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   BGH, 18.06.2009 - StB 29/09   

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https://dejure.org/2009,19749
BGH, 18.06.2009 - StB 29/09 (https://dejure.org/2009,19749)
BGH, Entscheidung vom 18.06.2009 - StB 29/09 (https://dejure.org/2009,19749)
BGH, Entscheidung vom 18. Juni 2009 - StB 29/09 (https://dejure.org/2009,19749)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Sofortige Beschwerde gegen den Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung; Auswirkungen erneuter Straftaten in der Bewährungszeit auf die Strafaussetzung; Verwertbarkeit "polizeilicher Berichte" über eine angeblich nicht vollständige Loslösung des Verurteilten von der ...

  • Judicialis

    StPO § 304 Abs. 4; ; StPO § 454 Abs. 3

  • ra.de
  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • VerfGH Thüringen, 03.05.2017 - VerfGH 52/16

    Verfassungsbeschwerde - Bewährungswiderruf

    Neue Straftaten führen jedoch nicht zwingend zum Widerruf der Strafaussetzung und stehen einer günstigen Prognose nicht durchweg entgegen (vgl. auch BGH, Beschluss vom 18. Juni 2009 - StB 29/09 -, juris Rn. 4).
  • OLG Bremen, 20.09.2019 - 1 Ws 67/19

    Zum Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung bei neuer Straftat vor

    Grundsätzlich wird diese Erwartung durch jede in der Bewährungszeit begangene Tat von nicht unerheblichem Gewicht in Frage gestellt (vgl. BGH, Beschluss vom 18.06.2009 - StB 29/09, juris Rn. 4, NStZ 2010, 83; Fischer, 66. Auflage, § 56f StGB Rn. 8; siehe auch die ständige Rechtsprechung des Senats, Hanseatisches OLG in Bremen, Beschluss vom 08.11.2016 - 1 Ws 146/16 und zuletzt Beschluss vom 17.06.2019 - 1 Ws 63/19; Beschluss vom 25.06.2019 - 1 Ws 64/19; Beschluss vom 08.08.2019 - 1 Ws 102/19).
  • OLG Bremen, 17.10.2017 - 1 Ws 118/17

    Zu den Voraussetzungen eines Bewährungswiderruf wegen erneuter Straffälligkeit

    Grundsätzlich wird diese Erwartung durch jede in der Bewährungszeit begangene Tat von nicht unerheblichem Gewicht in Frage gestellt (vgl. BGH, Beschluss vom 18.06.2009 - StB 29/09, juris Rn. 4, NStZ 2010, 83; KG Berlin, Beschluss vom 29.11.2000 - 5 Ws 774/00, juris Rn. 5; Fischer, 64. Auflage, § 56f StGB Rn. 8; siehe auch die Rechtsprechung des Senats, Hanseatisches OLG in Bremen, Beschluss vom 08.11.2016 - 1 Ws 146/16).
  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 08.06.2020 - LVG 25/19

    Widerruf der Aussetzung einer Freiheitsstrafe zur Bewährung

    durchweg entgegen (vgl. auch: BGH, Beschl. v. 18.06.2009 - StB 29/09 - juris, Rn. 4; ThürVerfGH, Beschl. v. 07.11.2018 - 4/18 - juris, Rn. 47).
  • VerfGH Thüringen, 07.11.2018 - VerfGH 4/18

    Verfassungsbeschwerde gegen Beschluss des Thüringer Oberlandesgerichts

    Neue Straftaten, auch wenn sie wichtigen indiziellen Charakter haben, führen daher nicht zwingend zum Widerruf der Strafaussetzung und stehen einer günstigen Prognose nicht durchweg entgegen (vgl. auch BGH, Beschluss vom 18. Juni 2009 - StB 29/09 -, juris Rn. 4).
  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 14.08.2019 - LVG 24/19

    Einstweiliger Rechtsschutz, Widerruf der Aussetzung einer Freiheitsstrafe zur

    Neue Straftaten, auch wenn sie wichtigen indiziellen Charakter haben, führen daher nicht zwingend zum Widerruf der Strafaussetzung und stehen einer günstigen Prognose nicht durchweg entgegen (vgl. auch: BGH, Beschl. vom 18.06.2009 - StB 29/09 - juris, Rn. 4; ThürVerfGH, Beschl. vom 07.11.2018 - 4/18 - juris, Rn. 47).
  • OLG Bremen, 17.09.2019 - 1 Ws 111/19
    Grundsätzlich wird diese Erwartung durch jede in der Bewährungszeit begangene Tat von nicht unerheblichem Gewicht in Frage gestellt (vgl. BGH, Beschluss vom 18.06.2009 - StB 29/09, juris Rn. 4, NStZ 2010, 83; Fischer, 66. Auflage, § 56f StGB Rn. 8; siehe auch die ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. Hanseatisches OLG in Bremen, Beschluss vom 08.11.2016 - 1 Ws 146/16 und zuletzt Beschluss vom 18.07.2019 - 1 Ws 94/19; Beschluss vom 08.08.2019 - 1 Ws 102/19; Beschluss vom 10.09.2019 - 1 Ws 112/19).
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