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BGH, 18.06.1968 - 5 StR 214/68 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
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- BGH, 14.12.1954 - 5 StR 416/54
Auszug aus BGH, 18.06.1968 - 5 StR 214/68
Die Strafkammer durfte deshalb, auch wenn sie als Jugendschutzkammer Übung und Erfahrung in der Bewertung von Kinderaussagen haben mag, die Anhörung eines Sachverständigen nicht als "überflüssig" ablehnen (vgl. hierzu BGHSt 7, 82, 83 [BGH 14.12.1954 - 5 StR 416/54]/84).