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   BGH, 18.05.2017 - IX ZR 51/15   

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https://dejure.org/2017,20745
BGH, 18.05.2017 - IX ZR 51/15 (https://dejure.org/2017,20745)
BGH, Entscheidung vom 18.05.2017 - IX ZR 51/15 (https://dejure.org/2017,20745)
BGH, Entscheidung vom 18. Mai 2017 - IX ZR 51/15 (https://dejure.org/2017,20745)
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Volltextveröffentlichungen (18)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 426 Abs 1 BGB, § 748 BGB, § 1108 BGB, § 1109 Abs 1 S 2 Halbs 2 BGB, § 1132 Abs 1 BGB
    Belastung von zwei Grundstücken mit einer Gesamtreallast: Gesamtschuldnerausgleich zwischen den zwei Grundstückseigentümern

  • IWW

    § 540 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ZPO, § ... 547 Nr. 6 ZPO, § 540 Abs. 2, § 313a Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 26 Nr. 8 EGZPO, § 9 ZPO, § 3 ZPO, § 540 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 562 Abs. 1 ZPO, § 563 Abs. 1 ZPO, § 56 Satz 2 ZVG, § 426 Abs. 1 BGB, § 1132 Abs. 1 BGB, § 1108 Abs. 2 BGB, § 426 BGB, § 1109 Abs. 1 Satz 2 Halbs. 2, § 748 BGB

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 426 Abs. 1, 748, 1109 Abs. 1 S. 2 Hs. 2, 1132 Abs. 1; ZVG § 56 S. 2; ZPO § 540 Abs. 1 S. 1 Nr. 1
    Gesamtschuldnerausgleich zwischen zwei Grundstückseigentümern bei Belastung mit einer Gesamtreallast

  • Wolters Kluwer

    Gesamtschuldnerausgleich zwischen zwei Grundstückseigentümern im Falle der Belastung der Grundstücke mit einer Gesamtreallast; Haftung des Erstehers allein für die nach dem Zuschlag fällig werdenden Leistungen aus der Reallast; Bestellung einer Gesamtreallast an mehreren ...

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    BGB § 426 Abs. 1, § 1109 Abs. 1 Satz 2 Halbs. 2 analog, § 748
    Gesamtschuldnerausgleich zwischen Grundstückseigentümern mit Gesamtreallast belasteter Grundstücke nach Zwangsversteigerung eines der Grundstücke

  • rewis.io

    Belastung von zwei Grundstücken mit einer Gesamtreallast: Gesamtschuldnerausgleich zwischen den zwei Grundstückseigentümern

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gesamtschuldnerausgleich zwischen zwei Grundstückseigentümern im Falle der Belastung der Grundstücke mit einer Gesamtreallast; Haftung des Erstehers allein für die nach dem Zuschlag fällig werdenden Leistungen aus der Reallast; Bestellung einer Gesamtreallast an mehreren ...

  • rechtsportal.de

    Gesamtschuldnerausgleich zwischen zwei Grundstückseigentümern im Falle der Belastung der Grundstücke mit einer Gesamtreallast; Haftung des Erstehers allein für die nach dem Zuschlag fällig werdenden Leistungen aus der Reallast; Bestellung einer Gesamtreallast an mehreren ...

  • datenbank.nwb.de

    Belastung von zwei Grundstücken mit einer Gesamtreallast: Gesamtschuldnerausgleich zwischen den zwei Grundstückseigentümern

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Gesamtschuldnerausgleich zwischen Eigentümern von mit einer Gesamtreallast belasteten Grundstücken nach dem Wert der Grundstücke

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Gesamtschuldnerausgleich zwischen zwei Grundstückseigentümern im Falle der Verwertung einer Gesamtreallast

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Gesamtschuldner-Innenausgleich bei Gesamtreallast

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2017, 1227
  • ZIP 2017, 1278
  • MDR 2017, 813
  • DNotZ 2017, 795
  • WM 2017, 1263
  • DB 2017, 1511
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 12.02.2009 - IX ZR 73/08

    Aufhebung des Berufungsurteils wegen fehlenden Tatbestandes; Wirksamkeit einer

    Auszug aus BGH, 18.05.2017 - IX ZR 51/15
    Fehlende Feststellungen nach § 540 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ZPO stellen einen von Amts wegen zu berücksichtigenden Verfahrensmangel dar, der zur Aufhebung des angefochtenen Urteils führt (BGH, Urteil vom 12. Februar 2009 - IX ZR 73/08, AnwBl 2009, 389 mwN).

    Das Revisionsgericht ist weder verpflichtet noch auch nur berechtigt, den entscheidungserheblichen Sachverhalt und die in den Vorinstanzen gestellten Anträge selbst aus den Akten zu ermitteln (BGH, Urteil vom 12. Februar 2009, aaO).

  • BGH, 25.02.1972 - V ZR 27/70

    Reallast - Ausgleich zwischen Gesamtschuldnern

    Auszug aus BGH, 18.05.2017 - IX ZR 51/15
    Dementsprechend erfolgt der Gesamtschuldnerausgleich, wenn er nach § 426 Abs. 1 BGB erfolgt, nach Köpfen (vgl. für den Gesamtschuldnerausgleich zwischen persönlichem Schuldner und Ersteher BGH, Urteil vom 25. Februar 1972 - V ZR 27/70, BGHZ 58, 191, 193 ff; Staudinger/Looschelders, BGB 2017, § 426 Rn. 81; BeckOK-BGB/Gehrlein, 2016, § 426 Rn. 5; MünchKomm-BGB/Mohr, 7. Aufl., § 1108 Rn. 9).

    Eine Vermutung, dass bei der Sicherungsreallast im Zweifel der (Schuld-)Vertragsgegner im Innenverhältnis allein haftet, besteht nicht (BGH, Urteil vom 25. Februar 1972 - V ZR 27/70, BGHZ 58, 191, 197 f; MünchKomm-BGB/Mohr, aaO Rn. 9).

  • BGH, 08.07.1993 - IX ZR 222/92

    Notarhaftung bei unzureichender Belehrung über dingliche Sicherung einer

    Auszug aus BGH, 18.05.2017 - IX ZR 51/15
    Denn § 56 Satz 2 ZVG enthält eine abweichende Regelung im Sinne von § 426 Abs. 1 BGB, weil der Ersteher nach dieser Regelung von dem Zuschlag an die "Lasten des Grundstücks" zu tragen hat, wozu auch die Reallasten gehören (BGH, Urteil vom 8. Juli 1993 - IX ZR 222/92, BGHZ 123, 178, 181 f).

    a) Die vom Berufungsgericht zur Begründung seiner Ansicht herangezogene Entscheidung des Senats vom 8. Juli 1993 (aaO) regelt nur das Innenverhältnis zwischen dem persönlichen Schuldner des durch die Reallast gesicherten Anspruchs und demjenigen, der ohne Zwischenverfügung das mit der Reallast belastete Grundstück im Wege der Zwangsversteigerung erstanden hat, nicht aber das Innenverhältnis zwischen zwei Eigentümern von mit einer Gesamtreallast belasteten Grundstücken, von denen eines von einem der Eigentümer im Wege der Zwangsversteigerung erstanden worden ist.

  • BGH, 21.09.1994 - XII ZR 5/94

    Rechtsmittel in einem als Nichtfamiliensache behandelten Rechtsstreit; Streitwert

    Auszug aus BGH, 18.05.2017 - IX ZR 51/15
    Der Wert eines Freistellungsanspruchs richtet sich nach § 3 ZPO (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 20. September 1974 - IV ZR 113/74, NJW 1974, 2128; vom 21. September 1994 - XII ZR 5/94, NJW-RR 1995, 197; Prütting/Gehrlein/Gehle, ZPO, 9. Aufl., § 3 Rn. 66; Zöller/Herget, ZPO, 31. Aufl., § 9 Rn. 3; Musielak/Voit/Heinrich, ZPO, 14. Aufl., § 9 Rn. 4; BeckOK-ZPO/Wendtland, 2017, § 9 Rn. 8).
  • BGH, 20.09.1974 - IV ZR 113/74

    Festsetzung des Streitwerts einer Klage gegen einen Dritten auf Befreiung von

    Auszug aus BGH, 18.05.2017 - IX ZR 51/15
    Der Wert eines Freistellungsanspruchs richtet sich nach § 3 ZPO (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 20. September 1974 - IV ZR 113/74, NJW 1974, 2128; vom 21. September 1994 - XII ZR 5/94, NJW-RR 1995, 197; Prütting/Gehrlein/Gehle, ZPO, 9. Aufl., § 3 Rn. 66; Zöller/Herget, ZPO, 31. Aufl., § 9 Rn. 3; Musielak/Voit/Heinrich, ZPO, 14. Aufl., § 9 Rn. 4; BeckOK-ZPO/Wendtland, 2017, § 9 Rn. 8).
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