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   BGH, 18.05.2021 - X ZR 23/19   

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https://dejure.org/2021,19648
BGH, 18.05.2021 - X ZR 23/19 (https://dejure.org/2021,19648)
BGH, Entscheidung vom 18.05.2021 - X ZR 23/19 (https://dejure.org/2021,19648)
BGH, Entscheidung vom 18. Mai 2021 - X ZR 23/19 (https://dejure.org/2021,19648)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • IWW

    § 62 ZPO, § 119 Abs. 5 Satz 2 PatG, § 121 Abs. 2 PatG, § 91 Abs. 1, § 97 Abs. 1 ZPO, § 110 Abs. 8 PatG, § 516 Abs. 3 Satz 1, § 100 Abs. 1 ZPO, § 516 Abs. 3, § 516 Abs. 3 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Nichtigerklärung eines Patents betreffend Dienstprioritäten in einem mehrzelligen Netzwerk; Angreifbarkeit eines zu Ungunsten des Beklagten ergangenen Urteils im Patentnichtigkeitsverfahren mit der Berufung nur einheitlich gegen alle Kläger

  • rewis.io

    Patentnichtigkeitsverfahren: Berufung des Beklagten nur gegen einzelne Kläger; Auslegung der Erklärung über die Rücknahme der Berufung gegenüber einzelnen, notwendigen Streitgenossen - Funkzellenzuteilung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    PatG § 110 ; ZPO § 62 ; ZPO § 516
    Nichtigerklärung eines Patents betreffend Dienstprioritäten in einem mehrzelligen Netzwerk; Angreifbarkeit eines zu Ungunsten des Beklagten ergangenen Urteils im Patentnichtigkeitsverfahren mit der Berufung nur einheitlich gegen alle Kläger

  • rechtsportal.de

    PatG § 110 ; ZPO § 62 ; ZPO § 516
    Nichtigerklärung eines Patents betreffend Dienstprioritäten in einem mehrzelligen Netzwerk; Angreifbarkeit eines zu Ungunsten des Beklagten ergangenen Urteils im Patentnichtigkeitsverfahren mit der Berufung nur einheitlich gegen alle Kläger

  • datenbank.nwb.de

    Funkzellenzuteilung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2021, 1480
  • GRUR 2021, 1171
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 27.10.2015 - X ZR 11/13

    Fugenband - Patentnichtigkeitssache betreffend ein Europäisches Patent:

    Auszug aus BGH, 18.05.2021 - X ZR 23/19
    Deshalb sind mehrere Kläger bei Patentnichtigkeitsklagen notwendige Streitgenossen gemäß § 62 ZPO, und zwar unabhängig davon, ob sie die Klage zusammen erhoben haben oder ob mehrere Klageverfahren, die dasselbe Patent zum Gegenstand haben, zum Zwecke der gleichzeitigen Verhandlung und Entscheidung verbunden worden sind (BGH, Urteil vom 27. Oktober 2015 - X ZR 11/13, GRUR 2016, 361 Rn. 48 f. - Fugenband).

    Als Folge hiervon bleibt ein Nichtigkeitskläger in der Berufungsinstanz auch dann am Verfahren beteiligt, wenn ein zu Ungunsten der Klägerseite ergangenes Urteil nur von anderen Streitgenossen angefochten worden ist (BGH, Urteil vom 27. Oktober 2015 - X ZR 11/13, GRUR 2016, 361 Rn. 49 - Fugenband).

    Wenn mehrere Kläger als notwendige Streitgenossen am Rechtsstreit beteiligt sind, ist die erstinstanzliche Kostenentscheidung gegebenenfalls auch zugunsten eines Klägers zu korrigieren, der das erstinstanzliche Urteil nicht angefochten hat (BGH, Urteil vom 27. Oktober 2015 - X ZR 11/13, GRUR 2016, 361 Rn. 49 - Fugenband).

  • BGH, 09.01.1957 - IV ZR 259/56

    Streitgenossenschaft

    Auszug aus BGH, 18.05.2021 - X ZR 23/19
    Im Patentnichtigkeitsverfahren kann der Beklagte ein zu seinen Ungunsten ergangenes Urteil mit der Berufung nur einheitlich gegen alle Kläger angreifen; eine nur gegenüber einzelnen Klägern erklärte Berufung ist unzulässig (Bestätigung von BGH, Urteil vom 9. Januar 1957 - IV ZR 259/56, BGHZ 23, 73 = NJW 1957, 537, juris Rn. 17 und BGH, Urteil vom 11. November 2011 - V ZR 45/11, NJW 2012, 1224 Rn. 9).

    Der Beklagte kann ein zu seinen Ungunsten ergangenes Urteil mit der Berufung nur einheitlich gegen alle notwendigen Streitgenossen angreifen; eine nur gegenüber einzelnen Klägern erklärte Berufung ist unzulässig (BGH, Urteil vom 9. Januar 1957 - IV ZR 259/56, BGHZ 23, 73 = NJW 1957, 537, juris Rn. 17; BGH, Urteil vom 11. November 2011 - V ZR 45/11, NJW 2012, 1224 Rn. 9).

  • BGH, 11.11.2011 - V ZR 45/11

    Wohnungseigentumsverfahren: Passivlegitimation im Beschlussanfechtungsprozess

    Auszug aus BGH, 18.05.2021 - X ZR 23/19
    Im Patentnichtigkeitsverfahren kann der Beklagte ein zu seinen Ungunsten ergangenes Urteil mit der Berufung nur einheitlich gegen alle Kläger angreifen; eine nur gegenüber einzelnen Klägern erklärte Berufung ist unzulässig (Bestätigung von BGH, Urteil vom 9. Januar 1957 - IV ZR 259/56, BGHZ 23, 73 = NJW 1957, 537, juris Rn. 17 und BGH, Urteil vom 11. November 2011 - V ZR 45/11, NJW 2012, 1224 Rn. 9).

    Der Beklagte kann ein zu seinen Ungunsten ergangenes Urteil mit der Berufung nur einheitlich gegen alle notwendigen Streitgenossen angreifen; eine nur gegenüber einzelnen Klägern erklärte Berufung ist unzulässig (BGH, Urteil vom 9. Januar 1957 - IV ZR 259/56, BGHZ 23, 73 = NJW 1957, 537, juris Rn. 17; BGH, Urteil vom 11. November 2011 - V ZR 45/11, NJW 2012, 1224 Rn. 9).

  • BGH, 21.11.2018 - XII ZB 243/18

    Erfolgen der Rücknahme einer wirksam eingelegten Beschwerde als klar und

    Auszug aus BGH, 18.05.2021 - X ZR 23/19
    Bei Zweifeln ist der Erklärung die Bedeutung beizumessen, welche die geringeren verfahrensrechtlichen Folgen nach sich zieht (BGH, Beschluss vom 21. November 2018 - XII ZB 243/18, MDR 2019, 439 Rn. 8).
  • BGH, 21.04.2009 - X ZR 153/04

    Druckmaschinen-Temperierungssystem II

    Auszug aus BGH, 18.05.2021 - X ZR 23/19
    Entscheidend ist, dass diesen Oberbegriffen oder Schlagworten in den Anmeldungsunterlagen als zur Erfindung gehörend behandelte Elemente eindeutig und in der Weise lückenlos und abschließend zugeordnet sind, dass keine Auslassungen oder Hinzufügungen vorliegen (BGH, Urteil vom 21. April 2009 - X ZR 153/04, GRUR 2009, 933 Rn. 18 - Druckmaschinen-Temperierungssystem II).
  • BGH, 30.11.2021 - VIII ZR 81/20

    Wohnraummiete: Widerspruch des langjährigen Mieters gegen eine an sich

    (2) Für Gestaltungsurteile gilt, wie der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu entnehmen ist, im Grundsatz nichts anderes (vgl. nur BGH, Urteile vom 29. November 2011 - X ZR 23/11, GRUR 2012, 540 Rn. 11 f.; vom 18. Mai 2021 - X ZR 23/19, GRUR 2021, 1171 Rn. 7 ff.; [jeweils zur Patentnichtigkeitsklage]; vom 16. Februar 2018 - V ZR 148/17, NJW-RR 2018, 522 Rn. 13; vom 23. Februar 2018 - V ZR 101/16, NJW 2018, 2550 Rn. 69 f. [jeweils zur Beschlussersetzungsklage nach § 21 Abs. 8 WEG aF, jetzt: § 44 Abs. 1 Satz 2 WEG]; vgl. auch BAG ZIP 2000, 2265, 2267 [zur Klage des Arbeitgebers auf Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats zu einer geplanten Kündigung]; vgl. ferner auch Senatsurteil vom 7. Juli 1993 - VIII ZR 103/92, BGHZ 123, 137, 139).
  • BPatG, 08.09.2022 - 6 Ni 26/16
    In der Berufungsinstanz wurde das erstinstanzliche Urteil mit Urteil des X. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 18. Mai 2021 - X ZR 23/19 abgeändert.

    den Kostenfestsetzungsbeschluss vom 28. April 2022 dahingehend zu ändern, dass die von der Beklagten an die Klägerin zu 1 erstattenden Kosten hinsichtlich der Terminsgebühr für den Rechtsanwalt betreffend die mündliche Verhandlung vom 18. Mai 2021 im Nichtigkeitsberufungsverfahren X ZR 23/19 um weitere 18.159,75 Euro auf eine volle 1, 5 Terminsgebühr erhöht werden.

  • BPatG, 15.07.2022 - 6 Ni 10/15
    Dies gilt unabhängig davon, ob sie die Klage zusammen erhoben haben oder ob mehrere Klageverfahren, die dasselbe Patent zum Gegenstand haben, zum Zwecke der gleichzeitigen Verhandlung und Entscheidung verbunden worden sind (BGH Urteil vom 18. Mai 2021 - X ZR 23/19, GRUR 2021, 1171-1181,.
  • BPatG, 13.12.2022 - 6 Ni 30/19
    Wie die Klägerin zu 2 zu Recht ausgeführt hat, lässt die Klagerücknahme der Klägerin zu 1 als notwendige Streitgenossin (vgl. Bork in Stein/Jonas ZPO, 22. Aufl., § 62 Rn. 16; BGH, Urteil vom 18. Mai 2021 - X ZR 23/19, GRUR 2021, 1171-1181, Rdnr. 8 - Funkzellenteilung; BGH, Urteil vom 27. Oktober 2015 - X ZR 11/13, GRUR 2016, 361 Rn. 48 f. - Fugenband) das Prozessrechtsverhältnis der Klägerin zu 2 zur Beklagten unberührt (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 27. März 2009 - V ZR 196/08, NJW 2009, 2132 (LS)).
  • BPatG, 14.07.2022 - 6 Ni 15/15
    Dies gilt unabhängig davon, ob sie die Klage zusammen erhoben haben oder ob mehrere Klageverfahren, die dasselbe Streitpatent zum Gegenstand haben, zum Zwecke der gleichzeitigen Verhandlung und Entscheidung verbunden worden sind (BGH Urteil vom 18. Mai 2021 - X ZR 23/19, GRUR 2021, 1171-1181, Rdnr. 8 - Funkzellenteilung; BGH, Urteil vom 27. Oktober 2015 - X ZR 11/13, GRUR 2016, 361 Rn. 48 f. - Fugenband).
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