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   BGH, 18.06.2004 - 2 StR 380/03   

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https://dejure.org/2004,8317
BGH, 18.06.2004 - 2 StR 380/03 (https://dejure.org/2004,8317)
BGH, Entscheidung vom 18.06.2004 - 2 StR 380/03 (https://dejure.org/2004,8317)
BGH, Entscheidung vom 18. Juni 2004 - 2 StR 380/03 (https://dejure.org/2004,8317)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für regelgerechte spruchkörperinterne Geschäftsverteilung; Notwendigkeit eines Beschlusses über die strafkammerinterne Geschäftsverteilung durch alle dem Spruchkörper angehörenden Berufsrichter vor Beginn des Geschäftsjahres für dessen Dauer; Grundsätze ...

  • Judicialis

    StPO § 338 Nr. 1; ; StPO § 349 Abs. 4; ; GVG § 21 g; ; GVG § 76 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GVG § 21 g; StPO § 338 Nr. 1
    Jährlichkeitsprinzip bei kammerinterner Geschäftsverteilung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 08.04.1997 - 1 PBvU 1/95

    Spruchgruppen

    Auszug aus BGH, 18.06.2004 - 2 StR 380/03
    Mit diesem generell im voraus nach objektiven Merkmalen aufgestellten Mitwirkungsgrundsätzen wird den vom Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 95, 322; 97, 1) und vom Bundesgerichtshof (BGHZ 126, 63) entwickelten Grundsätzen zur Garantie des gesetzlichen Richters (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG) Rechnung getragen.

    Denn damit wäre der vorgeschriebenen Schriftform nicht genügt (vgl. auch BVerfGE 95, 322 = NJW 1997, 1497).

  • BGH, 29.09.1999 - 1 StR 460/99

    Gesetzlicher Richter; Spruchkörperinterne Geschäftsverteilung der Strafkammer des

    Auszug aus BGH, 18.06.2004 - 2 StR 380/03
    Für diesen Fall bedarf es einer strafkammerinternen Geschäftsverteilung dahingehend, welcher Richter nicht an der Hauptverhandlung teilnimmt (BVerfG - Kammer-Beschluß vom 3. Mai 2004 - 2 BvR 1825/02; BGH NJW 2000, 371 m. Anm. Katholnigg JR 2000, 166 ff.).
  • BVerwG, 18.10.1990 - 3 C 19.88

    Verfahrensgrundrechte: Anspruch auf den gesetzlichen Richter

    Auszug aus BGH, 18.06.2004 - 2 StR 380/03
    Sie haben Geltung nur für das betreffende Geschäftsjahr und treten mit dessen Ablauf ohne weiteres außer Kraft (BGH NJW 1999, 796 f. m. Anm. Vollkommer EWiR 1999, 71-72; BVerwG NJW 1991, 1370).
  • BGH, 17.09.1998 - I ZR 93/96

    Interne Mitwirkungsgrundsätze

    Auszug aus BGH, 18.06.2004 - 2 StR 380/03
    Sie haben Geltung nur für das betreffende Geschäftsjahr und treten mit dessen Ablauf ohne weiteres außer Kraft (BGH NJW 1999, 796 f. m. Anm. Vollkommer EWiR 1999, 71-72; BVerwG NJW 1991, 1370).
  • BGH, 05.05.1994 - VGS 1/93

    Aufstellung von Mitwirkungsgrundsätzen in einem überbesetzten Zivilsenat des

    Auszug aus BGH, 18.06.2004 - 2 StR 380/03
    Mit diesem generell im voraus nach objektiven Merkmalen aufgestellten Mitwirkungsgrundsätzen wird den vom Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 95, 322; 97, 1) und vom Bundesgerichtshof (BGHZ 126, 63) entwickelten Grundsätzen zur Garantie des gesetzlichen Richters (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG) Rechnung getragen.
  • BVerfG, 03.05.2004 - 2 BvR 1825/02

    Überbesetzung einer Großen Strafkammer mit vier Richtern einschließlich des

    Auszug aus BGH, 18.06.2004 - 2 StR 380/03
    Für diesen Fall bedarf es einer strafkammerinternen Geschäftsverteilung dahingehend, welcher Richter nicht an der Hauptverhandlung teilnimmt (BVerfG - Kammer-Beschluß vom 3. Mai 2004 - 2 BvR 1825/02; BGH NJW 2000, 371 m. Anm. Katholnigg JR 2000, 166 ff.).
  • BGH, 01.08.2002 - 3 StR 496/01

    Revisionsbegründungsfrist (Fristverlängerung); Strafklageverbrauch (ne bis in

    Auszug aus BGH, 18.06.2004 - 2 StR 380/03
    Soweit in der Entscheidung des Bundesgerichtshofs NStZ-RR 2003, 14 eine noch nach § 21g GVG a.F. ergangene mündliche Regelung der Mitwirkungsgrundsätze hingenommen worden ist, betraf dies - worauf in der Entscheidung auch ausdrücklich abgestellt worden ist - einen Fall in der vom Bundesverfassungsgericht gesetzten Übergangsfrist (30. Juni 1997), die den Fachgerichten eingeräumt war, um sich auf die Verschärfung der verfassungsrechtlichen Anforderungen einzustellen.
  • BVerfG, 28.10.1997 - 1 BvR 1644/94

    Erbschaftsbesteuerung

    Auszug aus BGH, 18.06.2004 - 2 StR 380/03
    Mit diesem generell im voraus nach objektiven Merkmalen aufgestellten Mitwirkungsgrundsätzen wird den vom Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 95, 322; 97, 1) und vom Bundesgerichtshof (BGHZ 126, 63) entwickelten Grundsätzen zur Garantie des gesetzlichen Richters (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG) Rechnung getragen.
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