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   BGH, 18.05.2022 - StB 17/22   

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https://dejure.org/2022,13730
BGH, 18.05.2022 - StB 17/22 (https://dejure.org/2022,13730)
BGH, Entscheidung vom 18.05.2022 - StB 17/22 (https://dejure.org/2022,13730)
BGH, Entscheidung vom 18. Mai 2022 - StB 17/22 (https://dejure.org/2022,13730)
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Volltextveröffentlichungen (8)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2022, 638
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (18)

  • BGH, 20.05.2021 - StB 21/21

    Ermittlungsrichterliche Bestätigung der vorläufigen Sicherstellung eines

    Auszug aus BGH, 18.05.2022 - StB 17/22
    Es ist noch Teil der fortdauernden Durchsuchung (BVerfG, Beschluss vom 30. November 2021 - 2 BvR 2038/18, juris Rn. 44 mwN; BGH, Beschlüsse vom 31. Juli 2018 - StB 4/18, juris Rn. 10; vom 20. Mai 2021 - StB 21/21, NStZ 2021, 623 Rn. 10 ff.).

    Betroffene können die Sicherstellung deshalb grundsätzlich mit der Beschwerde gegen die Durchsuchungsanordnung angreifen - wird sie aufgehoben, entzieht dies der vorläufigen Sicherstellung regelmäßig die Grundlage - oder analog § 98 Abs. 2 Satz 2 StPO eine erstinstanzliche Entscheidung herbeiführen (BVerfG, Beschluss vom 24. Mai 2017 - 2 BvQ 27/17, juris Rn. 5 mwN; BGH, Beschluss vom 20. Mai 2021 - StB 21/21, NStZ 2021, 623 Rn. 9 mwN; dazu, dass ggf. durch Auslegung zu ermitteln ist, welches Ziel der Beschuldigte mit seinem Antrag verfolgt, s. BGH, Beschluss vom 18. November 2021 - StB 6 und 7/21, juris Rn. 3).

    Damit ist ein Beschluss gefasst worden, der seinerseits nach § 304 Abs. 1, 5 StPO beschwerdefähig ist (BGH, Beschlüsse vom 31. Juli 2018 - StB 4/18, juris Rn. 10; vom 20. Mai 2021 - StB 21/21, NStZ 2021, 623 Rn. 6).

  • BVerfG, 30.11.2021 - 2 BvR 2038/18

    Vorläufige Sicherstellung von Datenträgern und Unterlagen zum Zwecke der

    Auszug aus BGH, 18.05.2022 - StB 17/22
    Es ist noch Teil der fortdauernden Durchsuchung (BVerfG, Beschluss vom 30. November 2021 - 2 BvR 2038/18, juris Rn. 44 mwN; BGH, Beschlüsse vom 31. Juli 2018 - StB 4/18, juris Rn. 10; vom 20. Mai 2021 - StB 21/21, NStZ 2021, 623 Rn. 10 ff.).

    Die Gründe der Durchsicht müssen mit denen für die Anordnung der Durchsuchung auch nicht vollständig identisch sein; im Detail können andere Voraussetzungen bestehen als für die Durchsuchungsanordnung (vgl. BVerfG, Beschluss vom 30. November 2021 - 2 BvR 2038/18, juris Rn. 46 mwN).

  • BGH, 03.08.1995 - StB 33/95

    Durchsuchungsanordnung 'AIZ' - §§ 102, 304 StPO, prozessuale Überholung (Hinweis:

    Auszug aus BGH, 18.05.2022 - StB 17/22
    Hierdurch wird eine sachgerechte Abgrenzung der Rechtsschutzmöglichkeiten bei Durchsuchung und anschließender Beschlagnahme ermöglicht (s. zum Ganzen BGH, Beschluss vom 3. August 1995 - StB 33/95, BGHR StPO § 304 Abs. 5 Rechtsschutzbedürfnis 1 mwN).

    Außerdem kann so der Gefahr sachlich widersprechender Entscheidungen begegnet werden, die im Fall der Konkurrenz zwischen Beschwerde gegen die Durchsuchungsanordnung und richterlicher Entscheidung über die vorläufige Sicherstellung nach § 110 Abs. 1 StPO möglich wären (vgl. insgesamt BGH, Beschluss vom 3. August 1995 - StB 33/95, BGHR StPO § 304 Abs. 5 Rechtsschutzbedürfnis 1).

  • BGH, 31.07.2018 - StB 4/18

    Anordnung von Durchsuchung und vorläufiger Sicherstellung im internationalen

    Auszug aus BGH, 18.05.2022 - StB 17/22
    Es ist noch Teil der fortdauernden Durchsuchung (BVerfG, Beschluss vom 30. November 2021 - 2 BvR 2038/18, juris Rn. 44 mwN; BGH, Beschlüsse vom 31. Juli 2018 - StB 4/18, juris Rn. 10; vom 20. Mai 2021 - StB 21/21, NStZ 2021, 623 Rn. 10 ff.).

    Damit ist ein Beschluss gefasst worden, der seinerseits nach § 304 Abs. 1, 5 StPO beschwerdefähig ist (BGH, Beschlüsse vom 31. Juli 2018 - StB 4/18, juris Rn. 10; vom 20. Mai 2021 - StB 21/21, NStZ 2021, 623 Rn. 6).

  • BGH, 12.05.2016 - StB 9/16

    Keine Beschwerde gegen sitzungspolizeiliche Maßnahmen des erstinstanzlich tätigen

    Auszug aus BGH, 18.05.2022 - StB 17/22
    Eine bereits eingelegte Beschwerde ist in diesem Fall als auf die Feststellung der Rechtswidrigkeit der Durchsuchung gerichtet anzusehen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 30. April 1997 - 2 BvR 817/90 u.a., BVerfGE 96, 27, 38 ff.; BGH, Beschlüsse vom 17. Dezember 2014 - StB 10/14, juris Rn. 3 mwN; vom 9. Februar 2021 - StB 9 u.10/20, juris Rn. 6; Meyer-Goßner/Schmitt/Köhler, StPO, 65. Aufl., § 105 Rn. 15).
  • BGH, 28.06.2017 - 1 BGs 148/17

    Verdacht der geheimdienstlichen Agententätigkeit; Gerichtliche Überprüfung der

    Auszug aus BGH, 18.05.2022 - StB 17/22
    Soweit der Beschuldigte schließlich die Art und Weise der Durchsuchung als unverhältnismäßig beanstandet - er moniert zum Beispiel, dass die Wohnungstür aufgebrochen und mit dem Erschießen seiner Hunde gedroht worden sei -, hat er zutreffend einen Antrag auf gerichtliche Entscheidung nach § 98 Abs. 2 Satz 2 StPO analog gestellt, für den der Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs zuständig ist (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Juni 2017 - 1 BGs 148/17, BGHR StPO § 36 Abs. 2 Durchsuchungsbeschluss 1).
  • BGH, 17.12.2014 - StB 10/14

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die beendete Durchsuchung; Durchsuchung beim

    Auszug aus BGH, 18.05.2022 - StB 17/22
    Eine bereits eingelegte Beschwerde ist in diesem Fall als auf die Feststellung der Rechtswidrigkeit der Durchsuchung gerichtet anzusehen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 30. April 1997 - 2 BvR 817/90 u.a., BVerfGE 96, 27, 38 ff.; BGH, Beschlüsse vom 17. Dezember 2014 - StB 10/14, juris Rn. 3 mwN; vom 9. Februar 2021 - StB 9 u.10/20, juris Rn. 6; Meyer-Goßner/Schmitt/Köhler, StPO, 65. Aufl., § 105 Rn. 15).
  • BVerfG, 24.05.2017 - 2 BvQ 27/17

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die Durchsicht von

    Auszug aus BGH, 18.05.2022 - StB 17/22
    Betroffene können die Sicherstellung deshalb grundsätzlich mit der Beschwerde gegen die Durchsuchungsanordnung angreifen - wird sie aufgehoben, entzieht dies der vorläufigen Sicherstellung regelmäßig die Grundlage - oder analog § 98 Abs. 2 Satz 2 StPO eine erstinstanzliche Entscheidung herbeiführen (BVerfG, Beschluss vom 24. Mai 2017 - 2 BvQ 27/17, juris Rn. 5 mwN; BGH, Beschluss vom 20. Mai 2021 - StB 21/21, NStZ 2021, 623 Rn. 9 mwN; dazu, dass ggf. durch Auslegung zu ermitteln ist, welches Ziel der Beschuldigte mit seinem Antrag verfolgt, s. BGH, Beschluss vom 18. November 2021 - StB 6 und 7/21, juris Rn. 3).
  • BGH, 05.08.2003 - 2 BJs 11/03

    Beschlagnahme; Sicherstellung zum Zwecke der Durchsuchung (Zulässigkeit einer

    Auszug aus BGH, 18.05.2022 - StB 17/22
    Vorliegend hat der Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs auf Antrag des Generalbundesanwalts in entsprechender Anwendung von § 98 Abs. 2 Satz 1, 2 StPO jedoch bereits über die vorläufige Sicherstellung zum Zweck der Durchsicht nach § 110 Abs. 1 StPO entschieden (vgl. BGH, Beschluss vom 5. August 2003 - StB 7/03, BGHR StPO § 105 Abs. 1 Durchsuchung 3).
  • BVerfG, 08.07.2021 - 2 BvR 575/21

    Invollzugsetzung eines Haftbefehls anlässlich neu hinzugetretener Tatvorwürfe

    Auszug aus BGH, 18.05.2022 - StB 17/22
    Dies entspricht zudem der Rechtslage im Haftrecht, wo der Beschuldigte nur die jeweils letzte Haftentscheidung anfechten kann (vgl. BVerfG, Beschluss vom 8. Juli 2021 - 2 BvR 575/21, juris Rn. 65; BGH, Beschluss vom 21. April 2016 - StB 5/16, juris Rn. 8; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 65. Aufl., § 117 Rn. 8 mwN).
  • BGH, 10.11.2016 - StB 33/16

    Dringender Tatverdacht wegen Nichtanzeige geplanter Straftaten (Vorhaben;

  • BGH, 22.09.2016 - AK 47/16

    Evokationsrecht des Generalbundesanwalts bei teroristisch motiviertem versuchtem

  • BGH, 13.01.2009 - AK 20/08

    Eignung einer Straftat nach dem Außenwirtschaftsgesetz (AWG) zur erheblichen

  • BGH, 21.04.2016 - StB 5/16

    Fortdauernder Vollzug der Untersuchungshaft während der Hauptverhandlung

  • BGH, 30.11.2021 - StB 37/21

    Anordnung einer erneuten Durchsuchung einer Person wegen des Verdachts der

  • BVerfG, 09.05.2019 - 2 BvQ 46/19

    Erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die Durchsicht

  • BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90

    Durchsuchungsanordnung I

  • BVerfG, 27.06.2018 - 2 BvR 1405/17

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde eines Automobilherstellers gegen die

  • BGH, 30.03.2023 - StB 58/22

    Durchsuchung bei Beschuldigten (Anfangsverdacht); Durchsuchung bei anderen

    Eine bereits eingelegte Beschwerde ist in diesem Fall als auf die Feststellung der Rechtswidrigkeit der Durchsuchung gerichtet anzusehen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 30. April 1997 - 2 BvR 817/90 u.a., BVerfGE 96, 27, 38 ff.; BGH, Beschlüsse vom 18. Mai 2022 - StB 17/22, NStZ 2022, 638 Rn. 7; vom 17. Dezember 2014 - StB 10/14, juris Rn. 3 mwN; vom 9. Februar 2021 - StB 9/20 u.a., juris Rn. 6; Meyer-Goßner/Schmitt/Köhler, StPO, 65. Aufl., § 105 Rn. 15).

    Der Umstand, dass die Ermittlungsbehörden bereits über andere Beweismittel verfügten, stellt die Erforderlichkeit der Maßnahme nicht in Frage (BGH, Beschluss vom 18. Mai 2022 - StB 17/22, juris Rn. 17).

  • BGH, 24.10.2023 - StB 59/23

    Rechtmäßigkeit der richterlichen Bestätigung der vorläufigen Sicherstellung bei

    aa) Dadurch, dass der Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs mit Beschluss vom 21. September 2023 die einstweilige Beschlagnahme der Messer gemäß § 46 Abs. 1 OWiG, § 108 StPO, § 53 Abs. 1 Nr. 21, § 42a Abs. 1 WaffG gerichtlich bestätigt hat (1 BGs 1222/23), hat er einen Beschluss gefasst, der seinerseits nach § 304 Abs. 1 und 5 StPO beschwerdefähig ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 18. Mai 2022 - StB 17/22, BGHR StPO § 304 Abs. 5 Rechtsschutzbedürfnis 2 Rn. 12; vom 20. Mai 2021 - StB 21/21, NStZ 2021, 623 Rn. 6; vom 31. Juli 2018 - StB 4/18, juris Rn. 10).

    Außerdem kann so der Gefahr sachlich widersprechender Entscheidungen begegnet werden, die im Fall der Konkurrenz zwischen Beschwerde und erneuter richterlicher Entscheidung über die gerichtliche Beschlagnahme nach § 98 Abs. 2 Satz 2 StPO eintreten könnte (vgl. BGH, Beschlüsse vom 18. Mai 2022 - StB 17/22, BGHR StPO § 304 Abs. 5 Rechtsschutzbedürfnis 2 Rn. 12 mwN).

  • LG Nürnberg-Fürth, 07.11.2022 - 12 Qs 49/22

    Zu den Anforderungen an einen Durchsuchungs- und Sicherstellungsbeschluss.

    Verlangt der Durchsuchungsbetroffene die Herausgabe sichergestellter Unterlagen und ist schon eine richterliche Bestätigung der vorläufigen Sicherstellung zum Zwecke der Durchsicht ergangen, so ist allein diese beschwerdefähig, nicht jedoch der Durchsuchungsbeschluss (Anschluss an BGH, Beschluss vom 18. Mai 2022 - StB 17/22).

    Ist - wie hier mit der Entscheidung des Amtsgerichts Nürnberg vom 4. Januar 2022 - eine richterliche Bestätigung der vorläufigen Sicherstellung zum Zwecke der Durchsicht nach § 98 Abs. 2 Satz 1 StPO analog ergangen, so ist allein diese beschwerdefähig (BGH, Beschluss vom 18. Mai 2022 - StB 17/22, juris Rn. 10).

    Dies entspricht zudem der Rechtslage im Haftrecht, wo der Beschuldigte nur die jeweils letzte Haftentscheidung anfechten kann (BGH, Beschluss vom 18. Mai 2022 - StB 17/22, juris Rn. 12).

  • VG Stuttgart, 02.09.2022 - DL 23 K 1960/22

    Statthaftigkeit eines Antrags auf gerichtliche Entscheidung, gerichtet auf

    Zudem unterliegt die Rechtmäßigkeit der Art und Weise des Vollzuges einer richterlich angeordneten Durchsuchungsmaßnahme nach ständiger strafgerichtlicher Rechtsprechung der gerichtlichen Überprüfung gemäß § 98 Abs. 2 Satz 2 StPO analog (BGH, Beschluss vom 18.05.2022 - StB 17/22 -, juris Rn.19 m.w.N.; siehe dazu auch BVerfG, Beschluss vom 13.03.2018 - 2 BvR 2990/14 -, juris Rn. 20).
  • BGH, 20.04.2023 - StB 5/23

    Beschwerde gegen gerichtliche Bestätigung einer vorläufigen Sicherstellung zum

    Der Umstand, dass die Ermittlungsbehörden bereits über andere Beweismittel verfügten, stellt die Erforderlichkeit der Maßnahme nicht in Frage (BGH, Beschluss vom 18. Mai 2022 - StB 17/22, juris Rn. 17).
  • BGH, 15.06.2023 - StB 23/23

    Rechtmäßigkeit der Anordnung der Durchsuchung eines Betroffenen aufgrund

    Der Umstand, dass die Ermittlungsbehörden bereits über andere Beweismittel verfügten, stellt die Erforderlichkeit der Maßnahme nicht in Frage (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Mai 2022 - StB 17/22, juris Rn. 17).
  • BGH, 17.05.2023 - StB 2/23

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen eine Durchsuchungsanordnung des

    Für den Antrag des Generalbundesanwalts auf gerichtliche Entscheidung über die Beschlagnahme ist gemäß § 98 Abs. 2 Satz 1 und 3 StPO, § 120 Abs. 1, § 169 GVG der Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs zuständig (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Mai 2022 - StB 17/22, NStZ 2022, 638 Rn. 8 f.).

    Eine bereits eingelegte Beschwerde ist in diesem Fall als auf die Feststellung der Rechtswidrigkeit der Durchsuchung gerichtet anzusehen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 30. April 1997 - 2 BvR 817/90 u.a., BVerfGE 96, 27, 38 ff.; BGH, Beschlüsse vom 18. Mai 2022 - StB 17/22, NStZ 2022, 638 Rn. 7; vom 17. Dezember 2014 - StB 10/14, juris Rn. 3 mwN; vom 9. Februar 2021 - StB 9/20 u.a., juris Rn. 6; Meyer-Goßner/Schmitt/Köhler, StPO, 65. Aufl., § 105 Rn. 15).

  • BGH, 20.04.2023 - StB 59/22

    Beschwerde gegen Durchsuchungsanordnung des Ermittlungsrichters des

    Der Umstand, dass die Ermittlungsbehörden bereits über andere Beweismittel verfügten, stellt entgegen der Rechtsauffassung des Betroffenen die Erforderlichkeit der Maßnahme nicht in Frage (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Mai 2022 - StB 17/22, juris Rn. 17).
  • BGH, 23.08.2023 - StB 47/23

    Dringender Tatverdacht der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im

    Dies gilt auch insoweit, als sie sich gegen die Bestätigung der vorläufigen Sicherstellung elektronischer Gerätschaften zum Zwecke der Auswertung gemäß § 110 Abs. 4 i.V.m. § 98 Abs. 2 Satz 1 StPO richtet, weil die vorläufige Sicherstellung noch Teil der Durchsuchung ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. April 2023 - StB 5/23, juris Rn. 5; vom 30. März 2023 - StB 58/22, juris Rn. 39; vom 18. Mai 2022 - StB 17/22, NStZ 2022, 638 Rn. 12; vom 20. Mai 2021 - StB 21/21, NStZ 2021, 623 Rn. 6; Meyer-Goßner/Schmitt/Köhler, StPO, 66. Aufl., § 110 Rn. 9; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 66. Aufl., § 304 Rn. 13, 19).
  • BGH, 15.06.2023 - StB 24/23

    Anordnung der Durchsuchung wegen des Anfangsverdachts der mitgliedschaftlichen

    Der Umstand, dass die Ermittlungsbehörden bereits über andere Beweismittel verfügten, stellt die Erforderlichkeit der Maßnahme nicht in Frage (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Mai 2022 - StB 17/22, juris Rn. 17).
  • BGH, 03.05.2023 - StB 10/23

    Verwerfung der Gehörsrüge

  • BGH, 17.08.2023 - StB 39/23

    Anordnung der Durchsuchung wegen des Verdachts der mitgliedschaftlichen

  • LG Nürnberg-Fürth, 07.06.2023 - 12 Qs 24/23

    Mindestanforderungen an einen Durchsuchungsbeschluss

  • LG Frankfurt/Main, 28.07.2023 - 29 Qs 5/23
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