einer Abrechnung in der sich daraus ergebenden Höhe verlangen (Senatsurteil vom 16. Juni 2010 - VIII ZR 258/09, NZM 2010, 736 Rn. 22).
  • KG, 15.08.2019 - 8 U 209/16

    Ladenlokalmiete: Mietzahlung ab Übergabe der Räume trotz Mietminderung auf Null

    Nach allgemeinen Grundsätzen ist eine Anpassung der Vorauszahlungen nur mit Wirkung für die Zukunft zulässig (vgl. BGH, Urt. v. 18.05.2011 -VIII ZR 271/10, NJW 2011, 2350 Tz 18).

    Zu beachten ist insoweit auch, dass es nicht um die Änderung einzelner Kosten geht, sondern um die Gesamtkosten des Abrechnungszeitraums, denen die Gesamtvorauszahlungen möglichst entsprechen sollen, damit weder der Mieter dem Vermieter - durch zu hohe Vorauszahlungen - ein zinsloses Darlehen gewährt, noch der Vermieter - angesichts zu niedriger Vorauszahlungen - die Nebenkosten teilweise vorfinanzieren muss (vgl. BGH NJW 2011, 2350 Tz 16).

  • KG, 17.09.2012 - 8 U 87/11

    Anspruch des Mieters auf Mietminderung wegen einer begrenzten Gefahrenstelle im

    Die Abrechnungsreife, die vorliegend zum 31.12.2010 eingetreten ist, ist von Amts wegen zu berücksichtigen (vgl. BGH NJW 2011, 2350, 2351 Tz 19) und führt dazu, dass der Vorschussbetrag nur weiter verfolgt werden kann, wenn die Betriebskostenabrechnung bei Ansatz der fiktiven Soll-Vorauszahlungen nicht zu einem Guthaben des Mieters führt (vgl. Senat, Urt. v. 22.03.2012, 8 U 64/11, bei [...] Tz 21).
  • AG Berlin-Mitte, 14.01.2020 - 151 C 89/18

    Sind Kosten für Sperrmüllentsorgung und Hauswart umlegbar?

    Nach Ablauf der Abrechnungsfrist gemäß § 556 Abs. 3 S. 2 BGB steht dem Vermietet kein Anspruch auf Vorauszahlungen mehr zu; er kann Nebenkosten nur noch auf Grund einer Abrechnung in der sich daraus ergebenen Höhe verlangen (BGH NZM 2011, 544, beck-online).
  • KG, 22.03.2012 - 8 U 64/11

    Abrechnungsreife während des Rechtstreits: Vorausklage erledigt?

    a) Nach Ablauf der Abrechnungsfrist steht dem Vermieter kein Anspruch auf Vorschusszahlung mehr zu, sondern er kann Nebenkosten nur noch auf Grund einer Abrechnung in der sich daraus gebenden Höhe verlangen; dieser Umstand ist vom Gericht von Amts wegen zu berücksichtigen (s. BGH NJW 2011, 2350, 2351 Tz 19).
  • AG Berlin-Pankow/Weißensee, 28.02.2012 - 101 C 94/1

    Wann liegt eine unangemessene Erhöhung der Vorauszahlungen vor?

    Dies steht auch im Einklang mit den Erwägungen des Urteils des BGH vom 18.05.2011 - VIII ZR 271/10: "Mit der Anpassung der Vorauszahlungen nach einer Abrechnung soll erreicht werden, dass die vom Mieter zu leistenden Abschläge den tatsächlichen Kosten möglichst nahe kommen, so dass weder der Mieter dem Vermieter - durch zu hohe Vorauszahlungen - ein zinsloses Darlehen gewährt noch der Vermieter - angesichts zu niedriger Vorauszahlungen - die Nebenkosten teilweise vorfinanzieren muss.".
  • AG Berlin-Pankow/Weißensee, 28.02.2012 - 101 C 94/11

    Betriebskostenvorauszahlung bei falscher Betriebskostenabrechnung

    Dies steht auch im Einklang mit den Erwägungen des Urteils des BGH vom 18.05.2011 - VIII ZR 271/10: "Mit der Anpassung der Vorauszahlungen nach einer Abrechnung soll erreicht werden, dass die vom Mieter zu leistenden Abschläge den tatsächlichen Kosten möglichst nahe kommen, so dass weder der Mieter dem Vermieter - durch zu hohe Vorauszahlungen - ein zinsloses Darlehen gewährt noch der Vermieter - angesichts zu niedriger Vorauszahlungen - die Nebenkosten teilweise vorfinanzieren muss.".
  • AG Bremen, 20.02.2014 - 9 C 455/13

    Anspruch auf Betriebskostenvorauszahlungen bei Ratenzahlungsvergleich über

    Eine Klage auf (nachträgliche) Bezahlung der vertraglich vereinbarten Vorauszahlungen ist nach Abrechnungsreife nicht mehr möglich (Palandt, 72. A., § 535, Rn. 94; BGH NJW 2011, 2350).
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