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   BGH, 18.06.1997 - 3 StR 206/97   

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https://dejure.org/1997,5772
BGH, 18.06.1997 - 3 StR 206/97 (https://dejure.org/1997,5772)
BGH, Entscheidung vom 18.06.1997 - 3 StR 206/97 (https://dejure.org/1997,5772)
BGH, Entscheidung vom 18. Juni 1997 - 3 StR 206/97 (https://dejure.org/1997,5772)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Betätigung der Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) im Geltungsbereich des Vereinsgestzes - Zuwiderhandeln gegen ein vereinsrechtliches Betätigungsverbot durch Anreise des Angeklagten zu einer Propagandaveranstaltung - Vorliegen einer Außenwirkung der Verbotszuwiderhandlung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VereinsG § 20

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1997, 604
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 24.01.1996 - 3 StR 530/95

    Verwendung oder Verbreitung von Kennzeichen eines von einem vollziehbaren

    Auszug aus BGH, 18.06.1997 - 3 StR 206/97
    Zwar ist das Landgericht zu Recht davon ausgegangen, daß im Falle des Handelns eines nicht mitgliedschaftlich und auch sonst nicht organisatorisch eingebundenen Dritten zur objektiven Tatbestandserfüllung nach § 20 Abs. 1 Nr. 4 VereinsG jedes unter dem Gesichtspunkt der Verbotsgründe erhebliche Verhalten genügt, das konkret geeignet ist, eine für die verbotene Vereinstätigkeit vorteilhafte Wirkung zu erzielen (BGHSt 42, 30).
  • BGH, 12.03.1997 - 3 StR 607/96
    Auszug aus BGH, 18.06.1997 - 3 StR 206/97
    Bei der Weite des Tatbestands nach § 20 Abs. 1 Nr. 4 VereinsG muß dem Umstand, daß der Versuch der Verbotszuwiderhandlung nicht mit Strafe bedroht ist, durch einschränkende Anwendung der Strafnorm Rechnung getragen werden (vgl. BGH, Beschluß vom 7. Mai 1997 - 3 StR 185/97 - und Urteil vom 12. März 1997 - 3 StR 607/96 - zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BGH, 07.05.1997 - 3 StR 185/97

    Strafbarkeit wegen Verstoßes gegen ein vereinsrechtliches Betätigungsverbot durch

    Auszug aus BGH, 18.06.1997 - 3 StR 206/97
    Bei der Weite des Tatbestands nach § 20 Abs. 1 Nr. 4 VereinsG muß dem Umstand, daß der Versuch der Verbotszuwiderhandlung nicht mit Strafe bedroht ist, durch einschränkende Anwendung der Strafnorm Rechnung getragen werden (vgl. BGH, Beschluß vom 7. Mai 1997 - 3 StR 185/97 - und Urteil vom 12. März 1997 - 3 StR 607/96 - zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BGH, 01.11.1988 - 5 StR 488/88

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur weiteren Begründung der

    Auszug aus BGH, 18.06.1997 - 3 StR 206/97
    Eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Nachbesserung von Verfahrensrügen erst nach Kenntnisnahme der Ausführungen des Generalbundesanwalts kommt nicht in Betracht (BGHR StPO § 44 Verfahrensrüge 1, 3).
  • BGH, 03.09.1987 - 1 StR 386/87

    Verurteilung wegen kupplerischer Zuhälterei - Beschränkung des Schuldumfangs -

    Auszug aus BGH, 18.06.1997 - 3 StR 206/97
    Eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Nachbesserung von Verfahrensrügen erst nach Kenntnisnahme der Ausführungen des Generalbundesanwalts kommt nicht in Betracht (BGHR StPO § 44 Verfahrensrüge 1, 3).
  • BGH, 15.07.1964 - 3 StR 12/64

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 18.06.1997 - 3 StR 206/97
    Vielmehr muß in jedem Einzelfall unter Berücksichtigung aller Umstände geprüft und entschieden werden, ob die Ungehorsamshandlung gegenüber dem Betätigungsverbot nach natürlicher Anschauung als vollendet anzusehen ist (vgl. BGH a.a.O. sowie Urteil vom 15. Juli 1964 - 3 StR 12/64, UA S. 7/8 für den insoweit ähnlich strukturierten Tatbestand der Zuwiderhandlung gegen ein Parteienverbot nach §§ 42, 47 BVerfGG a.F.).
  • BGH, 03.09.1997 - 3 StR 410/97

    Zuwiderhandlung gegen ein vereinsrechtliches Betätigungsverbot - Propagierung von

    Dies hat der Senat in gleichgelagerten Fällen bereits wiederholt entschieden (Beschl. v. 7. Mai 1997 - 3 StR 185/97 -, v. 18. Juni 1997 - 3 StR 206/97 und v. 16. Juli 1997 - 3 StR 314/97).
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