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BGH, 18.06.1969 - 2 StR 96/69 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Verurteilung wegen Untreue - Treueverhältnis durch die Leitung eines Postamts - Bemessung der Geldstrafe
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHSt 23, 23
- NJW 1969, 1725
- MDR 1969, 855
- DB 1970, 295
- JR 1969, 388
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 17.11.1955 - 3 StR 234/55
FDJ-Gelder - § 266 StGB, Vermögensbegriff, Treubruch; § 263 StGB, Tateinheit; § …
Auszug aus BGH, 18.06.1969 - 2 StR 96/69
Die Strafkammer geht vielmehr zutreffend davon aus, daß Untreue und Betrug tateinheitlich zusammenfallen; denn das die Täuschungshandlung enthaltende Übersenden der inhaltlich unrichtigen Zahlkarten an das Postscheckamt war ein Teil der Pflichtverletzung im Sinne des § 266 Abs. 1 StGB (vgl. BGHSt 8, 254, 260) [BGH 17.11.1955 - 3 StR 234/55]. - BGH, 11.12.1957 - 2 StR 481/57
Fahrkartenschalter - § 266 StGB, Treubruchstatbestand, 'Spielraum und …
Auszug aus BGH, 18.06.1969 - 2 StR 96/69
Der Angeklagte stand als Leiter eines Postamts zur Bundespost in einem Treueverhältnis, auf Grund dessen er die Pflicht hatte, Vermögensinteressen der Bundespost wahrzunehmen (vgl. BGHSt 13, 315).
- OLG Düsseldorf, 10.12.1985 - 2 Ss 334/85 Damit gewann die Aktion einen unfriedlichen Charakter (vgl. BGHSt 23, 23 [46, 57] ..).
- BayObLG, 03.07.1973 - RReg. 2 St 61/73
Zurücknahme der Berufung nach Zurückverweisung der Sache durch das …
»Ist das Berufungsurteil unter Zurückverweisung der Sache durch das Revisionsgericht aufgehoben worden, dann kann auch vor dem Beginn der neuerlichen Hauptverhandlung die Berufung nicht mehr ohne die Zustimmung des Gegners zurückgenommen werden (im Anschluß an BGHSt 23, 23, 277).«. - BGH, 06.12.1978 - 2 StR 582/78
Einstellung der Strafverfolgung einer Erpressung wegen Verjährung - …
Insbesondere ist hier mit Recht Tateinheit angenommen, da der Angeklagte schon bei Vornahme der Täuschung in einem Treueverhältnis zu den Getäuschten und Geschädigten stand (vgl. BGHSt 8, 254, 260; BGH…, Urt. vom 22. Juli 1970 - 3 StR 237/69 - GA 1971, 83, 84; BGH, Urt. vom 18. Juni 1969 - 2 StR 96/69 -, insoweit in BGHSt 23, 23 nicht abgedruckt).