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BGH, 18.06.1997 - 5 StR 93/97 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Diebstahl in Tateinheit oder Tatmehrheit mit Fahren ohne Fahrerlaubnis bei Vorliegen einer Diebesfahrt, bei der der Fahrer keine Fahrerlaubnis besitzt - Strafklageverbrauch bei tateinheitlicher Begehung - Strafbarkeit des Fahrens ohne Fahrerlaubnis bei Unterbrechung der ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 1997, 508
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 17.10.2018 - 4 StR 149/18
Urkundenfälschung (Tateinheit auch bei mehrfachem selbstständigen Gebrauch einer …
Etwas anderes gilt nur, wenn die Fortsetzung der Fahrt auf einem neu gefassten Willensentschluss des Täters beruht (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Juni 1997 - 5 StR 93/97, NStZ 1997, 508; OLG Hamm, VRS 115, 142; LG Potsdam, DAR 2009, 285;… Weidig in MünchKomm zum Straßenverkehrsrecht, § 21 StVG Rn. 40 f.;… zu § 316 StGB vgl. Ernemann in Satzger/Schluckebier/Widmaier, StGB, 3. Aufl., § 316 Rn. 40). - LG Essen, 11.02.2021 - 21 KLs 8/20
Raub, Sicherungsverwahrung
Etwas anderes gilt nur, wenn die Fortsetzung der Fahrt auf einem neu gefassten Willensentschluss des Täters beruht (vgl. BGH, Beschluss vom 18.6.1997 - 5 StR 93/97, NStZ 1997, 508).